Zahlbetrag Unterhal...
 
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Zahlbetrag Unterhalt

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(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich bräuchte mal bitte Hilfe betreffend Unterhalt.

Meine Daten sind wie folgt:

ledig, Kl. 1, 1 Kind (3 Jahre alt) netto 1783,--

Daraus ergibt sich ein Zahlbetrag von 214,-- nach Düsseldorfer Tabelle 2009

Diesen Betrag zahle ich regelmässig gemäss Absprache mit KM.

Nun werde ich leider ab 01.04.2010 arbeitslos sein, sofern ich nicht hoffentlich

bald wieder eine neue Arbeitsstelle finde.

Die Veränderung meiner beruflichen Situation veranlasst KM nun den

bisherigen Zahlbetrag von 214,-- anzuzweifeln und behauptet ich hätte

bisher schon immer 242,-- zu zahlen gehabt. Das stimmt doch nicht oder ?

Ich befürchte auch dass Sie einen Titel will.

P.S. den Kleinen seh ich nach wie vor regelmässig unregelmässig  ;(

Grüsse
lillimann 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2009 17:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi lillimann,

was deine Ex meint ist die Hochstufung um 2 Stufen, wenn du weniger als 3 Personen, hier nur einem Kind, zu Unterhalt verpflichtet bist. Dies ist aber in der Erklärungen zur DT als Kann-Regel, nicht als Muß deklariert. Wenn sie das nun will, muß sie halt klagen  😉

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2009 17:32
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Hi midnightwish,

danke für deine schnelle Antwort. Mal sehen, ob da jetzt tatsächlich eine Klage kommt  😉

Doch KM scheint nichts aus zu lassen  :thumbdown:

Gruss lillimann

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2009 18:15
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich habe nun auf Antrag von KM einen Fragebogen vom JA erhalten, auf dem ich Auskunft über meine Einkünfte und
Vermögen geben soll. Dazu verannlasst hat KM sicher der Umstand, dass ich ab April nächsten Jahres voraussichtlich arbeitslos bin sofern ich nicht vorher eine neue Arbeitsstelle finde.

Da ich nicht weiss wie sich meine berufliche Situation entwickeln wird, könnten die heute erteilten Auskünfte in der Zukunft zu Schwierigkeiten führen. Ich habe in dem Schreiben nichts gefunden, was darauf hindeutet wie lange die zu machenden Angaben verbindlich sind ?

Der Verlust meines Arbeitsplatztes, die Seltenheit der Umgänge und nun der Antrag von KM setzen mir im Moment ganz schön zu. Ich denke auch öfters
daran nun doch endgültig eine Umgangsklage einzureichen, da KM sich in Bezug auf den Kleinen wohl nie ändern wird.  :gunman:

Da ich bisher regelmäassig nach DT gezahlt habe stellt sich für mich auch die Frage warum das JA dazu berechtigt ist meine Zahlungen für die
Zukunft anzuzweifeln ?

Ich weiss gerade eher nicht wo mir der Kopf steht  :knockout:

lillimann 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2009 17:51
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

kann mir da niemand helfen oder hab ich mir nur unverständlich ausgedrückt ?

Mein Problem ist, dass ich von KM nun beschuldigt werde vorsätzlich zu wenig Unterhalt gezahlt habe, was natürlich zu Unruhen führt.

Nun scheint sich zu bewahrheiten dass ich tatsächlich mehr hätte zahlen müssen, da ich ja nur gegenüber einer Person unterhaltspflichtig

bin.

Wie ist diese "Kann-Regelung" der Hochstufung zu verstehen ? Wird diese nun gleich vom JA umgesetzt oder ist dafür eine Klage bei Gericht

notwendig ?

Ich möchte noch einmal betonen, dass es mir nicht darum geht Geld zu sparen, sondern viel mehr darum dass ich Schwierigkeiten solcher Art

mit der KM unbedingt vermeiden wollte.

Kann mir bitte jemand erklären wie es sich mit dieser Kann-Regelung verhält ?

Mit freundlichen Grüssen

lillimann

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2009 14:08
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo lillimann,

klingt so, als hättest Du nicht mit Absicht zu geringen Unterhalt überwiesen sondern es einfach besser gewusst. Ich würde schon Wert darauf legen ,dass sie das auch so weiß!!

Wenn man nur einem Kind gegenüber Unterhalt bezahlt, kommt man automatisch in der DT 2 Zeilen höher rein. Dies liegt dran, dass die DT von einem Standardfall ausgeht, der mehr Unterhaltsberechtigte vorsieht.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2009 14:17
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich habe nun auf Antrag von KM einen Fragebogen vom JA erhalten, auf dem ich Auskunft über meine Einkünfte und Vermögen geben soll.

Demnach hat die Ex eine Beistandschaft eingerichtet. Wenn deine letzte Auskunftserteilung keine 2 Jahre her ist, musst du nix machen. Den Vordruck musst du auch nicht ausfüllen. Es reicht eine schlüssige Aufstellung. Vermögen hat in dieser Aufstellung auch nichts zu suchen.

Da ich nicht weiss wie sich meine berufliche Situation entwickeln wird, könnten die heute erteilten Auskünfte in der Zukunft zu Schwierigkeiten führen. Ich habe in dem Schreiben nichts gefunden, was darauf hindeutet wie lange die zu machenden Angaben verbindlich sind ?

Es wird auf einen Titel  hinauslaufen und er ist für die Zukunft so lange bindend, bis ein neuer Titel eingerichtet wird. Arbeitslosigkeit zählt als vorübergehendes Ereignis und versperrt den Weg der Abänderung für sechs Monate. Schließlich gibt es in Deutschland keine Langzeitarbeitslosen und ALG-2 ist eine Halluzination oder Beweis einer gestörten Persönlichkeit..

Da ich bisher regelmäassig nach DT gezahlt habe stellt sich für mich auch die Frage warum das JA dazu berechtigt ist meine Zahlungen für die
Zukunft anzuzweifeln ?

Weil ein Snapshot gemacht wird. Was die Zukunft bringt, muss in der Zukunft berücksichtigt werden.

Mein Problem ist, dass ich von KM nun beschuldigt werde vorsätzlich zu wenig Unterhalt gezahlt habe, was natürlich zu Unruhen führt.

Das ist dann eben so. Rückwirkend kann dies dies geheilt werden.

Wie ist diese "Kann-Regelung" der Hochstufung zu verstehen ? Wird diese nun gleich vom JA umgesetzt oder ist dafür eine Klage bei Gericht notwendig ?

Das JA ist im Auftrag gierig genug, dies schon berücksichtigen zu wollen. Die Regelung hat quasi Gesetzeskraft und ist eine weitere Anomalie des Unterhaltsrechts.

DeepThought

*edit Schreibfehler

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2009 14:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wenn man nur einem Kind gegenüber Unterhalt bezahlt, kommt man automatisch in der DT 2 Zeilen höher rein.

dieser angebliche Automatismus ist eine Legende und stimmt so keineswegs.

In den Erläuterungen zur DDT steht u. a.:

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar.

aber eben auch:

Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.

Von einem Automatismus keine Spur.

Nachzulesen beispielsweise >>>HIER<<<

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2009 14:24
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Ich gehe nun davon aus dass es mit dem bevorstehenden Titel zu einer Hochstufung um 2 Stufen kommt. Da ich bis September 2009 mtl.
250,-- Euro entrichtet habe (freiwilige Absprache zwischen KM und mir), ergibt sich also eine Differenz aus den letzten 15 Monaten von zu wenig
gezahltem Unterhalt.

Ich werde KM anbieten diese Differenz für Sohnemann zu begleichen. Ich hoffe damit ist das dann aus der Welt.

Wenn ich die Zahlen zur Berechnung fertig habe werde ich das hier einstellen damit Ihr mal einen Blick drüber werfen könnt  😉

danke nochmal und Grüsse

lillimann

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2009 16:22
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

das verstehe ich jetzt nicht:

Du meinst, Du müsstest evtl. 242.- (statt 214.-) bezahlen, hast bis jetzt aber 250.- bezahlt und willst nun die (welche?) Differenz der vergangenen Monate auf einen Schlag bezahlen??

Und wieso willst Du - sofern überhaupt eine Differenz existiert - eine Rückzahlung über die 15 Monate machen?

??

neuezeiz

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2009 16:47




(@lillimann)
Rege dabei Registriert

[quote author=neuezeit link=topic=17647.msg188874#msg188874 date=1261403244

Du meinst, Du müsstest evtl. 242.- (statt 214.-) bezahlen, hast bis jetzt aber 250.- bezahlt und willst nun die (welche?) Differenz der vergangenen Monate auf einen Schlag bezahlen??

Und wieso willst Du - sofern überhaupt eine Differenz existiert - eine Rückzahlung über die 15 Monate machen?

neuezeiz

wie zu lesen ist, entsteht die Differenz aus mtl. 28,-- zuwenig geleisteten Unterhalt ab Oktober 2009. In Zahlen heisst das

15 Monate x 28,-- Euro = 420,--

Begleichen möchte ich diese Differenz weil es meinem Sohn zusteht und hier nur Taten zählen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2009 17:08
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

... Da ich bis September 2009 mtl.
250,-- Euro entrichtet habe (freiwilige Absprache zwischen KM und mir), ergibt sich also eine Differenz aus den letzten 15 Monaten von zu wenig
gezahltem Unterhalt.

Ich werde KM anbieten diese Differenz für Sohnemann zu begleichen. Ich hoffe damit ist das dann aus der Welt.
...

Habe ich ein Brett vor´m Kopf oder was überlesen:

Wenn Du bis 09/09 250.- statt 242.- gezahlt hast, wieso hast Du dann rückwirkend für 15 Monate je 28.- zu wenig gezahlt??

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2009 17:25
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Hallo,

nein, Du hast nur sehr genau gelesen.  😉

Ich habe (leider) nicht bis Sept. 2009, sondern bis Sept. 2008 die 250,-- gezahlt.

Hoffe das es jetzt klar ist.

Gruss
lillimann

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2009 17:42
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Oha, danke.

neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2009 17:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin lilliman,

komm mal ein wenig runter von dem, was Du angeblich "musst": Es besteht kein Titel und keine Inverzugsetzung, und wenn Sohnemann bislang mit ein paar Euro weniger auskommen musste, ist das eben so. Verhungert ist er dabei nicht. Und ob Du zu viel oder zu wenig bezahlt hast, wird einen 3-Jährigen auch nicht interessieren; Du kannst damit also nicht bei ihm punkten.

Im übrigen hätte auch Deine Ex die Möglichkeit gehabt, sich sachkundig zu machen. Und wie gesagt: Es gibt bei den mit KU verbundenen Regelungen keine Automatismen für die Höherstufung. Schon gar keine nachträglichen.

Deine bevorstehende Arbeitslosigkeit sollte Dich eher veranlassen, Deine Kohlen zusammenzuhalten anstatt jetzt mit mehr Geld neue Begehrlichkeiten zu wecken. Oder rechnest Du damit, dass Deine Ex demnächst sagt "ach, lieber lilliman, jetzt wo Du weniger Geld zur Verfügung hast, kannst Du auch erstmal weniger zahlen!"?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2009 17:53
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

moin brille,

nein, soviel Verständnis ist von Exe dafür nicht auf zu bringen.

Vielmehr war meine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen der Anlass für sie, beim JA den Titel zu beantragen.

Gruss
lillimann

werde zum Umgang in meinem anderen thread posten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2009 18:59
(@julia468)
Schon was gesagt Registriert

Hallo lillimann,

warum gehst Du nicht zu einem Notar und lässt Dir einen Titel erstellen, den Du dann dem JA vorlegst.

Der Titel sollte zeitlich so kurz wie möglich gefasst sein. Ich würde den bis max. 6 Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit begrenzen - der Notar wird Dich da beraten. In dem Notartitel muss zwingend drinstehen, das Du nach Auslaufen des Titel unaufgefordert einen Anschlusstitel beibringst.  Der Notar muss Dich richtig beraten, der haftet nämlich für die Richtigkeit, das JA nicht. Und immer schön auf die Arbeitslosigkeit hinweisen!

Der Notar sagt Dir auch, ob das JA evtl. klagen könnte-m.M. nach fehlen aber da die rechtl. Grundlagen.

Ich würde auch auf gar keinen Fall Geld nachzahlen, wenn Du keinen Titel hattest. Du erkaufst Dir damit nur Begehrlichkeiten, die Du im Zweifelsfall nicht bedienen kannst.

VG

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2009 20:44
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo lillimann,

Ich würde auch auf gar keinen Fall Geld nachzahlen, wenn Du keinen Titel hattest.

Exakt. Es ist eine KANN-Regelung. Wenn also die KM nicht darauf bestanden hat zu klären, ob diese Regelung hier zum Tragen kam oder nicht, dann ist das ihr Problem und nicht deines. Für die Zukunft wirst du wohl um die Hochstufung nicht herumkommen, aber für die Vergangenheit - da würde ich erst mal gewaltig auf stur schalten. Tut sie ja schließlich auch, indem sie von dir punktgenau zu Beginn der Arbeitslosigkeit einen Titel einfordert ... und auf grobe Klötze gehören nun mal grobe Keile 😉

Wenn du deinem Kind was Gutes tun willst, dann tue das lieber höchstpersönlich, statt das Geld dafür bei der KM abzuliefern. Wer weiß schon, wie viel davon überhaupt bei Junior ankommt!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2009 00:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi lillimann

<<Unterhalt für die Vergangenheit<< kann nur gefordert werden, wenn wirksam "in Verzug" gesetzt wurde, z.B. im Rahmen einer Auskunftsaufforderung. Dies kann ich bei Dir nicht erkennen. Somit dürfte als erster Monat für die besagten 242€ derjenige gelten, in welchem Du das Auskunftsersuchen des JA erhalten hast.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2009 19:44
(@lillimann)
Rege dabei Registriert

Hallo alle zusammen,

vielen Dank für Eure Hilfestellung und Ratschläge !

Nachdem ich meinen Sohn (3,5 Jahre) zuletzt am 19. Dez 2009 gesehen habe und an diesem Tag auch erfahren habe, dass es zu Weihnachten und auch 

die Zeit danach wieder nichts wird mit Umgang bin ich erstmal in ein Loch gefallen, weil ich Weihnachten, die Tage dazwischen u Sylvester nur sehr

schwer ertragen konnte, ohne zumindest ein bisschen für meinen Sohn da sein zu können. Der nächste Umgang soll lt. KM nun am kommenden Samstag

stattfinden. Unglücklicherweise war ich letztes WE verhindert, da ich zu einer 600 km entfernten Beerdigung  ;( MUSSTE.

Nun habe ich mich wieder einigermaßen gefangen (war die 1. Januarwoche bei einem guten Freund in Urlaub um mich aufzubauen) und werde

die Auskunft fürs JA von einem Notar erstellen lassen. Das Ergebnis werde ich dann hier einstellen.

gruss lillimann

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2010 12:49




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