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Wieviel Unterhalt an Ex und die 2 Kinder

 
(@blacksektor)
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Hallo, ich bin wegen einer psychischen Erkrankung Frühpensioniert und erhalte 1496,63 Euro Pension. Dazu erhalte ich von meiner Berufsunfähigkeitsversicherung 766,83 Euro monatlich überwiesen. Ich habe ein Grundstück, daß so um die 300TSD Euro wert ist (allein) und lebe im modifizierten gesetzlichen Güterstand (Ehevertrag). Da ich freiwillig Krankenversicht bin zahle ich von diesen Beträgen noch 332,98 Euro jeden Monat Krankenversicherung. Meine beiden Kinder sind (4 und 6 Jahre alt (größere wird ab August 7).

Ich wurde gestern von meiner Frau gebeten, die gemeinsame Wohnung zu verlassen. Mein Frau bezahlt für die Wohnung keine Miete, nur Nebenkosten (150 Euro). Ich bin gerade wieder bei meinen Eltern eingezogen.
Ich weis nicht, ob ich da was zahlen muß
Meine Frau ist nicht erwerbstätig.

Kann mal jemand schnell rechnen, was ich monatlich zahlen muß. Muß die Unterhaltsvereinbarung unbedingt von einem Anwalt gemacht werden oder kann man damit auch schon zum Notar?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2006 07:35
(@Harpyie)

Fehler Nr. 1 : Du bist ausgezogen!

Wenn die Madame nicht mehr will, soll sie doch ausziehen. Zieh mal schnell wieder ein und dann soll sich deine zukünftige Ex was suchen.

Deine Noch-Frau muss nicht arbeiten gehen, wahrscheinlich weiß sie das schon längst, bei 2 Kindern muss das jüngste mind. 14 Jahre sein, dann ist ihr eine Teilzeitbeschäftigung zuzumuten. Lt. Richtlinien einiger OLG's.

Wenn ein Anwalt eingeschaltet wird : er kann nur einen Mandanten haben, den berät er auch! Sollte es der Anwalt der zEx sein, muss er zugunsten seiner Mandantin beraten. Dann kann es gut sein, dass Du über den Tisch gezogen wirst. Also Vorsicht!

An dieser Stelle falsche Sparsamkeit, wenn man nur 1 Anwalt hat.

Der Notar muss auch beraten, er haftet für Beratungsfehler.

NIEMALS ETWAS BEIM JUGENDAMT UNTERSCHREIBEN ! NIEMALS!
Da kommst nicht nicht mehr raus und zahlst überhöhte Beträge bis in die Ewigkeit.
Die verrechnen sich sehr gerne zu ungunsten der Väter.

Guck mal unter dem Stichwort Düsseldorfer Tabelle.
Das ist das Machwerk, welches den Unterhalt regelt.

Bei 2 Kindern und einer nicht erwerbstätigen Frau musst Du auf jeden Fall zahlen.

Solltest Du einen Titel unterschreiben, achte darauf, dass er begrenzt wird, bei den Kindern auf das 18. Lebensjahr und wenn Du ganz viel Glück hast, kannst Du evtl. auch den Ehegattenunterhalt begrenzen, falls sich Madame darauf einlässt.

Einkünfte sind alle regelmässigen Zahlungen, die auf Dein Konto eingehen, also auch das Geld von der Berufsunfähigkeits-Versicherung. Der Wert Deines Grundstückes ist unerheblich, es sei denn, es fliessen Zinsen auf Dein Konto.

Ach ja, Zugriff auf die Konten sperren, damit die nicht abgeräumt werden. Persönliche Wertgegenstände/Eigentum aus der Wohnung holen.
Ich weiss nicht, wie Deine zEx drauf ist, die meisten sind vom Stamme NIMM.

Den Rest überlasse ich den hier ansässigen Rechenkünstlern 😉

Gruss Harpyie


AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2006 09:34
(@blacksektor)
Schon was gesagt Registriert

Ok, kann mal jemand ausrechnen, wer was für einen Anspruch hat und was mir bleibt. Zu den Schwiegereltern will ich eh nicht mehr rein. Interessant ist ja was mir noch bleibt.

[Editiert am 9/5/2006 von blacksektor]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2006 12:34