Zahlungsunfähig !? ...
 
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Zahlungsunfähig !? Rückstandsberechnung JA

 
(@terrahawk)
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Hallo Leute

Ich weiss nich wo ich anfangen soll -.-

Vor ein paar Tagen bekam ich Post vom Jugendamt. Mit einer Rückstandsberechnung.

Rückstand => ~  8.000 €
Forderung  => ~ 10.000 €

Zuersteinmal. Was ist der Unterschied !? Nach meiner Kenntnis sollte der Rückstand der Forderung entsprechen !?

Ich komme mir zur Zeit sowieso ver*rscht vor. Zu Meiner Sitation. Mein Sohnemann kam als ich 18 war auf die Welt. Kurz darauf bin ich von der Schule runter und habe meine erste Ausbildung angefangen. Die Ausbildungsvergütung (Netto) lag bei 370€

Hier fängt es schon an. Ich wurde damals "verpflichtet" einen Mindestsatz von 122€ zu zahlen. Mir kam das damals sehr komisch vor aber so blauäugig wie ich war glaubte ich natürlich der Dame vom JA.

Nach dieser Ausbildung wurde ich ein Jahr arbeitslos und die Unterhaltsvorschusskasse übernahm die Zahlungen.

Seit 2007 mache ich nun die zeite (hoffentlich letzte) Ausbildung, mein Lohn liegt bei 470€ Netto sprich 600€ Brutto. Hier wurde mir dann von einer neuen freundlicheren Sachbearbeiterin mitgeteilt das ich bei diesem geringen Einkommen nicht verpflichtet bin Unterhalt zu zahlen.


Jetzt zu meinen Fragen:

Wie kommt diese hohe Differenz zustande bei der Rückstandsberechnung ?
Zähle ich als Azubi nicht als Zahlungsunfähig (Gibt doch einen Mindestsatz der bei 750€ liegt) !?
Hat irgendjemand TIpps für mich ?

PS: Ich gehöre nicht zu denen die sich vor dem Unterhalt drücken wollen, Es geht mir darum das ich mir nicht finanziell das Kreuz breche und auf einem riesigen Schuldenberg sitzen möchte,

Danke Euch

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2008 20:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Terrahawk,

Für das hier:

Rückstand => ~  8.000 €
Forderung  => ~ 10.000 €

Habe ich auch nur diese Antwort:

Ich komme mir zur Zeit sowieso ver*rscht vor.

Entscheidend ist wie das hier

Ich wurde damals "verpflichtet" einen Mindestsatz von 122€ zu zahlen.

vor sich gegangen ist.

Wenn sie nur mit dem Finger auf deine Brust getippt und dir das gesagt hat, ist das ohne Bedeutung.

Ich befürchte jedoch, dass du damals ein Papier unterschrieben hast, in dem du dich zur Zahlung genau dieses Betrages verpflichtet hast. Und zwar vermutlich ohne weiter Bedingung.

Das Ding nennt sich Titel und liegt dann als Strick um deinen Hals.
Diese Verpflichtung gilt nämlich, egal ob sich bei dir irgendwas verändert hat und egal ob der Betrag überhaupt richtig und angemessen ist.

Richtig wäre nun gewesen, den im Bedarfsfall abändern zu lassen. Notfalls gerichtlich.
Solange das nicht geschehen ist, und du diesen Betrag nicht bezahlst laufen Schulden auf.

Das wichtigste ist also, sofort raus zu finden, ob es einen solchen Titel gibt.
Wenn ja, fang schon mal an zu sparen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2008 20:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Könnte sich der Unterschied zwischen Rückstand und Foderung durch Zinsen erklären lassen?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2008 20:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Terrahawk - Willkommen bei vs

Erst mal:
Besteht tatsächlich ein Titel und wenn ja, könntest Du diesen mal anonymisiert hier einstellen? Hast Du irgendwann mal ein Schreiben von der UVK bekommen? Hast Du die 122 Euro immer bedient?

Um zu den Zahlen etwas sagen zu können müsste das Schreiben vom JA hier vorliegen. Wahrscheinlich handelt es sich einmal um Rückstände wegen nicht bedienten titulierten UH und dann noch um Forderungen, wofür die UVK eingesprungen ist.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2008 20:45
(@heijip)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und ein weihnachtliches moin,moin,Terrahawk

Ich weiss nich wo ich anfangen soll -.-

Vor ein paar Tagen bekam ich Post vom Jugendamt. Mit einer Rückstandsberechnung.
Rückstand => ~   8.000 €
Forderung  => ~ 10.000 €
Zuersteinmal. Was ist der Unterschied !? Nach meiner Kenntnis sollte der Rückstand der Forderung entsprechen !?

Für mich zeigen sich zwei Varianten: du hast eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, dann siehe unten
ODER das JA will dich einschüchtern und geht auf Bauernfang (ohne UT),

Dies klingt schon eher nach Unterhaltstitel (UT). Welchen du irgendwann vielleicht so wie ich mit einen MIx aus Mitleid, verletzte Ehre, Gutmütigkeit und, was garantiert am schlimmsten ist,  mangeldes WISSEN unterschrieben hast....das war`s.

Ab den Tag heisst es für dich jegliche Verdienstveränderung  bzw Änderung deiner privaten wirtschaftlichen und finanziellen Situation ( + oder - )  zu belegen und beim JA sofort geltend zu machen.
Diese Institution holt sich dein (IHR) Geld.
Bei denen hast du nur PFLICHTEN. Auskünfte bekommt nur die Kindesseite. Meistens wirst du abgewiesen.
Bleib dran !!! Es ist dein Geld und du musst auch leben. Auch du hast RECHTE und nicht nur PFLICHTEN.

Vergisst du eine Änderung des UT zu tätigen, dann bleibt der Grundbetrag mit deiner Unterschrift dem JA als Berechnungsgrunglage.
So wie ich dich verstehe sind es bei dir insgeamt 10.000 € (UNTERHALTS - Forderung), von diesen hast zwischenzeitlich 2.000 €   bezahlt, bleibt dein Rückstand von   8.000 € .

Die Rechnung zeigt dir auf, du solltest dich sofort mit dem JA in Verbindung setzen und sämtlichen  Beläge die deine wirts. und fananz. Situation (w-f-S.) glaubhaft darstellen mitnehmen. Ob du Auskunft bekommst, keine Ahnung!!! Denn den UT abändern bedarf mindestens außergerichtlich die schriftliche Zustimmung der erziehungsberechtigten Person (die Person welche die Interessen des Kindes vertritt) oder einer gerichtlichen Änderungsklage des UT. (siehe Text unten)

Meine Erfahrung ist, geh zum Anwalt. Mit deinen Verdienst erst zum Gericht und Antrag auf Beratungshilfe stellen. Zu beachten; deine Spareinlagen    dürfen nicht über 1.600,00 € liegen (Sachsen Dez. 2008).

Je länger du wartest dest so mehr verändert sich dein Rückstand zum Negativen und du wirst zahlen müssen!!!

Nach meiner Scheidung wurden diese Forderungen (über 7.000 €) mit den  "Zugewinnausgleichszahlungen"  verrechnet. Das tat richtig  aua.
Ich hatte einen festen Verdienst und habe den Titel nach oben ändern lassen (50 € - 250 €). Dies geht problemlos!
Ich wurde arbeitslos, dann Hartz IV  und habe den Titel  n i c h t  ändern lassen, mit dem Glauben daran es ist für meinen Sohn und der braucht das Geld.  Richtig -  ABER ich habe vergessen mich selbst am Leben (w-f-S.)  zu lassen.
Heut klagt mein Sohn gegen mich auf U. Unser Kontakt ist bedauerlicher Weise - null. Bedingt durch mein Verhalten, auch der geschickten Austragung der Scheidung `02-`06 meiner Ex auf den Rücken der Kinder (soziales Druckmittel vor Gericht - das zieht - du hast kaum Chancen) . Es kommt noch besser -  er will studieren  -  ist richtig so  aber  die Fachhochschulreife hat er schon voll in den Sand gesetzt - Nachtigall ich hör dir trabbsen -.  Er wird 20, wenigstens bis 27 zahlen und hoffen, dass es nicht schlimmer kommt, denn sonst zahl ich ein Leben lang -
nur wegen einer      geleisteten  Unterschrift.
Denn diese Unterschrift heisst - Vaterschaftsanerkennung - und   DU ZAHLST.

Schöne Weihnachten Euch Allen ! Alles wird gut !
heijip

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2008 08:31