Hallo,
wenn meine Ex ab nä. Jahr auch KU zahlen muss (Kind dann 18J.), wird da der EU, den sie erhält, mit reingenommen in ihr Einkommen?
Und noch eine Frage zum Kindergeld:
wird das KG vom Bedarf abgezogen, und erst dann wird nach Leistungsfähigkeit beider Elternteile quotiert?
Oder wird erst nach Leistungsfähigkeit quotiert und dann vom jeweiligen Anteilen der Eltern das halbe KG abgezogen?
Letzteres könnte ja theoretisch dazu führen, daß Exchen 60 Euro KU zahlen müsste abzügl. 77 Euro halbes KG,
d.h. sie würde noch was bekommen... von wem? vom Kind? vom Ex (mir)?
:question:
Gruß NG
Moin NG
wenn meine Ex ab nä. Jahr auch KU zahlen muss (Kind dann 18J.), wird da der EU, den sie erhält, mit reingenommen in ihr Einkommen?
Keine Ahnung. Warum bekommt sie noch EU?
Und noch eine Frage zum Kindergeld:
wird das KG vom Bedarf abgezogen, und erst dann wird nach Leistungsfähigkeit beider Elternteile quotiert?
Bei "uns" wurde das Kindergeld des Volljährigen als dessen Einkommen gerechnet und auch beim neuen Unterhaltsrecht ab Januar 2008 (geplant) ist es so aufgeschrieben.
eskima
...Keine Ahnung. Warum bekommt sie noch EU?...
*Ironie AN* Weil sie ne Ex ist? Frust schiebt? Schlechten S** hat? Was weiss ich denn? *Ironie AUS*
Nee im Ernst, sie bekommt AufstockungsUH, weil sie ihn eingeklagt hat.
NACHDEM wir uns aussergerichtlich geeinigt hatten, hatte ich den Titel befristen lassen, um nicht ewig weiterzahlen zu müssen.
Diese Befristung hat sie dann so sehr gestört (Exchen wollte wohl ne lebenslange Rente), dass sie Klage eingereicht hat :gunman: :knockout:
Nun ja, demnächst werden wir die nä. Runde drehen ...
Gruß NG
Hallo neuesglück,
das ber. Nettoeinkommen von Vater und Mutter wird zusammengerechnet und daraus der Bedarf berechnet.
Dann wird quotiert. Allerdings gibt es bei der Anrechnung des KG noch eine kleine Sache. Zahlt einer der Elternteile > 75% des Gesamtunterhalts darf er von seinem Zahlbetrag das gesamte KG abziehen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen