Hallo,
Heute wende ich mich wieder einmal an Euch und bitte um Eure Hilfe.
Mein Mann ist unterhaltspflichtig gegenüber seinen Söhnen (15 u. 19) aus erster Ehe. Kontakt zu den Kindern ist leider kaum vorhanden. Gestern erhielten wir nach langem ein Mail von seiner Ex - sie würde uns bitten ihr eine Kopie der Lohnsteuererklärung 2006 zukommen zu lassen um mögliche Anpassungen überprüfen zu können. Letztes Jahr im August - als sein Großer 18 wurde haben wir alles neu berechnet und erhöht (nach gutem Gewissen und ohne ihr alle Unterlagen zukommen zu lassen, wir haben einfach automatisch angepasst und sie hat nicht weiter nachgefragt - uns sind diese Streitereien nach all den Jahren einfach zu mühsam). Da mein Mann gut verdient ist bei unserer Berechnung raus gekommen, dass er für den jüngeren 505 (nach Abzug des hälftigen Erziehungsgeldes) und für den älteren 516 (nach Abzug des kompletten Erziehungsgeldes) Euro zu zahlen hat. Sie verdient scheinbar nicht (zu mindest ist uns nichts bekannt) und die Kinder gehen beide zur Schule und leben bei ihr und ihrem Lebensgefährten. Da mein Mann und ich seit 2005 verheiratet sind, sind wir mittlerweile ja gemeinsam veranlagt. Nun zu meiner Frage: Wie berechnet sich denn das Unterhaltsgeld? Wir haben damals alle 12 Gehaltsabrechnungen addiert, Werbungskosten und Fahrtkosten zur Arbeit abgezogen und dann das Ganze durch 12 geteilt. Das bereinigte Nettoeinkommen lag dann bei 4500 - also exakt in dieser 13. Unterhaltsstufe. Wir haben selbst eine 4-jährige Tochter. Hat seine Ex jetzt Anspruch auf die Kopie der Steuererklärung? Sollten wir ihr Schreiben einfach ignorieren oder wie sollen wir uns jetzt verhalten. Mir ist jetzt weiters aufgefallen, dass es ja seit 2007 eine neue Unterhaltstabelle gibt und wir scheinbar ja eh um ein paar Euro zuviel bezahlen....also diese Geldgier ihrerseits die regt einen schon auf. Seine Ex haben wir vor 3 Jahren mit 11.000 Euro abgefunden, sodass zu mindestens sie keinen Anspruch auf Ehegattenunterhalt mehr hat. Dies wurde auch notariell beglaubigt.
Danke schon mal für Eure bisher immer sehr hilfreichen Antworten! 🙂
Barbara
Hallo,
dein Einkommen spielt keine Rolle. Also müsstet ihr beim Finanzamt eine Aufsplittung anfordern oder euer Steuerberater machte euch das.
Sollte das volljährige Kind noch zur Schule gehen ist sie gesteigert erwerbspflichtig.
Der Anspruch des älteren liegt bei 540 im Haushalt eines Elternteils. Dein Mann kann das komplette Kindergeld von diesem Bedarf abziehen. Damit dürftet ihr zuviel zahlen.
Sophie
Hallo Sophie!
Vielen Dank für Deine rasche Antwort. Wenn seine Ex nicht arbeiten geht - haben wir diesbezüglich ja leider keine Möglichkeit sie zu zwingen, oder? Sie kann ja sagen, dass ihr Sohn dafür kostenlos bei ihr wohnt und verpflegt wird - so hätte ich es zu mindest gedacht. Abgesehen davon muss - soweit wir das beurteilen können - der Sohn ihr sogar Geld von unserem Unterhalt an sie abgeben. Die Kinder stehen leider sehr unter ihrem Einfluss, sodass wir da nichts genaueres wissen. Es gab nur vor einem Jahr einen riesen Aufstand, weil wir das Geld direkt auf das Konto des Großen überwiesen haben.
Der Große geht noch zur Schule und wird 2008 Abitur machen. Darf ich fragen wie Du auf 540 Euro kommst.? Wenn ich mir die Düsseldorfer Tabelle ansehe, dann wären ab 18 in der 13. Gehaltsstufe monatlich 662 abzüglich 154 Euro Kindergeld zu bezahlen. Das wären dann 508 Euro - auf Grund der aktuellen Tabelle also ein bisschen weniger, als wir letztes Jahr berechnet hatten.
Vielen Dank nochmal!
Barbara
So, jetzt ist mir noch etwas aufgefallen. Wenn ich mir den Steuerbescheid von 2006 herhole und das tatsächlich zu versteuernde Einkommen abzüglich der festzusetzenden Einkommensteuer berechne und dann das ganze durch 12 Teile komme ich auf ein Einkommen der Gehaltsstufe 12. Da mein Mann auf Grund der Dienste heuer aber mehr verdient - als 06 würde es sich aktuell ja wieder ausgleichen - deshalb haben wir auch nichts geändert. Wie gesagt wir sind diese ewige Geldgier und diese Streitereien einfach leid! Soweit ich mich erinnern kann hat aber das Finanzamt immer mehr Werbungskosten anerkannt als die Gerichte bezüglich Scheidungssachen. Was passiert denn eigentlich wenn mein Mann mal mehr verdient - also über die 13. Grenze kommt? Wie wird denn dann berechnet?
verwirrte Grüße
Barbara
Hallo,
54o war ein Gedankenfehler von mir.
Das Einkommen deines Mannes ist dann auch schon bereinigt?
Sophie
Ja, bereinigt haben wir - wir haben Fortbildungskosten, Beiträge, Krankenkasse u. Fahrtkosten abgezogen. Bzw. wenn ich die Steuererklärung hernehme, dann bekomme ich unter tatsächlich zu versteuerndes Einkommen ja auch schon ein bereinigtes Bruttoeinkommen, dann die Steuer abziehen und auf einen Monat runterrechnen, oder kann man das so nicht verwenden?
Grüße
Barbara
Hi Barbara,
theoretisch ist Dein Mann sogar VERPFLICHTET, einem volljährigen Kind den Unterhalt direkt auf's eigene Konto zu überweisen, denn mit der Volljährigkeit erlischt die Vermögenssorge des Betreuungselternteils, im vorliegenden Fall der Mutter.
Netter "Nebeneffekt": Viele Menschen - auch 19-jährige Söhne - tun sich schwer, von Geld, das sie schon mal auf ihrem Konto hatten, wieder etwas abzugeben. Ich habe meinem Sohn seinen Unterhalt ab seinem 18. Geburtstag direkt überwiesen - pünktlich, zuverlässig und ohne jegliche Diskussion über die Höhe des Betrages. Und ganz plötzlich sah das jahrelange Gesabbel seiner Mutter von wegen "Dein Vater zahlt nicht" ganz anders aus - jetzt hiess die Auseinandersetzung "wieviel vom Unterhalt muss Sohnemann an Muttern abgeben?" Das habe ich mir grinsend und schweigend von aussen angesehen.
Also: Dein Stiefsohn müsste Deinen Mann mindestens schriftlich bitten, den Unterhalt auch weiterhin auf Mutters Konto zu überweisen. Ansonsten sollte Dein Mann ihn um seine Kontonummer bitten und den Unterhalt direkt dorthin überweisen. Ob Madame deswegen Terz macht, muss Euch ja nicht interessieren. Es könnte sogar sein, dass das Vater-Sohn-Verhältnis davon profitiert.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Servus Barbara!
Seine Ex haben wir vor 3 Jahren mit 11.000 Euro abgefunden, sodass zu mindestens sie keinen Anspruch auf Ehegattenunterhalt mehr hat. Dies wurde auch notariell beglaubigt
Da wäre ich mir nicht sooo sicher:
Sollte Madame nämlich einfallen, bei Vadder Staat die Hand aufzuhalten statt Arbeiten zu gehen, wird die Sozialkasse sich postwendend an Deinen Mann wenden, um zu gucken, ob da nicht was zu holen ist, notariell beglaubigt hin oder her...
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Martin!
Danke für den Tipp! Dies war ja auch genauso unser Gedanke, deshalb haben wir es ja nach seinem 18. Geburtstag auch so gehandhabt - was ihr logischer Weise total gegen den Strich ging. Also, er bekommt das Geld schon weiterhin auf sein Konto - aber er muss ihr sicher etwas abgeben - wir wissen nur nicht wie viel. Seine Ex ist sich ja auch echt für nichts zu blöd und zu stolz. Sie hat uns jetzt geschrieben, dass sie weiß, dass sich der große Sohn selbst drum zu kümmern hätte - aber sie möchte ihn nicht damit auch noch belasten....blablabla...sie ist ja ach so fürsorglich für ihre 2 Jungs - drum kann sie ja scheinbar auch selbst nicht arbeiten gehen!
Denkst Du wir sollten ihr Schreiben jetzt einfach ignorieren - oder die Zahlungen um eine Stufe kürzen - was passieren würde, wenn es so wäre, dass ich einfach von der Steuererklärung die Beträge verwenden würde. Das ist mir eben nicht ganz klar - uns wurde damals vor Gericht viel nicht anerkannt um es unterhaltsmäßig in Abzug zu bringen obwohl es steuerlich anerkannt wurde.
@Marco
Ja - das wegen der Sozialkasse ist uns bekannt - na zum Glück hat sie sich ja einen wohlhabenden neuen Lebensgefährten gesucht! Mein Mann würde sie gerne zu ihrer neuen Hochzeit fahren! 😉 Zu mindestens haben wir vorerst Ruhe und hatten die Möglichkeit uns selbst was aufzubauen - das wäre ohne der Abfindung nicht möglich gewesen, weil mein Mann damals Aussicht auf seinen jetzigen (einen neuen, deutlich besser bezahlten) Job hatte - wovon sie natürlich nichts wusste.
Ich sag´s Euch - froh bin ich wenn dieses ewige Geld gestreite endlich ein Ende hätte....naja, die ersten 11 Jahre haben wir ja schon - also sicher schon mehr als die Hälfte! 🙂
Grüße ebenfalls aus dem Süden
Barbara
Moin Barbara & Marco,
Sollte Madame nämlich einfallen, bei Vadder Staat die Hand aufzuhalten statt Arbeiten zu gehen, wird die Sozialkasse sich postwendend an Deinen Mann wenden, um zu gucken, ob da nicht was zu holen ist, notariell beglaubigt hin oder her...
Ergänzend: Die notarielle Beglaubigung besagt NICHT, dass der geschlossene Vertrag für alle Zeiten gültig ist; sie besagt lediglich, dass zwei Vertragsparteien zu einem Zeitpunkt X beim Notar eine bestimmte Willenserklärung abgegeben haben. Auch ohne Verweis auf die Sozialkassen könnte Madame jederzeit einwenden, mit psychischem Druck zur Unterschrift genötigt worden zu sein. Beweis: 11 Mille entsprechen im vorliegenden Fall gerade mal 2,5 Nettogehältern bzw. bei der gängigen Unterhaltsberechnung 7 Monaten EU von je 1.500 EUR und stellen mithin eine "einseitige Benachteiligung" dar. So jedenfalls würde das ein pfiffiger Anwalt darstellen. Für Euch spricht dagegen, dass sie lange ohne Unterhalt ausgekommen ist; vermutlich wegen des wohlhabenden Sponsors. Aber wenn sich dieser eines Tages aus dem Staub macht, könnte man die verstaubte Unterhaltskiste durchaus wieder aufmachen.
Absolute Sicherheit, nie wieder mit Unterhaltsforderungen konfrontiert zu werden, gibt es jedenfalls erst dann, wenn die Dame in einer rechteckigen Holzkiste liegt...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ja, ja und dabei soll man ja keinem was Schlechtes wünschen 😉
Als wir das mit ihr geregelt haben hat mein Mann nur die Hälfte verdient. Daher war ihr Interesse sehr groß und sie hat sich um einen Antwalt und Notar bemüht - sodass also alles von ihr ausging. Ich weiß schon - Garantie hat man für Nichts, aber hoffen darf man ja 🙂