Zahlen bis unter di...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Zahlen bis unter die Selbstbehaltsgrenze geht das???

 
(@seervio)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

habe ein Thema das mich sehr fertig macht und leider gibt es da keinen Ausweg! Oder doch?
Zu meiner Geschichte:
Ich habe einen Sohn der jetzt 5 ist für den ich 196 EUR Unterhalt bezahle. Im Januar diesen Jahres kam meine Tochter zu Welt für die ich auch Unterhalt zahlen muss. Mein Anwalt hat eine Berechnung erstellt mit meinem Lohn, weitere Einnahmen und der gleichen. Laut Ihm muss ich für die kleine nur 125 EUR im Monat zahlen oder ich kann nur so viel Zahlen, da mein Lohn nicht mehr hergiebt. Ich habe noch ein Nebengewerbe das sich in den roten Zahlen bewegt da ich es wegen meinem Hauptjob nicht so ausüben kann wie es von nöten währe.
Jetzt kommt das eigentliche Problem, die Beistandschaft hat Anklage gegen mich erhoben mit der Aussage, dass ich einen Nebenjob machen sollte damit ich den vollen Satz bezahlen kann. Dagegen habe ich einspruch erhoben da ich das ganze Jahr bereitschaft habe und ich einen Nebenjob auf 400 € Basis laut Arbeitgeber nicht annehmen darf. Ich bin im öffentlichen Dienst und da bedarf es einer Genehmigung vom Betrieb. Was sie mir eigentlich schon untersagt haben. Das Amtsgericht ist auch der Meinung das ich einen Nebenjob machen könnte da ich ja auch ein Gewerbe betreibe und verweigert mir Rechtskostenbeistandschaft. Darauf hin habe ich einspruch über mein Anwalt bei Oberlandesgericht eingelegt.
Die Büromenschen dort haben dem Amtsgericht zugestimmt und mir eine Rechtskostenhilfe versagt mit der Aussage das keine Aussichten auf erfolg besteht.
Der Textlaut war folgender:
"denn schon aus dem Erwerbseinkommen kann der Beklagte den geschuldeten Unterhalt leisten. Von dem Einkommen in Höhe von 1.303,00 Euro netto ist ein pauschaler Abzug von 5% des Nettoeinkommens mangels des Vorliegens entsprechender Anhaltspunkte für berufliche Aufwendungen nicht vorzunehmen  (vgl. Süddeutsche Leitlinien 2008 Nr. 10.2.1. Satz 1). Der Beklagte wohnt in ... uns ist bei der Stadt ... beschäftigt. Zudem würde bei Berücksichtigung von pauschalen beruflichen Aufwendungen ein Fall eingeschränkter Leistungsfähigkeit eintreten, so dass ohnehin nur mit konkreten Kosten gerechnet werden könnte ( Süddeutsche Leitlinien 10.2.1. Satz 2)."
Somit ziehen dir mir noch die 5% ab obwohl ich Täglich mind. einfach 15 KM fahren muss und es kommt vor das ich das öffter am Tag fahren muss wenn Einsatz ist. Bei den heutigen KFZ Betriebskosten bleibt mir dann kaum noch was. Ich bin eigentlich gezwungen einen Nebenjob zu machen damit ich überhaupt ÜBERLEBEN  kann mit dem rest vom Geld wobei ich damit wieder meinen Hauptjob in Gefahr bringe da ich nicht bereit bin. Jetzt fragt mich mein Anwalt ob wir die Klage nicht doch annehmen um die Kosten nicht zu sprengen. Da wir bei einer Berufung schon wissen wie das Oberlandesgericht darüber denkt.
Was kann oder sollte ich jetzt machen die Verhandlung ist beim Amtsgericht für den 09.12.08 angesetzt.
Die kosten für Gericht, Anwalt und Unterhaltsrückstand kommen dann auf mich zu. Aber ich kann beide Unterhalte nicht mal voll zahlen wie soll ich die  Kosten denn abfangen Geschwiege sie zu begleichen.

Danke schon mal für eure Tipps

Seervio

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2008 19:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Seervio,

ganz ehrlich, dass Argument mit deinem Gewerbe und dem Nebenjob ist nicht von der Hand zu weisen.
Was hält dich ab, statt eines Verlust bringenden Gewerbes einen Gewinn bringenden Job anzunehmen?

Bei 1.303,- € Einkommen bist du, platt gesprochen, in der Lage jedem Kind den Mindestunterhalt von 202,-€ zu bezahlen, ohne unter den Selbstbehalt von 900,- € zu fallen.

Wenn die 5% dich zum Mangelfall machen musst du tatsächlich argumentieren, das scheint aber weder nach deiner Schilderung, noch nach dem zitierten Text unmöglich. Du hast es nur bisher nicht getan.

Wenn ich du wäre, würde ich dem Streit durch Zahlung des Mindestunterhalts aus dem Weg gehen. Dann hast du die Wadenbeisser erstmal von den Hacken.

Dann kannst du dich in Ruhe um Gewerbe, Nebenjob oder sonstiges kümmern um wieder auf die Füsse zu kommen.

Vor Gericht wirst du vermutlich unterliegen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2008 19:42