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Wie weit geht die Auskunftspflicht

 
(@derkraf)

Guten Abend.

Neue DT, zwei Jahre vorbei, Auskunftsbegehren .... das war die "logische", doch zumindest erwartete Folge.
Also hab ich mit dem JA telefoniert, die haben gemeint, sie würden die Berechnung übernehmen- So hab ich denen 12 Kopien geschickt mit der Bitte um Berechnung. Das ist in Arbeit.
Die KM ist nun aber nicht willig, zur Einsicht zum JA  zu gehen, sondern fordert "eigene" Kopien zu bekommen. Sie möchte eigene Berechnungen anstellen und vergleichen ...

Meine Frage ist also: Inwieweit ist sie dazu berechtigt, oder anders inwieweit bin ich dazu verpflichtet, ihr Einsicht in meine Einkommensabrechnungen zu geben?

Danke für eure Antworten und


Zitat
Geschrieben : 28.03.2010 22:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kurz gesagt: Ihr stehen die Informationen zu. Sie kann sie über das JA oder einen Anwalt einholen oder direkt anfordern. Sie kann si beim JA einsehen oder bei ihrem Anwalt. Offenlegen mußt du sie ihr ggü. da sie die Interessen der Kinder vertritt.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2010 22:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Das der Ex Auskunft über die Einkünfte zu geben ist wurde ja bereits gesagt. Dass Du Deine Abrechnungsbögen herausgeben musst ist hingegen nicht notwendig, es ist ledigl. eine bequeme Variante. Du kannst genauso gut eine Aufstellung all Deiner Einkünfte machen, mit den entsprechenden "Beweisunterlagen" diese Liste beglaubigen lassen und diese dann der KM zuschicken. Ich habe es immer so gehandhabt, mit Hilfe des Auskunftsbogen vom JA mir diesen vom Arbeitgeber ausfüllen zu lassen (dann hat das Ding einen Firmenstempel + Unterschrift vom Arbeitgeber), diesen kopiert und zugeschickt, weitere Einkünfte hatte ich nicht - fertig. Wenn das bei Dir machbar prüfe es mal (für die Zukunft).

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2010 22:30
(@derkraf)

HAllo Admin.

Die Idee mit dem Auskunftsbogen ist gut.
Wo bekommt man den? Beim JA?
Dann hats ie 12 Zahlen und gut.

Mir geht es gegen den Strich, daß sie in ihrer grenzenlosen Überheblichkeit meint, nicht nur meine Auskünfte, sondern auch die Berechnungen des JA anzweifeln und nachprüfen zu müssen. Und ich kenne sie, sie ist so ein Erbsenzähler, der dann jede einzelne Position durchgeht und Auskünfte haben will.
Dafür hat sie Zeit und Nerven.
Einen Termin beim JA wahrzunehmen, um den Umgang endlich vernünftig zu regeln, dazu fehlt ihr die Zeit. hahah.

aus Le


AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2010 22:37
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mir geht es gegen den Strich, daß sie in ihrer grenzenlosen Überheblichkeit meint, nicht nur meine Auskünfte, sondern auch die Berechnungen des JA anzweifeln und nachprüfen zu müssen.

[ironie]Und du bist bereit die Berechnung des JA ohne weitere Prüfung zu akzeptieren[/ironie]


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2010 22:53
(@derkraf)

nein, das hab ich nicht gesagt.
Die Prüfung mache dann aber ich.

Gute Nacht


AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2010 02:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und wenn du dem JA mißtraust, warum hat deine Ex nicht das gleiche Recht dem JA zu mißtrauen und selbst nachzurechnen?


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2010 11:15