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wieviel zahlen nach scheidung?

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(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

ha
hatte letzte woche meinen langersehnten scheidungstermin. lief alles glatt. sie hat den antrag auf trennungsunterhalt gestellt (nachehelichen unterhalt eben)

im moment zahle ich noch ehegattenunterhalt in höhe von  ca 300,- euro + 199,- euro kindesunterhalt

wenn ich jetzt die bestätigung vom familiengericht bekomme, daß die ehe gescheitert ist, wieviel muß ich dann im darauffolgenden monat zahlen?

erstmal weiter die summe von fast 500,- euro (für unser kind und sie) oder erst mal nur den kindesunterhalt bis wir bzw das gericht den nachehelichen unterhalt festgelegt haben/hat???

mein anwalt sagte daß ich bis zur nächsten verhandlung das volle weiterzahlen soll, aber ich kann mich damit net anfreunden, weil es einfach zu viel ist...

wäre dankbar für antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2007 23:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

N' Abend mitschiii,

würde Deinem Anwalt erstmal recht geben. Bis nichts anderes vereinbart wurde gelten die alten Absprachen.  Nach Deinen Anmeldedaten bist Du noch reichlich jung. Warst Du länger als 3 Jahre verheiratet?

Tschau oldie
_____________________________________________________
Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 00:30
(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

ist das echt so?

dachte, nachdem die scheidung durch ist, wird sozusagen neu verhandelt und man überweist für sie in dem moment nix, weil der nacheheliche unterhalt wird viel geringer ausfallen, als der ehegattenunterhalt u wenn das dann neu entschieden ist, kann ich den betrag ab scheidung ja dann noch nachzahlen, der eben noch aussteht für die monate ab scheidung...

bin 25. haben zusammen ein kind (wird im august 4) heirateten im mai 2003, trennten uns nach ca 2 einhalb jahren im dezember 2005 und der scheidungstermin war jetzt letzte woche...

zählt das als mehr als 3 jahre verheiratet oder zählt die ehe bis zur trennung (das wären ja keine 3 jahre ehe dann)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2007 00:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

kommt darauf an was die Grundlage Deiner bisherigen Zahlung ist. Ist das eine Einigung zw. ihr und Dir oder worauf beruht es? Und wurde beim Scheidungstermin vor Gericht keine Festlegung der Unterhaltszahlungen getroffen? Liegen keinerlei Anweisungen, Titel, Vergleiche oder sonstige Verpflichtigungen vor?
Du musst da schon etwas konkreter werden.

Und ob Trennungjahr(e) noch mit zur Ehe zählen oder erst mit Einreichung der Scheidungsklage, dit wees ick nich - aber da gibt es hier Experten.

oldie
_____________________________________________________
Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 00:50
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

da ein gemeinsames Kind aus dieser Ehe entstanden ist wird diese nicht als Kurzzeitehe gehandelt, selbst wenn sie es rein rechnerisch wäre.

Was den Trennungsunterhalt angeht, gibt es darüber einen Titel? Wenn ja musst du weiterzahlen. Wenn nein könntest du es nicht weiterzahlen, dass Geld aber beiseite legen, falls du es nach der Verhandlung doch zahlen musst, noch hast.

Wieso wurde im Scheidungsverfahren nicht darüber entschieden?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 01:16
(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

Was den Trennungsunterhalt angeht, gibt es darüber einen Titel? Wenn ja musst du weiterzahlen. Wenn nein könntest du es nicht weiterzahlen, dass Geld aber beiseite legen, falls du es nach der Verhandlung doch zahlen musst, noch hast.

Wieso wurde im Scheidungsverfahren nicht darüber entschieden?

Sophie

ein titel ist ja ein beschluß z. b. vom olg. also hab ich einen titel!

beim scheidungsverfahren wurde darüber nicht entschieden, weil der antrag von der gegenseite erst 2 tage vorm termin beim gericht einging und die gegenseite auskunft über meine gehalt in den letzten 12 monate haben möchte.

so wurde bei gericht ausgemacht, daß es erst mal außergerichtlich geschieht.

was ich jedoch nicht verstehe, daß ich das gleiche weiterzahlen muß, auch wenn die scheidung wirksam wird! weil das ist ja trennungsunterhalt, den ich nach der scheidung zahle, aber wir sind ja geschieden und über den nachehelichen unterhalt muß ja erst entschieden werden.

so zahle ich, wie es jetzt aussieht 200,- zu viel an ihr, wenn ich weiter trennungsunterhalt zahle.

beim antrag der gegenseite steht auch drinnen:

nachdem der trennungsunterhalt vor dem olg ... im verfahren ... gemäß vereinbarung vom xxx bis zur rechtskraft der ehescheidung geregelt ist, ist im hiesigen verfahren der nacheheliche unterhalt zu klären.

könnt ihr mir da bitte weiterhelfen???

und wann wird in der regel die scheidung wirksam (wieviel tage /wochen/monate nach dem termin)?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2007 23:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

und wann wird in der regel die scheidung wirksam (wieviel tage /wochen/monate nach dem termin)?

4 Wochen nach Zustellung.

Damit ist deine Zahlungspflicht für EU erloschen und es kann nicht gepfändet werden. Jedoch wirst du sicherlich mit der EU-Forderung in Verzug gesetzt worden sein und schuldest damit den Betrag X ab diesem Datum.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2007 23:20
(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

Moin,
4 Wochen nach Zustellung.

Damit ist deine Zahlungspflicht für EU erloschen und es kann nicht gepfändet werden. Jedoch wirst du sicherlich mit der EU-Forderung in Verzug gesetzt worden sein und schuldest damit den Betrag X ab diesem Datum.

DeepThought

danke für die antwort. nur nochmal kurz, ob ich alles richtig verstanden habe. ich bekomme demnächst einen brief vom gericht, in dem steht, daß die scheidung ab z.b. 1.8. wirksam ist. dann muß ich noch für august den trennungsunterhalt zahlen.

wenn die scheidung erst ab 1.9. wirksam ist, muß ich noch die nächsten 2 monate trennungsunterhalt zahlen.

danach erst mal nix mehr, bis die entscheidung über den nachehelichen unterhalt gefallen ist und das was da entschieden wird, muß ich dann nachzahlen. richtig?????

und noch eine frage, was ist , wenn die scheidung z. b. am 10.8. wirksam wird, dann darf ich ja sozusagen bis zum 9.9. zahlen. gilt das dann anteilsmäßig oder zählt der volle monat?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2007 23:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich schrieb 4 Wochen nach Zustellung und so meinte ich es auch. Es gibt keine Ziel-Rechtskraft, sondern eine automatische und die ist eben in diesem Fall 4 Wochen nach Zustellung.

Es zählen nur volle Monate.

DeepThought

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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2007 00:07
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, moin!
Ich gehe davon aus, dass ihr nicht Rechtsmittelverzicht eingelegt habt, denn dann wäre die Scheidung grade für diese Dinge sofort rechtskräftig - steht dann auch im Protokoll (das kriegt man vorab zugeschickt) drin. Das einzige, was ich nicht reinbringen kann, ist die Rentenregelung - die Behörden haben grundsätzlich 4 Wochen Zeit, um zu widersprechen. Danach bekommst Du das Urteil zugeschickt "im Namen des Volkes". Und die zahlungspflicht hast Du in vielen Bereichen im deutschen Recht, bis zur rechtskräftigkeit eines Urteiles/ Bescheides. So musst Du auch bei Finanzämtern erstmal bezahlen, auch wenn Du Widerspruch einlegst, etc. Ist für Dich nimmer relevant - aber für andere vielleicht.
Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2007 10:13




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ich gehe davon aus, dass ihr nicht Rechtsmittelverzicht eingelegt habt, denn dann wäre die Scheidung grade für diese Dinge sofort rechtskräftig - steht dann auch im Protokoll (das kriegt man vorab zugeschickt) drin.

Ok, den Rechtsmittelverzicht hatte ich außen vor gelassen. Danke für die Ergänzung. In diesem Fall wäre die Rechtskraft tatsächlich schon am Prozesstag eingetreten.

DeepThought

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AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2007 10:58
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Zurück zu Deinem Ausgangsposting. Du schreibst: "lief alles glatt..." - da Du ja schon seit Januar 07 mehr oder weniger aktiv dabei bist, müsstest Du gelesen haben, dass da net viel glatt lief.
KU ist klar, sind wohl weiterhin 196.- Euronen ab 01.07.2007 - aber wo hast Du gelesen, dass Du 200 .- zuviel an Deine Exe zahlst? Sie will mal Geld von Dir. Ich nehme an, sie lebt net eheähnlich mit einem Next zusammen - arbeitet sie? Wenn nein, dann würde sich erstmal nicht allzuviel ändern bei euch, es sei denn Du verdientest die letzten 12 Monate mehr, als bei Festsetzung des EU, dann zahlst Du auch mehr.
Wenn sie aber arbeitet, dann verdienst Du hoffentlich recht wenig, sodass es Sinn macht, mal mit ihr darüber zu reden, ob sie Dir nicht unterhaltspflichtig wäre. Mal angenommen, Dein Job steht auf wackligen Beinen ... Du wärst großzügig und bötest an, gegenseitig auf Unterhalt zu verzichten. Müsste aber überzeugend sein.
Wie gesagt, nur mal angenommen.
Grüße *nichtaufgeber*

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AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2007 12:31
(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

hallo,

erst einmal danke an euch für die klasse antworten, haben mir sehr geholfen.

dann zu dem thema, warum ich damit rechne, daß ich ca 200,- euro weniger zahle, obwohl ich leicht mehr verdiente in den letzten 12 monaten, als bei der berechnung des trennungsunterhaltes: (erkläre es aus sicht meines anwaltes, wie er mir es erklärte)

verdiente damals ca 1540,- jetzt 1600,- (arbeite akkord, verdiene deshalb wesentlich mehr, davor war auch akkord, aber machte extra langsamer, jedoch wurde bei den 1540,- die jahresausgleiche von 2005 u 2006 mit eingerechnet so daß ich überhaupt auf den betrag komme! mein anwalt meint: weil ich in diesem jahr fast nix mehr durch den ausgleich herausbekomme, weil das km geld gestrichen wurde,  u die richter zukunftsorientiert entscheiden müssen, bleiben diese heraussen)

mein selbstbehalt wurde von den richtern auf 890,- euro festgelegt. jedoch meinte mein anwalt, daß er auf 1000,- angehoben werden muß!

dann wurden bei mir 275,- fahrtkosten anerkannt, das bleibt ja. sowie 26,- vwl und 60,- riesterrente.

da sind wir schon bei 1350,-, die mir bleiben müssen, rechnet man das minus 1600, bleiben noch 250,-, die für unser kind und sie bleiben.

bei der ersten verhandlung sind wir nur auf einen so hohen betrag für sie gekommen, weil wir ehegattensplitting hätten machen sollten, haben wir aber nicht gemacht und weil ich ja "nur" 38,5 std in der woche arbeite und ich mir einen nebenjob in höhe von 150,- euro suchen sollte, um auf meinem selbstbehalt zu kommen.

mein anwalt meinte, daß das auch rausfällt bei nachehelichen unterhalt.

muß nochmal dazu sagen, mei ex bring meinen kleinen um halb neun in den kiga und holt in in der regel um halb drei ab. sie wohnt seit ca 1 3/4 jahr bei ihrem neuen freund.

hoffe, daß ich das jetzt alles einigermaßen verständlich erklärt habe

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2007 18:10
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich muss mal kurz Erbsen zählen.

Damit ist deine Zahlungspflicht für EU erloschen und es kann nicht gepfändet werden.

...ist ein bischen ungenau. Nach der Scheidung hat man keine Verpflichtung mehr, Trennungsunterhalt zu zahlen, wegen Trennung isnich (mehr). Normalerweise wird aber von der Gegenseite der Antrag auf nachehelichen Unterhalt (=Ehegattenunterhalt) gestellt und verhandelt.

Wenn dem nicht so ist, kannst Du die Zahlung einstellen. Ob das taktisch geschickt ist oder besser ein Kompromiss mit der Ex musst allein Du entscheiden.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2007 00:59
(@mitschiii)
Rege dabei Registriert

Ich muss mal kurz Erbsen zählen.
...ist ein bischen ungenau. Nach der Scheidung hat man keine Verpflichtung mehr, Trennungsunterhalt zu zahlen, wegen Trennung isnich (mehr). Normalerweise wird aber von der Gegenseite der Antrag auf nachehelichen Unterhalt (=Ehegattenunterhalt) gestellt und verhandelt.

Wenn dem nicht so ist, kannst Du die Zahlung einstellen. Ob das taktisch geschickt ist oder besser ein Kompromiss mit der Ex musst allein Du entscheiden.

Gruß,
Michael

es wurde antrag auf nachehelichen unterhalt gestellt. jetzt geht es erstmal außergerichtlich vor mit gehaltbescheinigung an die gegenseite schicken und dann irgendwann kommt es zur verhandlung, da wir uns da eh nicht einigen.

ich werde es auf jeden fall so machen, wie deep gesagt hat. ich muß ja in spätestens eineinhalb wochen ein schreiben vom gericht bekommen, mit der wirksamkeit der scheidung und wenn die vier wochen rum sind, werd ich vorübergehend nix mehr zahlen und erst dann das nachzahlen, was bei der neuen verhandlung des nachehelichen unterhaltes rauskommt.

oder muß ich deiner meinung früher nix zahlen oder wie? pfänden könnten die doch so lange, wie deep gesagt hat (bis 4 wochen nach wirksamkeit)?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2007 01:07
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mitschii,
Dann würde ich auch erstmal nach der Rechtskraft keinen EU zahlen. Das wäre vorauseilender Gehorsam. Die Kohle, die du zuviel gegeben hast ist futsch.

Lege aber das Geld an die Seite.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2007 01:09
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Warte mal nicht unbedingt das Schreiben vom Gericht ab, das kann auch sehr viel später bei Dir eingehen - zumindest ist es im Süden so. *Deep* hat es schon geschrieben - bei Dir sind es 4 Wochen ab Verhandlung und dann ist erstmal Schluss! In der Regel werden entgegenkommen, sprich weitere Zahlungen, etc. von der Gegenseite nur ausgenutzt, sprich die bauen darauf dann auf. Es wird unter Umständen unterstellt "das kann er ja schon freiwillig stämmen, da geht sicher noch was ..."
Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2007 10:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*Deep* hat es schon geschrieben - bei Dir sind es 4 Wochen ab Verhandlung und dann ist erstmal Schluss!

Falsch! Ich schrieb vier Wochen nach Zustellung und ausschließlich so meinte ich das auch!

Also nochmal zum Mitlesen: Die Rechtskraft eines Urteiles/Beschlusses im Familienrecht tritt ein

  • sofort bei gegenseitigem Rechtsmittelverzicht
  • sonst 4 Wochen nach Zustellung

Es ist völlig unerheblich, wie viel Zeit zwischen Verhandlung und Urteil/Vergleich vergeht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
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AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2007 12:03
(@jemmy)
Registriert

@Deep

Moooment, ich habe ein paar Tage nach der Scheidung eine Abschrift des Scheidungsurteiles bekommen und ca 6 Wochen später die Ausfertigung inklusive Rechtskraftstempel und Vermerk " rechtskräftig seit...vier Wochen nach Scheidungsermin.  Und das waren fast zwei Wochen ( wenn ich die Zeiten jetzt richtig in Erinnerung habe, kommt aber in etwa hin ). Das ganze war also VOR der Zustellung schon rechtskräftig.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2007 17:01
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo - das ist auch nicht so eindeutig -  ich hatte 4 Monate nach Verhandlung das Urteil bekommen - Vermerk Rechtskraft rückwirkendes Datum -

Nach Abschluß des Verfahrens erhalten die geschiedenen Eheleute das schriftliche Urteil. Es ist mit einem Rechtskraftvermerk versehen. Der Vermerk dokumentiert den Tag, seit dem das Urteil rechtskräftig und damit nicht mehr angreifbar ist. Wichtig: Das Urteil gehört zu den persönlichen Dokumenten und ist sorgfältig zu verwahren.

siehe auch: www.*link auf Wunsch des Seiteninhabers entfernt*

Zitat:
"Falls sich bei Gericht noch ein Anwalt findet, der kurz einen Rechtsmittelverzicht gegen das Scheidungsurteil erklärt, wird die Scheidung bereits an diesem Tag rechtskräftig und damit wirksam. ---> Ansonsten wird die Scheidung erst einen Monat nach dem Scheidungstermin rechtskräftig, so dass die Ehe erst ab diesem Termin als geschieden gilt."

Aber das gilt auch:

Gem. § 516 ZPO beträgt die Berufungsfrist einen Monat ab Zustellung des Urteils.

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2007 17:26




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