Wie wirkt sich Arbe...
 
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Wie wirkt sich Arbeitswechsel aus?,habe hier ein paar Fragen?

 
(@anfree72)
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Erst mal hallo an alle habe heir ein paar Fragen?
Die Situatuo ist wie folgt:
Mein Freund wurde vor 2  1/2 Jahren von seiner Frau verlassen die damals zu ihren Neuen gezogen ist. Inzwischen hat sie dessen Wohnung Mietvertraglich übernommen und bekommt Hartz 4 obwohl er Wochenendens dort noch wohnt(unter der Woche auf Montage).Seit der Trennung zahlt er Unterhalt für seine Beiden Töchter 5 und 8 Jahre (1oo% des Regelsatzes der Altersstufe Titel vom Jugendamt vorhanden).Wir haben uns vor etwa 1 1/2 Jahren kennengelernt vor etwa 8 Monaten ist er zu mir und meinen Kindern gezogen da er alleine das gemeinsamme Haus nicht mehr halten konnte.Jetzt beträgt die Entfernung zu seinem Arbeitsplatz einfach 92 km.
Der Unterhalt wurde damals berrechnt Nettoeinkommen minus 5 % Pauschale. Kann man eigentlich die tatsächlichen Berufsbedingtenausgaben geltent machen( Fahrtkosten ect.) Auch ist seine Ex 350 km weit weg gezogen wodurch ihm auch alle 4-6 Wochen hohe Umgangskosten entstehen. Netto hat er im Moment an die 1650 € € ,Spritkosten von monatlich an die 600€ dann noch Unterhalt.
Er möchte seine Arbeitsstelle wechseln da er die 2 Stunden Fahrt zur Arbeit und seinen eigentlichen Job zwischen 8 manchmal 12 Stunden LKW fahren nicht mehr schafft.
Jetzt hat er hier in der Nähe ein Jobangebot bei dem er aber weniger verdient und eventuell den Regelbetrag an Unterhalt nicht mehr komplett zahlen kann(Selbstbehalt 900 €).Ich selbst verdiene um die 450€ Netto + Kindesunterhalt(2 Kinder) + Kindergeld. Darf er seinen Job wechsleln, wie ist das mit dem Selbstbehalt und dem Kindesunterhalt. Wird mein Einkommen berücksichtigt.
Vielleicht hat jemand das selbst schon erlebt oder erlesen und hat ein paar Infos.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2009 14:16
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

OK hier auchnochmal, denke aber ein Thread wird eh geschlossen.

Den Job wechseln darf er, aber den Ku muss er so weiter zahlen wie es in dem Titel steht, da er ja von sich selber aus sein netto gekürzt hat was er wenn er KU Pflichtig ist nicht darf.
Ansonsten müsste er sich noch einen Mini Job suchen, wo er noch nach Arbeitsende hin gehen kann.
Oder er beisst in den sauren Apfel und zahlt weiterhin den KU der auf dem Titel steht auch wenn er dann unter seinem SB liegt.

Warum habt ihr nicht versucht die hälftigen Umgangskosten bei Gericht einzuklagen, wenn seine EX die entfernung geschaffen hat, müsste sich seine Ex wenigstens etwas dran beteiligen.

Wie gesagt KU muss so weiter gezahlt werden wie es in dem Titel steht.

Lg

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2009 14:17
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch nochmals vielen Dank! War mit dem Threat einstellen etwas konfuss habe die Unterhaltspalte erst im nachhinein gesehn .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2009 14:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2009 14:47