Hallo Zusammen,
mich beschäftigt seid einiger Zeit folgende Frage. Vielleicht hat ja jemand von Euch da schon Erfahrung gesammelt.
Ich bin seid 5 Jahren geschieden und wieder neu verheiratet. Aus erster Ehe habe ich einen Jungen, der wird jetzt 10. Meine Ex geht immer schon arbeiten und verdient genau so viel wie ich (wenn nicht sogar mehr :knockout:). Da aber mein Sohn ja noch zur Grundschule geht, braucht sie eigentlich überhaupt nicht arbeiten gehen und somit wird von Ihrem Gehalt nur die Hälfte angerechnet. Für die Differenz zahle ich an meine Ex Ehegattenunterhalt.
Jetzt habe ich folgendes gelesen zum Ehegattenunterhalt:
Bis zur 2. Schulklasse ist dem Ex-Ehepartner eine Erwerbstätigkeit nicht zumutbar.
Ab der 3. Klasse ist es dem Ex-Ehepartner grundsätzlich zumutbar, eine Teilzeitstelle aufzunehmen
Mein Sohn geht jetzt in die 4. Klasse und meine EX hat seid Jahren einen Vollzeitjob.
Weiss jemand von Euch, ab wann diese Regelung mit "Erwerbstätigkeit bei Kleinkindern nicht zumutbar" nicht mehr zutrifft? Und ob ich den Ehegattenunterhalt einstellen kann, da Sie ja mindestens genaus so viel verdient wie ich?
Nachdem, was oben steht, ist Ihr ja ein Teilzeitjob mittlerweile zumutbar. Würde dann davon auch nur die Hälfte angerechnet werden oder dann endlich das volle Gehalt???
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Gruß
Andreas
Hallo saerdna66,
nicht böse sein, aber in deinem Halbwissen ist so viel falsch und im Forum richtig beschrieben, dass ich gar nicht daruf eingehen will.
Fakt ist, dass du, wenn deine Fakten richtig sind, aus der EU-Nummer raus bist. Speziell, wenn ein Titel (auch ein Urteil ist ein Titel) kannst Du aber nicht einfach den EU absetzen.
Gehe also zum Rechtsverdreher deines Vertrauens, lass Dir das erklären und strebe eine Abänderung, wenn nötig per Klage, an.
Gruss,
Michael
Hallo Andreas,
(beim Tippen deines Nicks vertippe ich mich bestimmt...)
herzlich willkommen im Heer der EU-zahlenden Väter und hier auf vatersein.de.
Die Frage ist, wie lange sie schon arbeitet. Gerichte gehen nämlich immer mehr dazu über, das Einkommen des betreuuenden Elternteils voll anzurechnen und als Abzug davon einen "Erwerbstätigenbonus" zu machen, der sich im Rahmen des Kindesunterhaltes bewegt. Allzuviel EU sollte dann nicht mehr übrigbleiben. Sollte sie mindestens genausoviel verdienen wie du, nach meinen mathematischen Kenntnissen eigentlich gar nix mehr.
Geh zum Anwalt und lasse dich beraten. Ist in deinem Fall - denke ich - gut angelegtes Geld. Bei Unklarheiten mal hier die Suchfunktion bemühen bzw. nachfragen.
Gruß
Martin
Hallo Andreas,
jeder OLG-Bezirk hat andere Richtlinien, denen sich die Amtsgerichte anschließen. Genrell hängt es von der Entwicklung des Kindes ab (Selbständigkeit).
Da die Kindesmutter bereits arbeitet, spielt das wohl keine Rolle. Du musst eine Abänderungsklage einreichen. Gut angelegtes Geld, wie oben bereits erwähnt.
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Moin Andreas,
Meine Ex geht immer schon arbeiten und verdient genau so viel wie ich (wenn nicht sogar mehr :knockout:). Da aber mein Sohn ja noch zur Grundschule geht, braucht sie eigentlich überhaupt nicht arbeiten gehen und somit wird von Ihrem Gehalt nur die Hälfte angerechnet. Für die Differenz zahle ich an meine Ex Ehegattenunterhalt.
Nach meinem Dafürhalten hat da schon vor 5 Jahren Dein Anwalt gepennt: Wenn die Ex schon zu Ehezeiten im gleichen Umfang wie heute arbeiten ging, war diese Tätigkeit eheprägend; man kann sich mithin nicht nach der Ehe darauf berufen, dass diese Tätigkeit überobligatorisch sei. Genau die damit zu kompensierende Kinderbetreuung ist ja offensichtlich bereits zu Ehezeiten teilweise anderweitig erfolgt; hinzu kommt, dass die Betreuungsbedürftigkeit von Kindern mit jedem Lebensjahr sinkt.
Tu Dir also einen Gefallen und wähle für eine eventuelle Abänderungsklage einen anderen Anwalt als damals. Derselbe RA wird wenig Veranlassung haben, seinen damaligen Beratungsfehler heute richtigzustellen...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Leute,
erst einmal vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten.
Hey Martin, kleiner Tipp für meinen Nick "saerdna66": Lies es mal von hinten 🙂
Ich hatte vor (lasst mich nicht lügen) ca. 3 bis 4 Jahren schon einmal einen anderen Anwalt als meinen Scheidungsanwalt konsultiert und hatte versucht aus dem EU raus zu kommen.
Nach diversem Schriftverkehr hat aber auch dieser Anwalt mir geraten nicht vor Gericht zu gehen, weil Sie mit dieser "es wird nur die Hälte von Ihrem Gahalt angerechnet" -Methode wohl vor jedem Richter Recht bekommen würde.
Es hatte sich also überhaupt nichts für mich geändert, ausser, dass ich eine dicke fette Rechnung von meinem Anwalt bekommen habe, weil er ja angeblich einen Vergleich mit der Gegenpartei geschlossen hätte - dabei war es genau der gleiche Vergleich, den ich vorher auch schon hatte (wie geagt: es hatte sich nichts für mich geändert) :gunman: <das hätte ich am liebsten mit diesem Anwalt gemacht.
Bevor ich also jetzt erneut den Schritt wage und wieder zum Anwalt gehe, wollte ich halt Eure Meinung wissen, ob es sich lohnen könnte, das Geld zu investieren.
Auch werde ich bestimmt den Zorn meiner Ex auf mich ziehen. Sie ist seid ca. 2 Jahren richtig umgänglich geworden, dass man vernünftig mit Ihr reden kann. Das setze ich bestimmt auch auf's Spiel, wenn ich bei Ihr mitteilen werde, keinen EUnterhalt mehr zahlen zu wollen.
Aber ich sehe schon, ohne Anwalt läuft da nix.... ;(
Vielleicht noch einen Gruss an unsere Politiker auf dieser Seite. Bei dieser deutschen Rechtsprechung würde ich es mir heute 2x überlegen, ob ich Vater werden wollte. Ich liebe meinen Sohn über alles - und der Kindesunterhalt steht ausser Frage. Aber wie wir Männer teilweise abgezockt werden, damit sich die Ex ein paar neue Schuhe kaufen kann - das geht auf keine Kuhhaut.
Grüße an alle Leidgenossen
Andreas
(saerdna66)
Hallo Andreas,
Auch werde ich bestimmt den Zorn meiner Ex auf mich ziehen. Sie ist seid ca. 2 Jahren richtig umgänglich geworden, dass man vernünftig mit Ihr reden kann. Das setze ich bestimmt auch auf's Spiel, wenn ich bei Ihr mitteilen werde, keinen EUnterhalt mehr zahlen zu wollen.
Vielleicht ist genau das ja der Grund, warum sie so umgänglich ist? (noch) :thumbdown:
Gruß Phili
Moin Andreas,
vielleicht wartest Du noch bis April 2007. Ab da soll die neue Unterhaltsrechtssprechung greifen, in der beim EU von "gesteigerter Selbstverantwortung" die Rede ist. Darauf lässt sich eine Abänderungsklage möglicherweise besser aufbauen als auf die Fehler der Vergangenheit.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Andreas,
Vielleicht ist genau das ja der Grund, warum sie so umgänglich ist? (noch) :thumbdown:
Gruß Phili
Hallo Phili,
der Gedanke ist mir mittlerweile auch schon gekommen 🙂
Grüssle
... und hey Martin,
ich denke, ich werde mal versuchen mit Ihr zu reden in den nächsten Tagen, ihr den Vorschlag zu unterbreiten,
dass ich bereit wäre noch bis zu den Sommerferien 2007 den Unterhalt so weiter zu bezahlen, und wenn mein Sohn die Grundschule verlässt, ich dann die Zahlung für den EU einstellen wollte. Dann kann Sie ja mal von sich aus was sagen, ob es auch ohne Anwalt geht. Denn wenn Sie nicht einverstanden ist, werde ich nicht erst warten, dann mache ich bald einen Termin beim Anwalt und lass mich "mal wieder beraten".
