Hallo,
kurze Frage.
Kids leben bei mir, meine EX zahlt KU, aber nichtmal den Mindestsatz.
Bis vor einiger Zeit hat Sie auf Selbstbehalt gepocht, lebt jedoch jetzt seit einiger Zeit mit neuem Partner zusammen.
2 Fragen:
1) Wie kann ich herausfinden, ob und mit wem Sie zusammenlebt (ohne Detektiveinsatz!!... nach Rücksprache mit RA geht dies wohl über Meldeamt nicht, da nur Personenbezogen die Meldung angefragt werden kann)
2) Hierdurch reduziert sich ja dann der Selbstbehalt... wird die Betrachtung dann rückwirkend seit "neuem Zusammenleben" meiner EX durchgeführt.
Derzeit strebe ich an, ein Verfahren bei Gericht durchzuziehen, damit meine EX mindestens den Mindestunterhalt zahlt. Sie arbeitet 38 Stunden als Verkäuferin, natürlich teils in Schichten... und kann angeblich nicht mehr Arbeit leisten... darauf "ruht" sie sich bereits einige Jahre aus....
Im Umkehrschluß laufen mir als Betreuender Elternteil die Kosten aufgrund eigener Kurzarbeit und gesteigertem Bedarf der Kinder weg... hier kann ich ja schlecht sagen, ich leiste nicht mehr !!??
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen...
Besten Dank im Voraus
Pegasus
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Hallo Pegasus1962,
erzähl noch mal was zu Deinen Kids usw.: wieviele sind es, wie alt sind sie, gibt es dynamische oder statische Titel
Wenn sie nun mit jemanden zusammenlebt, kann ihr evtl. ein Wohnvorteil angerechnet werden. Wann wurde denn der KU das letzte mal berechnet? Sind mindestens 2 Jahre vorbei, kannst Du sie doch mal wieder auffordern, ihre Zahlen offen zu legen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
sorry, jede Frau, die sich hier melden würde und sagen würde:
"Mein Ex arbeitet 38h, zahlt aber nicht den Mindest-KU, weil sonst sein SB unterschritten wäre, hat nun eine neue Freundin und ich will daher, dass ihm eine Haushaltsersparnis angerechnet wird!" würde ich schreiben, warum sie nicht den SB, von dem man nun wirklich gerade mal so lebt, dass man nicht stirbt, belässt. Ich finde das ehrlich gesagt nicht besonders fair, da jetzt auf Hängen und Würgen mehr Geld rauszupressen, als bei einem Vollzeit (!) arbeitendem Elternteil nun mal zu holen ist.
Derzeit strebe ich an, ein Verfahren bei Gericht durchzuziehen, damit meine EX mindestens den Mindestunterhalt zahlt. Sie arbeitet 38 Stunden als Verkäuferin, natürlich teils in Schichten... und kann angeblich nicht mehr Arbeit leisten... darauf "ruht" sie sich bereits einige Jahre aus....
Hallo ??? Ausruhen auf einer Wochenarbeitszeit von 38 Stunden? Ist wohl ein Witz, oder?
Im Umkehrschluß laufen mir als Betreuender Elternteil die Kosten aufgrund eigener Kurzarbeit und gesteigertem Bedarf der Kinder weg... hier kann ich ja schlecht sagen, ich leiste nicht mehr !!??
Damit soll Deine Ex also durch Mehr-KU Deine Kurzarbeit mitfinanzieren?
Denk bitte noch mal darüber nach, ob es so eine tolle Idee ist, ihr die Haushaltsersparnis aufzudrücken, wodurch unterm Strich ihr neuer den KU für Eure Kinder mitzahlen muss.
Man sieht an Deinem Beispiel, dass die Einstellung zu Geld / Unterhalt wirklich kein geschlechtsbedingtes Phänomen ist.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."