Hallo an Euch
Ich bin neu hier und möchte Euch um Unterstützung bitten.
Ich bin seit dem 6 januar getrennt lebend, nachdem meine Frau wohl unter Mitlifecrisis leidet und ich im Dezember plötzlich und unerwartet
einen Brief bekam von einem Anwalt, die Wohnung zum 31.12.05 zu verlassen, also innerhalb 14 tagen.
trotz Raten meiner Anwältin bin ich auf Rücksicht meiner beiden Kinder am 6. Januar ausgezogen .
gestern bekam ich einen Brief mit einer Vorladung...wo wohl auch die Vorsorgesachen geklärt werden..
Nur möchte ich wissen wieviel ich zahlen muss.... vielleicht könnt ihr mir da weiterhelfen...denn ich komme damit nicht klar
bin seit dem brief bis heute krankgeschrieben und laut arztbericht stand ich im januar kurz vor dem schlaganfall und kurz vor der Arbeitsunfähigkeit...
ich habe im januar einmal arbeitslosengeld bekommen und seit dem krankengeld
arbeitslosengeld ca 1.400 euronen
krankengeld ca februar bis dezember vorraussichtlich ca 15.000euronen
mein gehalt lag ursprünglich in den letzten jahren bei ca 35.000 euronen
meine baldex bekommt das kindergeld und arbeitet auf 400 basis
ihr gehört das haus wo sie noch drin wohnen und ihre eltern die da auch wohnen haben wohnrecht,ihre wohnung hat einen wert von
ca 450 euronen mitwert.
ich habe einen mindestbehalt von 890 euronen , muss 600 euronen miete zahlen ohne Heizung und wasser
meine kinder sind 12 jahre und 6 jahre alt
kann man anhand der zahlen schon in etwa ermitteln wie hoch der versorgungsausgleich wird und der unterhalt
Bitte helft mir weiter ...vielen dank im vorraus...
ich habe noch vergessen zu sagen, das ich freiwillig auf anraten meines anwaltes seit februar monatlich ca 500 euronen kindesunterhalt zahle...weiss nicht ob das jetzt zur berechnung wichtig ist
Nur paar Überlegungen, in zufaelliger Reihenfolge:
Ob die 500,- Kindesunterhalt korrekt sind, weiss ich nicht, nach Düsseldorfer Tabelle Stufe 1 und abzueglich halbes Kindergeld komme ich nur auf 384, aber ich glaube bei der Kindergeldanrechnung gibts noch irgendeine komplizierte Staffelung in den unteren Stufen. Aber im Moment solltest Du sowieso nur soviel zahlen, damit Dir der Selbstbehalt bleibt.
Beim Haus kannst Du nur den Wohnwert ihrer Wohnung rechnen, der Mietwert der Elternwohnung ist irrelevant, weil sie ja keine Miete einimmt. Und wenn eine Hypothek drauf liegt musst Du die abziehen.
Wenn das juengste Kind 8 ist, hat sie wohl zumindest halbtags "Erwerbsobliegenheit", und zusammen mit dem Wohnwert kommt sie dann aufs gleiche Geld wie Du, so dass EU eigentlich kein Thema sein sollte?
Bisschen besteht natuerlich fuer Dich die Gefahr eines fiktiven Einkommens fuer Dich, weil Du ja mehr verdient hast und auch wieder verdienen koenntest, aber da wuerde ich mir erst Gedanken machen, wenn von Dir konkret jemand EU verlangt.