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Wird das Gehalt meiner zukünftigen Frau zum Unterhalt gerechnet?

 
(@tonke)
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Hallo,

ich versuche mir etwas klarheit zu verschaffen und habe nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage gefunden (Vielleicht ist es auch zu einfach).
Ich bin geschieden und zahle an meine Ex Kindesunterhalt für 2 Kinder.
Nun lebe ich seit über einem Jahr mit meiner neuen Freundin zusammen, die selbständig ist und von zu Hause aus arbeitet. Demnächst erwarten wir unser erstes gemeinsames Baby 🙂

Meine Fragen:
Wirkt sich ihr Gehalt auch auf meine Unterhaltszahlungen aus, da mehr Geld im Haushalt zur Verfügung steht? Muss ich evtl. mehr zahlen?
Wie sieht das für den Fall aus, dass wir heiraten? Dass ich durch eine neue Steuerklasse mehr Netto bekomme und dadurch mehr zahlen muss ist mir klar.

Da der Anwalt, den ich habe bzw. hatte nie eine Hilfe war, hoffe ich hierüber eine Antwort zu bekommen.
Vielen Dank schonmal

Tonke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2008 14:21
 elwu
(@elwu)

Wirkt sich ihr Gehalt auch auf meine Unterhaltszahlungen aus, da mehr Geld im Haushalt zur Verfügung steht? Muss ich evtl. mehr zahlen?

Hallo,

sofern kein Mangelfall vorliegt: nein, und nein. Was sich aber auswirken wird: dein neues Kind. Sobald das geboren ist, wirst du in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe nach unten gesetzt. Und musst daher ab dann für die beiden Erstgeborenen weniger Unterhalt zahlen. Und dass höheres Netto nach Steuerklassenwechsel auf den Kindesunterhalt Auswirkungen hat, hast du ja bereits selbst erkannt.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2008 14:39
(@tonke)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

sofern kein Mangelfall vorliegt: nein, und nein. Was sich aber auswirken wird: dein neues Kind. Sobald das geboren ist, wirst du in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe nach unten gesetzt. Und musst daher ab dann für die beiden Erstgeborenen weniger Unterhalt zahlen.
/elwu

Danke für die Antwort.
Ein Mangelfall liegt nicht vor.
Was ich nicht verstehe ist, dass in der Düsseldorfer Tabelle in der "Zahlbeiträge-Tabelle" der Betrag für 1-3 Kinder derselbe ist. Erst beim 4. Kind wird das geringer. Oder verstehe ich da etwas falsch?

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2008 14:47
 elwu
(@elwu)

Was ich nicht verstehe ist, dass in der Düsseldorfer Tabelle in der "Zahlbeiträge-Tabelle" der Betrag für 1-3 Kinder derselbe ist. Erst beim 4. Kind wird das geringer. Oder verstehe ich da etwas falsch?

Hallo,

ja, da verstehst du offenbar was falsch. Die Zahlbeträge gelten ja pro Kind und sind im Kontext mit der Einstufung zu verstehen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2008 14:59
(@tonke)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

hmmm... also bis dato musste ich für beide Kinder (da unter 5) jeweils 216,- zahlen.
Das würde sich bei einer Hochzeit auf 244,-  (wg Steuerklasse) pro Kind erhöhen.

Wie sehe ich denn da wie sich unser Kind darauf auswirken wird?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2008 15:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die DDT geht von 3 Unterhaltsberechtigten aus.

Sind es 3 kannst du den Betrag aus der entsprechenden Alterstufe (Spalte) und der Stufe deines ber. Nettoeinkommens (Zeile) ablesen.

Sind es mehr oder weniger Berechtigte kann nach oben oder unten in der Stufe gegangen werden.

Allerdings kommt nun die wichtige  Frage. Existiert ein Titel/Urteil über den KU, den du den bereits vorhandenen Kindern zahlen mußt? Denn dann kannst du ohne Abänderung des Titels nicht einfach weniger zahlen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2008 15:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tonke,
dein Mißverständnis kommt daher, dass du in der "Zahlbetragstabelle" schaust und nicht in der "Tabellenbetragstabelle" um es mal möglichst bürokratisch auszudrücken.

In der Letzteren steht im Anhang dass sie für 3 Unterhaltsberechtigte gilt und pro Person mehr oder weniger, jeweils eine Zeile höher niedriger einzustufen ist.

Die Erstere wiederum bezieht zusätzlich noch den Abzug des halben KG mit ein, welcher aber je nach Gesamtanzahl der Kinder auch wieder variiert.

Um deinen zukünftigen Zahlbetrag zu ermitteln gehst du am besten in die letztere Tabelle in die Zeile deines Einkommens, dann in die Spalte des Alters des jeweiligen Kindes und ziehst dann von diesen Beträgen jeweils 77,- ab, da keine der Mütter 3 Kinder hat.
Genauer gesagt, kannst du sogar eine Zeile niedriger gehen, da du dann mit KM2, 4 Personen Unterhaltspflichtig bist.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2008 15:12
(@tonke)
Schon was gesagt Registriert

Allerdings kommt nun die wichtige  Frage. Existiert ein Titel/Urteil über den KU, den du den bereits vorhandenen Kindern zahlen mußt? Denn dann kannst du ohne Abänderung des Titels nicht einfach weniger zahlen.

Es existiert ein Schrieb meines Anwalts der den Sachverhalt geschrieben hat. Mir hat er gesagt, ich sollte 2x216,- Kindesunterhalt dann nur noch zahlen und keinen mehr für meine Ex

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2008 15:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also hast du nie etwas beim JA unterschrieben und es wurde auch nicht bei der Scheidung ein  KU bzw. EU festgelegt?!

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2008 15:23
(@tonke)
Schon was gesagt Registriert

Also hast du nie etwas beim JA unterschrieben und es wurde auch nicht bei der Scheidung ein  KU bzw. EU festgelegt?!

Tina

richtig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2008 15:25




(@tonke)
Schon was gesagt Registriert

Tonke,
dein Mißverständnis kommt daher, dass du in der "Zahlbetragstabelle" schaust und nicht in der "Tabellenbetragstabelle" um es mal möglichst bürokratisch auszudrücken.

In der Letzteren steht im Anhang dass sie für 3 Unterhaltsberechtigte gilt und pro Person mehr oder weniger, jeweils eine Zeile höher niedriger einzustufen ist.

Die Erstere wiederum bezieht zusätzlich noch den Abzug des halben KG mit ein, welcher aber je nach Gesamtanzahl der Kinder auch wieder variiert.

Um deinen zukünftigen Zahlbetrag zu ermitteln gehst du am besten in die letztere Tabelle in die Zeile deines Einkommens, dann in die Spalte des Alters des jeweiligen Kindes und ziehst dann von diesen Beträgen jeweils 77,- ab, da keine der Mütter 3 Kinder hat.
Genauer gesagt, kannst du sogar eine Zeile niedriger gehen, da du dann mit KM2, 4 Personen Unterhaltspflichtig bist.

Gruss Beppo

ok... da muss sich man ja erstmal mit auskennen.
Ich gehe mal von meinem jetzigen Einkommen aus: da komme ich bei beiden Kindern auf 293,-. Ziehe 77,- ab und bin dann wieder bei den 216,-, die ich momentan zahle. Was für mich nicht ersichtlich ist, ist wo ich da sehe wie sich unser Baby darauf auswirkt.
Kann ich einfach von mir aus dann weniger zahlen oder muss das wieder über Anwälte laufen (Zur Info: meine Ex und ich sind absolut zerstritten)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2008 15:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tonke,

Es existiert ein Schrieb meines Anwalts der den Sachverhalt geschrieben hat. Mir hat er gesagt, ich sollte 2x216,- Kindesunterhalt dann nur noch zahlen und keinen mehr für meine Ex

von Unterhalt an Deine Ex war bislang nicht die Rede...

Grundsätzlich kommt es auf zwei Dinge an:
1. Ist der nacheheliche Unterhalt irgendwo festgelegt, beispielsweise in einem Gerichtsurteil? Dann kannst Du ihn nicht einfach kürzen oder einstellen.
2. Wie hoch ist Dein Netto-Verdienst? Grundsätzlich stehen Kinder zwar im Unterhaltsrang vor geschiedenen Ex-Gatten, aber wenn genug Geld für alle da ist...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2008 15:26
(@tonke)
Schon was gesagt Registriert

Moin Tonke,

von Unterhalt an Deine Ex war bislang nicht die Rede...

Grundsätzlich kommt es auf zwei Dinge an:
1. Ist der nacheheliche Unterhalt irgendwo festgelegt, beispielsweise in einem Gerichtsurteil? Dann kannst Du ihn nicht einfach kürzen oder einstellen.
2. Wie hoch ist Dein Netto-Verdienst? Grundsätzlich stehen Kinder zwar im Unterhaltsrang vor geschiedenen Ex-Gatten, aber wenn genug Geld für alle da ist...

Grüssles
Martin

1. Nein. Es war ein Schreib von meinem Anwalt an ihren Anwalt wo drin stand, dass kein Grund besteht, dass ich an meine Ex noch Unterhalt zahle, da sie 2 fertige Ausbildungen hat und keine Anstalten macht sich einen Job zu suchen (die Kurzfassung)
2. Netto ist momentan bei ca. 1800,-

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2008 15:30
(@tonke)
Schon was gesagt Registriert

ok... da muss sich man ja erstmal mit auskennen.
Ich gehe mal von meinem jetzigen Einkommen aus: da komme ich bei beiden Kindern auf 293,-. Ziehe 77,- ab und bin dann wieder bei den 216,-, die ich momentan zahle. Was für mich nicht ersichtlich ist, ist wo ich da sehe wie sich unser Baby darauf auswirkt.
Kann ich einfach von mir aus dann weniger zahlen oder muss das wieder über Anwälte laufen (Zur Info: meine Ex und ich sind absolut zerstritten)

Ah... ok... das mit der niedrigeren habe ich nun kapiert. Gilt das denn auch, wenn ich nur den KU zahle und nichts mehr an meine Ex?
"Die Düsseldorfer Tabelle geht von drei Unterhaltsberechtigten – Ehegatten und zwei Kindern aus. Sind mehr Unterhaltsberechtigte vorhanden, wird die jeweils nächst niedrigere Einkommensstufe, sind weniger Unterhaltsberechtigte vorhanden, die jeweils nächst höhere Einkommensstufe angesetzt."

Ich verstehe folgenden Satz von dir nicht "Genauer gesagt, kannst du sogar eine Zeile niedriger gehen, da du dann mit KM2, 4 Personen Unterhaltspflichtig bist." Wen meinst du alles mit 4 Personen?
Die Frage ist, ob ich das einfach so die Zahlung verändern darf oder ob ich meinen "tollen" Anwalt vorschicken muss

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.12.2008 16:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du wirst dann 3 Kindern und der Mutter des Neugeborenen Unterhaltspflichtig sein. Damit hast 4 Unterhaltsempfänger.
Damit kämst du eine Zeile niedriger in der DT also 279,- minus 77,- = 202,-
Das ganze mal 3 = 606,-.

Da du beim Mütterunterhalt einen Selbstbehalt von 1.000,- hast, blieben 194,- als Unterhalt für Mutter 2 zu zahlen.
Da ihr aber zusammenlebt geht das ja im gemeinsdamen Topf unter.
Dennoch ist dieser Umstand wichtig für die Annahme, das 4 Unterhaltsbrechtigte hast.

Du sparst demnach durch die Geburt 14,- € pro Kind.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2008 18:51