Zahlbetrag Unterhal...
 
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Zahlbetrag Unterhalt

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Mein Beileid.

die Auskunft fürs JA von einem Notar erstellen lassen. Das Ergebnis werde ich dann hier einstellen.

Was soll das bringen? Auskunft in Schriftform und eine notarielle Beglaubigung? Traust Du Deiner eigenen Unterschrift nicht?
Eine Aufstellung aller Einkünfte in Netto und Brutto der letzten 12 Monate - und gut ist. Ebenso natürlich Deine berufsbedingten Aufwendungen + priv. Altersvorsorge (auch z.B. LV, Hauskredittilgung etc.) darlegen, damit das JA auch die entsprechenden Abzüge machen kann.

Beim Notar lässt man höchstens selbst einen KU-Titel nach eigenen Vorstellungen erstellen, welchen man dann dem JA "präsentiert", falls dieses sich streubt oder querschiesst.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2010 19:06
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Moin Oldie,

auf dein Beileid verzichte ich hier gerne. Natürlich traue ich meiner eigenen Unterschrift. Mir geht es in hauptsächlich
darum den Titel erstmal zeitlich zu befristen auf 6 Monate da ich wie gesagt nicht weiss, wie meine berufliche Situation sein wird.

Halte dieses Forum für sehr kompetent und genau diese Vorgehensweise ist hier auch nach zu lesen.

Falls es Dich interessiert darfst selbst danach suchen, denn so eine abgehobene Antwort wie deine, hat im Grunde gar keine
Beachtung verdient.

btw Ich kämpfe genauso um meinen Sohn wie viele andere hier und habe es bis jetzt auf die wohlwollende Art versucht und
runter geschluckt bis zum Erbrechen.

Habe morgen Termin beim meinem Anwalt um die gerichtliche Umgangsklage vorzubereiten.

lillimann *kopfschüttel*

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2010 23:54
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich schüttle auch gerade den Kopf, weil ich nicht verstehe, für was Du Oldie so von der Seite anmachst. ???

Er hat Dir lediglich mitgeteilt, dass es unnötig ist, vom Notar eine Aufstellung für das JA zu machen. Und damit hat er Recht.
Und das Beileid galt wohl der Beerdigung, zu der Du musstest.

Du stehst wohl grad etwas neben Dir?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 00:00
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Hallo,

sorry, dachte wirklich das Beileid war sarkastisch gemeint.

@Oldie Entschuldigung !

Ja LBM, hast schon richtig erkannt, stehe ziemlich neben mir da ich zum einen Sohnemann vor Weihnachten zum letzten Mal gesehen habe und

weil die mit dem JA erreichte Umgangsregelung seit gut 2 Monaten wieder zu bröckeln beginnt. Ich merke wie der Kampf um meinen Sohn mich

innerlich regelrecht auffrisst. Hatte wirklich geglaubt dass KM den Umgang mehr fördert, nachdem es seit April eine Zeit so gut geklappt hat.

Doch weit gefehlt, KM geht in die entgegen gesetzte Richtung. Nun ist die Zeit gekommen um den gerichtlichen Weg einzuschlagen.

Dies alles setzt mir mehr zu als ich wahr haben will, doch dies ist für mich nun der einzige Weg.

Danke für deinen Hinweis und bitte nix für ungut.

Gruss lillimann

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 00:24
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

moin zusammen,

bevor ich zu meinem eigentlichen Anliegen komme möchte ich mich nochmal für meinen Post an Oldie (siehe oben Antwort 21) ausdrücklich entschuldigen. Peinlich was ich da in meinem Frust raus gelassen habe.

@Oldie Du hast nur geschrieben wie es ist und mich auf meinen Irrtum mit dem Notar hingewiesen. Danke schön dafür !
          Ich habe schon viele Deiner Beiträge hier gelesen und hätte wissen sollen dass es sich um kompetente Hilfestellung deinerseits handelt.
          Sorry !         
   
Nun, ich habe bemerkt dass mir für die Auskunft ans JA 2 Gehaltsabrechnungen aus 2009 fehlen. Habe diese auch sofort bei meinem Noch-Arbeitgeber
angefordert doch bekomme ich diese nun erst am kommenden Montag. Mir war also schon letzten Donnerstag klar dass ich die vom JA gesetzte Frist bis zum 15. Januar nicht einhalten kann. Also habe ich letzten Donnerstag das JA Mitte aufgesucht um meine Situation zu schildern und um
eine minimale Fristverlängerung zu bitten. Daraus entwickelte sich ein Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin vom JA welches mich doch bis jetzt immer noch sehr verwundert.

Habe ihr mitgeteilt dass mir noch Unterlagen fehlen und ich diese bereits angefordert habe. Sie sagte mir dies sei kein Problem, zumal ich ja auch
laufende Unterhaltszahlungen für Sohnemann exestieren. Da das Gespräch für mein Empfinden einen sehr positiven Verlauf nahm habe ich auch die von mir evtl. zu erwartende Arbeitslosigkeit ab April 2009 angesprochen und das ich grosse Bedenken habe dann dem zu erwarteten Zahlbetrag von 257 Euro nicht mehr nachkommen kann bzw. ob es eine Möglichkeit gibt den Titel zu befristen.

Daraufhin entgegnete sie mir dass ich keine Angst haben brauche und dass der Titel dann eben abgeändert werde wenn ich tatsächlich arbeitslos werde. Ich müsste dann auch nicht erst einmal den dann überhöhten Unterhalt für eine gewisse Zeit weiterzahlen, sondern die Abänderung des Titels würde dann sofort erfolgen. Weiterhin versicherte sie mir, ich sei die absolute Ausnahme von Vätern mit den sie es hier zu hätte, da ich ja
zahlungswillig bin. Ich bedanke mich dauraufhin und zog davon.  :traeumich:

Das Gespräch dauerte ca. 20 Minuten und mit soviel Wohlwollen des JA hatte ich nicht gerechnet. Hat die SA mich nun um den Finger gewickelt oder kann ich dem Ganzen nun Glauben schenken ??

Hier ist immer wieder zu lesen, dass Arbeitslosigkeit nur ein vorübergehendes Ereignis ist und die Abänderung des Titels für 6 Monate versperrt  :mad2:

Und ehrlich gesagt vertraue ich VS mehr als dem JA  😉 doch verwirrend ist das Ganze allemal.

Grüsse lillimann  :laffepc:

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2010 14:24
 elwu
(@elwu)

Daraufhin entgegnete sie mir dass ich keine Angst haben brauche und dass der Titel dann eben abgeändert werde wenn ich tatsächlich arbeitslos werde. Ich müsste dann auch nicht erst einmal den dann überhöhten Unterhalt für eine gewisse Zeit weiterzahlen, sondern die Abänderung des Titels würde dann sofort erfolgen.

Hallo,

der Titel kann nur mit der Einwilligung der Gegenseite, ansonsten von einem Gericht abgeändert werden.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2010 14:43
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Hallo,

der Titel kann nur mit der Einwilligung der Gegenseite, ansonsten von einem Gericht abgeändert werden.

Ok danke, dann macht es also doch Sinn den Titel erstmal zeitlich auf das mögiche Minimum an Zeit zu befristen ?

Geht das, und wenn ja wie ?

Nichts desto trotz werde ich ich alles daran setzen baldmöglichst eine neue Arbeitstelle zu finden. Ich beziehe ja noch Gehalt bis Ende März
und habe nächste Woche erstmal einen Termin beim Arbeitsvermittler vom Arbeitsamt um die Situation zu erörtern.
Von meiner geldgierige (H)exe habe ich keinerlei Verständnis zu erwarten was z.B. eine evtl. freiwillige Herausgabe des Titels betrifft.

gruss lillimann (auf schwerer See  :knockout:)

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2010 15:40
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

btw

http://www.youtube.com/watch?v=U418HxW_6No

:trust_me:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2010 18:09
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo lillimann,

Daraufhin entgegnete sie mir dass ich keine Angst haben brauche und dass der Titel dann eben abgeändert werde wenn ich tatsächlich arbeitslos werde. Ich müsste dann auch nicht erst einmal den dann überhöhten Unterhalt für eine gewisse Zeit weiterzahlen, sondern die Abänderung des Titels würde dann sofort erfolgen.

Das ist gequirlter Schwachsinn und das exakte Gegenteil dessen, was im deutschen Familienunrecht tatsächlich abläuft. Ob es Unwissenheit der JA-Mitarbeiterin war oder eine taktische Lüge - das kann ich nicht beurteilen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2010 18:36
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

moin

@Malachit bei der JA Mitarbeiterin handelt es sich um eine ältere Dame, so um die 60 Jahre alt. Ich unterstelle mal, dass Unwissenheit ausgeschlossen

werden kann. Als ich in das Zimmer eintrat saß sie gerade über einem Berg Akten und meinte: "Guten Tag, ich habe keine Zeit"

Als ich dann sagte, ich möchte nur eine Fristverlängerung stand sie auf und fragte nach meinem Namen usw.

Daraufhin entwickelte sich das von mir geschilderte Gespräch. Wie gesagt, sie nahm mir jegliche Angst und betonte mehrmals, dass ich nicht

mehr zahlen müsste als ich kann und der Titel eben sofort abgeändert werde wenn sich meine Einkommensverhältnisse entsprechend verschlechtern.

Sie erzählte von allerhand Vätern bei denen man dem Geld hinterher rennen müsste, doch ich wäre ja jemand der zahlungswillig sei. Ich bräuchte

wirklich keine Angst haben !

Ich weiss diesbezüglich nun selbst nicht mehr wo oben und unten ist, doch möchte ich vorsichtig bleiben.

Weisst Du ob eine Möglichkeit besteht den Titel zeitlich zb auf ein halbes Jahr zu befristen ? (würde mich ja auch verpflichten nach Ablauf der Frist

einen entsprechenden neuen Titel zu unterzeichnen...)

Ich habe nun echt etwas Angst ab April evtl doch arbeitslos zu sein und einen überhohten Titel nachkommen zu müssen. Gleichzeitig kämpfe ich ja

auch noch um mehr Umgang, da KM diesbezüglich um jede Std. feilscht...

Danke für deine Hilfe

Gruss lillimann

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2010 22:45




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich wäre bei der Beschreibung seeeeehr vorsichtig.

Aber gut, wenn sie das kann. Soll sie.
Nur bei allem, was sie von dir will, solltest du sehr skeptisch sein.

Haben sie denn eine Beistandsschaft?
Ist sie das?
Hat sie den Titel in Händen?
Sonst muss sie in jedem Fall KM fragen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2010 23:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi lillimann

Erstmal: Schwamm drüber, auch ich habe mal 'nen schlechten Tag. In den letzten drei Jahren habe ich drei nahe Personen verloren, beide ET und einen Freund. Daher bin ich da wohl etwas sensibilsiert.

Beim JA könnte ich mir zwei mögliche Varianten bei eintretender Arbeitslosigkeit vorstellen.
1. Es tritt tatsächlich ein, was die MA dort gesagt hat.
2. Pustekuchen.

Behalte das einfach im Hinterkopf. Das mit der Herabsetzung des Zahlungsbetrages durch die MA ohne Einverständnis der KM wäre erstmal rechtsgültig, da sie die Beistandschaft haben und eine abgeänderte Titelurkunde nun mal genau das ist. Nach oben wäre es ja auch rechtmässig. Wenn die KM nicht einverstanden ist müsste sie klagen. Ob sich dann was ändern würde steht in den Sternen. KU wird nun mal nach Leistungsfähigkeit geschuldet, von einem festen Betrag steht da nichts.
Dir bleibt sowieso nichts anderes übrig als es zu versuchen. Behalte den Kontakt zum JA so gut wie notwendig bei und warte ab.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2010 15:42
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Hallo Oldie,

ich freue mich sehr dass Du mich verstehst und mir antwortest. Wie gesagt, ich schätze Deine Beiträge hier im Forum sehr und möchte auch Dir mein Beileid aussprechen.
----

Ich habe mittlerweile alle Unterlagen zusammen und werde den Auskunftsbogen morgen beim JA abgeben. Wie schon von Dir erklärt war es relativ einfach die letzten 12 Gehälter sowie meine private Rentenversicherung aufzulisten. (Mehr habe ich nicht)

Im Endergebnis komme ich dann auch auf den KU Zahlbetrag von Euro 257.-- monatlich. Soweit so gut, denke ich.

Was die MA betrifft, darf man gespannt sein wie sie sich verhält wenn der Ernstfall einer Arbeitslosigkeit eintritt. Das von mir geschilderte Gespräch
hat mich jedenfalls gehörig verwirrt, da ich alles aber nicht sowas erwartet habe.

Ich sag mir jetzt einfach: "We cross the bridge when we get there" sonst werd ich noch irre. Jedenfalls bin ich froh, persönlich dort schon mal vorgesprochen haben und dass ich mein Wohlwollen zeigen konnte. Den Kontakt zum JA halte ich, so wie Du es mir empfiehlst, wie es nötig ist. Das hat sich auch schon mit dem anderen MA wegen Umgang ganz gut bewährt.

Mal sehen was bei der MA am Ende rauskommt ? Wahrheit oder Pustekuchen  😉

Danke und Grüsse

lillimann

   

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2010 00:00
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen,

ich glaube ich habe da etwas übersehen, was mir evtl. eine Stufe in der DTT2010 bringen würde ?

Am besten ich geb Euch mal die Zahlen:

Mein Gesamt Netto 2009  EURO 21402,15 : 12 = 1783,51

Private Rentenvers.                                            - 50,--
                                                                      ----------
                                                                        1723,51

Dies ergibt nach DTT2010 bei einem Unterhaltsberechtigten, in diesem Fall mein Sohn (3,5 Jahre alt), einen Zahlbetrag von 257,-- Euro

Doch gibt es nicht sowas wie berufsbedingte Aufwendungen von 5% die ich pauschal (Belege hab ich nicht) vom Netto abziehen kann ?

Dann wäre ich unter 1700,-- und somit eine Stufe runter. Das Eingesparte würde ich nämlich lieber meinem Sohn bei den Umgängen oder

wie auch immer, aber nicht KM zukommen lassen.

Hoffe Ihr könnt mir helfen.

Gruss lillimann

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2010 15:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin lillimann,

5% vom Netto (1.783,-) sind nach meiner Rechnung 89,-€

Wie kommst du damit unter 1.500,-€?

Ich komme nur auf 1.634,51.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 15:12
 elwu
(@elwu)

Dann wäre ich unter 1700,-- und somit eine Stufe runter.

Hallo,

seit 2008 ist die Zahl der Stufen bei der DT reduziert worden. Die zweite geht nun von 1501 bis 1900 Euro.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 15:20
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Moin Beppo,

oh man, da hab ich wohl zu schnell geguckt. Die Stufe ist ja bei 1500.-- und nicht bei 1700,-- wie ich bis gerade eben noch dachte.

War wohl reines Wunschdenken  :wink:, keine Ahnung  :knockout:

Danke dass Du so schnell geantwortet hast !

beste Grüsse

lillimann

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2010 15:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das war früher auch anders.
Da waren die Stufen kleiner.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2010 15:37
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