Hallo,
ich habe ein kleines Problem mit der Berechnung meines Selbstbehaltes, bzw. der Unterhaltszahlungen.
Zur Geschichte:
Ich bin seit 8 J. geschieden, habe 3 Kinder 12, 16, 20 und seit seit mehreren Jahren arbeitslos. War PI und habe gestundete Schulden bei der U-Kasse und Gerichtskosten der PI.
Ich habe jetzt eine Arbeitsstelle gefunden, bei der ich ca. 1.550 € Brutto verdiene. Allerdings muss ich (alle 2/3 Wochen) von S-H nach Bayern fahren.
Bisher hat meine EX, bis auf einen Versuch vor 4 Jahren, keine weiteren Anstalten gemacht, das per RA einzuklagen. ---- (Bevor jetzt jemand auf dumme Gedanken kommt - ich will Unterhalt zahlen!)
Meine Frage ist, was würde mir von dem Einkommen, nach der Unterhaltsberechnung bleiben? Ist ein höherer Selbstbehalt möglich, weil die Lebenshaltungskosten höher sind und ich noch Schulden abzuzahlen habe? Eine Hin-und Rückfahrt und die Unterknft wird vom AG bezahlt.
Danle für eure Mühe
Hi Nordmann,
willkommen hier.
Ich finds gut, dass Du wieder Arbeit hast (klingt nach Sicherheitsgewerbe von der Bezahlung her). Aber ehrlich, von dem Gehalt bleibt doch netto nicht viel über dem Selbstbehalt.
Und von so einem Gehalt kannst Du Dir ohne Zuschüsse vom Arbeitgeber auch keine Pendelei über 800 km leisten. Also entweder dauerhafter Umzug oder dieser Arbeitsplatz bietet alleine keine ausreichende Basis zum Schuldenabbau.
Unsere Rechen-Experten hier wissen sicher noch Rat. Gruß Ingo
Hallo Ingo,
Danke für die Info. Ich warte mal auf die Rechenkünstler - wie du gesagt hast 😉 - und schau mal was rum kommt. Ich hatte mir schon ähnliches gedacht, bin da aber nicht sicher.
Die Bezahlung ist so, weil es Zeitarbeit (Ja, ich weiß was einige jetzt denken werden - Es sind Halsabschneider) ist und in der Pflege. Aber besser als ALG II ist es allemal!! Deswegen lohnt sich auch erst ein Umzug, wenn ich ein festes Arbeitsverhältnis habe und die Probezeit vorbei ist!
Gruß Micha
Hallo Nordmann,
Bei 1.550,- Brutto wirst du vermutlich 1.114,- € Netto übrig haben.
Beim KU gibt es für Erwerbstätige einen Freibetrag von 950,-€.
Somit bleiben, theoretisch, 164,- € für den KU übrig.
Dieser Betrag kann sich evtl. reduzieren, wenn du erwerbsbedingte Aufwendungen selber zu tragen hast, kann aber sich aber auch erhöhen, wenn sich ein spitzfindiger Richter darum bemüht, mehr aus dir raus zu pressen.
Deine Schulden spielen dabei keine Rolle.
Ku geht vor.
Evtl. kannst du aber auch noch aufstockendes H4 beantragen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
verstehe ich das richtig: Werde wegen Unterhalt so weit gekürzt, das ich mit ALG II aufstocken muss? Dann finanziert ALG II den KU???????? Von einer Kasse in die Andere! Ja spinnt der Staat??? :knockout:
Gruß Micha
Ja spinnt der Staat??? :knockout:
Eindeutig, Ja.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
