also werde dann auf 110% gehen. Welches dem IST - Zustand entspricht.
Mit 100% werde ich auf jedenfall "verknackt"
Und vielleicht hat die Gegenseite ja den Anstand um einzusehen das ich so viel wie ich verdient hattevor der Trennung
( bis 4 Wochen vor der Trennung >>> nach 4 Wochen im Krankengeld kam ja die Trennung )
Das ich so viel nimmer haben werde.
Und wenn Ihr das auch sagt das mann wenn Gehalt sich um 10% reduziert das man da unter den Voraussetzungen rauskommt dann ist das ok für mich.
Und es ist ja auch rechte Tasche / linke Tasche
Mit 110% habe ich dann schon ein wenig mehr Selbstbehalt gegenüber dem KM bzw. EU
Moin Gelackmeierter,
nach wie vor würde ich dazu raten, den Titel zeitlich auf das absehbare Ende des Krankengeldbezugs zu befristen.
Damit hättest Du dann dokumentiert, dass Du weißt, dass es Dir finanziell irgendwann finanziell schlechter gehen wird.
Wenn die Gegenseite dann einen unbefristeten Titel fordert, kannst Du diesen immer noch erstellen lassen.
Im Falle eines späteren Abänderungsversuches würde es einem Richter dann aber deutlich schwerer fallen, zu sagen "das hätten sie schon bei Titelerstellung wissen müssen, ergo: kein Grund für Abänderung".
Gruß
United
so dieses Schreiben habe ich mal an meinen Anwalt gesendet :
mal gespannt was und ob eine Resonanz kommt. Die denkt so langsam auch " mach doch was Du willst " :crash:
Ich danke Euch jedenfalls für Eure Meinungen und Eure Hilfe und tut mir leid wenn ich euch nerve. Aber bin total durch den Wind.
Guten Tag Frau xxx,
ich hatte gestern am 05.09.2012 wie besprochen den Termin auf dem Jugendamt in xxx zur Erstellung eines Titels.
Ihre Aussage :
- das ich den Titel in der Höhe erstellen kann wie ich möchte war korrekt.
- Das die den Titel dynamisch oder statisch machen war auch korrekt.
- Was allerdings nicht korrekt war ist, dass das Jugendamt Titel nicht zeitlich begrenzen würde. Das machen die. Die begrenzen einen Titel wenn es sein muss sogar auf einen Monat. Nur die schreiben keine Begründung rein warum.
Ich muss mir halt über die Konsequenzen im Klaren sein, die es hat wenn man zeitlich befristet sagte die Mitarbeiterin vom Amt. Ich fragte welche Konsequenzen ? Darüber dürfte Sie mir keine Auskunft geben das müsste mein Anwalt machen.
Aufgrund meines seit mittlerweile ca. 24 Wochen andauernden Krankengeldbezuges, der nicht eintretenden Besserung und der unsicheren Gesundheitsprognose habe ich noch max. 50 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Die Tatsache das ich überhaupt nicht weiss, wie es aufgrund dieser Tatsache qualitativ und quantitiv oder ob überhaupt beruflich weitergehen kann, macht es mir unmöglich einen Titel in der von der Gegenseite geforderten Höhe und sogar noch unbefristet zu erstellen.
Ich nehme als Grundlage jetzt den IST - Zustand.
Das sind 1977.- € Krankengeld ( entspricht 110% )
zeitliche Begrenzung des Titels bis zum Ablauf des Krankengeldes meinetwegen auch noch 2-3 Monate drüber hinaus. Entspricht 31.12.2013
Die Gegenseite wird einen befristeten Titel nicht akzeptieren und diesen einfordern. Ist mit klar. Bekommen die dann auch von mir, auch ohne das die gleich vor den Richter rennen müssen. Wahrscheinlich werden Sie auch die 110% nicht akzeptieren aber da lege ich es drauf an.
ABER : Im Falle eines späteren Abänderungsversuches/Abänderungsklage falls ich tatsächlich nur noch weniger arbeiten kann oder gar Berufsunfähig werde, ( weiss man bei Burn-Out und Depressionen ja nie ) würde es dem Richter wesentlich schwerer Fallen zu sagen :
" Sie wollen eine Abänderung ? Warum unterschreiben Sie einen Titel wenn Sie wissen das Sie aufgrund Ihrer Gesundheitsprognose den nicht bedienen können, das hätten Sie schon vorher wissen müssen " > ERGO keine Abänderung.
So habe ich zumindest was dokumentiert das ich auf Druck der Gegenseite hin der unbefristeten Titulierung in einer Höhe die ich vielleicht gar nimmer bezahlen kann künftig nachgekommen bin.
Tatsache ist die Gegenseite weiss das ich gesundheitlich am Ende bin und meine Prognose was Erwerbsfähigkeit angeht düster aussieht. Durch dieses Wissen wollen die schnelle Fakten schaffen. Daher auch die Rückdatierung des Trennungstermines.
Würde mich freuen wenn Sie mir hier Ihre Einschätzung zu dieser Vorgehensweise geben könnten.
Moin,
hast du das Schreiben wirklich so an diene Rain geschickt? Ob die sich nicht ein wenig ver…. Vorkommt hmm.
Klar kannst du den Titel befristen wie du willst, allerdings sollte er mindestens zwei Jahre laufen, damit er nicht gleich vom Richter als Obsolet erklärt wird.
Tituliere den IST-Zustand und befriste den Titel auf mindestens 2 Jahre, dies deckt sich dann auch mit dem erneuten Auskunftsersuchen der KM – zumindest kann man damit die Befristung besser Begründen als die anderen theoretischen Möglichkeiten die du hier bereits aufgeführt hast…
Gruß Zahltag
Hallo,
wenn dein Krankengeldbezug noch 50 Wochen max. ist würde ich die Urkunde auf ein Jahr (52 Wochen) befristen, mit dem Hinweis, dass -sollte sich in diesem Zeitraum - deine finanzielle Situation ändern, du sofort neu Auskunft erteilst und einen den neuen Einkünften nach aktuellen Titel erstellen lassen wirst.
Das wäre für mich das Optimum. Damit kann die KM nachfragen und du kannst schreiben, dass du weiter in Krankengeldbezug bist. Evtl. schreibst du auch rein, dass du viertelährlich der KM unaufgefordert Auskunft über dein Einkommen erteilst.
Aber auf keinen Fall länger als das Krankengeld titulieren. Solange dieser Titel nicht aus der Welt ist musst du den titulierten Betrag zahlen.
Sophie
Tituliere den IST-Zustand und befriste den Titel auf mindestens 2 Jahre, dies deckt sich dann auch mit dem erneuten Auskunftsersuchen der KM – zumindest kann man damit die Befristung besser Begründen
das klingt logisch da ich ja sowieso alle 2 Jahre zur Auskunft verpflichtet bin.
Gut kann dann sein das ich im Worst Case dann 110% bezahle anstatt nur 100% bezahlen zu müssen aber wegen den paar Euros.
Das ist mir ja völlig egal !!!
Mir geht es nur darum das wenn ich je nimmer ins Berufsleben zurückkommen KÖNNTE, das ich keinen Titel an der Backe habe der nicht mehr abänderbar ist.
So mache ich das jawohl.
Ich hätte so geschrieben:
Sehr geehrte Frau (RAin),
bezüglich einer Titulierung des Kindesunterhaltes erklärte mir das zuständige Jugendamt, daß eine Titulierung nach meinen Vorgaben erfolgen könne.
Ob ein so erstellter Titel von der Beistandschaft akzeptiert oder aber zur Überprüfung einem Gericht vorgelegt werde, darüber wolle bzw. dürfte man mir keine Auskunft geben und hat mich zwecks Beratung an Sie verwiesen.
Aufgrund meines derzeitigen und mir für weitere 50 Wochen zustehenden Krankengeldes und aufgrund einer äußerst schlechten gesundheitlichen Prognose für die Zeit danach möchte ich einen Titel unterzeichnen, der von Höhe und Dauer an das Krankengeld anknüpft.
Spricht Ihrerseits etwas dagegen?
Für eine zeitnahe Antwort bin ich Ihnen dankbar, um die Angelegenheit zügig abschließen zu können.
Freundliche Grüße vom
Gelackmeierten
Kurz und knapp,
fertig und ab!
W.
hast du das Schreiben wirklich so an diene Rain geschickt? Ob die sich nicht ein wenig ver…. Vorkommt hmm.
du ob die sich so vorkommt oder nicht ist mir zimelich wurscht.
Die sagt zu mir frei weg dass das Jugendamt keine zeitliche Begrenzungen macht. Und diese Aussage war schlicht falsch.
Ich frage mich so langsam immer mehr ob das der richtige Anwalt ist.
Letzten Freitag hatte ich nen Termin bei der.
Sie sagt die Forderungen der Gegenseite muss Sie erst noch nachrechnen. Es sei ersichtlich das die Gegenseite bei den Forderungen des KU recht hat. Da solle ich den Betrag nachzahlen den wir ungerechterweise reduziert hatten. Habe ich sofort gemacht. Gar kein Thema.
Bei TU gegenüber Ehefrau muss Sie nochmal rechnen. Heute um 16.45 Uhr kam eine Email ob ich die Nachforderungen der Gegenseite jetzt nachweislich schon getätigt hätte. Und ob ich Ihr heute abend per eingesannt oder Fax diese Überweisungsträger noch zukommen lassen kann spät. morgen 8.30 Uhr ?!?!?!?!? Hääää ?
Genauso wollte Sie die Jugendamtsurkunde von mir gefaxt haben. Obwohl ich Ihr heute vormittag die Frage / Einschätzung gesendet habe bezgl. zeitlicher Befristung.
Wirklich da kriege ich von Euch 10000000000x mehr Tipps und Ratschläge als wie von der.
Und da wundert Ihr euch das ich so durch den Wind und nervös bin.
@brille007 ( Martin )
ich werde mich morgen mal mit meiner Noch ehefrau versuchen zusammen zu setzen. Wir müssen da mal "Druck vom Kessel" nehmen. Ich gebe Dir da vollkommen recht. Die einzigen wo da profitieren sind die Anwälte. Und der Anwalt der Gegenseite ist meinem wohl eindeutig überlegen. Wenn er mich nicht mal wegen dieser Jugendamtsurkunde richtig aufklären kann. Die Frage ist in wie weit man jetzt noch auf eine sog. Scheidungsfolgenvereinbarung "umswitchen" kann. Vielleicht kannst mich mal über so eine Scheidungsfolgenvereinbarung aufklären.
Moin DerG,
Du scheinst Deine Anwältin als Feindin zu sehen und auch so zu behandeln, was auf diese nicht sonderlich motivierend wirken dürfte.
Sie hat mE insofern recht, als Sie die Auffassung des Beistandes wiedergibt, der grundsätzlich auf dynamische und unbefristete Titulierung drängt.
Davon unabhängig ist die Aufgabe des Urkundsbeamten zu sehen, der bzw die sich neutral zu verhalten und mW nach Deiner Vorgabe zu titulieren hat.
Der Beistand als Interessenvertreter des Kindes kann dann den Titel durchwinken oder gegen diesen/Dich vorgehen, wenn er den Rechtsschutzs des Kindes verletzt sieht oder ihm irgendwie danach ist. Dann entscheidet das Gericht nach seinen Vorstellungen... (in der Spannweite Hängen, Erschießen, Köpfen usw. ... des Pflichtigen!)
W.
Moin DerG.
Einige Gedanken noch zu Deiner Situation:
Du erhältst zeitlich begrenztes Krankengeld aufgrund vollständiger Arbeitsunfähigkeit.
Um im Anschluß ein Netto-Erwerbseinkommen in ähnlicher Höhe erreichen zu können, müßte Deine quantitative und qualitative Erwerbsfähigkeit hinreichend gegeben sein.
Ist das zu erwarten?
Selbst wenn dieser Zustand in Aussicht steht, solltest Du mit Rücksicht auf Deine gesundheitliche Biographie eine Tätigkeit und in einem Ausmaß anstreben, die ganz sicher Deine Gesundheit sichert.
Davon ausgehend wäre jede Verpflichtungserklärung zu vermeiden, die über das sichere Krankengeld hinaus geht und in eine Dein Einkommen betreffende unsicheren Zeit danach reicht.
Ist eine entsprechende befristete Titulierung beim JAmt nicht möglich, dann eben beim Notar - oder Du läßt es auf eine spätere Klage ankommen mit noch späterem Beschluß, der dann vermutlich schon Deine Sitution nach Bezug des Krankengeldes wird berücksichtigen können.
Beistände haben in ihren Entscheidungen gewisse Ermessensspielräume. Lege dort - unter dem Mantel der Verschwiegenheit - ärztliches Atest und Prognose (vorzugsweise Deiner Versicherung) vor.
Wenn Du den zustehenden KU nach Leitlinien korrekt zahlst, das JAmt oder die KM eine Titel-Befristung wegen Krankeit nicht anerkennen, dann könnte der Erfolg einer Klage nur mit dem Ziel einer unbefristeten Titulierung fraglich sein - oder die Klage hat sich in 50 Wochen aus Mangel an Rechtsschutzbedürfis sogar erledigt.
Wie sich TU vor und EU nach Scheidung entwickelt, das hängt mW ganz davon ab, ob die Scheidung vor oder nach Wegfall des Krankengeldes vollzogen wird, mal ganz davon abgesehen, daß Du bereits vor der Trennung eingeschränkt arbeits- und erwerbsfähig warst.
MW sollten diese Dinge besser nicht im Verbund Gegenstände des Scheidungssverfahrens sein, um sie ggf besser angreifen zu können.
W.
DerG.
Ach und...
Für mich bleibt weiter die Frage spannend, was denn passiert, wenn die Scheidung erst nach Wegfall des Krankengeldes vollzogen wird, wenn Du bis zur Scheidung arbeitsunfähig bleibst oder stark erwerbsgemindert bist, Deine Noch-Frau aber diesbezüglich (trotz Kind) wenig bis kaum eingeschränkt ist?
Wer ist dann wem gegenüber zu TU verpflichtet, wie sind die Auswirkungen auf den EU später.
Wie vertragen sich die Ansprüche dann mit dem KU?
Die Fragen wurden hier alle schon einmal angeschnitten.
Mich interessiert, wie Deine Anwältin dazu steht.
W.
letztlich hat sich die Fage wie die JU aussehen sollte zwischenzeitlich erledigt da de Gegenseite mich verklagt hat das ich keine JU bis dato vorgelegt habe.
Meine Anwältin schrieb mir, da bräuchte ich jetzt nimmer rumdiskutieren. Jetzt legt der Richter fest was da reingeschrieben wird und was nicht. Einen weiteren Termin beim JA könne ich mir nun sparen da die Klage läuft.
Ich kann nur sagen das meine Nochehefrau den Trennungstermin fast um ein Jahr vorverlegen wollte. Warum kann ich mir keinen Reim drauf machen. Offizielle Version von Ihr ist, dass das alles wohl wesentlich günstiger für Sie als auch für mich wäre.
Ich sagte ein früherer Trennungstermin als der tatsächliche als ich ausgezogen bin wäre geschwindelt und fingiert. Ich möchte nichts fingieren. Sondern so wie die Tatsachen sind so sind sie nunmal. Trennung / Auszug war definitv an diesem Termin und gut ist. Und nicht 10 Monate früher.
Moin DG,
letztlich hat sich die Fage wie die JU aussehen sollte zwischenzeitlich erledigt da de Gegenseite mich verklagt hat das ich keine JU bis dato vorgelegt habe.
diese Klage war irgendwie naheliegend; seit gut drei Wochen diskutierst Du die Frage "100%" oder "110%", ohne dass diese Diskussion zu einem greifbaren Ergebnis namens "Unterhaltstitel" geführt hätte. Auch Deine DEF braucht für sich und Euer Kind finanzielle Planungssicherheit.
Meine Anwältin schrieb mir, da bräuchte ich jetzt nimmer rumdiskutieren. Jetzt legt der Richter fest was da reingeschrieben wird und was nicht. Einen weiteren Termin beim JA könne ich mir nun sparen da die Klage läuft.
naja, einen Titel kannst Du auch jetzt noch erstellen lassen; dafür musst Du nicht das Ende des Gerichtsverfahrens abwarten. Dann streitet Ihr ggf. um die Differenz zwischen Titel und Forderung.
Ich sagte ein früherer Trennungstermin als der tatsächliche als ich ausgezogen bin wäre geschwindelt und fingiert. Ich möchte nichts fingieren. Sondern so wie die Tatsachen sind so sind sie nunmal. Trennung / Auszug war definitv an diesem Termin und gut ist. Und nicht 10 Monate früher.
auch das musst Du selbst wissen. Ein früherer Trennungstermin (und damit eine frühere Scheidung) würde Dir 10 Monate Trennungsunterhalt ersparen und Deine Rentenpunkte schonen. Und für Dein ohnehin angegriffenes Nervenkostüm wäre es auch vorteilhaft. Insofern ist das ein Geschenk Deiner DEF an Dich, das Du ihr undankbarerweise aus der Hand schlägst.
Wichtig wäre allein, dass SIE (bzw. ihr Anwalt) den frühen Trennungszeitpunkt schriftlich vorträgt; dann müsstest Du nur dazu nicken, aber könntest von niemandem der Unwahrheit bezichtigt werden.
Aber wenn Du es auch hier hyperkorrekt haben oder die Scheidung verzögern willst: Es kostet Dein Geld, Deine Lebenszeit und Deine Nerven.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@martin
Du meinst also das.es trotzdem noch sinn machen wuerde eine urkunde der gegenseite vorzulegen ? Selbst wenn diese nur zeitlich befristet 24 monate ware ? Also ich selbst finde dies besser. Weil das sieht besser aus als wie wenn Man gar nichts tun.wuerde.mich wundert halt nur das die anwaeltin jetzt sagte ich solle aufgrund des mittlerweile angelaufenen verfahrens jetzt nichts mehr machen ?! Denke dadurch wird.der streitwert hoeher und Sie verdient mehr geld ?! Wie gesagt mal klare anweisung von.ihr nichts mehr erstellen zu lassen und das gericht entscheiden zu lassen. Aber da bin ich nicht angetan von.
Moin.
Wie gesagt mal klare anweisung von.ihr nichts mehr erstellen zu lassen und das gericht entscheiden zu lassen. Aber da bin ich nicht angetan von.
Na, dann frag Sie doch nach dem warum Ihrer Empfehlung. Und wenn Sie dann kommt mit "weil den Gegenseite eh schon geklagt hat", dann durchaus mal nachfragen, ob ob ein Titel irgendwas ändert. Bin auf ihre Antwort gespannt.
Klar ist allerdings auch, dass die Hoffnung, dass die Gegenseite von zunächst von einer Klage gänzlich ablässt, weil ja immerhin der Großteil tituliert wurde, sogar (derzeit) mehr als der Titel gezahlt wird, nunmehr entfallen ist.
Ich vermute übrigens, dass Deine Ex auf Teufel komm raus jetzt alles festzurren will, bevor Du evtl. in ein paar Monaten (dann noch zu Ehezeiten!) berufsunfähigkeit anmeldest... Nicht, dass sie Dir noch irgendwelche Unterstützung zu kommen lassen muss (aber, das hatten wir ja auch schon an derer Stelle mal...)
Gruß, toto
Moin DG,
Du meinst also das.es trotzdem noch sinn machen wuerde eine urkunde der gegenseite vorzulegen ? Selbst wenn diese nur zeitlich befristet 24 monate ware ?
sagen wir mal so: Du bist derzeit nicht (mehr) in der Situation, Bedingungen zu stellen; Deine DEF gibt mit ihrer Klage den Takt vor. Du kannst mit einem Titel nur Schadensminderung betreiben. Eine Befristung auf 24 Monate wird dabei allerdings "krumm" aussehen; da wird die Mutter Eures Kindes bereits erfahren haben, dass ein Gericht diese Befristung nicht ausurteilen, sondern Dich für den Fall der Fälle auf eine Abänderungsklage verweisen wird.
Selbst wenn Deine komplette Berufsunfähigkeit eintreten würde, entfällt Deine KU-Pflicht nicht; Du müsstest den UH dann eben aus Deiner Rente leisten. Die Spielmasse wäre dann der nacheheliche Unterhalt für Deine DEF, die im Rang hinter Eurem Kind steht. Insofern verstehe ich das Gehampel nach wie vor nicht.
Ich vermute übrigens, dass Deine Ex auf Teufel komm raus jetzt alles festzurren will, bevor Du evtl. in ein paar Monaten (dann noch zu Ehezeiten!) berufsunfähigkeit anmeldest... Nicht, dass sie Dir noch irgendwelche Unterstützung zu kommen lassen muss (aber, das hatten wir ja auch schon an derer Stelle mal...)
das ist relativ unwahrscheinlich; die Erkrankung bestand ja bereits vor der Eheschliessung. Trotzdem haben die Ehepartner das Einverdiener-Modell gewählt; da lässt sich im Nachhinein wenig zu einem "ehebedingten Nachteil" umdeuten.
Deine DEF möchte eine schnelle Scheidung. Dass diese auch für Dich einige Vorteile (inklusive "Verhandlungsmasse") hätte, habe ich Dir gestern schon unter #92 erläutert. Ob Du mitspielst, entscheidest Du selbst. Wenn Du alle anstehenden Fragen gerichtlich klären lassen möchtest, wird's halt vorhersehbar teu(r)er.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hmmmh.
Zunächst ist bei Vorschlägen der Gegenpartei stets eine ordentliche Portion Skepsis angebracht.
Ich kann nicht erkennen, warum im Verfahren nicht noch ein dynamisch und auf die Zeit des Krankengeldbezuges befristeter Titel vorgelegt werden können sollte.
Das Gericht hätte dann nur noch über die Befristung zu entscheiden.
Ich kann auch nicht erkennen, ob ein Titel oder ein Unterhaltsurteil besser abzuändern ist.
Also, ich meine:
Befristeten Titel zeichnen, nach DT zahlen.
Dann Titel, Dauerauftrag und Ateste dem Gericht vorlegen, alles Richtung Ende des Krankengeldbezuges vor Scheidung verschieben... und beten.
W.
@ Martin
also ich habe jetzt entsprechen Deiner Empfehlung für morgen nochmals einen Termin beim JA ausgemacht.
Die bereitet mir eine Urkunde vor
Titulierung 110% ( entspricht dem IST - Zustand Krankengeld )
befristet bis 31.12.2014 ( das sind 2,5 Jahre ab Beginn KU )
Wenn die Gegenseite dagegen angeht BITTE SCHÖN !
Ich bring die Urkunde morgen nachmittag erstmal mit bevor ich was unterschreibe und würde die gerne besprechen.
Vorallem in der vom JA ausgestellten Urkunde bin ich mal gepannt ob da was von anteiligem Kindergeld € 92.- drin steht oder nicht
Habe ich keine Ahnung wie der Wisch aussieht. Wird so nen 08/15 Vordruck sein.
Moin DG,
Wenn die Gegenseite dagegen angeht BITTE SCHÖN !
das kann durchaus passieren; eine Befristung ist gesetzlich nicht vorgesehen, da Deine UH-Pflicht nicht im Dezember 2014 endet. Auch nicht bei Krankengeld- oder Rentenbezug. Manche Oberlandesgerichte verneinen sogar eine Befristung auf die Volljährigkeit.
Habe ich keine Ahnung wie der Wisch aussieht. Wird so nen 08/15 Vordruck sein.
wenn Du Dich in den fast 4 Wochen, in denen Du inzwischen in diesem Forum bist, ein bisschen mit dem Thema befasst hättest, wüsstest Du, dass Du kein Formular brauchst, sondern den "Wisch" auch selbst erstellen kannst - mit allem, was Du drin haben möchtest. Nur wie gesagt: Eine Gewähr dafür, dass die Gegenseite dann ihre Klage zurückzieht, gibt es nicht. Ggf. wird Dein Titel dann durch ein Gerichtsurteil ohne Befristung ersetzt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
das kann durchaus passieren; eine Befristung ist gesetzlich nicht vorgesehen,
Allerdings ist eine Befristung auch nicht gesetzlich verboten.
Schon alleine deswegen nicht, weil die ganze Titulierung überhaupt nicht gesetzlich vorgeschrieben ist sondern auf der Anmaßung der Justiz beruht, ihre Regeln selbst festzulegen, statt das, wie sonst in Rechtsstaaten üblich, der Legislative zu überlassen.
Da es ja bei einem Titel nicht nur um das grundsätzliche Bestehen einer Unterhaltspflicht dreht, sondern auch um dessen Höhe, erscheint mir eine Befristung in der Situation des TO durchaus angemessen.
Und meines Wissens gibt es überhaupt erst ein OLG-Urteil, dass eine Klage wegen der Befristung zugelassen hat.
Die Regel ist es jedenfalls noch nicht.
Ob es jetzt besser gewesen wäre, 100% unbefristet oder 110% befristet titulieren zu lassen sei mal dahin gestellt aber 110% unbefristet wäre aus meiner Sicht jedenfalls falsch gewesen.
Es gibt aus meiner Sicht keinen Grund, sich in vorauseilender Resignation immer schon selbst nach den übelsten OLG-Urteilen zu richten.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.