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Wohnvorteil bei teils gewerblicher Nutzung

 
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich habe ein MFH mit 3 Wohneinheiten, zwei davon sind vermietet in einer wohne nun ich alleine. Da ich jetzt mehr platz habe, würde ich gerne mein Büro, welches ich als Selbständiger nutze, kündigen und in meine Wohnung verlegen. Es würde so sein, daß ich ca. 50 % der Wohnung als Büro nutzen würde und 50 % als Wohnung.

Wird die Nutzung als Büro bei der Anrechnung des Wohnvorteils berücksichtigt d.h. nicht als Wohnvorteil angesehen ?

Vielen Dank

lg Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2010 15:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein.

Der Wohnwert richtet sich (nach dem Trennungsjahr) alleine nach dem möglichen Mietpreis der gesamten Wohnung.
Egal ob und wie du sie nutzt.

Angenommen, die Wohnung würde auf dem freien Markt 1.000,- bringen, dann kann dir das als Einkommen angerechnet werden.
Ob du dann selbst alleine drin wohnst, dein Büro mit aufnimmst oder sie ganz oder in teilen vermietest spielt der Wohnwertanrechnung keine Rolle mehr.

D.h. wenn dir heute , bei Selbstnutzung 1.000,- fiktiv aufgeschlagen würden, bleibe es auch so, wenn du dein externes Büro kündigst.
Die tatsächliche Mietersparnis für das Büro kannst du dann also behalten.

Natürlich kann ein Richter immer noch anders entscheiden aber prinzipiell ist es so.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 15:36
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hi Beppo,

vielen Dank ,

Hm, dann sollte ich besser die Wohnung leer stehen lassen und in ein einzelnes Zimmer in meinem Haus ziehen, damit der Wohnvorteil so gering ist wie möglich. Hab dadurch keine Mieteinnahmen und einen wesentlich geringeren Wohnvorteil, dadruch kann ich natürlich auch weniger an meine Ex zahlen.

Wer stellt wie fest, ob ich in einer Wohnung wohne oder in einem Zimmer in meinem Haus ?

lg Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2010 15:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aha, du hast es anscheinend genau falsch rum verstanden!
Oder ich dich.

Es ist ganz egal, welche Immobilie du wie nutzt.
Dir wird der Betrag angerechnet, den die Objekte bringen können.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 17:08
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hmmm,

also ich habe ein 3 Familien Wohnhaus, zwei Einheiten sind vermietet. Die 3. Wohnung ist die ehewohnung gewesen. Zusätzlich ist in dem Haus noch ein Zimmer frei . Wenn ich jetzt sage, ich wohne in dem Zimmer und nicht in der Wohnung, dann können die mir doch nicht Wohnvorteil anrechnen für eine Wohnung, die ich nicht nutze sondern nur für das Zimmer.

lg Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2010 17:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich weiß nicht mehr, wie ich es noch erklären kann.

Du hast 3 Wohnungen und die können laut Mietspiegel vielleicht 3*1.000,- € bringen.

Genau die können dir angerechnet werden.
Egal was du damit machst.

aber ich kann es nicht mehr anders erklären.
Wenn es jetzt noch nicht klick macht, muss das jemand anders erklären.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 01.02.2010 18:10
 wedi
(@wedi)

Hallo

Wenn dir ein Wohnvorteil z.b. von 1500,-Euro aufgebrummt worden ist, und du 2 Wohnungen zu je 500,-Euro vermietet hast, hast du trotzdem den Wohnvorteil von 1500,-Euro.
Dein Einkommen besteht dann aus 1000,-Euro realem Einkommen und 500,-Euro fiktiven.
Wenn du deine Ehe-Wohnung leerstehen lässt, beibt es trotzdem bei diesen 1500,-Euro Wohnvorteil.
Auch wenn du die Mieter rausschmeist, bleibt es bei den 1500,-Euro

Bitte um Berichtigung, wenn ich das falsch habe(würde dann heißen, das ich das auch nicht verstanden habe)

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 18:11
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

@Beppo

ah, es ist also egal ob ich die Wohnung tatsächlich nutze oder nicht. Ob ich die Wohnungen vermietet habe oder nicht.

Es zählt, was am Markt zu erzielen wäre und das wird mir dann angerechnet.

Ok, vielen Dank

lg Michael

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Themenstarter Geschrieben : 01.02.2010 18:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tataaa!  :fensterputz: :genauso: :luxhello:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 18:38
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Supi,

da wird sich meine Ex aber drüber freuen :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2010 10:55