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Wie verhält sich der Eigentumserwerb zum Unterhalt?

 
 Mabe
(@mabe)
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Hallo zusammen,
Ich trage hier einmal folgende Gedanken zusammen:
Ich bin das 2te mal verheiratet, 2 Kinder aus erster Ehe (leben bei der Ex)13 und 15 Jahre, 2 Kinder in 2ter Ehe (Zwillinge 3 Jahre), Ehefrau bringt Kinde mit (3 Jahre)
An die ersten beiden Kinder Zahle ich 570 Euro aufgrund eines Vergleiches. Mit unserer Horde Kindern leben wir in 4 Zimmern  896Eu Warmmiete.
Mehere Prozesse habe ich per Prozeßkostenhilfe durch, mußte also nur wenig beim Gericht bezahlen.

Nun die Überlegung  eine Eigentumswohnung vollfinanzieren zu lassen. Gehen wir mal davon aus, das die monatlichen Kosten dafür insgesamt 700eu betragen.
Ich würde weniger bezahlen als die Miete jetzt, die Ex würde platzen und vor Gericht ziehen zwecks neuer Unterhaltsberechnung.
Wie würde das mit Prozeßkostenhilfe beim Gericht dann gesehen werden? Wie stände ich dann mit plötzlichem Eigentum beim Gericht da?  (Ist ja nicht mein Geld sondern das der Bank)

Gruß Mabe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2009 13:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mabe,

Du bist also 4 Kindern und einer Ehefrau zu Unterhalt verpflichtet.

Das 2 Kinder bei dir leben spielt für die Berechnung ja keine Rolle.

Das würde heißen, das du 570 € (für die beiden ersten Kinder) und 398 € für dieZwillinge an KU "schuldest. Mit deinem SB von 900€ müßtest du also ein ber. Brutto von mindestens 1868 € haben, damit erstmal überhaupt über eine Erhöhung des KU geredet werden kann.

Soweit du aber dann aber bisher mindestens Stufe 1 der DDT zahlst, kommt erstmal deine Ehefrau, sofern sie nicht arbeitet.

Es stimmt zwar, das für Eigentum ein Wohnwert angerechnet werden darf, aber dem ggü. steht dann die Tilgiung und weitere Kosten, die in diesem Rahmen anfallen.

Von daher würde ich da wenig Spielraum für eine Erhöhung sehen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 13:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mabe,

ohne konkrete Einkommenszahlen kann man nicht viel sagen. Allerdings schreibst Du von einem Vergleich, also einer Vereinbarung, die Deine Ex ebenfalls unterschrieben hat. Die kann man nicht einfach abändern lassen, nur weil sie einem nicht mehr passt. Deine Ex hätte für eine Unterhalts-Neuberechnung also schlechte Karten. Von daher sehe ich erstmal eher wenig Gefahr.

Unabhängig davon kann ich von der Vollfinanzierung einer Immobilie nur abraten. Wie leicht so etwas in die Hose gehen kann, konnte man in den vergangenen zwei Jahren hunderttausendfach in den USA beobachten; die Leute, die sich darauf eingelassen haben, stehen heute mit leeren Händen da. Seriöse Banken erwarten mindestens 15 bis 20 Prozent Eigenkapital; die Tricks, mit denen man Leuten Eigentum aufschwatzt, die kein Eigenkapital haben, sind nicht seriös. Du müsstest sie allein ausbaden, wenn das Ganze in die Hose geht - und dafür genügt im Zweifelsfall ein einziges unvorhergesehenes Ereignis (Reparatur am Haus, Auto kaputt etc.) Faustregel: Das Wohnen sollte nicht mehr kosten als ein Drittel des Haushaltseinkommens. Aus einem Mietvertrag bist Du im Zweifelsfall nach drei Monaten raus, falls Du beispielsweise arbeitslos werden würdest; eine Immobilienfinanzierung klebt Dir wie Kaugummi an der Backe. Und nach zwei nicht bedienten Raten kann man Dir die Hütte unterm Hintern wegversteigern.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 13:55
 elwu
(@elwu)

Nun die Überlegung  eine Eigentumswohnung vollfinanzieren zu lassen. Gehen wir mal davon aus, das die monatlichen Kosten dafür insgesamt 700eu betragen.

Hallo,

unabhängig davon dass von einer Vollfinanzierung von Immobilien IMO grundstäzlich abzuraten ist, vor allem wenn man nur Einkommen in einer Höhe hat, das zur PKH reicht: ist denn überhaupt in diesem Vergleich die bisherige Miete als Vergleichsgrundlage implizit oder gar explizit benannt? Wohl kaum. Und selbst wenn, wird wegen des geringen Unterschiedes zur ETW-Finanzierung der Vergleich nicht angreifbar. Voraussichtlich wird also gar nicht erst das Verfahren eröffnet. Und wenn, hilft dir ein Prozesskostenhilferechner bei der Frage weiter, ob du PKH erhältst.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 13:58
(@netze1972)
Rege dabei Registriert

aus Sicht eines gelernten Bankers muss ich grundsätzlich von der Sache abraten.

Eine Vollfinanzierung inklusive Nebenkosten etc.... macht wenig bis gar keinen Sinn! Zur Haushaltsrechnung der Bank folgendes:

Die Bank wird sagen:

2 Erwachsenen benötigen zum Leben 1200 bis 1400 Euro
3 Kinder nochmal zusätzlich ca. 600 bis 800 Euro
Unterhaltsverpflichtung 570 Euro

Also 2300 bis 2700 Euro FREIES Einkommen. Die Belastung der Immobilie ca. 700 Euro. Also braucht ihr mindestens 3000 bis 3500 Euro Netto-Haushaltseinkommen. Selbst unter diesen Voraussetzungen kenne ich nur ganz wenige Banken, die so etwas unterstützen würden, es sei denn, deine 2te Frau bringt reichlich Sicherheiten in Form von Kapital oder ähnlichem. Dann gibt es einige Banken, die so etwas tun.

Wie schon gesagt, aus Sicht des Bankers dringend abzuraten. Vor allem, wenn das Einkommen nicht mindestens die oben genannten Werte erreicht.

Gruß,

micha

egal was passiert...  ich geb´ nicht auf!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 14:18
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke schonmal für die vielen Antworten!
Ich komme aus Berlin. Meine Miete liegt für 4 Zimmer bei 891 warm. Die Wohnung wird in 2 Jahren nicht mehr staatlich gefördert. Die Miete wird dementsprechend hoch gehen, der Bezirk ist Wilmersdorf und keine schlechte gegend.
Mein Einkommen liegt bei ca. 2050,00 Euro, meine Frau hat vorerst 600 Euro. Dazu kommt Kindergeld für 3 Kinder.
Die Vorstellung liegt bei einer Eigentumswohnung unter 100000 Euro (noch nichts in Aussicht aber es gibt ja viele Zwangsversteigerungen),
da wäre eh meine persönliche Grenze. Mehr dürfte soetwas nicht kosten.
Die Vorstellung wäre das Zusammenlegen von 2 Wohnungen, die ich später wenn alle Kinder ausgezogen sind wieder teilen kann. So ist die Wohnung
zur Rente bezahlt, und ich bekome noch etwas Mieteinnahmen. Lebensversicherung oder Absicherung fürs Alter ist im moment nicht drin.
Da ich eh bald ausziehen muß, in Berlin die Mieten für 4 Zimmer aber schon bei ca 900Eu liegen, kam mir eben meine  Überlegung.
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Ich zahle eigentlich laut Vergleich für beide Kinder 538,00 Euro basierend auf DDT 2006. Freiwillig zahle ich 576,00 Euro für beide Kinder.
Die Ex könnte also nicht ohne weiteres Klage erheben und neu berechnen lassen? Sozusagen überprüfen wie die Einkommensverhältnisse sind?
Um darauf aufzubauen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2009 11:00
(@bronze)
Registriert

Moin Mabe,
wieviel Du freiwillig zahlst ist unerheblich, so lange Du entsprechend Deiner Einkünfte mindestens nach DDT oder mehr zahlst. Ex kann auch ohne Klageerhebung neu den KU berechnen lassen. Dafür darf sie alle zwei Jahre die Offenlegung Deiner Einkünfte von Dir verlangen.

Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2009 11:20
 elwu
(@elwu)

wieviel Du freiwillig zahlst ist unerheblich, so lange Du entsprechend Deiner Einkünfte mindestens nach DDT oder mehr zahlst. Ex kann auch ohne Klageerhebung neu den KU berechnen lassen. Dafür darf sie alle zwei Jahre die Offenlegung Deiner Einkünfte von Dir verlangen.

Hallo,

so einfach ist das nicht, denn es handelt sich um einen Vergleich. Auskunft kann sie zwar verlangen. Aber einen Vergleich abzuändern ist gemeinhin nicht so einfach. Um das genauer zu beurteilen müsste man den Wortlaut des Vergleichs kennen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2009 11:37
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

"Vergleich:
1. Der geklagte zahlt an die Klägerin für die Kinder XXXXXX geboren am XXXXXX und XXXXXX, geboren am XXXXXXXXX, jeweils Unterhalt nach Gruppe 1 der
    Düsseldorfer Tabelle Altersgruppe 2 von derzeit 241,00 € ab 1. Juli 2005 247,00 €.

2.Grundlage ist ein bereinigtes Nettoeinkommen des Ehemannes von 1326,85 €'

3.Die Parteien sind darüber einig, dass auf Grund der gegenwärtigen Einkommensverhärtnisse des Ehemannes kein Ehegattenunterhalt geschuldet wird. "

So sieht das aus ....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2009 14:04
(@bronze)
Registriert

Moin,
die nebensache zu anfang. Dann warst Du die ganze Zeit unter dem Selbstbehalt?
1326,85
- 241,00
- 241,00
= 845,00

Wo ist denn da der Vergleich?

Ich verstehe auch nicht wie die KU-Summe von 570 Euro entstanden ist. Fehlt uns da Information, oder steh ich bloß auf dem Schlauch?

Im übrigen liest sich dieser ganze "Vergleich" für mich so, dass er auf Deinem damaligen Einkommen basiert. Wenn Ex jetzt Änderungen im Einkommen erkennt, wird sie vermutlich eine Änderung im KU einklagen. Ich erkenne kein Problem das Ex dabei im Weg stehen sollte.

Gruß
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2009 16:58




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich glaube du stehst auf dem falschen Ende der baustelle.

Du solltest keine Angfst davor haben d,as deine Ex evtl. eine Neuberechnung will, sondern eher das sie keine will.

Wenn ich das nun richtig lese wurden die Zwillinge, die du mit deiner "neuen" Frau hast nicht berücksichtigt, da sie noch gar nicht existent waren. Si gesehen zahlst du vile zuviel Unterhalt.

Es wäre deine Baustelle gewesen, da Abänderungsklage einzureichen, aufgrund der neu dazugekommenen Kinder. Dann hättet ihr evtl. auch etwas mehr Geld.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2009 17:02
(@bronze)
Registriert

Wish hat den Braten von Anfang an gerochen. Sofern sich das Einkommen von Mabe nicht gewaltig erhöht hat sehe ich das auch so.
@Mabe: Stell mal Zahlen hier rein und dann wollen wir mal der Kostenwahrheit auf den Grund gehen. Sieht mir so aus, als würde da gerade ein Spieß umgedreht.
Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2009 17:28
 elwu
(@elwu)

"Vergleich:
1. Der geklagte zahlt an die Klägerin für die Kinder XXXXXX geboren am XXXXXX und XXXXXX, geboren am XXXXXXXXX, jeweils Unterhalt nach Gruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle Altersgruppe 2 von derzeit 241,00 € ab 1. Juli 2005 247,00 €.

2.Grundlage ist ein bereinigtes Nettoeinkommen des Ehemannes von 1326,85 €'

3.Die Parteien sind darüber einig, dass auf Grund der gegenwärtigen Einkommensverhärtnisse des Ehemannes kein Ehegattenunterhalt geschuldet wird. "

Hallo,

also nach dem was da steht war der Vergleich zum damaligen Zeitpunkt nicht sehr vorteilhaft für dich, und das ist vorsichtig formuliert. Um was konkret wurde denn da bereinigt, gibt es da noch mehr Zahlen? Und bei den 2.050 die du heute Netto hast, was würde davon nach sinngemäßer Bereinigung übrig bleiben? EU wird übrigens auch bei einer Neuberechnung kein Thema werden.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2009 17:41
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Mabe

Ich habe das mal bei Dir überschlagen. Bei finanziertem Wohneigentum kann der Zins gegen den Wohnvorteil gerechnet werden, die Tilgung hingegen als priv. Altersvorsorge. Ausgehend von Deinem Netto veranschlage ich mal 2900€ Brutto:
+ 2050,00 EK
-    102,50 berufsbedingte Aufwendungen
-    116,00 priv.Altersvorsorge - hier durch Tilgung der Wohneigentumfinanzierung (gibt es noch mehr an priv. Altersvorsorge?)
= 1831,50 bereinigt. Netto

Der Wohnvorteil ist mit den Kosten zu verrechnen (z.B. Zinsbelastung). Fraglich, was da rauskommt.
-> Verteilmasse 931,50
KU gesamt: 570 + 2x199 = 968  (korrekt jedoch wäre 2x295 + 2x199 = 988)
Alles in allem sieht es für mich nach einem Null-Summen-Spiel aus.

Da sich Dein EK erheblich geändert (>10%) hat ist die EK-Grundlage des Vergleichs (Pkt.2) nicht mehr gegeben und dieser daher angreifbar.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2009 18:34
 Mabe
(@mabe)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Abend zusammen:
Der Vergleich beruht auf mein Einkommen in der Trennungsphase und als Single - Steuerklasse 1.
Zugegeben, das Gehalt auf die 1326,00 Euro zu - sagen wir mal bereinigen -war kein Kinderspiel. Ausgegangen wurde von ca 1700Eu Netto.
Ein Ehekredit mit der Ex hatte auch eine Rolle gespielt.
Jetzt bin ich wieder verheiratet und habe Steuerklasse 3. Mein momentanes Gehalt liegt eben bei ca 2050,00 Euro

zu Bronze:
Es sind genau 576,00 EU Unterhalt für beide Kinder (DD2008 Stufe 1 Alter 12-17). Zahle ich seit letztem Jahr und die Ex wollte den Vergleich vor Gericht
neu beschliessen lassen. Sie wollte mich also unter Druck setzen. Ich persönlich war der Meinung freiwillig diese Summe zu zahlen (sie wollte mehr).

Dazu muß man die Überlegungen wissen:
Die Ex wollte auf keinen Fall ein weiteres mal den gemeinsamen Kredit akzeptieren (Ist aber nirgendwo festgehalten weder im Vergleich noch sonst wo).
Rechnerisch ergab sich für mich, das ich wenn der Kredit nicht akzeptiert werden würde ich evtl 100Eu mehr UH zahlen müsse.
Anders herum hätte ich eine andere Steuerklasse wählen können (Mit Ehefrau 4/4) und den UH auf ca. 378Eu  drücken. Netto hätte ich weniger, zahlen würde ich weniger UH, in der Tasche hätte ich ungefähr den gleichen Restbetrag.

Fazit: für mich würde sich nichts ändern ausser die Gefahr laufen 100EU mehr Unterhalt zu zahlen.

Momentan stimme ich Oldie zu:
Verteilungsmasse 931,50 EU, Anspruch alle Kinder 988,00 EU - Mangelfall.

Ergibt sich für Kind1 278,13 EU, Kind2 278,13EU Kind3 187,61EU, Kind4 187,61 EU.
Für die beiden ersten Kinder zusammen würde ich 556,26 Euro UH bezahlen.
Den Vergleich soll ich wegen freiwilliger 20EU Mehrzahlung neu berechnen lassen?
Die Gefahr in Kauf nehmen, das ich keine PKH mehr bekomme?
Die Gefahr in Kauf nehmen,das das Gericht dann der Meinung ist, die Kosten für die vorangegangen 4 Gerichtsbeschlüsse im nachhinein
zurückgezahlt zu bekommen?
Dieses Gericht steht zu 90% auf der Seite der armen arbeitslosen Mutter die ihre Kinder durchbringen möchte (Es ist so: Sie möchte nicht arbeiten)

Da halte ich lieber die Füße still. Nicht zu vergessen, das es ja meine Kinder sind und Ihnen das Geld zu steht. Den Kindern! nicht der Mutter.

Genug ausgeholt, die Fragen von mir gingen ja in eine andere Richtung. Zumindest würde das Gericht als ähnlich wie mit Miete rechnen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2009 00:46