Wirkt sich ein Kind...
 
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Wirkt sich ein Kind im Haushalt auf den Selbstbehalt aus?

 
(@rabenvater)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Väter in diesem Forum,

schon vor längerer Zeit habe ich hier die eine oder andere Information gefunden, die mich in den Auseinandersetzungen um Unterhalt und anderem gefestigt hat. Dafür vielen Dank.

Nun bräuchte ich eine Information, die ich leider nicht direkt finden kann. Vielleicht kann mir ja jemand aus seiner Erfahrung heraus bzw. mit seiner Sachkenntnis einen Tipp geben:

Ich bin seit einigen Jahren geschieden. Unsere beiden Kinder leben bei jeweils einem Elternteil (jeder bekommt ein Kindergeld). Bis dato sah sich meine Exfrau nur in der Lage einen geringeren Unterhalt für das bei mir lebende Kind zu bezahlen. Da sie nun aber endlich bereit ist, mehr zu arbeiten, wird sich das nun ab dem kommenden Monat ändern, so dass sie zumindest den Mindestsatz begleichen möchte.
Gleichzeitig möchte sie von mir eine aktuelle Aufstellung meiner Einkünfte, um ihrerseits den Unterhaltsanspruch für das andere gemeinsame Kind zu prüfen (ihr gutes Recht).
Hier setzt nun meine Frage an:
Der Düsseldorfer Tabelle kann der Selbstbehalt entnommen werden. Aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, der müsste erhöht sein, wenn im Haushalt noch ein Kind lebt. Schon alleine deswegen, weil ich eine größere Wohnumgebung unterhalten muss. Leider kann ich hierzu nichts finden, dass diesen Fall explizit beschreibt.
- Gibt es einen zusätzlichen bzw. erhöhten "Selbstbehalt", weil im Haushalt ein (gemeinsames) Kind (13) lebt oder ist dieser durch eine evtl. Unterhaltszahlung abgegolten?
- Ich habe hier zufällig von "Sonderbedarf" gelesen. Hat jemand von euch Erfahrungen hierin? Ich würde gerne so erhebliche Kosten für Musikunterricht und -instrument meiner Tochter anbringen.

Ich hoffe auf eure Beträge. Vielen Dank von

"Rabenvater"

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2011 15:59
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Rabenvater,

ganz genau kann ich  es dir auch nicht sagen, aber es gibt die Regelung:

Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein

Da könnte ich mir vorstellen, wenn du ein Kind bei dir im Haushalt leben hast und dein Selbstbehalt dadurch steigt, dass du dann evtl. in eine niedrigere Gruppe eingestuft werden kannst.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2011 16:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Düsseldorfer Tabelle geht immer von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Das heißt, bei der Einstufung in die DDT ist bereits das 2. Kind berücksichtigt. Abweichungen davon sind denkbar, wenn für das bei Dir lebende Kind kein KU fließt bzw. der weniger als Stufe 1 der DDT beträgt.
Für die Kosten des Musikunterrichts/Instruments sehe ich keinen einklagbaren Sonderbedarf.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2011 16:36