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Wie steht´s mit der Auskunftspflicht der Mutter?

 
(@roemer)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Väter,
ich bin seit einigen Minuten in diesem Forum und schon ziemlich beeindruckt über die hilfreiche Informationsflut. Allerdings beschäftigt mich eine Frage, die evtl. hier beantwortet werden kann.
Ich erhalte als ehemaliger Soldat noch Übergangsgebührnisse von der Wehrbereichsverwaltung (Wbv), welche sich halbjährlich über meine familiären/finanziellen Verhältnisse in Form eines von mir auszufüllenden Schreibens einen aktuellen Kenntnisstand verschafft. Dort müssen mitunter auch Angaben über den Wohnsitz und des Arbeitgebers der Mutter meines 10-jährigen Sohnes gemacht werden. Leider musste ich feststellen, dass sie nun unbekannt verzogen ist, die Telefonnummer nicht mehr aktuell ist und sie  aufgrund einer Anfrage beim Jugendamt zwecks Weitergabe der neuen Anschrift an mich nicht gewillt ist, mir die neue Anschrift mitzuteilen. Die Sachbearbeiterin bei der Wbv erägt nun, mir den Kinderzuschuss von 94,- € mtl. zu streichen, da ich keine umfassenden Angaben machen kann, wenn ich nicht die Adresse der Kindesmutter habe.
Fraglich ist, ob die Mutter soetwas wie eine Mitwirkungspflicht bzw. Auskunftspflicht hat. Ich zahle seit der Geburt des Kindes Unterhalt, ohne einen Umgang auszuüben.
Danke!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2006 17:32
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo roemer,

ohne eine antwort auf deine frage zu wissen, lupf´ ich dich mit einer gegenfrage wieder nach oben:

[...] meines 10-jährigen Sohnes [...]

Ich zahle seit der Geburt des Kindes Unterhalt, ohne einen Umgang auszuüben.

wieso?

(die frage bezieht sich auf den umgang, nicht auf den unterhalt)

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2006 22:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ohne eine antwort auf deine frage zu wissen, lupf´ ich dich mit einer gegenfrage wieder nach oben:

wieso?

Das ist doch für die Frage von roemer total unerheblich?! Ist ja sicher interessant zu wissen, aber doch hier überhaupt nicht Thema!

@ roemer: Ich würde versuchen, dem zuständigen Jugendamt eine Kopie des Beleges zu senden und sie darüber zu informieren, dass Dir Gelder gestrichen werden, wenn diese Belege nicht ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Das JA könnte ja zumindest mit einem Schreiben über Deine Unterhaltspflicht Hilfestellung geben, in dem es eben auch formuliert, dass die Mutter keine Herausgabe der Adresse wünscht.

Schade, dass man die 94 Euro nicht einfach abziehen kann. *grr*

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2006 10:07
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

ohne eine antwort auf deine frage zu wissen, lupf´ ich dich mit einer gegenfrage wieder nach oben:

wieso?

Das ist doch für die Frage von roemer total unerheblich?!
Ist ja sicher interessant zu wissen, aber doch hier überhaupt nicht Thema!

@ LBM,

gerade weil es bislang nicht das thema ist,
halte ich ein wenig mehr hintergundinformationen für durchaus erheblich,
um eine solche frage qualifiziert und wertfrei zu beantworten.

in unkenntnis der weiteren zusammenhänge sind vorschnelle, einseitige
oder eben wertende antworten nicht ausgeschlossen

Schade, dass man die 94 Euro nicht einfach abziehen kann. *grr*

hiermit und vor allem mit *grr* kommt bereits eine wertung in diesen fall,
die wir uns (noch) überhaupt nicht erlauben können,
wir können nur spekulieren ...

wir wissen nicht,
warum roemer seinen 10-jährigen sohn noch nie gesehen hat

wir wissen nicht,
wie es zur geburt des kindes kam,
ob es ehelich/unehelich ist,
wie das SR, ABR odr UR verteilt
und v.a.m. ...

und wir wissen nicht,
warum die mutter die weitergabe ihrer anschrift untersagt hat

ich erinnere an die zahnspangendiskussion,
in welcher zur beantwortung der ausgangsfrage notwendige informationen
"scheibchenweise" nachgeliefert wurden,
wonach die diskussion im weiteren verlauf "verbal entglitt" ...

@roemer

ich hoffe, du verstehst, dass ich deine ausgangsfrage noch immer nicht beantworten kann/mag

@ mods and @admins

vielleicht schneidet ihr meinen beitrag ab,
da ich auf roemers frage nun so gar nicht eingehe

vielmehr möchte ich hiermit die (bereits angefangene) diskussion nochmal anregen,
ob es nicht sinnvoll wäre, von jedem "frischling" steckbriefhaft o.ä.
ein paar grundlegende hintergrundinformationen "abzuverlangen",
bevor´s an die erste frage geht

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2006 15:35
 Uli
(@Uli)

vielmehr möchte ich hiermit die (bereits angefangene) diskussion nochmal anregen,
ob es nicht sinnvoll wäre, von jedem "frischling" steckbriefhaft o.ä.
ein paar grundlegende hintergrundinformationen "abzuverlangen",
bevor´s an die erste frage geht

Das werden wir sicherlich nicht tun. Hier hat jeder Zugang und es steht jedem frei so viel von sich zu erzählen wie er mag. Er muss dann im Zweifel damit leben, dass die Antworten , die er hier bekommt, nur so wertvoll für ihn sind, wie sie auch zu seinem realen Leben passen.

gerade weil es bislang nicht das thema ist,
halte ich ein wenig mehr hintergundinformationen für durchaus erheblich,
um eine solche frage qualifiziert und wertfrei zu beantworten.

in unkenntnis der weiteren zusammenhänge sind vorschnelle, einseitige
oder eben wertende antworten nicht ausgeschlossen

Vielleicht mag die KM ihren Wohnsitz nicht mitteilen, weil sie sich gestalkt fühlt oder real auch wurde. In diesem Fall mag das verständlich sein. Vielleicht möchte sie auch aus rein egoistischen Motiven den Kontakt unterbinden. Letztlich für die konkrete Frage egal. Ich denke aber, dass sie auf jeden Fall eine Mitwirkungspflicht hat. Es wird sicher eine Möglichkeit geben, dem Amt die Anschrift mitzuteilen. Immehin benötigt man für die Eintragung des halben Kinderfreibetrages auch alle 2 Jahre eine Lebensbescheinigung.

Wenn die Mutter hier nicht kooperativ ist, halt ich das "grr" durchaus für angebracht!

wir wissen nicht,
wie es zur geburt des kindes kam,

Ich denke mal, dass dies sein üblichen Weg gegangen ist.  🙂

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2006 16:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Uli: Danke, das war es, was ich meinte. Ich denke, Unterhalt und Umgang sollten ja stets getrennt betrachtet werden, zumindest sagt man das ja immer im Fall "KV zahlt nicht ist kein Grund für KM rückt Kind nicht raus". Außerdem denke ich, sollte bei mutwilliger Einflussnahme auf die Einkommensminderung bei Vorliegen eines Titels (?) und der daraus gesicherten Pfändungsmöglichkeiten der KM durchaus eine gewisse Mitwirkungspflicht begründen.

Zumindest sollte erzwingbar sein, dass sie ihre Adresse den entsprechenden Behörden hinterläßt, diese dürfen ja Daten sowieso nicht weitergeben (an Dritte).

Von daher würde ich schon denken, dass es da Möglichkeiten geben sollte.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2006 22:30
(@roemer)
Schon was gesagt Registriert

Einen lieben Dank an Euch, dafür dass Ihr Euch konstruktiv mit meinem Anliegen auseinandergesetzt habt. Die Ratschläge von dir, Uli und liebe lausebackesmama nehme ich gerne an und versuche auf diesem Weg etwas zu erreichen. Ich hoffte im insgeheimen auf eine Norm, die mir die Durchsetzung meines Anspruchs erleichtert, aber mit einer Kopie des Antrages und einem erklärenden Schreiben lässt sich vielleicht ja das Jugendamt insoweit beeinflussen, dass es der KM den Sachverhalt nahelegt und alles Weitere positiv verläuft.

Auch für weniger hilfreiche Beiträge möchte ich mich mit einer kurzen Anmerkung bedanken...
Um eine wertefreie Antwort auf meine frage zu erhalten, habe ich die erforderlichen Umstände erklärt.
Da die Ansichten, wer ein guter Vater oder ein weniger guter ist, unterschiedlich sind, hatte ich mich dazu entschlossen, zwecks objektiver Beurteilung keine weiteren Angaben zu machen.
Das Kind entstammt einer knapp einjährigen Beziehung zwischen der damals 22-jährigen Mutter und mir. Nach beendeter Berufsausbildung entschloss sie sich dei Pille abzusetzen (allerdings ohne mein Wissen) und promt war sie Schwanger. Aufgrund der kurzen Dauer unserer Beziehung und diesem Vertrauensbruch, der mich mein ganzes Leben verfolgt, sah ich mich nicht in der Lage, eine Partnerschaft weiter zu führen. Hatte ich zwar aus moralischen Gründen versucht, aber nach einem weiteren dreiviertel Jahr nach der Entbindung ging es einfach nicht mehr und somit verließ ich Mutter und Kind. Die ersten drei Jahre versuchten wir einen Umgang auszuüben. Das sah dann so aus, dass ich mit dem Jungen zwei oder drei Mal Schwimmen ging, bis die KM mir Auflagen machte, z.B. sollte ich ihm bestimmte Anziehsachen kaufen (keine Badehose, sondern Freizeitkleidung für den Hin-u.Rückweg zur Schwimmhalle); an den verabredeten Woenden passte es dann nicht mehr und ich musste auf jeden Fall die Zeit allein oder in ihrem Beisein mit dem Jungen verbringen. Schlimmer wurde es dann als ich eine Freundin hatte. So trafen wir uns einige Male zu dritt; soll heißen: Kind, KM und ich. Letzendlich wollte sie noch mit mir zusammen sein und wurde von Mal zu Mal verbitterter wegen meiner ständigen Zurückweisungen. So waren weitere Treffen unmöglich und ich wurde passiv. Den Aufforderungen des Jugendamtes, mich unter Aufsicht in einem Spielzimmer der Behörde zu treffen, kam ich nicht nach. Es war damals nicht möglich, sich zu einigen. Ich bin deshalb der Meinung, dass es für das Kind besser ist, wenn die KM einen neuen Partner hat und die drei eine Familie gründen, in der es nicht immer Störungen durch den Umgang mit dem KV gibt. Darüberhinaus möchte ich das ja auch und wünsche dem Jungen alles Gute und einen lieben Papa.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2006 23:52