Hi,
Nicht wirklich, aber ich halte mich an den genialen Grundsatz von @ Kasper.
Aber ich denke, den bekommst Du sicherlich selbst raus. :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Grinsender
Platt
Da dieses Topic nicht Dirklinde gehört, sondern vielmehr von Mike2301 wegen seiner Frage(n) eröffnet wurde, gemahne ich nun zur Rückkehr zum Thema.
Ach, fällt mir grad noch ein: Dirklinde, zieh deines Weges zu femfacts oder brigitte. Die dort verkündeten Wahrheiten dürften der deinigen sehr nahe kommen. Good luck and so long.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Uiuiuiui, da hab ich ja was losgetreten 😀
Um auf die eine Frage zurückzukommen.......... Nein, ihr Mann ist leider nicht in der Lage an sie oder ihre Kinder Unterhalt zu bezahlen. Er verdient zwar in etwa dasselbe wie ich, ist aber aus unerfindlichem Grunde nicht in der Lage, damit über die Runden zu kommen. Und meine Freundin kann, oder will ihn nicht dazu nötigen. Aber das soll uns ja auch nur am Rande interessieren.
Hallo Mike,
nein das interessiert nicht nur am Rande ! Deine Freunde in hat die Verpflichtung im Namen ihrer Kinder, den KU vom Noch-Ehemann einzufordern.
Wenn er ein Nettogehalt von 1700 Euro hat, ist er m. E. durchaus in der Lage zu zahlen.
So, wenn sie dann von ihm keine Kohle kriegt, kann man es ja bei Dir versuchen, gelle !
So mal ganz krass : die beiden - deine "Freundin" sowie deren Noch-Ehemann haben Dich von vornherein von allen Rechten und Pflichten ausgeschlossen.
Sollen sie doch sehen, wie sie klarkommen.
Du hast - wirst nie - keinerlei Rechte an dem Kind haben. Jetzt verstande? Moral hin oder her!
Ist denn überhaupt geklärt, daß Du der Vater bist ? So mal nebenbei. Denn es ist schon äusserst verdächtig, dass ein getrennt lebender Ehemann völlig damit einverstanden ist, ein fremdes Kind als das seine zu deklarieren, auch vor dem Gesetz.
Und das Gesetz sagt, daß er alle Rechte und Pflichten hat. Du hast einen Schei....dreck !
Aber mach ruhig, schmeiss der Freundin, bzw. zukünftige-Ex-Freundin ordentlich Kohle in den Rachen und deren Noch-aber-getrennlebend-Ehemann schlägt sich vor Lachen auf die Schenkel.
Gruss Harpyie
Ach, fällt mir grad noch ein: Dirklinde, zieh deines Weges zu femfacts oder brigitte. Die dort verkündeten Wahrheiten dürften der deinigen sehr nahe kommen.
DeepThought
>>off-topic<<
In diesem Zusammenhang fällt mir ein, dass ich vor einer Woche im BRIGITTE-Forum einen Thread eröffnet hatte (>hier<), um mal zu schauen, wie es um die Gleichberechtigung im Unterhaltsrecht bestellt ist. Ihr werdet es nicht glauben, ich habe keine AE-Mutter mit Unterhaltsverpflichtung finden können (dies wurde aber auf die sozio-ökonomischen Besonderheiten bundesdeutscher Paarbeziehungen zurückgeführt)! :puzz:
Uli
p.s. wollte mir gerade noch mal die Seite femfacts.de anschauen. Ging aber nicht, die Seite wurde gehackt, sieht lustig aus! :rofl2:
p.s. wollte mir gerade noch mal die Seite femfacts.de anschauen. Ging aber nicht, die Seite wurde gehackt, sieht lustig aus!
Hi,
das kuriose Gestammel der Br-Igittinnen verursacht ja Hirnkrämpfe beim Lesen... Das der Femphantasterinnen auch. Ab und an schau' ich da rein, stelle zuverlässig fest, dass Maya, ähm, Lillith und die anderen drei, vier selbsternannten Kämpferinnen des feministischen Lichts in all den Jahren genau gar nichts dazu gelernt haben, sondern xanthippend nörgelnd und jammernd stehengeblieben sind in ihrer absurden Parallelrealität. Kein Verlust, wenn diese groteske Seite gehackt wurde - sieht echt Klasse aus, die Jungs haben sich einen Orden verdient 😉
cya,
elwu
Moin Mike,
nachdem ja nun grundsätzliche Ansichten geklärt zu sein scheinen, besitzt Du wieder unsere ungeteilte Aufmerksamkeit.
Rechtlich stellt sich die Situation wohl so dar, dass Du keinerlei Rechte einfordern kannst. Auch die Vaterschaftsanerkennung kannst Du nicht erzwingen.
Der (Zahl-)Vater hat alle Rechte und Pflichten übernommen, und wird dies vermutlich nicht mehr ändern können, da er davon kenntnis hatte, das es nicht sein leibliches Kind ist und die 2-Jahres-Frist bereits abgelaufen ist.
Wie ist das Verhältnis zur Mutter bzw. zu Deinem Kind?
Meine Gedanken hierzu:
Ist das Verhältnis gut und hast Du kontakt zu Deinem Kind, dann zahle keinen regelmäßigen Betrag, sondern kaufe dem Kind besondere / zusätzliche Sachen - in Absprache mit der Mutter.
Hat zwei Vorteile. Du setzt Dich nicht der Gefahr aus, das später Deine Zahlungen als regelmäßig angesehen werden und Du auch dazu verpflichtet werden kannst (aus welchen Gründen auch immer). Zweitens tust Du Deinem Kind was gutes.
Hast Du keinen Kontakt, dann legt einen ordentlichen Betrag an die Seite. Wenn das Kind volljährig ist und Deine Hilfe brauchst, kannst Du ihm helfen. Den Kontakt erzwingen kannst Du sowieso nicht.
Vielleicht sollte man aber noch die 200 Euor für einen privaten Vaterschaftstest investieren, um für sich selber gewissheit zu haben.
Schlussendlich ist und bleibt es Deine Entscheidung.
@all: können wir uns nun auf dieses Thema beschränken und für den andern Kram einen neuen Thrad eröffnen. Danke!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
