Hallo zusammen,
meine Tochter möchte mal wieder eine Ausbildung anfangen und will naturlich wieder Geld.
Die 1 Ausbildung hat sie nach 1Woche geschmissen und die schulische auch.
Nun hat sie mir einen Antrag auf BAB zugeschickt wo keine Angaben was Sie machen will ausgefüllt ist.
Tochter ist 21 Jahre und möchte mit mir nix zu tun haben soll nur zahlen.
Den Unterhaltstitel habe ich vor 3 Jahren per Gerichtsverhandlung zurück gekommen.
Muß ich den Antrag ausfüllen und lieber gleich zum Anwalt
Moin,
Nun hat sie mir einen Antrag auf BAB zugeschickt wo keine Angaben was Sie machen will ausgefüllt ist.
Hat sie denn Angaben gemacht, was Du machen sollst ?
Deine Tochter ist zur Einholung der Auskünfte verpflichtet.
Wenn Du nicht mitwirken möchtest, weil Du keine Unterhaltsverpflichtung siehst, dann kann BAB als Vorausleistung gewährt werden (ohne Anrechnung Deines Einkommens).
SGB III - § 68 Vorausleistung von Berufsausbildungsbeihilfe
(1) [...] kann das Einkommen der Eltern nicht berechnet werden, weil diese die erforderlichen Auskünfte nicht erteilen [...] so wird nach Anhörung der Eltern ohne Anrechnung dieses Betrags Berufsausbildungsbeihilfe geleistet.
Ggf. wird dann seitens der Behörde versucht, einen Unterhaltsanspruch gegen Dich durchzusetzen.
Damit sie glaubhaft machen kann, dass Du nicht zu zahlen gedenkst, kannst Du ihr zumindest das (sachlich) mitteilen.
Da bei BAB/BAföG anders gerechnet wird als im Familienrecht, könntest Du alternativ auch Auskunft erteilen und abwarten wie Töchting mit dem Bescheid umgeht (da steht dann drin, dass man x EUR aus Deinem EK auf ihren Bedarf anrechnet - das ist nicht der familienrechtliche Anspruch).
Abhängig machen würde ich das davon, wie sie gefragt hat und wie sich der komplette Werdegang darstellt (der Titel wird nicht Begründung futsch sein).
Gruß
United