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Wird das EInkommen des neuen Lebenspartners mit angerechnet bei der Unterhaltsb.

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(@toinoupo)
Schon was gesagt Registriert

Hi @all,

eine kleine Frage nur.

Ich bin Geschieden, zahle keinen Trennungsunterhalt an meine Ex-Frau da sie neu geheiratet hat. Zahle Unterhalt an meine Kinder.

Da ich in einer neuen sehr glücklichen Beziehung bin und eine neue Bindung nciht ausgeschlossen ist möchte ich wissen ob im Falle einer Heirat das Einkommen der neuen mit angerechnet wird im Falle eiener neuen Unterhaltsberechnung oder ob das ausgeschlossen ist, bzw. unter welchen Bedingungen das passieren kann.

Danke für Antworten.

Streite dich nicht mit dummen Leute. Sie ziehen dich auf Ihr Niveau herunter und schlagen dich mit Erfahrung.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2007 22:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Einkommen wird direkt nicht angerechnet.

Indirekt kann es schon passieren durch z.B. Berücksichtigung einer sog. Haushaltsersparnis oder im Falle der Heirat durch die Einbeziehung des Splittingvorteiles. Letzteres ist Auslegungs-/Ansichtssache und es gibt solche und solche Urteile.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 00:03
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

ich wissen ob im Falle einer Heirat das Einkommen der neuen mit angerechnet wird im Falle eiener neuen Unterhaltsberechnung oder ob das ausgeschlossen ist, bzw. unter welchen Bedingungen das passieren kann.

Das Einkommen wird nicht angerechnet. Wenn der Unterhaltsschuldner allerdings nicht (ausreichend) leistungsfähig ist um den Regelbetrag zu zahlen, kann sein Selbstbehalt ganz oder teilweise durch den Familienunterhalt (Anspruch gegen die Ehefrau) gedeckt sein.

Siehe z.B. dieses Urteil

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 01:05
(@toinoupo)
Schon was gesagt Registriert

Danke Danke schonmal für die Infos.

OK, wenn ich den Regelbetrag erbringen kann ist alles in Butter.

1. Bringe ich den Regelbetrag nicht zusammen wird das Einkommen meiner neuen nur im Falle einer neuen Ehe angerechnet? 2. Oder auch wenn man zusammenlebt ohne Trauschein?

Sollte erstes der Fall sein ist eine neue Ehe ausgeschlossen.

Dann zu dem Urteil,
Wenn die Frau 70000DM verdient hat im Jahr und er 20000 DM und er zu mehr Unterhalt verurteilt wird. Spielt es eigentlich in Deutschland eine Rolle wer mehr verdient? Oder hätte der Mann zu Hause bleiben müssen für die Erziehung um von der Frau Kindesunterhalt zu bekommen?

Für den Fall das meine neue Frau mehr Geld als ich verdiene und wir gemeinsam Nachwuchs haben. Ich habe Unterhalt für zwei Kinder aus erster Ehe aufzubringen. Welche Summe wird für die Berechnung des Unterhalts angesetzt? Mein letztes Einkommen? Oder wird dann das Einkommen meiner neuen Frau angesetzt?

Eines würd mich noch interessieren.
Meine Lebenspartnerin und ich heiraten. Bekommen ein Kind zusammen oder zwei. Mein bereinigtes Netto ist 2000 Euro. Nur um mal eine Zahl zu nennen. Wie verhält sich das mit der Aufteilung? Aus erster Ehe habe ich zwei Kinder. Wie verhält sich dann der Unterhalt? Welcher Anteil steht mir als Verdiener zu, welcher meiner Frau, welche Anteile meinen Kindern sowohl aus erster wie aus zweiter Ehe?

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 09:19
(@toinoupo)
Schon was gesagt Registriert

Kleiner Nachtrag

Im übrigen, meine Kinder aus erster Ehe wohnen 1000km weit weg. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat im im laufe einer Unterhaltsabänderungsklage von meiner Ex-Frau 2000 Euro Aufwendungen für Fahrtkosten etc zugesprochen. Ausserdem das Recht eingeräumt meine Kinder bedingt durch die Distanz 4x im Jahr besuchen zu können. Daher 4x500 Euro.
Die Abänderungsklage wurde damit vollends abgewiesen.
Von meiner Seite her läuft ebenfalls jetzt eine Abänderungsklage um die Fahrtkosten mit zu Berücksichtigen. Bis jetzt zahle ich KU und die Kosten für die Fahrten.
Aber ich hab da noch Hoffnung zu einem Urteil vom GH 21.2.2005 oder 2006 wennich mich nicht irre.

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 10:23
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Eines würd mich noch interessieren.
Meine Lebenspartnerin und ich heiraten. Bekommen ein Kind zusammen oder zwei. Mein bereinigtes Netto ist 2000 Euro. Nur um mal eine Zahl zu nennen. Wie verhält sich das mit der Aufteilung? Aus erster Ehe habe ich zwei Kinder. Wie verhält sich dann der Unterhalt? Welcher Anteil steht mir als Verdiener zu, welcher meiner Frau, welche Anteile meinen Kindern sowohl aus erster wie aus zweiter Ehe?

Der Selbstbehalt für beruftätige ist 890 wenn sie alleine leben und 650 wenn nicht. Und da gehts auch nur um die Frage des gemeinsamen Hausstands, nicht des Trauscheins. Von daher kannst Du also ruhig heiraten, es sei denn, Dir fallen noch paar andere Gegenargumente ein.

Wer vom Rest in welcher Rehenfolge wieviel bekommt ist die Frage der Rangfolge, und die wird in Berlin gerade diskutiert. Eine Hochglanzusammenfassung findest Du hier:
http://www.bmj.bund.de/Familienrecht/Unterhaltsrecht_pw.html

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 10:25
(@toinoupo)
Schon was gesagt Registriert

Danke @pappasorglos

Mit Trauschein verbinde ich in diesem Zusammenhang einen Gemeinsamen Haushalt.

Also konkret gefragt, wenn meine neue und ich zusammen Wohnen und verhiratet sein sollten. Aus erster Ehe 2 Kinder und zweiter Ehe 2 Kinder. Inwiefern wird da aufgeteilt? Wenn meine neue Frau Erziehungsbedingt zu Hause bleibt.

Den Artikel hab ich eben durchgelesen. Zumindest überfloge. nachehelichen Trennungsunterhalt an meine erste Frau zahle ich gar nciht, da sie neu geheiratet hat. Also bleibt nur die frage, Meine 2-4 kinder und meiner neuen Frau wie da die Verteilung sein wird.
Ob eine Zweitfamilie Finanziell überhaupt realisierbar ist ohne in Soziale abgründe zu kommen.

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Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 11:35
(@michlar)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

ich habe wieder geheiratet, aber diesmal mit Ehevertrag und darin Gütertrennung somit kann keiner an das Geld meiner neuen Frau! Wenn Du wieder heiraten willst gibt es also Mittel und Wege

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 13:14
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also konkret gefragt, wenn meine neue und ich zusammen Wohnen und verhiratet sein sollten. Aus erster Ehe 2 Kinder und zweiter Ehe 2 Kinder. Inwiefern wird da aufgeteilt? Wenn meine neue Frau Erziehungsbedingt zu Hause bleibt.

Mal angenommen, Du hättest ein drittes Kind (fang mal klein an...) und eine neue Ehe und Deine Frau bleibt zuhause. Dann habt  Ihr Ehegattensplitting, also 400 mehr Netto. Bezüglich des KU wirds kein Mangelfall, vergiss es. Du zahlst also z.B. 2*247 für die mittlere Alterstufe (6-11 Jahre).

Bleiben Euch mit Kindergeld 2400 - 2*247 + 154 = 2060, und damit seid Ihr auch kein Sozialfall. Die Frage der Rangfolge spielt dabei keine Rolle, das tut sie nur im Mangelfall.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 14:44
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

ich habe wieder geheiratet, aber diesmal mit Ehevertrag und darin Gütertrennung somit kann keiner an das Geld meiner neuen Frau! Wenn Du wieder heiraten willst gibt es also Mittel und Wege

Ehevertrag und Gütertrennung schließen den Anspruch auf Familienunterhalt nicht aus. Nicht getrennt lebende Ehegatten sind verpflichtet, sich gegenseitig zu unterstützen und zu versorgen (Haushaltsführung, Geld usw.) Familienunterhalt ist also der Beitrag der Ehegatten zum Lebensbedarf!

Der Selbstbehalt kann somit durch den Familienunterhalt ganz oder teilweise gedeckt sein; hier spricht man dann von einem indirekten Zugriff auf das Einkommen des Ehegatten.

Grüsse
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 15:00




(@toinoupo)
Schon was gesagt Registriert

Hi pappasorglos,

danke für deine schnelle Antworten.

klar fange ich klein an, wenn überhaupt. 😉

Wie funktioniert das mit dem Ehegattensplitting? Wie kommst Du auf 400 Euro mehr?
und wie kommst Du auf 247 Euro pro Kind in der Altersstufe? Vielleicht lese ich die Tabelle verkehrt. aber bei 2000 Netto steht da 317 Euro pro Kind. OK, selbst mit den Zahlen liege ich bei 2400-2*317+154=1920 Euro. Was mit Sicherheit kein Sozialfall ist.

@sky

hab grade deinen bericht gelesen wie ich meinen einsetzten wollte.
Wie sieht es denn aus wen man nicht heiratet aber zusammenlebt. Kann dann das Einkommen meiner freundin angerechnet werden? Oder muss man strikt Haushaltstrenung führen?

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Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 15:05
 sky
(@sky)
Registriert

Wie sieht es denn aus wen man nicht heiratet aber zusammenlebt. Kann dann das Einkommen meiner freundin angerechnet werden? Oder muss man strikt Haushaltstrenung führen?

*grummel*

Nicht das Einkommen wird angerechnet!

Richter sagt "Im Selbstbehalt ist die Miete (345€) für einen Alleinstehenden enthalten. Du lebst aber mit Deiner Freundin zusammen. Ihr teilt die Miete, also brauchst Du nicht die vollen 345€, sondern nur die Hälfte.

Ergebnis: Selbstbehalt wird gekürzt. Um das auszuschließen, muss man tatsächlich strikt getrennte Haushalte führen.

Hier aber noch ein Urteil, das die Reduzierung des Selbstbehalts allein wegen einer Haushaltsgemeinschaft verneint OLG Frabkfurt/Main, Urteil vom 13.07.2005
2 UF 13/05

Unterschiedliche Rechtsprechung eben. Alles klar?

Grüsse
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 15:36
(@toinoupo)
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@sky,

danke für dein Schreiben.
Das mit dem Urteil werde ich mir mal notieren.

Wen mir eine Wohnung über 345 Euro zusteht, sie aber 450 kostet ist das dann mein Problem wen ich das richtig sehe.

Und wenn unsere gemeinsame Wohung das 690 Euro kostet müsste das Spiel dann ja egal sein. da mein Selbstbehalt nciht reduziert wird?!?

Und ob ich das Geld für eine Wohung oder Hausfinanzierung ausgebe?!? ist das dann auch egal?

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Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 16:04
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie funktioniert das mit dem Ehegattensplitting? Wie kommst Du auf 400 Euro mehr?

Indem ich in einem Lohnsteuerrechner wie http://www.parmentier.de/steuer/lohnst.htm ein Brutto von 3650 eingebe, die Steuerklasse von I auf III änder und auf das Netto schaue.

Aber deswegen musst Du nicht gleich heiraten, ersatzweise kannst Du Deine LG auch als aussergewöhnliche Belastung geltend machen (aber erklär's ihr mit anderen Worten...), das bringt auch 250 Euro im Netto, siehst Du, wenn Du in diesem Steuerrechner bei Steuerklasse I einen Freibetrag von 7680 einträgst.

und wie kommst Du auf 247 Euro pro Kind in der Altersstufe? Vielleicht lese ich die Tabelle verkehrt. aber bei 2000 Netto steht da 317 Euro pro Kind.

Aber minus das anteilige Kindergeld. Ist ziemlich egal, wo zwischen Stufe 1 und 6 Du in die Düsseldorfer Tabelle schaust, nach Kindergeldverrechnung kommt immer was zwischen 247 und 257 Euro raus.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 16:13
(@toinoupo)
Schon was gesagt Registriert

@pappasorglos,

achso das ist mit splitting gemeint.

Das mit deiner aussergewöhnlichen Belastung, ich hab ja 2*0,5 Kinder also einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte drauf.
Kann cih das so einfach machen? Fällt dann nicht das Kindergeld für sie weg?

Oder woher kommt der Freibetrag?

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Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 16:29
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Oder woher kommt der Freibetrag?

Aus §33a des Einkommensteuergesetzes ( http://bundesrecht.juris.de/estg/__33a.html ). Hat mit dem Kindergeld nichts zu tun. Heisst einfach, dass wenn Du Deiner LG gegenüber zum Unterhalt verpflichtet bist (und das bist Du mindestens 3 Jahre nach der Geburt) und sie keine eigenen Einkünfte hat, dann kannst Du das von der Steuer abziehen, bis zu 7680 Euro pro Jahr, also 624 pro Monat.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 16:38
(@toinoupo)
Schon was gesagt Registriert

@pappasorglos

Ähm, moment, für langsam denkende Studenten;-)

Ich lebe mit meiner LG(Lebensgefährtin?) zusammen, ob verheiratet oder ohne.
Einige Abkürzungen sind mir noch nciht so geläufig.
Zusammen in einer Wohnung, sie hat ein Kind von mir. Sie kann nicht arbeiten wegen Kindeserziehung. Dann lasse ich auf meiner Lohnsteuerkarte 7680 Euro eintragen.

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Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 17:10
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich lebe mit meiner LG(Lebensgefährtin?) ... einige Abkürzungen sind mir noch nicht so geläufig.

Ja, Lebensgefährtin.

ob verheiratet oder ohne ... zusammen in einer Wohnung, sie hat ein Kind von mir. Sie kann nicht arbeiten wegen Kindeserziehung. Dann lasse ich auf meiner Lohnsteuerkarte 7680 Euro eintragen.

Den Freibetrag gibts nur, wenn Ihr nicht verheiratet seid, weil sonst habt Ihr ja Ehegattensplitting (also Steuerklasse III), und beides gleichzeitig geht nicht. Und den Freibetrag gibts auch nur, solange Du zum Betreuungsunterhalt verpflichtet bist, also (zur Zeit) 3 Jahre lang.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 17:34
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Einige Abkürzungen sind mir noch nciht so geläufig.

Da bist Du nicht allein, aber auch Dir kann geholfen werden :).

:guckstdu: HIER

Grüsse
sky

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Geschrieben : 18.01.2007 17:38
(@toinoupo)
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Hab gerade nachgerechnet. Bei 3000 Euro Brutto ergibt sich mit dem Freibetrag 2051,20 Netto. Klasse 1

Die andere Variante Klasse 3 und Ehe ergibt 2135,84 Netto. Also ca. 80 Euro differenz.

Und wenn ich das richtig verstanden habe, darf sie bei der ersten Variante keinen Job haben, auch keinen 400 Euro Job. Bei der zweiten Variante Ja.

Eine Sache dreh sich noch gerade, wie wird das eigentlich geregelt, wenn ich als Vater in Erziehungsurlaub gehe, da mein LG mehr Verdient als ich. Nur mal als Zahl, ich verdiene 3000 Brutto, sie 4000 Brutto. Sie geht in Klasse 3, und ich bleibe zu Hause. Wird der Kindesunterhalt meiner ersten beiden Kinder nach meinen "fiktiven 3000" berechnet oder nach den richtigen 4000?

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 17:42




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