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Wohnvorteil-wer kann helfen

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(@skater)
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Hallo,

mal wieder ne Frage in die Runde geworfen, obwohl ich wenig Hoffnung auf richtige Antort habe.

Bei mir lag mal wieder ne neue Unterhaltsberechnung an, da ab Januar extrem mehr gezahlt wird. Werde Montag auch mal zu meinem Chef gehen und um 20% mehr Gehalt bitten :wink:Dieser sich dann :rofl2:und mich :gunman:

Es geht um den Wohnvorteil. Ich habe versucht (dummerweise) meine Darlehnzinsen abzusetzen. Sind ca 100€ und mir wird wegen Wohnen im Eigenheim ein Wohnvorteil von ca 500€ draufgeschlagen. Macht also 400€, welche auf mein Einkommen gerechnet werden.
Nun die Frage: Ist es eigentlich möglich auf Anrechnung der Darlehnszinsen zu verzichten um somit auch keinen Wohnvorteil berechnet zu kommen?
Das wäre ja auch der Fall wenn ich Mieter wäre!!!!

Kann mir jemand helfen und weiß genaues?

Wünsche Euch nen schönes WE!!!!!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2010 17:19
 wedi
(@wedi)

Moin skater

Nun die Frage: Ist es eigentlich möglich auf Anrechnung der Darlehnszinsen zu verzichten um somit auch keinen Wohnvorteil berechnet zu kommen?
Das wäre ja auch der Fall wenn ich Mieter wäre!!!!

Wohnvorteil wird dir immer angerechnet wenn du ein Eigenheim besitzt.Es wird danach berechnet, wieviel Miete du für das Eigenheim bekommen könntest.Zinsen für ein Dahrlehen werden vom Wohnvorteil abgezogen.Danach berechnet sich das fiktive Einkommen:500,-Wohnvorteil minus 100,- Zinsen gleich 400,-Wohnvorteil.
Ehrlich gesagt, verstehe ich deine Frage nicht ganz

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2010 18:58
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo skater,

Nun die Frage: Ist es eigentlich möglich auf Anrechnung der Darlehnszinsen zu verzichten um somit auch keinen Wohnvorteil berechnet zu kommen?

Nein.

Und wenn du die Wohnung komplett abgezahlt hättest, dann würden dir die vollen 500 Euro "ersparte Miete" zwecks Unterhaltsmaximierung aufs Einkommen draufgeschlagen, ohne großartige Abzugsmöglichkeiten.

Das wäre ja auch der Fall wenn ich Mieter wäre!!!!

Nicht ganz. Die Familienjustiz argumentiert ungefähr so: Stelle dir einen Herrn Müller und einen Herrn Meier vor, beide mit einem Netto-Einkommen von 2.000 Euro. Herr Müller wohnt zur Miete und zahlt dafür 500 Euro Kaltmiete im Monat; Herr Meier wohnt in einer gleichartigen Wohnung, die ihm selbst gehört und die schuldenfrei ist. Die Familienjustiz sagt jetzt, na dann hat der Meier ja glatt 500 Euro mehr zur Verfügung, weil er anders als Müller keine Miete zahlt, also kann der Meier auch mehr Unterhalt zahlen als der Müller. Und wenn die Wohnung noch nicht schuldenfrei ist und Meier z.B. 200 Euro für die Hypothek zahlt, dann hat er immer noch 300 Euro mehr als der Müller.

Ich möchte im Moment lieber keine Diskussion darüber führen, wie gerecht oder ungerecht, oder wie sinnvoll oder unsinnig diese Regelung ist. Es ist einfach so.

mir wird wegen Wohnen im Eigenheim ein Wohnvorteil von ca 500€ draufgeschlagen.

Ist das bei dir in der Gegend die übliche Kalt(!)miete für eine Wohnung, wie du sie hast? Wenn KM und JA schätzen, dann schätzen sie gerne mal den Preis für einen Luxuspalast in bester Wohnlage. Mach dich mal schlau und sammele schleunigst Argumente, warum deine Wohnung auf dem freien Mietwohnungsmarkt keine fünfhundert Euro wert ist, sondern allenfalls dreihundertfünfzig (oder was immer bei deinen Recherchen rauskommt). Du wirst ja die Nachteile deiner Wohnung zur Genüge kennen, nicht wahr?

Außerdem würde ich versuchen, die nicht-umlagefähigen Nebenkosten genau so abzuziehen wie die Zinsen. Nicht-umlagefähige Nebenkosten sind schließlich Kosten, die ein Mieter eben nicht hat. Ebenso: Grundsteuer.

Sicherheitshalber nachgefragt: Das Trennungsjahr ist bereits abgelaufen? Während des Trennungsjahres würde nämlich nicht der tatsächliche Wohnwert gelten, sondern das, was eine angemessene Wohnung kosten würde (weil man es dir nicht zumuten kann, die Wohnung von jetzt auf hoppla zu verkaufen) - und für dich würde doch sicher eine Anderthalb-Zimmer-Wohnung reichen, oder?

500,-Wohnvorteil minus 100,- Zinsen gleich 400,-Wohnvorteil.

Also 100 Euro Zinsen. Die Tilgung hast du hoffentlich als zusätzliche Altersvorsorge geltend gemacht?

Werde Montag auch mal zu meinem Chef gehen und um 20% mehr Gehalt bitten

Soll vermutlich heißen, die Unterhaltsforderungen haben sich um 20% erhöht? Nun, ein Teil davon geht sicher aufs Konto des erstmals berücksichtigten Wohnvorteils. Kannst die Berechnung aber natürlich trotzdem gerne mal hier zur Überprüfung einstellen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2010 20:42
 wedi
(@wedi)

Hi
Mal abgesehen von SB, TU,BU oderKU

Meyer hat eine Wohnung und bezahlt 500,- Miete
                                                                                                                       Müller Eigentum und einen Wohnvorteil von 500,-fiktiv

Meyer hat ein Einkommen von 2000,-
                                                                                                                       Müller hat ein Einkommen von 2000,-

                                                       beide geschieden und zu Unterhaltszahlung verpflichtet

Meyer hat einkommen von 2000,-
                                                                                                                       Müller wird ein Wohnvorteil angerechnet also2000+500=2500

                                                                                Unterhaltsberechnung

                                                                                                                        zur Verteilung bei Müller 2500-900(SB)=1600
zur Verteilung bei Meyer 2000-900(SB)=1100

Gut, Meyer bezahlt Miete 500,-(warm)

Müller muss aber Str/G/W noch zahlen, wird nicht in Unterhaltberechnung mit einbezogen.

Meyer 2000,-900,-=1100                                                                                      Müller2500-900-200=1400,-

Danach kommen Reparaturen/Instandhaltung

Meyer 2000-900=1100                                                                                         Müller2500-900-200-150=1250

Grundsteuer und Gebäudeversicherung

Meyer 2000-900=1100                                                                                         Müller2500-900-200-150-100=1150

Grob gerechnet steht Müller besser da

In tatsächlichen Zahlen

Meyer 2000-900=1100                                                                                         Müller 2000-900-200-150-100=650

                                                   differenz Meyer/ Müller 450,-

Würde bei für den Geldbeutel bedeuten

Meyer 2000-1100(U)=900,-                                                                                      Müller2000-1600(U)=400,-

abzüglich realer Kosten

Meyer 2000-1100(U)=900                                                                                        Müller2000-1600(U)-200-150-100=Error

Nur so eine Rumrechnerei

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2010 22:30
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo wedi,

Nur so eine rumrechnerei

Und wegen genau solcher Rumrechnerei meinte ich ja auch: Nicht kommentarlos den erstbesten Euro-Betrag als Wohnwert akzeptieren, den die Gegenseite über den Zaun wirft, sondern genau nachrechnen: Wie viel ist die Wohnung wirklich wert? Immer nur die Kaltmiete als Vergleichsbasis hernehmen, nicht die Warmmiete (heizen müssen Eigentümer wie Mieter schließlich gleichermaßen). Alles vom Wohnvorteil laut Vergleichsmiete abziehen, womit ein Mieter gar nicht erst belastet wird. Sonst kommt nämlich am Ende genau das raus, dass aus dem fiktiven Wohn-Vorteil ein realer Wohn-Nachteil geworden ist ...

Im übrigen ist es natürlich so: Würde man die Wohnung verkaufen und selbst wieder zur Miete leben, bekäme man zwar keinen Wohnvorteil angerechnet, müsste aber erstens wieder Miete zahlen und zweitens würden die Zinsen aus dem Verkaufserlös ebenfalls unterhaltssteigernd berücksichtigt werden.

Wie man es auch dreht und wendet: Die deutsche Familienjustiz kriegt dich so oder so.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2010 22:47
 wedi
(@wedi)

Hallo

Wie man es auch dreht und wendet: Die deutsche Familienjustiz kriegt dich so oder so.

Dem habe ich nichts hinzu zu fügen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2010 22:52
(@skater)
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Hallo Wedi und Mala,

danke für Eure verständlichen und langen Ausführungen. Ist echt einleuchtend.
Ich werde Euch hier mal die Berechnung vom Jugendamt reinstellen, mit welcher ich eigentlich recht zufrieden bin.

Berechnung Wohnvorteil

Mietspiegel 80-120qm      4,55 je qm
Wohnwehrt bei 100qm      455,-€

Abzüge:

Darlehn xy                          50,-€ Zinsen
Darlehn yy                          60,-€ Zinsen
Instandhaltungsrücklage    150,-€
Gebäudeversicherung          13,-€
Grundsteuer                        12,-€
                                        -----------------
                                        285,-€

Wohnvorteil  170,- €

Als Anlage vom JA-Schreiben war ein aktueller Mietspiegel meines Landkreises dabei.
Also Mala, meiner Meinung nach ist alles ok mit der Berechnung, die haben mir sogar ne Instandhaltungsrücklage von 150,-€ zugestanden von welcher ich noch nie was gehört habe.
Auch die angenommene Kaltmiete von 455,- ist ok, diese könnte ich mit einer Vermietung erziehlen.
Bin sein 5 Jahren geschieden, deshalb jetzt angenommener Wohnwert.

Also Malga, mir ist auch neu das man die Tilgung des Hausdarlehns als Altersfürsorge beim KU geltend machen kann??????

Ja Mala, mein Unterhalt hat sich um fast 20% erhöht :mad:, wenn er nur den Kindern zugute kommen würde 🙂

Gruß Skater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2010 13:04
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Skater,

sieht so aus, als ob du bei der Berechnung des Wohnvorteils noch relativ glimpflich davon gekommen bist.

Also Mala, meiner Meinung nach ist alles ok mit der Berechnung, die haben mir sogar ne Instandhaltungsrücklage von 150,-€ zugestanden von welcher ich noch nie was gehört habe.

Diesen Begriff kenne ich auch eher von einer Eigentumswohnung als von einem Eigenheim. Bei einer Eigentumswohnung ist es so: Die Eigentümergemeinschaft bestellt einen Verwalter für die Wohnanlage, jeder Eigentümer zahlt eine Umlage (aka Hausgeld, Wohngeld, ...) in die gemeinsame Kasse, aus der der Verwalter dann die Ausgaben für die Eigentümergemeinschaft bezahlt (z.B. Heizölrechnung). Ein Teil des Geldes wird angespart, um größere Reparaturen stemmen zu können - dieses angesparte Geld ist die Instandhaltungsrücklage.

In deinem Fall würde ich diese "Instandhaltungsrücklage" interpretieren als eine Pauschale für alles, was ein Mieter im Gegensatz zu einem Eigentümer nicht zahlen müsste (also insbesondere die Reparaturen im Sinne der ETW-Instandhaltungsrücklage). Ich denke mal, mit knapp einem Drittel des angesetzten Brutto-Wohnwertes ist die hier recht großzügig bemessen.

Also Malga, mir ist auch neu das man die Tilgung des Hausdarlehns als Altersfürsorge beim KU geltend machen kann??????

Schau mal in die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichtes, das am Wohnort deines Kindes zuständig ist. Da steht so etwas drin wie "bis zu 4% vom Brutto-Einkommen können für eine zusätzliche Altersvorsorge geltend gemacht werden" - typischerweise kann man hier Beiträge zu einer Riester-Rente oder einer Lebensversicherung angeben, aber es ist gang und gäbe, eine Immobilie als Altersvorsorge zu betrachten, und da die Tilgung den Netto-Wert der Immobilie steigert, kann man sie wie z.B. die Beiträge zu einer Riester-Rente abziehen, bevor der Unterhalt festgesetzt wird. Wenn du also diese 4%-Obergrenze noch nicht anderweitig ausgeschöpft hast, sollte das mit der Tilgung für die Wohnung eigentlich glatt durchgehen. Ich schlage daher vor:

Ja Mala, mein Unterhalt hat sich um fast 20% erhöht

Wenn du magst, stell mal die komplette Unterhaltsberechnung hier ein, denn 20% sind sogar bei der Erhöhung vom Jahresanfang richtig happig; da muss bei dir also schon einiges zusammengekommen sein. Ich denke, es sollte dich interessieren, ob das jetzt daran liegt, dass du bislang zu wenig gezahlt hattest und es deswegen so ein Sprung nach oben war; ob bei der aktuellen Berechnung vielleicht etwas falsch gemacht wurde und du demnach derzeit mit einer zu hohen Unterhaltsforderung konfrontiert bist; oder ob es durch ein paar widrige Umstände tatsächlich korrekt ist, dass es jetzt auf einen Schlag 20% mehr sind. Wie gesagt - wenn du magst, schauen wir gerne mal über deine Berechnung drüber, wenn du sie anonymisiert hier einstellst.

wenn er nur den Kindern zugute kommen würde

Das ist der Punkt, auf den nun mal kein Unterhaltszahler irgendeinen Einfluss nehmen kann. Es lohnt sich nicht, sich darüber aufzuregen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2010 18:14
(@webspider)
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Hallo skater,

Die absetzbaren Hausbelastungen setzen sich zusammen aus

-          dem Schuldendienst für Fremdfinanzierungen, (soweit der Betroffene die Zahlungen selbst erbringt)

-          allgemeinen Grundstückslasten und

-          verbrauchsunabhängigen Kosten, soweit diese "üblicherweise" nicht auf den Mieter abgewälzt werden.

Gruss webspider

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2010 18:18
(@webspider)
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Hallo skater

Immobilie während der Ehe erworben oder nach der Scheidung ?

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2010 18:31




(@skater)
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@webspider,

die Immobilie ist während der Ehe erworben worden.

@malchit,

wie geschrieben, ich denke auch das ich bei der Berechnung des Wohnvorteils glimpflich davon gekommen bin.
Meine anfängliche Frage war ja auch, ob man ganz auf den Wohnvorteil verzichten kann, wenn man die Zinsen der Tilgung nicht geltent machen möchte. Diese Frage habt ihr mir ja nun eindeutig beantwortet! DANKE!!!!!

Nein, diese 4% Altersfürsorge wurden bei mir noch in keinster Weise angerechnet. Macht bei einem Bruttoeinkommen von ca. 2900€ ungefähr 117€ 🙂
Wenn ich diese noch geltend machen kann, komme ich in die Stufe 2, was bei zwei Kinds 39€ weniger Unterhalt ausmacht.

Auch denke ich, dass ich bisher etwas zu wenig Unterhalt bezahlt habe, deshalb komme ich jetzt auf 20%.
Ich beschwere mich ja auch nicht, finde aber die normale Erhöhung ab Januar trotzdem happig.
Ist eigentlich zu wenig gezahlter Unterhalt nachforderbar, wenn man nicht in Verzug gesetzt worden ist bzw. dazu aufgefordert wurde?

Skater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2010 19:11
(@webspider)
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@skater

zu beachten :

wenn einem Eigentümer ein Wohnwert zugerechnet wird und ihm die Tilgungsleistungen nicht dagegen gerechnet werden können, kann er vorbringen, dass jedenfalls 4% seines Bruttoeinkommens zusätzliche Altersversorgung sind und er diese Altersversorgung in Form einer Immobilie ( z.b.Haus) aufbaut.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2010 19:18
(@skater)
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@webspider,

DANKE, hast dafür mal irgendeinen Link???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2010 19:20
(@webspider)
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@skater
wie malachit schon geschrieben hat

Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichtes, das am Wohnort deines Kindes

http://www.famrb.de/unterhalt.htm

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/wohnwert.htm

Gruss webspider

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2010 20:32
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo skater,

Nein, diese 4% Altersfürsorge wurden bei mir noch in keinster Weise angerechnet. Macht bei einem Bruttoeinkommen von ca. 2900€ ungefähr 117€ 🙂

Achtung, die 4% vom Brutto sind keine Pauschale, sondern eine Obergrenze; du kannst nur tatsächlich erbrachte Leistungen für eine Altervorsorge geltend machen. Heißt in deinem Fall: Wenn die Tilgung 100 Euro im Monat beträgt, kannst du 100 Euro geltend machen (und schöpfst dabei die Möglichkeiten nicht ganz aus); wenn die Tilgung 150 Euro beträgt, kannst du davon 117 Euro geltend machen (alles, was über die Obergrenze hinaus geht, gilt unterhaltsrechtlich als dein Privatvergnügen).

Auch denke ich, dass ich bisher etwas zu wenig Unterhalt bezahlt habe, deshalb komme ich jetzt auf 20%.
Ich beschwere mich ja auch nicht, finde aber die normale Erhöhung ab Januar trotzdem happig.

Happig, ja. Da haben Politik und Justiz den armen, alleinerziehenden Müttern allerdings einen ordentlichen Schluck aus der Pulle gegönnt ... aber was deinen Fall betrifft, sagt dir "Anmerkung 1 zur Düsseldorfer Tabelle" bzw. "Herauf-/Herunterstufung bei abweichender Zahl von Unterhaltsempfängern" was? Das ist nämlich etwas, was bei Neuberechnungen zum Jahresanfang 2010 gerne übersehen wird. In deinem Fall: Du zahlst Unterhalt für zwei Kinder [falls außerdem für Ex, gilt sinngemäß dasselbe] - dann wurdest du bislang vermutlich um eine Zeile in der Düsseldorfer Tabelle hochgestuft, da die DT bis einschließlich 2009 von drei Unterhaltsempfängern ausging, und du nur zwei Kinder zu versorgen hast. Diese Hochstufung ist NICHT mehr zulässig, da die DT seit 2010 von zwei Unterhaltsempfängern ausgeht. [Sinngemäß, wenn du auch für Ex noch Unterhalt zahlst: Bislang KM und zwei Kinder, also drei Unterhaltsempfänger wie in der DT 2009 vorgesehen, und daher bislang weder eine Herauf- noch eine Herabstufung; da du im Sinne der DT 2010 aber einen Unterhaltsempfänger "zu viel" hast, Herabstufung um eine Zeile.] Schau dir deine Unterhaltsberechnung mal in Hinblick auf diesen Punkt an. Bei Unklarheiten einfach nachfragen, es ist halt ein ziemlich undurchschaubares Zeugs ;-(

Ist eigentlich zu wenig gezahlter Unterhalt nachforderbar, wenn man nicht in Verzug gesetzt worden ist bzw. dazu aufgefordert wurde?

Wenn du wegen des Unterhalts einen Titel an der Backe hast, dann gilt das, was in dem Titel steht. Steht dort z.B. "Zahlung laut Zeile x der Düsseldorfer Tabelle" oder der entsprechende Prozentsatz vom Mindestbedarf, dann gilt das und du hättest gleich ab 1. Januar den erhöhten Unterhalt anhand der neuen Tabelle zahlen müssen (witzigerweise wurde die DT 2010 allerdings erst am 6. Januar veröffentlicht; ist aber inzwischen auch egal). Wenn du keinen Titel hast, kannst du dich zurücklehnen und dich auf den Standpunkt stellen: Erhöhten Unterhalt gibt's erst am dem Moment, wo jemand dich wegen einer Neuberechnung angeschrieben hat.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2010 22:16
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo skater,

Noch was:

Nein, diese 4% Altersfürsorge wurden bei mir noch in keinster Weise angerechnet.

Sind denn wenigstens berufsbedingte Aufwendungen berücksichtigt worden?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2010 22:19
(@skater)
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@webspider,

vielen dank für den Link!!!!!!!!! :thumbup:

@malchit,

meine Tigung beträgt ca. 400€ im Monat.So werden die 4% voll wirksam, denke ich 🙂
Auch hat meine Ex einen Titel und selbstverständlich muss ich ab Januar nachzahlen. Meine Frage ging dahin, das  die letzten Jahre  ca. 50€ mtl. zu wenig gezahlt worden sind.
Habe die Altersgruppe der Kids nur einmal angepasst, dann nie mehr.
Kann sie nun, wenn sie es denn mitbekommt, über Jahre nachfordern?
Habe die ausstehende Kohle übrigens auf ein Sparbuch der Kids eingezahlt. So bekommen sie wenigstens etwas selbst, wenn sie mal volljährig sind.

Danke Euch allen nochmal!!!! Ihr habt mir sehr geholfen :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2010 00:46
(@skater)
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@malachit,

noch was, berufsbedingte Ausgaben sind über  5% anerkannt worden. Habe enorme Fahrtkosten zur Arbeit, bin Pendler. Das JA hat mir jetzt ca. 550 € zugestanden 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2010 00:49
(@skater)
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@malachit,

sorry noch mal......

Meine Ex hat vor Jahren geheiratet :knockout:, somit bin ich nur den beiden Kids unterhaltsverpflichtet.
Als ich es damals hörte sie hat geheiratet, war ich 3 Tage voll :puzz:

Gruß Skater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2010 00:53
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo skater,

meine Tigung beträgt ca. 400€ im Monat.So werden die 4% voll wirksam, denke ich 🙂

Ja, das wird dann wohl an der Obergrenze gekappt werden. Melden tust du dem Jugendamt natürlich erst mal nur "bitte Tilgung i.H.v. 400 Euro als Altersvorsorge berücksichtigen". An die Obergrenze werden die dann mit hoher Wahrscheinlich schon selber denken (wo die liegt, weißt du ja inzwischen, d.h. du kannst kontrollieren, ob sie richtig gerechnet haben).

Da du mit der aktuellen Tilgung weit über der Obergrenze liegt, könntest du dir in der nächsten Zinsfestschreibungsrunde mit der finanzierenden Bank sogar überlegen, es mit der Tilgung etwas langsamer angehen zu lassen, um dadurch die Rückzahlung zu strecken und somit für längere Zeit von der Berücksichtigung als Altersvorsorge zu profitieren. Alternativ dazu kannst du natürlich auch einen Riester-Vertrag o.ä. abschließen, sobald die Bude schuldenfrei ist.

noch was, berufsbedingte Ausgaben sind über  5% anerkannt worden. Habe enorme Fahrtkosten zur Arbeit, bin Pendler. Das JA hat mir jetzt ca. 550 € zugestanden 🙂

Gut. Also kein Ärger auf dieser Baustelle.

Auch hat meine Ex einen Titel und selbstverständlich muss ich ab Januar nachzahlen. Meine Frage ging dahin, das  die letzten Jahre  ca. 50€ mtl. zu wenig gezahlt worden sind.
Habe die Altersgruppe der Kids nur einmal angepasst, dann nie mehr.
Kann sie nun, wenn sie es denn mitbekommt, über Jahre nachfordern?

Hm, ich denke - wenn das ein dynamischer Titel ist, dann hättest du die höheren Beträge unaufgefordert überweisen müssen, und da du das nicht gemacht hast, könnte sie nachfordern. Wenn ich mich recht erinnere, gibt es da so eine Art Verjährung, aber ich weiß nicht mehr, wie viel Zeit vergehen muss, bis sie keine Nachforderungen mehr stellen kann. Bemüh' mal die Suchfunktion hier im Forum, die Internet-Suchmaschine deiner Wahl (oder vielleicht meldet sich auch noch jemand, der es im Gegensatz zu mir aus dem Eff-Eff weiß).

Danke Euch allen nochmal!!!! Ihr habt mir sehr geholfen

Tja - wer, wenn nicht wir? Aber natürlich: gerne geschehen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2010 01:24




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