Hallo,
da ich selbstgenutztes Wohneigentum bewohne darf ich mir unterhaltsrechtlich den Wohnwertvorteil anrechnen lassen.
Wie sieht es denn aus, wenn ich das Haus meiner Freundin überschreiben würde und wir beide in dem Haus wohnen würden?
LG
Pluto1024
Moin pluto,
Wie sieht es denn aus, wenn ich das Haus meiner Freundin überschreiben würde und wir beide in dem Haus wohnen würden?
dann besitzt Deine Freundin im Fall Eurer Trennung ein Haus und Du nichts. Und vorher im Fall von Streitigkeiten ein starkes Druckmittel gegen Dich. In Summe ist das ein ziemlich schlechter Deal, um ein paar Euro Unterhalt zu sparen.
Und dass Beziehungen scheitern können, auch wenn am Anfang der Himmel voller Geigen hing, solltest Du doch bereits aus eigener Erfahrung wissen, oder?
Ernsthafter Rat: Lass die Finger von solchen Experimenten; Du wirst sie bereuen!
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
da ich selbstgenutztes Wohneigentum bewohne darf ich mir unterhaltsrechtlich den Wohnwertvorteil anrechnen lassen.
Wie sieht es denn aus, wenn ich das Haus meiner Freundin überschreiben würde und wir beide in dem Haus wohnen würden?
Hallo,
besser überschreib' das Haus mir, ich lasse euch beide darin wohnen! Iche schwör krass konkret!
/elwu,
Ideen gibts...
Nein nein - ICH bin Brian !!!
Überschreib MIR das Haus !
Ich halte auch den Fernseher in Gang und organisiere Parties an den Wochenenden.
Ach ja - zusätzlich bitte Dein Gehalt jeden Monat überweisen auf mein Konto. :rofl2:
Es handelt sich dabei nur für Leistungen um Dein Haus in Schuß zu halten ...
Gruß -
Gerald
PS: Merkst Du was ? 😉
Also ICH für meinen Teil habe aus meiner ersten Ehe was gelernt. Und verlaß Dich nicht auf Absprachen oder Verträge.
Selbst um noch so toll formulierte Verträge kann man sich noch fetzen ( sobald es um ein paar Euro geht ).
Hallo
Hinzu kommt noch, das du bei Überschreibung auch mietfrei bei deiner Freundin/LG wohnen würdest.
Dir würde also nach wie vor der Wohnvorteil angerechnet werden.
Anders sieht es aus wenn du das Haus verkaufst und vertraglich Miete Zahlst.(die dann nachweißlich abgeführt wird)
Dann müsstest du allerdings den Verkauf begründen.
Gruß Wedi
Hallo
Hinzu kommt noch, das du bei Überschreibung auch mietfrei bei deiner Freundin/LG wohnen würdest.
Dir würde also nach wie vor der Wohnvorteil angerechnet werden.
Was ich nicht verstehe, da nach den Leitlinien des OLG Hamm die "Zuwendung Dritter" unterhaltsrechtlich nicht von Relevanz ist.
So wohnt meine Ex mietfrei im Haus ihrer Eltern und sie bekommt keinen Wohnwertvorteil angerechnet.
Pluto1024
Moin,
mit letzterem hast du Recht.
Mit dem Anderen die obigen User!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Mann lernt nie aus
Gruß
Dann müsstest du allerdings den Verkauf begründen.
Klar ... ist finanziell nicht mehr möglich 🙂
Dann müsstest du allerdings den Verkauf begründen.
Wieso und wem muss ich eigentlich den Verkauf begründen? Mein Eigentum kann ich verkaufen wann ich will; meines Erachtens auch ohne irgendeine Begründung.
Im Idealfall drücke ich gerade noch ein: "Gefällt mir nicht mehr, das Haus zu besitzen" raus 🙂
Mein Eigentum kann ich verkaufen wann ich will; meines Erachtens auch ohne irgendeine Begründung.
Im Idealfall drücke ich gerade noch ein: "Gefällt mir nicht mehr, das Haus zu besitzen" raus 🙂
Keineswegs!
Als Unterhaltspflichtiger hast du alles zu unterlassen, was deine Leistungsfähigkeit schmälert.
Dir wird zwar keinerlei Handlung untersagt, nur wirst du danach eben weiterhin so behandelt, als hättest du das nicht nicht getan.
Das geht sogar soweit, dass ein "anrüchiger" Verkauf einer Immobilie noch 10 Jahre lang rückgängig gemacht werden kann, um z.B. Unterhalt pfänden zu können.
Das Netz in dem wir gefangen sind, ist schon ziemlich engmaschig.
Eigentlich ist es schon längst eine Mauer.
Sie geben sich heute nur mehr Mühe, sie unsichtbar zu halten.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin pluto,
Wieso und wem muss ich eigentlich den Verkauf begründen? Mein Eigentum kann ich verkaufen wann ich will; meines Erachtens auch ohne irgendeine Begründung.
man muss das grosse Ganze sehen und nicht nur einen kleinen Ausschnitt. Welche Folgen ein "Überschreiben" der Immobilie an die aktuelle Freundin im Zweifelsfall haben kann, habe ich gestern schon geschrieben: Sie kann zum Druckmittel werden ("...Du wohnst in meinem Haus...") oder einfach weg sein, wenn die Freundin Dich irgendwann loswerden möchte: Dann bist Du derjenige, der die vormals eigene Immobilie verlässt und verliert. Denn "ein bisschen überschreiben" geht nicht: Wer im Grundbuch steht, ist der Eigentümer.
Aber auch nach einem Verkauf der Hütte an irgendwen könnte die Gegenseite sagen: "Fein, der pluto hat jetzt 100.000 oder 200.000 EUR für seine Hütte bekommen; bei einem angenommenen Zinssatz von 5% für Spareinlagen erhöht sich sein Jahreseinkommen um 5 oder 10 Mille, die wir doch gerne sofort unterhaltssteigernd angesetzt haben wollen." Dass die Miete, die Du anschliessend für eine Wohnung bezahlst, sich im Gegenzug nicht einkommens- oder unterhaltsmindernd auswirkt, versteht sich von selbst.
Insofern weiterhin meine Empfehlung: Lass die Finger von solchen Wohnwert-Experimenten; sie können richtig teuer werden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Das Netz in dem wir gefangen sind, ist schon ziemlich engmaschig.
Eigentlich ist es schon längst eine Mauer.
Ich kann eure Argumentation nachvollziehen und auch verstehen ...
Auf Deutsch: Als Geschiedener darf man nichts anderes mehr besitzen als die Kleider, die man anhat und man darf zeitlebens in einer Mietwohnung wohnen (nicht negativ gemeint) und darf kein Eigentum besitzen:
WILLKOMMEN IN DEUTSCHLAND
So weit ich gelesen habe und informiert bin, kann dir eine Überschreibung/Schenkung auch als "mutwillig" angelastet werden, so das dir der "Wohnvorteil" wieder als fiktives Einkommen aufgebrummt werden kann, und dann sind wir wieder da, was ich oben geschrieben habe.
Du darfst dein Einkommen nicht absichtlich veringern, um Unterhaltszahlungen zu schmälern.
Gruß;ach der schon wieder;Wedi
Moin,
Auf Deutsch: Als Geschiedener darf man nichts anderes mehr besitzen als die Kleider, die man anhat und man darf zeitlebens in einer Mietwohnung wohnen (nicht negativ gemeint) und darf kein Eigentum besitzen:
nun ja, das ist jetzt aber sehr stark vereinfacht. Denn natürlich darf man auch als Geschiedener eine eigene Immobilie besitzen und sonstiges Eigentum haben; es wird nur eben bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.
Pauschales "Deutschland-Bashing" hilft niemandem weiter. Es wäre ja auch unsinnig, sich darüber zu beschweren, dass man als Viel-Verdiener mit höheren Steuern "bestraft" wird als ein Wenig-Verdiener.
Grüssles
Martin
(geschieden und mit eigener Immobilie)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Pluto,
Auf Deutsch: Als Geschiedener darf man nichts anderes mehr besitzen als die Kleider, die man anhat und man darf zeitlebens in einer Mietwohnung wohnen (nicht negativ gemeint) und darf kein Eigentum besitzen:
WILLKOMMEN IN DEUTSCHLAND
So war ich in den dunklen Stunden auch drauf, aber es bringt einen nicht weiter und ist auch nicht richtig.
Hätten wir ein Stammessystem wie anderswo auf der Welt wäre es noch wesentlich ungerechter.
Ich habe hier auch nicht die Antworten bekommen, die ich hören wollte und mir da selbst ziemlich leid getan,
aber wenn Du Dich auf andere Punkte konzentrierst, erreichst Du sicher mehr und bist zufriedener.
Die Anregungen hier bringen einen auf alle Fälle wesentlich weiter. Zusätzlich habe ich mir ein paar Bücher zugelegt, in denen ich den einen oder anderen Punkt gefunden habe, den ich unter Umständen brauchen werde.
Hatte das gleiche Spielchen wie Du - grosse Wohnung und einen horrenden Wohnvorteil angerechnet bekommen.
Aber die 3 Jahre habe ich auch jetzt fast rumbekommen und selbst wenn vermutlich nochmal ein Prozeß auf mich zukommt, so hat die Gegenseite so viele Versäumnisse und Fehler gemacht, daß es richtig gut für mich aussieht.
Also - Kopf hoch - Augen zu - und DURCH !
Gruss -
Gerald
Nur zur Info:
Kam gestern über einen Newsletter rein:
=====
Hat ein Ehegatte ein Haus oder eine Ehewohnung erst nach Trennung oder
Scheidung erworben und stammen diese Mittel nicht aus der Ehezeit, so
ist ein Wohnvorteil nicht prägend. Daher ist also das mietfreie Wohnen
im eigenen Haus auch nicht als Einkommen anzurechnen (Wohnvorteil).
OLG Brandenburg, 10.2.2009 - Az: 10 UF 65/08
=====
Hi pluto,
das dürft auf wenige Menschen zutreffen.
Welcher Unterhaltspflichtige kann denn neben diesen Zahlungen noch einen Kredit aufnehmen, der ihm ein Haus/Eigentumswohnung finanziert.
Und schon dieses:
und stammen diese Mittel nicht aus der Ehezeit,
bedeutet ja, das es kein Geld aus dem Zugewinn oder aus Bausparverträgen aus der Ehezeit sein darf.
Und auch das ist recht seltsam
oder eine Ehewohnung erst nach Trennung oder
Scheidung erworben
nach der Trennung kann man ja schlecht eine Ehewohnung erwerben (es sei denn mit einer neuen Ehefrau). Von daher wäre es wichtig das Urteil in Gänze zu beureilen und nicht nur eine kleine Passage.
Tina
edit: Das Urteil bezieht sich allein auf den Ehegattenunterhalt.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Huhu,
wie würde es denn aussehen, wenn die Freundin eine EXTREM niedrige Miete zahlt? Dann bezieht sich ja das mietfreie Wohnen ja nicht mehr auf die komplette Immobilie.
Grüßle
wie würde es denn aussehen, wenn die Freundin eine EXTREM niedrige Miete zahlt? Dann bezieht sich ja das mietfreie Wohnen ja nicht mehr auf die komplette Immobilie.
Ändert auch nichts.
Wenn die Miete niedriger ist, als die, die auch ihm als ortsüblich angelastet wird, wird das eben als das angesehen, was es ist:
Privatvergnügen.
Es würde dann wieder eine ortsübliche Miete angenommen.
Er hat sein Kapital gewinnbringend einzusetzen. Wenn nicht, macht das Gericht das fiktiv.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
