Zählt EU zum EInkom...
 
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Zählt EU zum EInkommen bei der KU-Berechnung (Kind 18J.) ?

 
(@neuesglueck)

Hallo,

wenn meine Ex ab nä. Jahr auch KU zahlen muss (Kind dann 18J.), wird da der EU, den sie erhält, mit reingenommen in ihr Einkommen?

Und noch eine Frage zum Kindergeld:
wird das KG vom Bedarf abgezogen, und erst dann wird nach Leistungsfähigkeit beider Elternteile quotiert?
Oder wird erst nach Leistungsfähigkeit quotiert und dann vom jeweiligen Anteilen der Eltern das halbe KG abgezogen?
Letzteres könnte ja theoretisch dazu führen, daß Exchen 60 Euro KU zahlen müsste abzügl. 77 Euro halbes KG,
d.h. sie würde noch was bekommen... von wem? vom Kind? vom Ex (mir)?
:question:
Gruß NG

Zitat
Geschrieben : 15.11.2007 14:58
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin NG

wenn meine Ex ab nä. Jahr auch KU zahlen muss (Kind dann 18J.), wird da der EU, den sie erhält, mit reingenommen in ihr Einkommen?

Keine Ahnung. Warum bekommt sie noch EU?

Und noch eine Frage zum Kindergeld:
wird das KG vom Bedarf abgezogen, und erst dann wird nach Leistungsfähigkeit beider Elternteile quotiert?

Bei "uns" wurde das Kindergeld des Volljährigen als dessen Einkommen gerechnet und auch beim neuen Unterhaltsrecht ab Januar 2008 (geplant) ist es so aufgeschrieben.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2007 02:39
(@neuesglueck)

...Keine Ahnung. Warum bekommt sie noch EU?...

*Ironie AN* Weil sie ne Ex ist? Frust schiebt? Schlechten S** hat? Was weiss ich denn? *Ironie AUS*

Nee im Ernst, sie bekommt AufstockungsUH, weil sie ihn eingeklagt hat.
NACHDEM wir uns aussergerichtlich geeinigt hatten, hatte ich den Titel befristen lassen, um nicht ewig weiterzahlen zu müssen.
Diese Befristung hat sie dann so sehr gestört (Exchen wollte wohl ne lebenslange Rente), dass sie Klage eingereicht hat  :gunman: :knockout:

Nun ja, demnächst werden wir die nä. Runde drehen ...

Gruß NG

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2007 10:19
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Kindergeld gehört dem Kind und ist entsprechend von seinem Bedarf abzuziehen.
Der EU ist logischerweise Einkommen.
Bei Sonderbedarf wird ja auch der EU als Einkommen berechnet.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2007 10:27
(@neuesglueck)

Hallo Sophie,

Der EU ist logischerweise Einkommen.
Bei Sonderbedarf wird ja auch der EU als Einkommen berechnet.
Sophie

Und der gezahlte EU ist bei mir abzuziehen vor der Quotierung?
Wäre dann ja nur logisch und konsequent...

Gruß NG

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2007 11:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo neuesglück,

das ber. Nettoeinkommen von Vater und Mutter wird zusammengerechnet und daraus der Bedarf berechnet.

Dann wird quotiert. Allerdings gibt es bei der Anrechnung des KG noch eine kleine Sache. Zahlt einer der Elternteile > 75% des Gesamtunterhalts darf er von seinem Zahlbetrag das gesamte KG abziehen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2007 11:41