Wie viel Kindesunte...
 
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Wie viel Kindesunterhalt an Ex Freundin und ihren Mann

 
(@bensel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich bin Vater einer 3 jährigen Tochter.  Meine Ex Freundin hat geheiratet und hat auch ein weiteres Kind mit ihrem neuen Mann und lebt mit denen und unserem Kind zusammen. Wir haben geteiltes Sorgerecht und ich sehe mein Kind alle zwei Wochen, da wir dies unter uns so vereinbart haben. Aber da die 4 ja schlussendlich eine eigene familie sind, und beide einen job haben und geld verdienen ist meine frage: haben die wirklich ein recht darauf auf meine unterhaltszahlungen an das Kind? jetzt haben die sich ein haus gekauft und ich denke da haben die meine geld auch mitberechnet. gibt es da ein paar tips?
danke für antworten


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2008 14:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bensel,

die Antwort lautet ganz klar JA.

Es ist Dein Kind und nicht das des neuen Ehemannes und für das Kind musst Du zahlen, bis es eine Ausbildung fertig hat. Punkt.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2008 14:13
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

.... haben die wirklich ein recht darauf auf meine unterhaltszahlungen an das Kind? jetzt haben die sich ein haus gekauft und ich denke da haben die meine geld auch mitberechnet. gibt es da ein paar tips?

"Die" haben da kein Recht drauf, das Kind hat das Recht darauf..

Und der Ku ist fürs Kind, u da wird er auch ankommen, es hat Wohnraum, Kleidung, Lebenmittel, hat es warm u hat Strom und Möbel usw. ..

Für ein Kind haben die leiblichen Eltern "aufzukommen" ..
Ein Kind "kostet" nunmal Geld, u ihr beide müßt euren Teil dazu beitragen u niemand anderes. Sie tut das, u du tust es auch, eben in Form von KU..

Das die ein weiteres Kind hat, oder wieder verheiratet ist, ein Haus sich kauft, ändern nichts an der Tatsache, das die Eltern für es aufkommen müssen..sprich ihr beide müßt für euer Kind aufkommen u du mußt weiterhin den Ku leisten fürs Kind..

Naja, u da alle numal zusammenleben, ist das "mitrechnen" des KU`s auch irgendwie normal, oder?

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2008 14:35
(@bensel)
Schon was gesagt Registriert

Ja, ihr habt recht klar... hab mir da eben nur so meine gedanken gemacht...zahl das ja auch gerne für mein kind
danke für die antworten


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2008 14:41
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Besnel,

ich kann Deinen Mißmut nachvollziehen. Aber die Vorschreiber haben juristisch gesehen absolut recht.

Was mit dem KU passiert, wofür es verwand wird, ob dieser tatsächlich für das Kind genutzt wird und auch wie, dafür ist der Unterhaltsempfänger nicht nachweispflichtig. Es kann also durchaus sein, dass ohne Dein Barunterhaltspflichtanteil dieses Haus vielleicht nicht so gekauft/gebaut hätte werden können, es interessiert aber schlichtweg keinem.

Normale Familien haben diese Summe, die als KU im Mindestsatz gezahlt werden müssen, pro Kind selten tatsächlich für das Kind zu Verfügung.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2008 14:47
(@bensel)
Schon was gesagt Registriert

Ja da hast du recht, leider ist es so... und wir müssen die dinge hinnehmen. ich denke nur wenn ich das geld monatlich auf ein konto überweisen würde und mein kind das später bekommen würde wenn es erwachsen ist dann wäre mir das lieber...
liebe grüße


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2008 14:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Dein Kind braucht aber auch JETZT finanzielle Unterstützung. Und so ein Kind kostet ja auch nicht wenig. Das kannst Du halt nicht auf "später" verschieben, wenn das Kind sich durch eigene Berufstätigkeit selbst finanzieren kann und Du dann als der nette Geldschenker daher kämst.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2008 14:59
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,
und selbst wenn deine Ex mit ihrer neuen Familie den KU mit eingerechnet hat, sieh es doch mal so: dein Kind wächst in einem Haus auf, hat Platz, einen Garten usw. Das ist auch ein Stück Lebensqualität. Und der KU dient dann eben dazu deinem Kind die laufenden Kosten zu bezahlen, Sachen, Schulbücher und das alles.

LiGr ginnie

(die selbst kein Hausfan ist, aber die anderen verstehen kann, die es als ihr Lebensziel ansehen. Mir selbst würde es zuviel Arbeit machen)


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2008 15:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin bensel,

ich denke nur wenn ich das geld monatlich auf ein konto überweisen würde und mein kind das später bekommen würde wenn es erwachsen ist dann wäre mir das lieber...

diese Überlegungen mögen angesichts des Wohlstandes der "neuen" Familie menschlich verständlich sein - aber sie sind so akademisch wie die Diskussion über die zweckgebundene Verwendung von Steuergeldern ("...von meinen Steuern dürfen nur Kindergärten gebaut, aber keine Arbeitslosen unterstützt, Politikergehälter bezahlt oder die Bundeswehr finanziert werden...")

Geh einfach einmal davon aus, dass der Ehemann Deiner Ex auch viele Dinge für Euer Kind tut, die mit Geld gar nicht aufzuwiegen sind.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2008 15:09
(@bensel)
Schon was gesagt Registriert

🙂 Ich danke euch für eure tollen antworten! Ihr hab so recht und nun könnte ich meine frage eigentlich löschen denn mein problem ist gelöst...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2008 15:14




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es kann also durchaus sein, dass ohne Dein Barunterhaltspflichtanteil dieses Haus vielleicht nicht so gekauft/gebaut hätte werden können, es interessiert aber schlichtweg keinem.
Kasper

Hi Kasper,

da kann ich ein wenig beruhigen. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, das ein seriöses Geldinstitut den KU nicht mit ihn die Berechnung eines Hauskredits nimmt/nehmen darf.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2008 15:16
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Liebe Tina,

da kann ich ein wenig beruhigen. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, das ein seriöses Geldinstitut den KU nicht mit ihn die Berechnung eines Hauskredits nimmt/nehmen darf.

Das ist mir durchaus bewußt. Aber machen wir uns nichts vor, jeder vernünftige Mensch rechnet sich aus, was ihn der Spass kostet und was er bereit ist, dafür nachzulassen bzw. das Leben darauf einzustellen. Wenn jetzt schön Regelmäßig ein gewisser Geldbetrag reinkommt, dann gibt es eben Dinge die damit finanziert werden, die bei der Finanzierung hat runtergerechnet wurden ... man macht sie halt später bzw. von dem "anderen" Geld.

Ich weiß, es gilt hier immer die Devise "es ist ja für das Kind!" Qasi als Totschlagargument, um jeden Widerspruch im Keime zu ersticken und political correctness auszudrücken. Für meine Begriffe ist das aber ein verlogener Sch.....dreck.
Zum ersten rechnen unterschiedliche Institutionen mit unterschiedlichen Bedarfsstufen, der soziale Topf muss geschont werden. Wenn auch der Betreuungselternteil arbeitet, dann ist das in meinen Augen kein Mehrbedarf, sondern dessen freie Entscheidung, weil er sich einen finanziellen Vorteil erhofft. Dieser wird zur Zeit "leider" ja noch belohnt. Im Gegensatz dazu stehen einer intakten Familie diese Summen und Hilfen nicht zur Verfügung. Der Unterhaltszahler subventioniert halt die neue Familie, und das in einem nicht unerheblichen Umfang. Dafür werden Umgangskosten mit dem halben Kindergeld "belohnt", der auch wieder einen Beschiß dastellt, weil es eine steuerliche Leistung ist, die dem zugute kommen müsste der den Unterhalt in Bar entrichtet. Naturale Steuern gibt es in Deutschland schon seit ein paar Jahrzehnten nicht mehr. Umgangskosten werden in der Regel gering berücksichtigt und im übelsten Fall gar nicht.
Der neue Lebenspartner hat eigentlich mir dem Kind nichts zu tun, soll aber Beachtung finden, weil er sich auch um das Kind kümmert. Gleichzeitig partizipiert er von dem KU ... ach ja, und neue gemeinsame Kinder schlagen dann noch als Zählkinder dazu, wovon der KU-Zahler wieder nichts hat ...
Eigener Identitätsverlust und Selbstaufgabe zum Wohle des Kindes. Selbst das Kind aufgeben, zum Wohle des Kindes. Schlagwörter, die mir einen grünen, ekligen Propfen den Hals raufjagen.

Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2008 15:59