Guten Abend
Heute nur eine kurz und einfach Frage 😉
Zähle ich als Ehefrau mit eigenem Einkommen auch als Unterhaltsberechtigt?
Das würde ja dann in der DD Tabelle eine Stufe weniger bedeuten, oder?
Liebe Grüsse
Engelherz
So einfach ist die Frage leider nicht.
Grundsätzlich bist Du unterhaltsberechtigt, denn während der Ehe steht jedem der Ehegatten Familienunterhalt des anderen (Idee des gemeinsamen Wirtschaftens und der gemeinsamen Haushaltsführung) zu.
Es gibt aber Richter, die nur den Barunterhalt betrachten. Unkritisch ist deshalb immer der Fall, wenn Du weniger verdienst als Dein Mann - also im Fall einer Trennung Trennungsunterhalt von ihm bekämst.
Gruss von der Insel