Hallo zusammen!
bei mir steht sehr bald der Scheidungstermin bevor.
Mein Anwalt meinte, ich solle vorher noch mit der Ex eine Einigung bezüglich nachehelichen Unterhalt erreichen.
Sie muss noch bis 08/2017 Ihre Umschulung machen.
Jetzt zahle ich Ihr 700€ Trennungsunterhalt inc. Kindsunterhalt im Wechselmodell.
Ich habe 2600 Netto Sie 1300 Netto.
Ich hatte Ihr mal angeboten ich zahle Ihr 500€ bis zum Ende der Ausbildung. Damit war sie einverstanden.
Mein Anwalt meinte ich solle die aber Notariell vor dem Scheidungstermin vereinbaren. Kombiniert mir einem Unterhaltsverzicht ab Ende der Zahlungen.
Berät mein Anwalt mich da richtig?
Oder sollte ich das ganze einfach im Scheidungsverfahren die Richterin machen lassen? ...und was käme da wohl bei raus?
Sowohl in der Höhe und Dauer. Oder will mein Anwalt nur Geld verdienen?
Hallo,
nach der Trennung heißt der Unterhalt nachehelicher Unterhalt und ist an Bedingungen geknüpft. Er wird nicht automatisch gezahlt sondern muss gefordert und begründet werden. Ich denke, dass hast Du mit Deinem Anwalt schon besprochen.
Im Prinzip ist der nacheheliche Unterhalt so hoch wie der Trennungsunterhalt und die Berechnung ist gleich. Allerdings ist nach der Scheidung jeder für sich selbst verantwortlich und es gibt deshalb keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Aus diesem Grund ist der Trennungsunterhalt die Obergrenze.
Bei einem Urteil käme es darauf an wie die nacheheliche Unterhalt begründet wird. Ist es Betreuungsunterhalt, dann ist er automatisch unbefristet. Ist es Aufstockungsunterhalt, dann kann er befristet sein. Die Höhe und Dauer hängt eben vom Grund ab.
Auch bei einem Wechselmodell ist der KU nicht automatisch Null, es sollte ein KU bestimmt werden, der berücksichtigt, dass es ein Wechselmodell gibt aber auch, dass Du mehr Einkommen als Deine Ex hast. Man könnte den KU z.B. wie beim volljährigen Kind berechnen und zu zahlen wäre dann nur der Differnenzbetrag.
Wenn ihr euch also einigt, dann auf KU und nachehelichen Unterhalt. Auf KU kann die KM nicht verzichten, d.h. sie muss keinen fordern, aber sie kann es sich jederzeit anders überlegen und anders wird es mit Sicherheit, wenn sie Sozialleistungen beantragen muss.
Wenn Du also 500 Euro nachehelichen Unterhalt anbietest besteht die Gefahr, dass Deine Ex oder ein Amt zusätzlich KU fordert, deshalb solltet ihr euch auch auf KU einigen, u.U. befristet bis zum Ende der Umschulung.
Beim nachehelichen Unterhalt ist es anders, hier ist ein Verzicht zulässig (wenn er nicht sittenwidrig ist). In Deinem Fall ist er nicht sittenwidrig, da sie über ein ausreichendes Einkommen verfügt.
Deshalb ist es sinnvoll sich hier auf einen zeitlich begrenzten nachehelichen Unterhalt zu einigen und diesen nach Ende der Umschulung zu beenden. Der einfachste Weg ist hier eine notarielle Vereinbarung.
VG Susi
Moin,
Da die von Dir angegebenen Werte bzgl. Einkommen, Betreuungsmodell usw. mit meiner Situation von vor knapp drei Jahren vergleichbar sind, kann ich Dir sagen, was bei mir raus gekommen ist:
Ab Scheidung für 3 Jahre 450 Euro. Dies war letztendlich ein Vergleich, aber ich vermute, das der Richter das auch so, oder so ähnlich beschlossen hätte. Der Gang vors OLG wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Nullsummenspiel oder sogar Draufleger gewesen, deshalb hab ich dem zugestimmt.
Das sollte für Dich aber nur ein grober Anhalt sein. Jeder Fall ist verschieden, und jeder Richter tickt da anders.
Wenn Du Dich im Vorfeld mit Deiner Ex aber auf weniger als das einigen kannst, würde ich Dir das empfehlen, und das auch notariell festhalten lassen.
Es wäre noch wichtig zu wissen, wie lange ihr verheiratet wart. Das ist eine nicht zu unterschätzende Kenngröße.
Grüsse!
JB
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Vielen Dank für die Beiträge!
Es kam mir halt speziell auf Höhe und Dauer an.
Wir waren 7 Jahre verheiratet.
Wenn 450€ mein Verhandlungsziel ist, sollte ich etwas niedriger anfangen.
Mein Anwalt meinte ich solle Ihr eine Zahl nennen, bei der sie auf Anhieb ja sagt und das notariell fest machen.
Moin
Du: 2600€
Sie: 1300€
Differenz: 1300€
Wieso zahlst Du 700€ TU? Damit hätte sie mehr wie Du. Zumal KU beim WM landläufig entsprechend der Einkommenslage gequotelt geleistet werden sollte, hättest Du theoretisch auch fast die gesamte KU-Last an der Backe. Ebenso halte ich 500€ nachehel. UH für deutlich zu hoch. Das kommt beu euren Verhältnissen eher TU gleich als EU. Warum überhaupt EU? Welchen RA fragst Du eigentlich? Ihren, oder den Deinen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
wieviel Unterhalt zahlst du fürs Kind? Wie alt ist das Kind?
Wer bekommt das Kindergeld?
Bei einem Wechselmodell fließt normalerweise kein Kindesunterhalt bzw. nur anteilig geqoutelt um Einkommensunterschiede auszugleichen.
Wenn du ihr 500 € anbietest - arbeitet sie eigentlich Vollzeit?
Du 2.600 - 500 EU = 2.100
Sie: 1.300 + 500 EU = 1.800
Kindergeld fürs Kind, wenn sie das bekommt 190 +
Dann müsstest du nur 50 € noch ausgleichen, beim Wechselmodell, wenn überhaupt.
Ich würde mich auf den EU in der Höhe nur einlassen, wenn von ihr kein KU gefordert wird. Sollte sie den fordern oder das Kind komplett zu ihr ziehen, dann muss ja neu gerechnet werden und ihr EU fällt geringer aus bzw. ist vermutlich nicht nötig, weil sie ja durch das Wechselmodell nicht an der Ausübung ihres Jobs gehindert war.
Wie lange habt ihr schon das Wechselmodell bzw. habt ihr euch während der Beziehung auch schon paritätisch ums Kind gekümmert?
Was hat sie vor dem Kind verdient?
Sophie
Also im Moment zahle ich keinen Unterhalt fürs Kind.
Nur diese 700€ Trennungsunterhalt.
In der Summe hat meine Ex damit genau so viel Geld wie ich.
Das Kindergeld geht auf ein Gemeinschaftskonto von und zweien und wird für den Sohn genutzt.
(Das Konto läuft auf meinen Namen)
Das Wechselmodell praktizieren wir seit 2 Jahren. (genau 50/50)
Vor dem Kind hat sie glaube 35 Stunden gearbeitet und hatte 2500Brutto.
Die 700€ TU kommen von den Finanziellen Verhältnissen vom Vorjahr vor der Trennung.
...und ich frage schon meinen Anwalt. Der aber immer recht pessimistisch eingestellt ist.
Moin,
Jetzt mal, wie "mein" Richter damals gerechnet hat:
Vor dem Kind hat sie glaube 35 Stunden gearbeitet und hatte 2500Brutto.
Das wären ca. 1650 Netto. Das heißt, es gibt einen ehebedingten Nachteil von 1650 - 1300 = 350€ der auszugleichen ist, und zwar solange, bis deine Ex das wieder verdient, was sie ohne Ehe in ihrem Job heute würde verdienen können. Wenn 3/7 der Differenz aus Deinem Einkommen und dem Deiner Ex weniger als 350€ sind, dann sind nur die 3/7 fällig. Sind die 3/7 mehr als 350€ sind trotzdem nur die 350 fällig. Inwieweit hier noch fiktive Einkommenssteigerungen Deiner Ex oder anderes mit eingerechnet wir weiss ich nicht.
700 € zu zahlen, und damit davon auszugehen, das KU und EU/TU abgefackelt sind halte ich für ungeschickt.
Mach auf jeden Fall zwei Posten draus, ein Posten KU, der sich relativ scharf berechnen lässt, und einen Posten EU. Dann bist Du erstens auf der sicheren Seite, falls Deine Ex aus lauter Langeweile anfängt über Einkommensmaximierung via KU zu sinnieren, und Du hast eine EU-Höhe, über die man dann auch mal sprechen kann.
Genauso ungeschickt ist das mit dem KG auf dem Gemeinschaftskonto. Da das Konto auf Deinen Namen läuft, würde ich vermuten, das man unterstellt, das Du das KG bekommst, und also die Hälfte davon zusätzlich an Deine Ex weiterleiten musst. Ob oder das sie sich dann noch an dem Konto bedienen kann, wird man Dir als persönliches Pech unterstellen. Also weg damit. Entweder bekommst Du das KG und leitest zusätzlich zum KU die Hälfte weiter, oder Sie bekommt es, dann ziehst Du die Hälfte ab, alles andere ist Blödsinn. Ihr seit keine "Gemeinschaft" mehr. Ganz im Gegenteil, ihr "wirtschaftet" zumindest teilweise noch gemeinsam, vllt. kommt da jemand auf die Idee, das das Trennungsjahr noch garnicht vorüber ist! 😉
Hab ich überlesen, wie alt das Kind ist??
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Ich würde auch auf Nummer sicher gehen. Zwei Jahre sind ein absehbarer Zeitraum und 100 € mehr oder weniger Ehegattenunterhalt machen das Kraut nicht fett, wenn anschließend Schluss ist.
Von daher ist die Strategie Deines Anwalts schon gut nachvollziehbar. Wenn Du weißt, dass die Bald-Ex mit 500 € einverstanden wäre, würde ich es so machen. Damit wäre schon 'mal eine Baustelle geschlossen und weiteres anwaltliches Hin- und Her vermieden.
Das Kindergeld geht auf ein Gemeinschaftskonto von und zweien und wird für den Sohn genutzt.
(Das Konto läuft auf meinen Namen)
Was nun?
Gemeinschaftskonto? -> dann müsste es auf Euer beider Namen laufen. Entweder als 'UND'-Konto, dann wären Verfügungen nur gemeinsam möglich. Oder als 'ODER'-Konto, dann auch jeder einzeln.
Oder läuft das Konto auf Dich und KM hat Verfügungsberechtigung/ Vollmacht? Dann ist es Dein Konto und KG wird von der Familienkasse an Dich ausgezahlt (was Du dann weiter damit machst oder ob Du es quasi zulässt, dass KM aufgrund ihrer Verfügungsberechtigung über das Kindergeld verfügt, ist zunächst irrelevant.
Es gibt m.E. auch überhaupt keinen Grund, KM auf irgendein Konto von Dir Zugriff zugewähren. Wenn ihr es aus rein praktischen Gründen so handhabt, dann bitte sicherstellen, dass dieses Konto nicht ins Minus gefahren werden kann. Und das nur ein solcher Saldo auf dem Konto verfügbar ist, über den KM auch verfügen soll.
Gruß. toto
Ich werde ihr dann wohl in der Summe 500€ bis zum Ende Ihrer während der Ehezeit begonnenen Ausbildung anbieten. (die noch bis ca 08/2017 geht)
Wenn gleich der ehebedingte Nachteil kleiner ist.
Nach dieser Zeit brauche ich in der notariellen Vereinbarung einen Verzicht auf weiteren nachehelichen Unterhalt meiner bald Ex.
Das mit dem Konto auf meinen Namen werde ich ändern. Wenn möglich auf beide Namen.
Oder vielleicht besser auf das Konto unseres Kindes.
Sie hätte dann i. d. Ausbildung 1846€ Netto, ich 2278€ Netto)
Laut Düsseldorfer Tabelle beträgt der Unterhalt nur 19€ im echten Wechselmodell?!
(Ich zahle Ihr 423€, sie mir 404€)
Das mit dem Konto auf meinen Namen werde ich ändern. Wenn möglich auf beide Namen.
Oder vielleicht besser auf das Konto unseres Kindes.
Moin.
Also für die Zahlungsabwicklung der Ausgaben des Kindes ist ein Konto auf den Namen des Kindes mE weder sinnvoll noch praktikabel.
Ein echtes Gemeinschaftskonto ist sicherlich inhaltlich das richtige. Macht als (kostenfreies) Zahkungsverkehrskonto heute allerdings nicht mehr jede Bank. Ein Konto auf Deinen Namen rein auf Guthabenbasis mit Verfügungsberechtigung der KM tut auch seinen Zweck. Hat zusätzlich noch den Charme, dass Du jederzeit die Verfügungsberechtigung widerrufen kannst (beim Gemeinschaftskonto müsstest Du das Konto abräumen um evtl. den Saldo im Fall der Fall vor dem Zugriff der KM zu bewahren).
Aber es bleibt die grs. Frage. wozu ihr ein solches Abwicklungskonto benötigt? Ich würde sauber die Zahlungsströme vereinbaren (KU, EU), ebenso festlegen, wer vom Grundsatz was zahlt (Klamotten, Sportverein, Ausgaben für Schule und Freizeit...) und die Ausgaben fürs Kind die jeder tätigt monatlich abrechnen.
Gruß, Toto
Hallo,
der KU wird wie folgt berechnet (siehe <a href="http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/wechselmodell-einzelheiten/index.php>hier</a>)."
Addition beider bereinigter Einkommen: 1846 Euro + 2278 Euro = 4124 Euro
Unterhalt gemäß DDT: Stufe 8 = 553 Euro in Abhängigkeit vom Alter des Kindes (kein Abzug des Kindergelds!), hier 6-11 Jahre.
Solltes es Zusatzkosten durch das Wechselmodell geben, z.B. Kinderzimmer bei beiden Eltern werden diese Kosten auf den Unterhaltsbedarf addiert ---> x Euro
Dieser Unterhaltsbedarf des Kindes wird nun gequotelt:
Dazu wird von beider Einkommen der Selbstbehalt 1080 Euro abgezogen:
Sie : 766 Euro , Du: 1198 Euro, Summe 1964
Quotelung
Sie (766 mal x)/1964 Euro, Du (1198 mal x)/1964 Euro, bei 553 Euro KU sind das sie: 216 Euro, Du 337 Euro. Differenzbetrag: 121 Euro. Das Kindergeld wird hälftig geteilt, wer also das volle KG bekommt zahlt die Hälfte an den anderen.
VG Susi
Hallo zusammen,
der KU wird wie folgt berechnet (siehe <a href="http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/wechselmodell-einzelheiten/index.php>hier</a>)."
Das ist jetzt zwar völlig off-topic, aber man sieht hieran mal wieder ziemlich deutllich, dass unserer Justizmafia kein Trick zu billig und keine Tatsachenverdrehung zu schäbig ist, um den Streitwert eines eventuellen Gerichtsverfahrens (und damit das eigene Einkommen) in die Höhe zu treiben. Welche Logik soll bitte dahinterstecken, beim Wechselmodell die Summe der beiden Einkommen zu nehmen?
Angemessen wäre selbstverständlich der Durchschnitt der beiden Einkommen, denn in jedem Monat ist das Kind zur Hälfte der Zeit bei der Mutter (=> maßgeblich ist das halbe Monatseinkommen des Vaters) und zur Hälfte der Zeit beim Vater (=> maßgeblich ist das halbe Monatseinkommen der Mutter).
Und sage bitte keiner, die Addition der beiden kompletten Einkommen diene dazu, einen eventuellen Mehrbedarf durch das Wechselmodell abzudecken - denn genau dieser Mehrbedarf wird ja dann auf den Kindesunterhalt auch noch obendrauf geschlagen!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
ohne zu sehr abzuschweifen, in jedem Fall, wo beide Eltern barunterhaltspflichtig sind wird addiert. Hier wurde das eben als Modell genommen.
VG Susi
Angemessen wäre selbstverständlich der Durchschnitt der beiden Einkommen, denn in jedem Monat ist das Kind zur Hälfte der Zeit bei der Mutter (=> maßgeblich ist das halbe Monatseinkommen des Vaters) und zur Hälfte der Zeit beim Vater (=> maßgeblich ist das halbe Monatseinkommen der Mutter).
Es geht meiner Meinung nach darum, einen "Verlust" des geringer verdienenden ET (zumeist ja die KM) zu verhindern und evtl. sogar noch einen Zahlbetrag herbeizuführen.
Und sage bitte keiner, die Addition der beiden kompletten Einkommen diene dazu, einen eventuellen Mehrbedarf durch das Wechselmodell abzudecken - denn genau dieser Mehrbedarf wird ja dann auf den Kindesunterhalt auch noch obendrauf geschlagen!
Dies ist ja dann die eigentliche Doppelbelastung, und reduzieren darf man wegen der Erziehungsbelastung auch nicht, da man den Querschnitt der letzten 12 Monate nimmt ...
Für mich ist das ganze Unterhaltsrecht eine permanente Quersubventionierung mit unterschiedlichen Begründungen, die eigentlich keine sind.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Danke für eure Meinungen und Hinweise!
Ich habe mich jetzt mit meiner Ex geeinigt und hier ein neues Thema über die Ausformulierung dieser Vereinbarung erstellt.