Hallo zusammen 🙂 ,
ich lebe aktuell getrennt von meiner Frau, wir sind zwar noch verheiratet, leben aber räumlich getrennt und ich bin seit Anfang des Jahres wieder in Steuerklasse 1 und muss natürlich auch Unterhalt für die Kinder bezahlen. Grundsätzlich bezieht sich meine Frage darauf, ob ich meine 450 € aus meinem Nebenjob mit zur Berechnung hinzuziehen muss.
meine Kinder sind 6 und 7 Jahre
Ich verdiene in meinem Hauptjob 1500 € netto. Hinzu kommen 450€ aus einem Nebenjob. Außerdem bekomme ich 240€ Untermiete von meinem Arbeitgeber, weil ich mit einem Auszubildenden bei mir im HomeOffice arbeite. Es gibt keine anrechenbare Aufwendungen.
Wenn ich mit 1500 € im Unterhaltsrechner rechne, komme ich für beide Kinder auf 266 €
Wenn ich mit 1950 € rechne, komme ich auf 648 €
Wenn ich mit 2190 € rechne, komme ich auf 730 €
Welches "Einkommen" muss ich nun ansetzen um den richtigen Unterhalt herauszubekommen?
Danke für eure Hilfe!
Hallo,
da du mit 1500 netto ein Mangelfall bist, musst du den Nebenjob mit berücksichtigen. Auch die Mieteinnahmen zählen mit.
Insgesamt wäre dein Einkommen aber zu bereinigen, zB durch berufsbedingte Aufwendungen zB Fahrtkosten zum Nebenjob, Gewerkschaftsbeiträge oder andere Aufwendungen. Oder hast du da auch gar keine Aufwendungen? Je nachdem, welches OLG zuständig ist, ist unter Umständen auch zulässig, 5% vom Netto in Abzug zu bringen, also knappe 100 Euro. Wenn du deiner Ex nicht zum Unterhalt verpflichtet bist, kommt auch keine Herabstufung in Frage.
Ich würde ohne Diskussionen nach Stufe 1 zahlen. Der Mletzuschuss wird ja nicht ewig gewährt werden. Bei 2 Kindern in der 2. Altersstufe wären das 2 x 341,50 also 683 Euro.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausebackesmama,
danke für deine Antwort.
Ich verdiene 2400 € brutto, hinzu kommt einen Firmenwagen mit 1% Regelung. Dieser wird auf der Gehaltsabrechnung mit 297 € aufs brutto hinzugerechnet und hinterher vom Netto wieder abgezogen. Da mein Chef auch Sprit bezahlt, habe ich keine eigenen Fahrtkosten. Der Nebenjob ist auch nur 1km weit entfernt, hier würde also so oder so wenig bis gar nichts bei rumkommen... Das OLG wäre Oldenburg. Was ich noch habe ich ein normaler Konsumentenkredit über 150 € monatlich...
Ob ich meiner Frau unterhaltspflichtig bin, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Sie bekommt Hartz4, aktuell 500 € Unterhalt von mir (einige Versicherungen zahle ich noch für die, das habe ich abgezogen), das Kindergeld für beide Kinder, sowie Kindergeld für ein neues Kind (8 Monate) und ab diesem Monat noch knapp 400€ Unterhalt vom Erzeuger des Babys, der es nun endlich als sein eigenen akzeptiert hat... :-/
Übrigens ist meine Frau mit den 500€ zufrieden. Wir verstehen uns für die Kinder freundschaftlich gut und die 500 € sind aktuell schriftlich und einvernehmlich zwischen uns beiden geregelt...
So wie du schreibst, zahle ich also offiziell 648 €. Ohne dieses Nebenjob wäre es 266 €. Demnach gehen also von meinen 450 € ganze 382 € weg.
Bitte versteht mich nicht falsch, das wichtigste ist, dass es meinen Kindern gut geht, aber wo ist für einen verlassenen und betrogenen Vater da der finanzielle Anreiz diesen Nebenjob anzunehmen?
Hallo MHT2021,
So wie du schreibst, zahle ich also offiziell 648 €. Ohne dieses Nebenjob wäre es 266 €. Demnach gehen also von meinen 450 € ganze 382 € weg. Bitte versteht mich nicht falsch, das wichtigste ist, dass es meinen Kindern gut geht, aber wo ist für einen verlassenen und betrogenen Vater da der finanzielle Anreiz diesen Nebenjob anzunehmen?
Nun, dafür gibt es eigentlich so überhaupt keinen Anreiz; und eben weil's kaum einer freiwillig tun würde, steht diese Verpflichtung im Gesetz. Nennt sich "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" beim Unterhalt für minderjährige Kinder, und ist in BGB § 1603 (2) geregelt ("alle verfügbaren Mittel" sind für den Unterhalt einzusetzen, dazu gehört auch die eigene Arbeitskraft).
Heißt im Klartext, wenn es mit deinem Hauptjob nicht für den Mindestunterhalt der minderjährigen Kinder reicht, dann verdonnert dich der Richter i.d.R. ganz geschmeidig zu einem Nebenjob, ggf. bis zur gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit von insgesamt 48 Wochenstunden. Oder, ums ganz präzise zu sagen: Er kann dich zwar nicht tatsächlich zu einem Nebenjob verdonnern, aber er kann bei der Unterhaltsfestsetzung so tun, als hättest du einen. In der Praxis läuft das aber im Grunde genommen auf dasselbe hinaus ;-(
Ich verdiene 2400 € brutto, hinzu kommt einen Firmenwagen mit 1% Regelung. Dieser wird auf der Gehaltsabrechnung mit 297 € aufs brutto hinzugerechnet und hinterher vom Netto wieder abgezogen. Da mein Chef auch Sprit bezahlt, habe ich keine eigenen Fahrtkosten.
Vorsicht, Falle. Ein Firmenwagen kann dir als "geldwerter Vorteil" auf dein Netto-Einkommen draufgeschlagen werden, wenn es um die Unterhaltsberechnung geht. Oder ist hier die private Nutzung des Firmenwagens ausgeschlossen?
Was ich noch habe ich ein normaler Konsumentenkredit über 150 € monatlich...
Offenbar sind du und deine Frau ja schon ein Weilchen auseinander - aber wenn's dieser Kredit schon gab, als ihr noch zusammen gewirtschaftet habt, solltest du hier wenigstens versuchen, diese 150 Euro mit der Begründung vom Netto-Einkommen abzuziehen, dass ihr diese Kosten ja damals auch schon gemeinsam hattet, und diese 150 Euro monatliche Rate folglich auch damals nicht für die Kinder zur Verfügung standen. Zumindest wäre das mal ein Punkt, mit dem du dagegenhalten kannst, wenn dir jemand wegen des Firmenwagens kommt.
Die Sache mit der erhaltenen Untermiete sehe ich übrigens anders als LBM, denn das ist m.E. "nur" ein durchlaufender Posten: Dieses Geld kannst du ja nicht selber behalten, sondern du lieferst es als Teil der Miete bei deinem Vermieter ab. Kleine Argumentationshilfe: Die Düsseldorfer Tabelle sieht beim Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen für die Miete nur den geradezu lächerlichen Betrag von 430 Euro warm vor - das reicht in vielen Gegenden Deutschlands nicht mal für ein Wohnklo. Wenn also deine gezahlte Warmmiete abzüglich der erhaltenen Untermiete oberhalb von 430 Euro liegt, dann wären die tatsächlich von dir zu tragenden Wohnkosten ja sogar höher als das, was unser weltfremder Gesetzgeber dir dafür zugesteht.
Ob ich meiner Frau unterhaltspflichtig bin, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Sie bekommt Hartz4, (...)
Ihr seid noch verheiratet, also denke ich, du bist ihr dem Grunde nach zu Unterhalt verpflichtet. Das braucht dich aber nicht zu jucken, denn du bist sogar mit Nebenjob nur gerade eben so leistungsfähig für den Kindesunterhalt, und da der Selbstbehalt beim Exenunterhalt höher ist als beim Kindesunterhalt, bleibt nach menschlichem Ermessen nichts für Madame übrig. Wenn das Hartz-IV-Amt wegen Unterhaltsforderungen auf dich zukommt, dann fragst du am besten nochmal hier im Forum nach, und dann schauen wir uns mal im Detail an, ob der Amtsschimmel berechtigterweise wiehert oder eher nicht 😉
Übrigens ist meine Frau mit den 500€ zufrieden. Wir verstehen uns für die Kinder freundschaftlich gut und die 500 € sind aktuell schriftlich und einvernehmlich zwischen uns beiden geregelt...
Ich hoffe allerdings, in dieser schriftlichen und einvernehmlichen Erklärung steht ausdrücklich drin, dass diese 500 Euro der Unterhalt für die Kinder sind, und nicht etwa für sie selbst.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Übrigens ist meine Frau mit den 500€ zufrieden. Wir verstehen uns für die Kinder freundschaftlich gut und die 500 € sind aktuell schriftlich und einvernehmlich zwischen uns beiden geregelt...
Diese Vereinbarung hat nur den Nachteil, dass sie das Papier nicht wert ist, auf dem sie steht, da Deine Frau Leistungen nach Hartz iv bezieht. Somit gehen die Ansprüche Deiner Frau und Eirer Kinder gegen Dich aufs Amt über.