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Wieviel muss ich zahlen?

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(@heiko85)
Schon was gesagt Registriert

Hi
Ich hab nochmal einpaar Fragen zu den Tatsächlichen Unterhalt den ich aktuell bezahlen muss auf Tatsache der oben eingestellten Urkunden!

Erstmal was besagen die Urkunden in Bezug auf Änderung des Unterhalts muss ich ihn nur nach den Alter anpassen also wenn die Kinder 6,12 und 18 Jahre alt werden oder muss ich ihn auch anpassen wenn sich die Düsseldorfer Tabelle ändert?

Und was ich nicht verstehe in der Urkunde für das erste Kind steht zu zahlender Betrag ab den 31.08.2009 199€ aber ich hab ein Schreiben vom Jugendamt welches ich kurz nach der Trennung von der KM vom Jugendamt angefordert hab im August 2010 da steht zu zahlender Betrag 225€.

Wie kommt diese Differenz zustande Fehler vom Jugendamt oder hat das mit einer Steigerung zutun?

Gruß Heiko.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2014 22:00
(@Brainstormer)

Moin Heiko,

Erstmal was besagen die Urkunden in Bezug auf Änderung des Unterhalts muss ich ihn nur nach den Alter anpassen also wenn die Kinder 6,12 und 18 Jahre alt werden oder muss ich ihn auch anpassen wenn sich die Düsseldorfer Tabelle ändert?

Es handelt sich um dynamische Titel, d.h. sie beziehen sich auf einen Prozentsatz des Mindestunterhalts und der Zahlbetrag erhöht sich automatisch mit jeder Änderung der Düsseldorfer Tabelle. Soweit ich es sehen kann, sind die Titel nicht auf das 18. Lebensjahr begrenzt.

Und was ich nicht verstehe in der Urkunde für das erste Kind steht zu zahlender Betrag ab den 31.08.2009 199€ aber ich hab ein Schreiben vom Jugendamt welches ich kurz nach der Trennung von der KM vom Jugendamt angefordert hab im August 2010 da steht zu zahlender Betrag 225€.

225 € entsprechen 100 % des Mindestunterhalts der 1. Altersstufe laut Düsseldorfer Tabelle 2010.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2014 23:29
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

225 € entsprechen 100 % des Mindestunterhalts der 1. Altersstufe laut Düsseldorfer Tabelle 2010.

--
Brainstormer

Hallo Brainstormer,
Heiko hat ja "Alttitel", und da waren -so weit ich mich richtig erinnere- 100% weniger als der Mindestunterhalt (der lag -glaube ich- bei 135%).
Müssen die 100% aus Alttitel nicht noch korrigiert werden?

fragende Grüße
Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2014 23:39
(@Brainstormer)

Hallo Pinkus,

Heiko hat ja "Alttitel", und da waren -so weit ich mich richtig erinnere- 100% weniger als der Mindestunterhalt (der lag -glaube ich- bei 135%).
Müssen die 100% aus Alttitel nicht noch korrigiert werden?

Ich glaube, Heiko hat sich verschrieben und meinte den Titel für das zweite Kind (geboren 2009). Dabei handelt es sich nicht um einen Alttitel, denn dort ist die Rede vom "Mindestunterhalt" und nicht vom "Regelbetrag".

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2014 23:53
(@heiko85)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Ich Blick gar nicht mehr durch.

Ich wollte es für beide Titel wissen der erste wurde 2006 ausgestellt und der zweite 2009. 
Komisch ist das der Satz das sich die Beträge in den ungeraden Kalenderjahren ändern im ersten Titel drin steht aber im zweiten nicht.
Was soll das mit dieser ständigen Änderung wird das wirklich bei jeden unterhaltspfichtigen alle zwei Jahre angewandt da ist doch jedes mal ärger vor programmiert!

Ja und das mit der 18 Lebensjahr Geschichte muss ich irgendwann mal noch aufnehmen lassen.

Oh man diese Geschichte nervt mich einfach nur noch warum muss man das so verkomplizieren.

Gruß Heiko

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2014 08:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Früher gab es die Regel, dass die DT in den ungeraden Jahren angepasst wird.
Das gilt so seit 2008 nicht mehr.

Das ändert aber nichts daran, dass wenn es Änderungen gibt, diese auch durchgesetzt werden.

Und die Befristung auf den 18. Geburtstag wirst du auch nicht mehr so einfach rein schreiben lassen können.
Der Zug ist abgefahren.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2014 08:54
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Heiko,

Und die Befristung auf den 18. Geburtstag wirst du auch nicht mehr so einfach rein schreiben lassen können.
Der Zug ist abgefahren.

Yep, das kann man nicht "mal eben so" ändern lassen. Was ich vor ein paar Tagen meinte, war dieses: Falls es dazu kommt, dass man dir einen neuen Titel aufdrängt, dann solltest du darüber verhandeln, dass dabei dann aber wenigstens die Befristung aufgenommen wird.

Wenn die Situation also z.B. die wäre, dass das Jugendamt deinen Alttitel ersetzen möchte durch einen Titel nach neuem Recht und zwar wie beim jüngeren Kind über den sogenannten Mindestunterhalt (im Klartext: dein Unterhalt für das ältere Kind würde sich von den bisherigen 237 Euro auf 272 Euro erhöhen), und wenn es anhand deiner konkreten Einkommenszahlen usw. außerdem wahrscheinlich wäre, dass das JA mit dieser Forderung vor Gericht durchkommen würde - dann könntest du insofern pokern, dass du dem Jugendamt anbietest: Du unterschreibst "freiwillig" den geänderten Titel nach neuer Rechtslage, wenn im Zuge dessen auch die Befristung auf das 18. Lebensjahr reinkommt; besteht das Jugendamt auf einem weiterhin unbefristeten Titel, so möge es wegen der fehlenden 35 Euro doch bitteschön vor Gericht gehen.

Für den JA-Sachbearbeiter ist dieses Angebot insofern attraktiv, dass er mit deiner "freiwilligen" Unterschrift den Fall sozusagen für immer vom Tisch hat (denn nach dem 18. Geburtstag ist das JA eh' nicht mehr zuständig, sondern allenfalls noch beratend für den jungen Erwachsenen im Boot), während ein Gerichtsverfahren doch mit einem gewissen Arbeitsaufwand verbunden ist. Das schließt zwar nicht aus, dass ein entsprechend gepolter Prinzipienreiter es dennoch auf gerichtlichem Weg haben will; aber du könntest ja mal wenigstens probieren, wie weit du bei "deinem" Sachbearbeiter kommst.

Kompliziert wird's in deinem Fall allerdings dadurch, dass es wahrscheinlich eher das Jobcenter als das Jugendamt sein wird, welches nach einem höheren Titel schreit; es steht aber nicht in der Macht des Jobcenters, den JA-Titel in eigenem Ermessen abzuändern. Eventuell lässt sich der Kuhhandel "mehr Geld, aber Befristung" auch mit der Mutter selbst abschließen.

Aber, wie gesagt: All dies ist erst dann von Bedeutung, wenn überhaupt jemand eine Änderung des Titels zu deinen Ungunsten verlangt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2014 11:11
(@heiko85)
Schon was gesagt Registriert

Hat den das Jugendamt jetzt ein Recht dazu meinen alten Titel als ungültig zu erklären und mir einen neuen nach neuen Recht auf zudrücken?
Bzw. ist das wahrscheinlich das das der Fall sein wird bei meinen aktuellen Einkommen?

Aber wenn ja das kann doch nicht sein es muss ja irgendwann mal Schluss sein oder nicht? Da hab ich mich jetzt so an die 462€ gewöhnt und jetzt muss man zittern das man bald noch weniger zu Verfügung hat.

Gruß Heiko.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2014 21:08
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Heiko,

Hat den das Jugendamt jetzt ein Recht dazu meinen alten Titel als ungültig zu erklären und mir einen neuen nach neuen Recht auf zudrücken?

Dein Problem ist im Moment weniger das Jugendamt als vielmehr das Jobcenter. Die können nämlich entweder, so wie sie es im Moment versuchen, bei dir selbst mehr Unterhalt zu holen versuchen (Begründung lautete, Ansprüche seien auf das Jobcenter übergegangen, aber da wäre erst noch zu klären, ob dem wirklich so ist); oder aber, was für dich im Grunde aufs Gleiche hinausläuft, das Jobcenter kann Druck auf deine Ex-Freundin ausüben, dass sie versuchen soll, von dir mehr Unterhalt zu holen, und ggf. durch ein für sie negatives Gerichtsurteil nachweisen muss dass das nicht geht, weil ihr nämlich sonst die Leistungen des Jobcenters gekürzt würden.

Bzw. ist das wahrscheinlich das das der Fall sein wird bei meinen aktuellen Einkommen?

Nun ja. Wir haben hier ja schon ein wenig hin und her gerechnet, und mein vorläufiges Ergebnis lautete:

Rückstufung nach Zeile 1, mit einem Unterhaltszahlbetrag von 225 Euro plus 272 Euro gleich 497 Euro. Damit dürfte dann aber höchstwahrscheinlich das untere Ende der Fahnenstange erreicht sein - nach einem Mangelfall sieht es mir im Moment jedenfalls nicht aus.

Daher, leider ja, es besteht ein gewisses Risiko, dass dein Alttitel früher oder später an die aktuelle Rechtslage angepasst wird, und das wird für dich ein bisschen teuer als es bislang war. Allerdings, berücksichtige dabei bitte: Dies hätte dir wohl auch schon deutlich eher blühen können, wenn deine Ex es gewollt hätte.

Ich schlage vor, wir machen hier eine Unterhaltsberechnung mit deinen ganz konkreten Zahlen, sobald das Problem tatsächlich da ist. Im Moment ist das ja alles noch Vorgeplänkel mit dem Jobcenter.

Aber wenn ja das kann doch nicht sein es muss ja irgendwann mal Schluss sein oder nicht? Da hab ich mich jetzt so an die 462€ gewöhnt und jetzt muss man zittern das man bald noch weniger zu Verfügung hat.

Zwei Dinge hierzu: Erstens, diese Aussage erinnert mich ein bisschen an das übliche Stoßgebet des Autofahres beim Blick auf die Preisanzeige an der Tankstelle. Zweitens, in knapp zwei bzw. knapp vier Jahren wird's richtig unangenehm für dich, weil zuerst das jüngere und dann das ältere Kind die jeweils nächste Altersstufe erreicht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2014 00:45
(@heiko85)
Schon was gesagt Registriert

Zwei Dinge hierzu: Erstens, diese Aussage erinnert mich ein bisschen an das übliche Stoßgebet des Autofahres beim Blick auf die Preisanzeige an der Tankstelle. Zweitens, in knapp zwei bzw. knapp vier Jahren wird's richtig unangenehm für dich, weil zuerst das jüngere und dann das ältere Kind die jeweils nächste Altersstufe erreicht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Hi

Ja ok da hast du recht ich hab mich eben leider zu wenig mit diesen Thema in der Vergangenheit beschäftigt und mich eben so an den aktuellen Betrag gewöhnt.

Aber eine Sache hab ich dann noch welche Erfahrung habt ihr mit einer Rechtsschutzversicherung gemacht die speziell das Unterhaltsrecht abdeckt!?

Das es da so Bedingungen wie 1Jahr warte zeit usw gibt weiß ich aber ich frage mich eben ob so eine Rechtsschutz was bringt weil eben eingentlich alles was mit Unterhalt zutun hat so ziemlich gesetzlich vorgeschrieben ist.

Gibt es Fälle wo mir ein Anwalt wirklich helfen kann? In Bezug auf z.B Unterhaltssenkung oder Anpassung wenn z.B meine jetzige Freundin evtl auch mal noch ein Kind von mir möchte dann muss ja auch alles komplett neu berechnet werden da dann das Kind welches bei mir lebt vorrangig ist oder?

Gruß Heiko und nochmal 1000dank für die super Hilfe hier.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2014 12:44




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Heiko,

nein, Rechtschutzversicherungen für Unterhaltsangelegenheiten kannst du vergessen.

Und zum Thema Kind mit Freundin: alle Kinder wären gleichberechtigt, deine älteren Kinder bekämen mehr,  weil sie in höheren Altersstufen sind. Wenn dir der Unterhalt jetzt schon so viele Schweißperlen auf die Stirn treibt,  verstehe ich ehrlich nicht, wie du weitere Kinder überhaupt in Betracht ziehen kannst. Es sollte auch deiner Freundin klar sein, dass sie selbst nicht in die klassische drei Jahre Elternzeit einsteigen kann, ohne dass ihr auf soziale Töpfe angewiesen seid. Und das wird mit zunehmendem Alter aller Kinder nicht besser, wenn deine Freundin nicht bereit ist gleichwertig oder mehr in eure gemeinsame Kasse zu wirtschaften.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 11.01.2014 13:57
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Heiko,

z.B meine jetzige Freundin evtl auch mal noch ein Kind von mir möchte dann muss ja auch alles komplett neu berechnet werden da dann das Kind welches bei mir lebt vorrangig ist oder?

Böses Missverständnis.

In der Theorie ist bis zum Erreichen der Volljährigkeit keines der Kinder vorrangig, insbesondere also nicht das "neue" Kind. Sogar bereits volljährige Kinder können den minderjährigen Kindern gleichgestellt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (d.h. noch unter 21 Jahren, lebt noch bei einem Elternteil, ist nicht verheiratet, und geht noch auf eine allgemeinbildende Schule wie z.B. ein Gymnasium).

In der Praxis ist es so, dass das "neue" Kind, zumindest in finanzieller Hinsicht, üblicherweise sogar doppelt die A.rschkarte gezogen hat. Erstens bewertet das Unterhaltsrecht die älteren Kinder mit einem höheren finanziellen Bedarf, der durch Unterhaltszahlungen zu befriedigen ist (schau' dir die Altersstufen der Düsseldorfer Tabelle an, dann weißt du, was ich meine). Zweitens existieren häufig, und so auch in deinem Fall, für die älteren Kinder bereits Titel, und falls die Mutter dieser Kinder nicht bereit ist, diese Titel freiwillig an die geänderten Bedingungen anzupassen, wirst du diese Titel erst mal mühsam aus der Welt klagen müssen, sonst gelten diese unverändert weiter; ob und inwieweit eine Klage zur Absenkung des Unterhalts für die älteren Kinder ganz oder auch nur teilweise erfolgreich sein wird, kann kein Mensch realistisch vorhersagen.

Um es drastisch zu sagen: Wenn du an einen entsprechend gepolten Richter geräts, dann kann es sein, du bist mit drei Kindern zwar eigentlich ein glasklarer Mangelfall, so dass eigentlich jedes der drei Kinder mit z.B. drei Vierteln des jeweiligen Mindestunterhaltes auskommen müsste; wenn der Richter aber zu viele Robin-Hood-Romane gelesen hat, dann könnte er auf die Idee kommen, dass die bestehenden Titel für die ersten beiden Kinder trotzdem in voller Höhe (100% des Mindestunterhalts) zu bedienen seien, schließlich könnest du dir ja einen Nebenjob suchen. Manche Leute nennen dies "richterliche Unabhängigkeit" - ich persönlich nenne es Willkürjustiz. Manchmal, aber nicht immer, kann man so ein Dorfrichter-Urteil durch das Oberlandesgericht korrigieren lassen, aber sogar dies wäre jedenfalls mühsam, langwierig und teuer.

Nein, es muss nicht so kommen; aber es kann so kommen. Und auch wenn es nicht so kommt und das verfügbare Geld per Mangelfallberechnung auf drei Kinder verteilt wird, wird das kein Zuckerschlecken, weder für dich noch für deine Freundin. Geld, um auch noch die junge Mutter durchzufüttern, wirst du jedenfalls kaum übrig haben. Was somit einen eventuellen Kinderwunsch deiner Freundin betrifft, wirst du ihr leider klarmachen müssen, dass sie diesen wahrscheinlich zu einem ziemlich großen Teil selber wird finanzieren müssen, denn so wie die Sache aussieht, ist bei dir nicht all zu viel zu holen. Heißt im Klartext, sie würde schon ziemlich frühzeitig selber wieder arbeiten gehen müssen, damit das Gesamteinkommen für die neue Familie reicht. Falls sie die Idee haben sollte, mehrere Jahre in "Kinderzeit" zu gehen, dann ist dazu nur zu sagen: Das ist schlicht und ergreifend nicht drin.

Du musst es natürlich selber wissen, aber aus meiner Sicht wirst du ihr dies unbedingt, und zwar sehr deutlich klarmachen müssen, bevor ihr Nachwuchs auf Kiel legt. Selbstverständlich besteht ein gewisses Restrisiko, dass sie anschließend nicht mehr deine Freundin ist; dieses Risiko wirst du selbst hoffentlich besser einschätzen können als ich mit meinen Ferndiagnosen. Allerdings sage ich zu diesem speziellen Risiko: Falls sie wirklich zu der Sorte gehören sollte, die sich anschließend nach einem finanziell lukrativeren Vater für ihr Wunschkind umsieht, dann müsstest du im Grunde genommen sogar froh sein, sie los zu sein.

Gibt es Fälle wo mir ein Anwalt wirklich helfen kann?

Sagen wir mal so: Es gibt Fälle, in denen kommst du um den Anwalt schlicht und ergreifend nicht herum. Sobald es vor Gericht nämlich um Unterhalt geht, besteht inzwischen Anwaltszwang. Hintergrundgeschichte dazu: Dieser Anwaltszwang war ein Abschiedsgeschenk auf anderer Leute Kosten, das die ehemalige SPD-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ihren Anwaltskollegen in den Rachen geworfen hat - vorher war es erlaubt, sich auch in solchen Verfahren selbst zu vertreten.

Ansonsten gilt auch hinsichtlich der Anwaltsfrage ganz allgemein, dass du dazu im konkreten Fall am besten einfach hier im Forum nachfragst. Meistens kannst du aus den Antworten schon ziemlich klar erkennen, ob der Anwalt unabdingbar ist, ob er hilfreich ist, ob er überflüssig ist - oder, was manchmal auch der Fall ist, ob die Beauftragung eines Anwalts ungefähr so sinnvoll ist wie der Versuch, ein Feuer mit Kerosin zu löschen.

Aber eine Sache hab ich dann noch welche Erfahrung habt ihr mit einer Rechtsschutzversicherung gemacht die speziell das Unterhaltsrecht abdeckt!?

Dazu kann ich persönlich nicht viel sagen; gebe aber zu Bedenken, welches Interesse ein Versicherungsunternehmen wohl daran haben könnte, eine bereits brennende Scheune gegen Feuer zu versichern ... mein Verdacht wäre, dass entweder die Beiträge entsprechend hoch sind, und/oder es neben der einjährigen Wartefrist noch ein paar weitere Klauseln im Vertrag gibt, die dir vielleicht nicht ganz so gelegen kommen. Aber, wie gesagt: keine persönliche Erfahrung. Vielleicht meldet sich ja noch jemand zu Wort, der so etwas bereits versucht hat.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

P.S. LBM war mal wieder schneller als ich 😉

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2014 14:01
(@heiko85)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal ein Riesen Dankeschön an Malachit für die sehr ausführlichen Antworten.

Oh man das muss man erstmal sacken lassen.

Das ich in Vergangenheit einen großen Fehler gemacht habe ist mir bewusst. Aber warum muss ich dafür einen Drittel meines Lebens für bezahlen.

Ich bin froh jemanden gefunden zu haben der mich mit dieser unterhaltsgeschichte akzeptiert und jetzt das ne das kann es echt nicht sein.

Sie hat den Kinderwunsch und ich auch weil ich einfach mal mein Kind Tagtäglich sehen und erziehen möchte und nicht so wie jetzt.

Sehe meine Kinder alle 2-3Wochen nachdem ich ca 340km gefahren bin hab dann noch das Glück das ich an dem Wochenende bei meinen Eltern im Haus wohnen kann hab dann meine Kinder am Samstag und muss ganz ehrlich zugeben das es manchmal sehr schwer ist mit den zwei weil manchmal kommt es mir so vor als wenn ich nur ein Onkel oder so bin der mal einen Tag auf sie aufpasst. Weil man die zwei einfach nicht kennt und weiß wie sie sich in ihren Alltag verhalten usw. Ist sehr schwer alles. 

So und jetzt will ich eben die Erfahrung machen wie es ist das Kind jeden Tag um sich zuhaben.
Aber anscheinend wird das einen auch in diesen scheiß Staat verwährt.
Frag mich warum ich jeden Tag um sechs aufstehe und arbeiten gehe wenn am Ende eh nichts für mich über bleibt. Echt könnt kotzen.

Aber evtl macht sich da die Rechtsschutz schon bezahlt einfach mal beim Anwalt richtig beraten lassen was ist wenn jetzt noch Eintrittes Kind käme was bei mir lebt.

Kann das grad im Moment alles nicht so richtig fassen.

Gruß Heiko

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2014 22:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Letztlich bleibt euch nur ein Leben auf Hartz4 Niveau und dabei kommt es dann auch nicht mehr darauf an, wieviel du verdienst und wieviele Kinder du hast.
Insofern kannst du jetzt im Prinzip auch beliebig viele Kinder zeugen.
Auf eure eigenen Finanzen hat das kaum noch einen Einfluss.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2014 23:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du solltest bedenken, dass du in keiner, auch nicht deiner jetzigen Beziehung, eine Ewigkeitsgarantie erwarten kannst. Ich verstehe deinen subjektiven Wunsch nach Familienglück, gebe aber zu bedenken, dass chronische Geldnot dir dieses auch zunichte machen kann.

Diese Gedanken kenne ich als betreuende Mutter ebenfalls. Ein weiteres Kind habe ich nach der Trennung nicht bekommen,  weil meine finanziellen Ressourcen das nicht erlaubt haben. Ich habe Verantwortung meinem existierenden Kind gegenüber und die kommt zumindest in meiner Rangfolge vor meinen egoistischen Fortpflanzungswünschen. Sonst müsste mein Kind noch mehr ausbaden, dass die erste Familiengründung ein Griff ins Klo war.

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2014 15:31
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Du solltest bedenken, dass du in keiner, auch nicht deiner jetzigen Beziehung, eine Ewigkeitsgarantie erwarten kannst. Ich verstehe deinen subjektiven Wunsch nach Familienglück, gebe aber zu bedenken, dass chronische Geldnot dir dieses auch zunichte machen kann.

Und ich gebe zu bedenken, dass chronische Geldnot eine Familie auch zusammenschweißen kann - denn unter diesen Randbedingungen gibt es bei einer Trennung vorhersehbar nur Verlierer, und dies steigert im Fall des Falles das beiderseitige Interesse, die Trennung wenn möglich doch noch zu verhindern.

Oder, um es andersherum und damit plakativer zu sagen: Ein nicht ganz unerheblicher Grund für meine eigene Trennungsgeschichte liegt darin begründet, dass eine eifrige Trennungsberaterin (ja, so etwas gibt's) und hauptberufliche Anwältin meiner Damals-noch-nicht-Ex offenbar in den leuchtendsten Farben geschildert hat, welch fette Beute die Dame des Hauses im Falle der Trennung bei mir abgreifen könne. Nun, das ist sicher nicht der einzige, nicht der erste, und vermutlich nicht einmal der wichtigste Grund für sie gewesen; aber der Wille meiner Ex, sich gemeinsam anzustrengen, und sich vielleicht doch noch irgendwie zusammenzuraufen, war ab dem Zeitpunkt dieser glorreichen Beratungsleistung: exakt Null.

@Heiko: Wenn du und deine Freundin euch beide darüber im Klaren seid, dass das ein verdammt harter Ritt wird, und es trotzdem beide wollt - dann sind die Erfolgsaussichten m.E. gar nicht einmal so schlecht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2014 18:50
(@heiko85)
Schon was gesagt Registriert

Hi

Hab das schreiben fertig gemacht und zum JB geschickt nach knapp einer Woche kam die Antwort zurück das im Moment alles so ok ist mit den Zahlungen.

Ach bin ich froh.

Danke nochmal für eure Hilfe und macht weiter so.

Gruß Heiko.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.01.2014 16:54
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Heiko,

nach knapp einer Woche kam die Antwort zurück das im Moment alles so ok ist mit den Zahlungen.

Du wirst das vermutlich eh' machen, aber heb' dieses Schreiben gut auf. Ich hoffe, aus der Formulierung geht glasklar hervor, dass im Moment tatsächlich nicht mehr gefordert wird als der Betrag, den du sowieso zahlst? Nicht, dass es sich bei diesem Schrieb nur um eine Stundung handelt, und somit Schulden auflaufen, die irgendwann später doch noch bei dir eingetrieben werden können ... also bitte den Text nochmal ganz genau lesen, und wenn es okay ist: abheften und aufheben.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2014 20:54
(@heiko85)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Hier ist der Brief:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2014 12:15
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Heiko,

wenn man es ganz genau nimmt, sind es natürlich nicht 231 Euro für jedes Kind, sondern 225 Euro für das eine Kind und 237 Euro für das andere Kind. Ich denke aber, wegen dieser kleinen Ungereimtheit braucht man nun kein Fass aufzumachen.

Ansonsten kannst du in diesem Schreiben allerdings auch nachlesen, dass der Staat es wissen will, sobald du mehr verdienst als jetzt, oder wenn sonst ein Ereignis eintritt, dass dich leistungsfähiger für Unterhaltszahlungen macht - mutmaßlich also in der festen Absicht, dann doch wieder mehr Geld bei dir abzugreifen. Davon, dass sich deine Unterhaltszahlungen auch mal reduzieren könnten, falls ein Ereignis auftritt, das dich weniger leistungsfähig für Unterhalt macht - oh hoppla, das braucht natürlich mit keiner Silbe erwähnt zu werden.

Ich übersetze diesen Teil des Jobcenter-Schreibens mal für deine ganz konkrete Situation:

verdiene Netto ca 1600-1700 das schwankt immer etwas wegen Samstag dienst usw.

Es besteht somit bis auf weiteres kein Anlass, sich mit Samstagsdiensten o.ä. im Beruf den Allerwertesten aufzureißen; jedenfalls dann nicht, wenn der Grund dafür "Geld verdienen" lautet: Unser feiner Staat ist nämlich schon hinter dir her, um dich mit schöner Zuverlässigkeit am Selbstbehalt zu halten, egal wie viel oder wenig du rackerst; und da die Kinder erst vier und acht Jahre alt sind, bleibt dir dieser Zustand noch mindestens zehn, wahrscheinlich wohl eher fünfzehn Jahre lang erhalten, zumal der eigentlich zu erbringende "Mindestunterhalt" mit zunehmenden Alter der Kinder ja auch noch deutlich höher wird.

Wenn es aber für den eigenen Geldbeutel so oder so egal ist, ob man sich beruflich reinhängt oder nicht: dann kann man's durchaus auch etwas ruhiger angehen lassen ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2014 13:47




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