Wielange muss mann ...
 
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Wielange muss mann für ex bezahlen?

 
(@ickeap)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe mal eine konkrete Frage bezüglich Unterhalts für meine Ex.
Dass ich den Trennungsunterhalt im ersten Jahr für sie bezahlen muss ist mir klar (Kinderunterhalt nach DD-Tabelle ist auch klar), allerdings würde ich gerne darauf verzichten sie auch nach dem Trennungsjahr weiterhin finanziell zu unterstützen.
--> Welche Möglichkeiten gibt es da, damit ich nach dem Trennungsjahr nicht mehr bezahlen muss?
--> Hier die Daten und Fakten, ich hoffe diese reichen aus.
1. 1. Kind wird im Juni 2010 10 Jahre alt und geht im August 2010 in die 5. Klasse
2. 2. Kind wird im Dezember 2009 6 Jahre alt und wird im August 2010 eingeschult
3. ich war 10 Jahre mit der KM verheiratet, eine abgeschlossene Ausbildung kann sie nicht nachweisen nur ein Abschluss eines Fernstudiums
4. ich habe einen Antrag auf alleiniges ABR gestellt, bei dem die Kinderbetreuung durch mich sichergestellt ist bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit (naja gut ich werde meine Arbeitszeit um drei Stunden die Woche reduzieren, zum Wohl der Kinder, damit diese nicht allzu lange in der Fremdbetreuung sind)  Antrag läuft noch und die Familiengutachterin meldet sich bereits seit zwei !!!!! Monaten nicht  Skandal in meinen Augen.

Wenn ich mir den Beitrag hier http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-11167/unterhalt-neue-regeln-fuer-ex-partner_aid_318594.html  durchlese, komme ich zu der Meinung, dass meine Chancen nicht schlecht stehen, dass ich nach dem Trennungsjahr keinen Unterhalt mehr für meine Ex bezahlen muss, aber so richtig schlau werde ich daraus auch nicht.

Könnt ihr mir ein paar Tipps oder Fakten nennen die auch ich verstehe, dieser Beitrag ist ein hin und her, mal muss die KM bereits nach dem 3. Lebensjahr arbeiten mal bekommt die KM länger Bettreuungsunterhalt, kann man wohl auch nicht so einfach verallgemeinern, also bin ich für jeden Tipp, Anregung und oder Schubbs in für mich positive Richtung in meinem speziellen eigenen Fall sehr dankbar.

Diesen Absatz finde ich sehr interessant für mich, da meine kleine ja bald sechs Jahre alt wird, kann man daran ansetzen?

Jetzt steht fest: Wenn die Mutter keine Kinderbetreuungsmöglichkeiten hat, darf sie auch über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus Unterhalt fordern. „Zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr muss eine Mutter nicht zwingend Vollzeit arbeiten gehen“, sagt der Münchner Scheidungsrechtsexperte Ludwig Bergschneider, der die Entscheidung für FOCUS Online analysiert hat. Das zeige die Argumentation der Richter: „Selbst wenn ein Kind im Kindergarten ganztags betreut wird, führt dies nämlich noch nicht notwendig zu einer vollschichtigen Erwerbspflicht des betreuenden Elternteils“, so die Richter in der Pressemitteilung des BGH.
Gruß
Mike


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2009 18:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ickeap,

viel entscheidender wird sein: Wie war die Rollenverteilung zwischen Erwerbstätigkeit und Hausarbeit/Kinderbetreuung zu Ehezeiten geregelt? Wenn Ihr (aus freien Stücken und einvernehmlich!) das Einverdiener-Modell gewählt habt und Deine Ex seit vielen Jahren aus der Berufstätigkeit raus ist, kannst Du nach einer Trennung nicht einfach des Weges kommen und sagen "April, April, ab sofort bist Du finanziell für Dich allein verantwortlich!"

Wie weit Du mit Betreuungsmöglichkeiten durch Dich selbst ansetzen kannst, ist hier erst einmal von nachrangiger Bedeutung: Warum sollte das Familiengericht an Eurem selbstgewählten und bisher funktionierenden Betreuungs- und Erwerbsmodell etwas ändern? Deine Ex kann hier beantragen, das Modell fortzuführen und Dich zur Zahlung von KU sowie TU bzw. EU zu verurteilen. Falls keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, wird sie damit mit einiger Sicherheit auch durchkommen.

Es ist nicht die Aufgabe des Familiengerichts, Dir Unterhaltszahlungen zu ersparen. Wenn das Gericht die Rollenverteilung umdrehen würde, müsste Deine (dann immer noch erwerbslose) Ex aus Steuermitteln alimentiert werden und der KU (den Du dann immer noch nicht von ihr bekommst) vermutlich ebenfalls. Das ist aus Sicht des Steuerzahlers eine schlechte Rechnung; vor allem, wenn Du dafür noch Deine Arbeitszeit und damit Deine Einkünfte reduzierst.

Versuche, Dich mit Deiner Ex darauf zu einigen, dass und ab wann sie eine eigene Erwerbstätigkeit aufnimmt, auch wenn es erst einmal stundenweise oder halbtags ist. Versuche, ihr das Wechselmodell schmackhaft zu machen. Aber schlag Dir aus dem Kopf, dass man die Kids mal eben Dir zuspricht, damit Du keinen UH bezahlen musst. Familienrecht ist kein Wunschkonzert...

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2009 19:24
(@ickeap)
Schon was gesagt Registriert

hey,

danke für die schnelle antwort. leider haste was verwechselt, also ich will nicht die kinder per abr bei mir haben, sondern weil die die tollsten sind und ich der km dies momentan nicht zutraue --> was aber ne andere baustelle in meinem leben ist.
die andere baustelle ist, was passiert, wenn es so kommt wie es in der regel kommt, dann würde ich verständlicherweise nicht am finanziellen abgrund leben wollen nur damit die km sich ein "faules" leben von mir finanzieren lässt zumal auch der KU nicht dafür verwendet wird wofür er gedacht ist, aber auch das ist ein anderes thema. mir geht es nur darum, was kann ich tun, damit ich so schnell wie möglich nicht mehr für die km bezahlen muss, am besten natürlich sofort nach dem trennungsjahr, aber wenn es dann noch drei jahre werden sollten auch ok zwar nicht schön aber alles noch finanzierbar und lebenswert, aber natürlich je früher keine kosten mehr für km desto lebenswerter ist das leben :-), weil jede überstunde oder jeder nebenjob den ich mache, davon hätte ich nichts und das ist das schlimme daran...

ja wir hatten das alleinverdiener modell, meine rain hat mal gesagt einmal "putzfrau" immer "putzfrau", sprich sie kam mit nichts in die ehe, die rain meinte auch, dass das kein nachteil für mich wäre und sie hofft, dass sie mich in ca. drei jahren von diesem leidigen unterhalt gezahle an die km "befreien" kann, aber da hier so ein breites wissen im forum ist hoffe ich natürlich auf jeden tipp und hinweis auch in ahnlehnung an die neue rechtssprechung ab dem 01.01.08, focus link ist ja oben anbei.

danke und schönen gruss

mike


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2009 20:10
(@old-man-river)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Mike,

nicht um Dich zu frustrieren, aber um Dich auf den Boden der Realität zurückzuholen ...
( wie es auch mir immer wieder geht ...  :knockout: )

Ein paar Punkte von meinem bescheidenen Horizont zur Anregung:

Du schreibst, "ich war 10 Jahre mit der KM verheiratet, eine abgeschlossene Ausbildung kann sie nicht nachweisen nur ein Abschluss eines Fernstudiums"

Punkt 1.) Lol - dann kann - soviel ich weiß - Dich Deine Ex sogar auf Unterhalt wegen Ausbildung verklagen, wenn Sie es darauf anlegt. Sonst findet die arme Frau ja auch nichts auf dem ohnehin schlechten Arbeitsmarkt...
Es gibt ja mehrere Unterhaltsarten - wegen Krankheit, Ausbildung, Betreuung, Aufstockungsunterhalt, usw...

Punkt 2.) Sehe ich daß richtig, daß Du noch im Trennungsjahr bist und noch gar nicht geschieden ? Ich glaube im ersten Jahr nach der Scheidung braucht Sie da noch nicht sonderlich nervös zu werden und gar nicht zu arbeiten.

Punkt 3.) Es sind ZWEI Kinder zu betreuen. Auch ein Parameter bei der Bewertung. Da kommt eine eventuell schnellere  Überbelastung der Exfrau noch eher vor Gericht durch. ( gelesen im groben Betreuungsrahmen OLG Dü. )

Punkt 4.) Im Zweifel ( falls Ex guten Anwalt hat ) bist Du der fiese Exgatte, der nur nicht zahlen will und deshalb plötzlich das alte Rollenmodell ändern will, die Kinder haben will ( obwohl er doch anstelle des Staates für die Kohle sorgen soll ) und die ruinierte mittellose Ex vollends hinrichten will...

So - das schreibe ich jetzt nicht um Dich zu ärgern, aber um Dir zu zeigen, daß Deine Anwältin Dir da meiner Meinung nach ein bisserl viel verspricht ... ( naja - will ja auch Geld verdienen ).
Es könnte zwar sein, wenn Deine Ex unterbelichtet wäre und einen supermiesen Anwalt hätte, daß Du irgendwie vor Gericht doch zu Erfolg kämest, aber ... ICH würde da keine Wetten darauf abschliessen ...  😉

Ich war auch lange mit der Kalaschnikow in den Händen unterwegs, aber man muß sich immer vor Augen halten:

- Ex kann ruckzuck innerhalb Deutschland umziehen - dann bist Du in jeder Beziehung der Depp

- Der Umgang kann Dir übelst verleidet werden oder verwehrt werden.

Insofern rate auch ich Dir exakt wie Brille "Versuche, Dich mit Deiner Ex darauf zu einigen, ".
Vielleicht kannst Du mit Deiner Ex ja einen Betrag X.- aushandeln und ohne Gericht und Titel davonkommen und Sie eine Arbeit ohne neue Ausbildung annehmen lassen...
Wenn Du DAS schaffst kannst Du schon ein Faß aufmachen und happy sein ! Und Deine Ex wird Dich dann nicht hassen sondern friedlich sein.

Gruss -

Gerald


AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2009 20:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi icecap,

das Zitat deiner RA müßte richtig lauten: "Einmal Arztgattin, immer Arztgattin" dieser Grundsatz gilt nicht mehr.

Bei dir liegt es anders. Sobald der Staat für deine Ex-Gattin aufzukommen droht, wird er sich an dir schadlos halten. Neues Recht hin, neues Recht her.

Es kann sogar so schlimm kommen, das die Kinder bei dir bleiben dürfen, du keine KU für sie von der KM erhälst und ihr Trotzem TU/EU zahlen mußt.

Zumal ich deine Erwartungen noch etwas dämpfen möchte. Sollten nicht schwere Defizite bei deiner Ex vorliegen, wird es so gut wie unmöglioch, selbst beim besten Betreuungskonzept, das ABR zu bekommen. Es wird dann sicher darauf hinauslaufen ,das sie die bisherige Hauptbezugsperson war und die vorwiegende Erziehungsarbeit geleistet hat.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2009 20:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mal ne ganz dumme Frage:

Du schreibst, "ich war 10 Jahre mit der KM verheiratet, eine abgeschlossene Ausbildung kann sie nicht nachweisen nur ein Abschluss eines Fernstudiums"

Punkt 1.) Lol - dann kann - soviel ich weiß - Dich Deine Ex sogar auf Unterhalt wegen Ausbildung verklagen, wenn Sie es darauf anlegt. Sonst findet die arme Frau ja auch nichts auf dem ohnehin schlechten Arbeitsmarkt...
Es gibt ja mehrere Unterhaltsarten - wegen Krankheit, Ausbildung, Betreuung, Aufstockungsunterhalt, usw...

Dann haben Millionen Studenten also keine Ausbildung geschweige denn einen Beruf? Der Abschluß eines Studiums ist eine Berufsausbildung, auch wenn diese per Fernuni oder Abendstusium erreicht wurde und nicht durch tägliches pilgern in die heilgen Hallen einer Alma Mater.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2009 20:36
(@old-man-river)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Tiiiiinaaaa,

"Dann haben Millionen Studenten also keine Ausbildung geschweige denn einen Beruf? Der Abschluß eines Studiums ist eine Berufsausbildung"

Man sollte sicher noch genau klären WO und WORIN dieses Fernstudium bestand.
Aber Du wirst mir doch jetzt nicht ernsthaft ein ECHTES Studium vergleichen wollen mit irgendwelchen Jodeldiplomen in der Funk-Uhr oder TV-Spielfilm ? ( Verzeihung - ich konnte nicht widerstehen ... )

Ich habe in keinster Weise von den Millionen Studenten gesprochen ! Aber ich persönlich denke nicht, daß man dies vergleichen kann !

Gruss -

Gerald


AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2009 20:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ickeap,

leider haste was verwechselt, also ich will nicht die kinder per abr bei mir haben, sondern weil die die tollsten sind und ich der km dies momentan nicht zutraue -->

ich habe da nichts verwechselt. Auch wenn Du keine ABR-Klage anleierst: Sobald der Lebensmittelpunkt der Kinder in Frage stellt und Ihr Euch nicht untereinander darauf einigen könnt, wird Deine Ex eine entsprechende Klage einreichen. Und wie Dir schon geschrieben wurde: Solange sie nicht Alkoholikerin oder chronisch kaufsüchtig oder dergleichen ist, hat sie ganz fette Chancen, dass das ABR in ihrem Sinne entschieden wird und Du der Besuchs- und Zahlonkel bist.

Deine persönliche Beurteilung ihrer Mutterqualitäten wird juristisch keine Rolle spielen; es ist bekannt, dass viele Ex-Ehepartner nur das Schlechteste voneinander halten und übereinander erzählen. Abgesehen davon: Die fehlende Ausbildung hat Dich offensichtlich die längste Zeit Eurer Ehe nicht dazu veranlasst, die Weiterbildung Deiner Noch-Ehefrau und/oder ein Doppelverdiener-Modell zu forcieren. Deshalb halte auch ich die Ansicht, Du wärst das Thema EU in spätestens drei Jahren los, für ausserordentlich optimistisch (um nicht das Wort "realitätsfremd" zu benutzen). Der Begriff "nacheheliche Solidaroität" hat auch heute noch einiges an Gewicht. Übrdies geht es hier ja nicht um einen "Chefarzt-Gattinen"-Lebensstil, sondern um das Existenzminimum. Und dessen Finanzierung kann Dich noch jahrelang begleiten.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2009 20:49
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Hallo Mike,

mal abgesehen von der derzeit wohl noch sehr unterschiedlich ausfallenden Rechtsprechung solltest du beachten dass die neue Rechtsprechung nur für den nachehelichen Unterhalt gilt. Wenn es die deine schafft (so wie meine) die Scheidung in das 6. Jahr zu verschleppen zahlt Mann munter nach den alten Regelungen weiter.

Dir viel Erfolg


Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2009 21:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi old_man_river,

ok, bei Fernuni kam mir sowas wie hagen in den Sinn. Die anderen kamen mir gar nicht in den Sinn, da ich sie nicht als Unis betrachte. So gesehen hast du Recht und man muß da genauer nachfragen. Typischer Fall von "Ich gehe davon aus, das wir alle den gleichen Anspruch an eine Fernuni haben"

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2009 21:29




(@old-man-river)
Zeigt sich öfters Registriert

Hiho again,

ja - man weiss definitiv nicht was da genau dahinter steckt.
Ich habe im Dunstkreis von Ex-Kollegen und Kollegen schon oft erlebt, daß Leute z.B. sich zum "Web-Programmierer" über sogenannte Fern-Unis ( was für ein geiles Wort "FERNUNI" - klingt wie ein ferner Ort ... ) weitergebildet haben und eigentlich nur lachhaften Schxxx gelernt haben, den sich jeder Freak an ein paar Sessions nachts schnell beigebracht haben könnte...

Vielleicht steckt ja aber auch was ernsthaftes dahinter - keine Ahnung.
Andererseits wäre es schon interessant zu erfahren wie das juristisch betrachtet aussieht...
Gilt so eine Fernuni, Fernschule oder woteva als Ausbildung im Unterhaltsrecht ???
Aber soviel ich weiß gibt es für Ex-Frauen ganz ohne Ausbildung in jedem Falle dann diesen Ausweg eine Ausbildung zu machen. Ich muß gestehen - auch wenn das für Mike bitte sein wird - aber es ist ja auch eigentlich sinnvoll.
Zumindest wenn die Beteiligte dann sich voll dahinter klemmt und auch echt was lernt.

Man darf ja auch nie vergessen, daß die Kinder auch immer an der Mama hängen werden und dass ja auch schön ist.
Ich würde meine Ex auch nicht bei meinem Kind mies machen. Falls ich morgen früh vom Bus überrollt werde hat mein Kind ja auch auf lange Sicht sonst nur noch meine Exfrau ...
Aber der Kampf vor Gericht oder Face to Face ist natürlich was anderes...

Gruss -

Gerald


AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2009 22:44
(@ickeap)
Schon was gesagt Registriert

Hey zusammen,

das ist ja eine große Resonanz auf meinen Beitrag, erstmal vielen dank für die ganzen Infos und Anregungen. All die Beiträge werfen noch viele weitere Fragen auf und machen das Unterhaltsrecht wieder sehr viel wirrer für mich als es ohnehin schon war. Ich versuch mal die wesentlichen Punkte von euren Beiträgen hervorzustellen und euch mit neue aufgetauchten Fragen zu bombardieren.

1. Wie lange denkt ihr muss ich für die KM noch Unterhalt bezahlen, nachdem was ich euch hier geschildert habe? 5 Jahre 10 Jahre 15 Jahre oder noch länger? Mir ist bewusst, dass das keiner so richtig beantworten kann und keine Gewähr darauf geben kann, aber so aus euren Erfahrungen und dgl. eine art Schätzwert wäre schon mal was
2. Es war hier auch die Rede von einer Einmalzahlung für die KM, welche Größenordnung nimmt man hierfür bzw. welche Angaben sind dafür relevant um eine ca. Angabe zumachen?
3. Es wird auf Unterhalt wegen Ausbildung hingewiesen – was ist das und wie soll so was aussehen? Also wie gesagt sie hat ein Fernstudium bei ILS über 14 Monate absolviert, welches mich pro Monat 120 Euro gekostet hat. Sie hat vor unserer Ehe zwei Ausbildungen abgebrochen und während der Ehe eine „unterbrochen“, welche sie aber nach der Geburt unserer Tochter wieder aufnehmen hätte können. Mangels Interesse wurde ihr dann die Stelle gekündigt. Kleine Anmerkung: Ich war interessiert, dass wir ein zwei Verdiener Haushalt werden, aber zwingen kann man glaub ich keinen dazu, wir sind mittlerweile nicht umsonst getrennt lebend, was aber nur ein kleiner Teil der Gründe hierfür ist.
4. Das Thema ABR wollte ich eigentlich nicht behandeln, da aber bei diversen Beiträgen immer wieder was dazu geschrieben wurde, reiße ich das ganze mal kurz an. Es gibt bei der KM gewisse Defizite, teils auch mit entsprechenden Beweisen hinterlegt, die Betreuungskontinuität ist nicht so gegeben wie sie ggf. gegeben sein sollte, wenn man diesen doch sehr großen Pluspunkt geltend machen will. Was auch von der Schule und dem Kiga ohne weiteres Bestätigt wird, wenn denn mal das Gutachten endlich losgeht. Die Kinder wollen unbedingt zu mir, was wohl bei deren Alter nicht die große Relevanz sein dürfte und vor kurzem wollte mir die KM auch das alleinige ABR so geben, weil sie es nicht auf die Reihe bekommt, allerdings hat da SWM eingegriffen und wir stehen wieder bei null. Klar, dass ich als Mann nicht gerade die besten Chancen habe, aber sie sind auch nicht bei 0 %. Ich habe das alleinige ABR auch nicht wegen dem Geld beantragt, weil drin schwimmen werde ich nicht, da die Kinderbetreuungskosten auch nicht unerheblich sind usw., nein ich habe es gemacht, weil ich das Wohl der Kinder bei der KM gefährdet sehe und fast täglich darin bestätigt werde, die Frage ist halt immer wie beweist man das am besten und was wird vor Gericht bzw. von der Gutachterin als relevant eingestuft – material hab ich genug ist nur die Frage ob es ausreicht und es die Summe der Defizite macht oder ob das große Wort (für mich Unwort des Jahres) „Betreuungskontinuität“ hier die Oberhand behält. Wegen den Defiziten kann ich eigentlich nicht auf das WM wechseln, weil dann würde ich ihr ja im gleichem Atemzug kontinuierliche Erziehungsfähigkeit zugestehen und dann funktioniert das WM nicht, weil die KM sagt das ist zu stressig für die Kinder und dann kann ich mein Antrag auf alleiniges ABR vergessen, so zumindest meine Theorie, ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
5. Zum Kommentar von urmel63
mal abgesehen von der derzeit wohl noch sehr unterschiedlich ausfallenden Rechtsprechung solltest du beachten dass die neue Rechtsprechung nur für den nachehelichen Unterhalt gilt. Wenn es die deine schafft (so wie meine) die Scheidung in das 6. Jahr zu verschleppen zahlt Mann munter nach den alten Regelungen weiter.
Also in der Regel ist ja nach dem Trennungsjahr Schluss und die Scheidung kann rechtkräftig geschieden werden, wenn beide da zustimmen…tja „wenn“. Was für Vor- und Nachteile kann das schon wieder haben? Also momentan lebe ich im Haus von uns und kann von der Hausrate einiges von meinem Netto abziehen (also Wohnvorteil wird drauf gerechnet und danach wird die Hausrate abgezogen), ist das dann auch noch der Fall, wenn sich das „Trennungsjahr“ rauszögert oder ist genau hier wieder genau nach einem Jahr Schluss mit meinem Vorteil?
6. Es ist auch noch keiner irgendwie auf dieses neue Gesetz und meinen Link so richtig eingegangen. Ich hab da immer von so tollen Vorteilen und dass endlich mal was für die Zahlonkels getan wurde usw. gelesen, kann man denn da nichts positives rausziehen, was mich bei den Zahlungen „entlasten“ würde oder die Dauer der Zahlungen merklich einschränken würde? Was bringt dann dieses neue Unterhaltsgesetz wirklich, außer vielleicht noch mehr Verwirrung als ohnehin schon?
7. So, wenn ich schon dabei bin die letzte , danke schon mal an alle die bis hierhin gelesen haben. Ein elementarer Posten bei der Unterhaltsberechnung sind meine Fahrtkosten. Ich habe eine einfache Strecke von 50 KM zu meiner Arbeit, meine Anwältin hat die ersten 30 KM mit 0,30 Euro und die letzten 20 KM mit 0,20 Euro gerechnet, somit kommen wir auf einen Nettogehaltsmindernden Betrag von fast 500 Euro im Monat, allerdings sagt hier die Gegenseite „ist nicht“ es gibt nur die 5 % Fahrtkostenzuschuss. Ich habe auch schon im Netz gelesen, dass diese Kilometerpauschalen in der Regel durchgehen, wenn man das ordentlich begründen kann, sprich wir leben schon Jahre soweit von meiner Arbeit entfernt, die nähe zu den Kindern ist dadurch weiterhin gegeben, das Haus kann man ja auch nicht von heute auf morgen verkaufen, der Freundeskreis ist nicht bei der Arbeit sondern am bisherigen Wohnsitz, usw. Kann es mir trotzdem passieren, dass die Kilometerpauschale gestrichen wird und ich mit diesen 5 % abgespeist werde? Gibt es vielleicht irgendwelche rechtkräftigen Urteil auf die man sich deutschlandweit berufen kann und nicht das eine OLG hat so entschieden und das andere so, wie ich  es bereits im Netz gelesen habe.

Tja erstmal vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und euer Interesse, ich hoffe auch hier bekomme ich wieder ein entsprechendes Feedback und bin schon auf eure Antworten und Fragen bzgl. Meiner Ausführungen gespannt.

Gruß Mike


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2009 12:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo icecap.

zum Thema Unterhaltsrechtsreform gibt es einen eigenen sehr ausführlichen Thread. Vielleicht der Grund warum bei dir nun nicht explizit darauf eingegangen wird.

Das neue Gesetz stärkt zar die Eigenständigkeit der Expartner und soll den EU zeitlich begrenzen, aber das eben nach dem Einzelfall und moderat.

So wird sicher keine Mutter von jetzt auf gleich gezwungen plötzlich ins Arbeitsleben zu starten. Es wurden da schon Urteile mit Übergangszeiten von 1-3 jahren ausgeurteilt.
Eine Änderung ist auch, das nun ehelioche und nicheheliche Mütter gleichgestellt wurden. Das bedeutet aber eben nicht das für alle ab dem 3. Lebensjahr des Kindes Schluß ist mit zahlungen (wie das bei nichtehelichen Müttern bisher war), sondern das nun alle ein Recht auf längeren Unterhalt haben, wenn es dafür Gründe gibt, die das Kind betreffen.

Wer hat gesagt, das durch ein neues Gesetz die Unterhaltszahler wirklich entlastet werden? In der Theorie richtig, nur in der Praxis eben nicht umgesetzt.

Zum Thema Einmalzahlung: Da würde ich die Hände weg lassen. Aus mehreren Gründen: Deine Ex könnte heiraten, dann wäre kein EU mehr fällig. Wer hindert sie die Einmalzahlung zu nehmen und einen Tag später zu heiraten? Dann hast du ihr leben mit dem Next finanziert. Sollte sie das Geld verbrauchen, weiter unverheiratet sein und dann öffentlich Gelder beantragen, wird die ARGE auf die zukommen und du wirst erneut zahlen. Denn eure Vereinbarungen wären (auch wenn durch einen Notar bestätigt) Verträge zu Lasten Dritter und somit sittenwidrig.

Zum Thema wie lange du zahlen mußt, müßten wir in eine Kristallkugel sehen. Ich würde eine ZEit von 3- 10 Jahren als realistisch ansetzen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2009 13:14
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

haben die 14 Monate Fernstudium einen Berufsabschluß bewirkt oder war es nur ein Kurs "Chinesisch für Fortgeschrittene"?

Liebe Grüße

Frieda


Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2009 13:45