Der JA Termin steht ja nächste Woche an.
also ich werde mit 110% dynamisch titulieren lassen
Das enspricht dann dem Wert den ich derzeit und auch noch ein Jahr an Krankengeld bekomme.
Der Forderung der Gegenseite meines der letzten 12 Monate durchschnittlichen Gehaltes zu titulieren ( € 2.500.- )
werde ich nicht nachkommen.
Ich denke selbst wenn eine Klage kommt die € 2.500.- titulieren zu müssen denke ich nicht das ich aufgrund meiner schlechten gesundheiltichen Verfassung und dem seit Monaten vorliegenden Krankengeldbezug gute Chancen habe es bei den 110% belassen zu können.
Ich werde den KU gemäß den € 2.500.- bezahlen ( wie bislang getan ) um guten Willen zu zeigen
Aber titulieren mit Sicherheit nicht.
Was ich immer noch nicht weiss, unter welchen Voraussetzungen eine Abänderungsklage Erfolg hat.
Angenommen mein Krankengeld läuft nach 78 Wochen ab ( 24 Wochen sind ja schon rum ) und ich stehe mit keinerlei Einkommen mehr da komme ich dann aus der Titulierung von 110% Prozent raus ?
Ja getrennte wohnungen. Und km versorgt kind
OK. Dann ist der Drops gelutscht.
Dann besteht grundsätzlich KU-Anspruch gegen Dich.
Die Höhe richtet sich nach Deinem Einkommen, zZ Dein Krankengeld.
Da nicht klar ist, wie es krankeitsbedingt im Anschluß aussieht, ob Du ausreichend oder überhaupt Erwerbseinkomnen wirst generieren können, ist eine Titulierung des KU, wenn überhaupt, nur bis zum Ende der Krankengeld-Zahlung vertretbar.
Danach sehe ich Erwerbsobliegenheit versus Gesundheit an Dir zerren.
Für Bedienung von KUansprüchen erwarte ich eingeschränkte, für EU keine Räume, wenn Dir Dein Leben lieb ist.
W.
KU muss ich zahlen selbst wenn ich nach der krankengeldphase kein einkommen mehr habe. Und will ich ja auch zahlen. Mein anwalt sagte dass das JA mit sicherheit keine zeitlich begrenzte urkunde ausstellen wird. Und schon gar nicht auf ( wie in meinem fall ) auf 50 wochen ( begrenzt solange laeuft noch das Krankengeld ).
Drehen Wir das rad mal weiter .
Ich tituliere jetzt 110% ( entspricht jetzigem Krankengeld )
Gegenseite wird dagegen klagen weil bisheriges einkommen bei 2500.- lag
Sehe hier aber gute Chancen die Klage abwehren zu koennen.
Jetzt falle ich in 50 wochen aus dem Krankengeld raus. Das heisst rutsche dann in hartz4.
Dann werde ich eine Abaenderungsklage durchfuehreb muessen. In dem ich sage "tut mir leid kein einkommen mehr da ausser hartz 4.
Dann wird die Titulierung so hoffe ich doch aufgrund dieser Tatsache problemlos auf 100% zurueck zu nehmen sein ? Und fuer diese Frage benoetige ich mal eure Einschaetzung.
Hi,
eine Abänderungsklage ist niemals problemlos. Wenn du jetzt im Wissen um dein Krankengeld und im Wissen eventuell in Harz4 zu landen (weil keine große Aussicht auf Besserung) einen Titel erstellst, dann wirst du dich bei der Abänderung fragen lassen müssen warum du einen Titel erstellst den du aller Vorraussicht nach nur eine begrenzte Zeit hast bedienen können.
Nimm den Mindestunterhalt und bezahl den. Wenn du nicht mehr bezahlen kannst dann beantrag als aller erstes Harz4 als Ergänzung weil du durch deine Unterhaltspflicht bedürftig wirst.
In dieser Situation auf die Exe zugehen zu wollen und 110% zu bezahlen finde ich jedenfalls sehr gewagt. Ja die Exe wird es nicht angebracht finden, und sie wird vermutlich klagen, aber das wird sie auch wenn du die 110% titulierst unter Umständen irgendwann. Vorrauseilender Gehorsam bringt dich jedenfalls nicht weiter.
Sinniger wäre unter Umständen die 100% zu titulieren und solange dein Krankengeld die 110% gerechtfertigt diese freiwillig zu bezahlen. Dann solltest du aber auf die Überweisung auch eine Bemerkung zu dieser freiwilligen höheren Zahlung schreiben.
LG
nadda
Moin DerG.
Du bist derzeit krankheitsbedingt vollständig arbeitsunfähig, kannst in Deinem zuvor ausgeübten Beruf nicht mehr tätig sein. Das begründet den Anspruch auf Krankengeld als Versicherungsleistung.
Danach wird zu klären sein, ob und in welchem Grad Du erwerbs(un)fähig bist, welche Tätigkeit Du in welcher Dauer noch ausüben kannst. Weiter geht es dann uU im SGB II, mit Rente oder Grundsicherung usw.
Solltest Du Sozialleistungen beziehen, dann wird vermutlich geprüft, ob und inwieweit die eheliche bzw. nach-eheliche Solidarität zu beanspruchen ist.
In Verbindung mit KU könnte das richtig knifflig werden.
W.
also jetzt komm ich nimmer mit. Teilweise heisst es wenn sich die äußeren Umstände NACHWEISBAR ändern :
- in dem Fall "wegbruch" des bisherigen Nettogehalts von € 2.500.- auf Krankengeld € 1.950.-
- in 50 Wochen ggf. auch noch "wegbruch" des Krankengeldes falls ich bis dahin nicht mehr auf die Füße komme auf Hartz 4 oder sonst ein Niveau
dann kann man einen Titel durch Abänderungsklage ohen Probleme ändern. Jetzt auf einmal doch wieder nicht ?
- Fakt ist ich zahle derzeit KU auf Grundlage der € 2.500.- FREIWILLIG !!!!
- Fakt ist ich habe nur noch € 1.950.- Einkommen durch das Krankengeld - deshalb werde ich den KU ab nächsten Monat auch auf diesen Betrag Einkommensgruppe reduzieren
Und titulieren hätte ich das auch so lassen. Wenn Ihr jetzt aber sagt ACHTUNG !!! Du wirst da nen Problem haben im Falle das du nicht wieder auf die Füße kommst von dieser Titulierung 110% "wegzukommen" auf 100% dann wirft das mein ganzes Konstrukt schon wieder über den Haufen. Zeitliche Begrenzung sagt mein Anwalt macht das JA nicht. Mein Anwalt sagt auch ich solle den Betrag meines bisherigen Gehaltes € 2.500.- titulieren lassen. Ich fragte warum ? Das werde ich nie wieder verdienen !
Dann "schwafelte" er was von Gegenklage der Gegenseite und Rechtshängigkeit und bla bla bla und was weiss ich. Habe ich nicht verstanden ( schützt mich aber nicht vor Strafe ich weiss )
Selbst wenn ich zum Sozialfall werde komme ich nicht darum herum 100% Kindesunterhalt zu zahlen. Ist ja auch ok so.
Du kannst mit einer 100%-Titulierung den Streitwert vermindern, aber nicht den finalen Unterhaltsbetrag festlegen. Deine Ex kann - mit einiger Aussicht auf Erfolg - mindestens Dein Krankengeld von 1.977 EUR als Basis nehmen und auf 110% klagen. Dass Du irgendwann aus dem Krankengeldbezug herausfallen und nicht mehr ins Arbeitsleben zurückkehren könntest, interessiert bei dieser Berechnung nicht so wenig wie Dinge die in der Zukunft passieren könnten.
Was ist das für eine Ungerechtigkeit !? Ich lese das so das ich sogar lt. Rechtsprechung 115% titulieren lassen MUSS. Aber wahrscheinlich gar nicht mehr im Stande sein werde den Betrag aufzubringen. Der Weg ist ja vorgezeichnet.
Die Dame vom JA wird mir da nicht helfen das ist mir klar. Die hat Ihren Vordruck und da steht drin. Wieviel Prozent und bis zur Voleendung des 18ten Lebensjahres. Zack bums aus. Sondervereinbarung wie das Krankengeld und unsichere Gesundheitsprognose werden die nicht interssieren. Warum auch ?
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Und zum Thema nachehliche Solidariät :
Es ist Fakt das sich meine Ehefrau aufgrund meiner langjährigen Depression und Krebs von mir getrennt hat.
Gründe :
a) kommt nicht mehr damit zurecht ( ist ok so ! kann ich nachvollziehen )
b) will jetzt noch rausziehen aus mir was geht - Unterhalt und Zugewinn da Sie nicht erwartet das ich wieder auf die Beine komme. Sprich die Kuh muss mal melken solange sie noch Milch gibt.
So jetzt drehen wir das Rad mal weiter.
- Die Scheidung wird am nächtes Jahr ich sage jetzt mal April 2013 unterzeichnet.
- Bis dahin zahle ich Unterhalt gegenüber der Ehefrau und dem Kind auf Basis des Krankengeldes. Kein Problem mache ich.
Zum Juni 2013 falle ich aus der Krankengeldzahlung raus. Danach kein Einkommen mehr. Meine Barschaft ging aufgrund von Zugewinnausgleich, Unterhaltszahlungen, Anwaltskosten, etc. drauf
Ich hatte nur diese Barschaft als Vermögen. Keine Immobilien oder sonst was. Sprich bin Pleite.
Meine bis dahin Ex-Ehefrau die seither natürlich auch nichts sparen konnte an Barschaft ( da Sei ja von den dürftigen Unterhaltszahlungen leben musste konnte keine Rücklagen bilden und hat auch nen leeres Bankkonto )
ABER !!!
Sie hat in der Zeit der Ehe eine Immobilie geerbt die schuldenfrei ist. Diese Wohnung ist 110 qm groß. Sprich weit aus größer als eine KM mit einem Kind benötigt. Inwieweit ist Sie aufgrund dieses nachweislichen Immobilienwertes mir gegenüber ( der ich ja pleite bin und kein Einkommen mehr habe ) nachehelich solidarisch verpflichtet ?
Wisst Ihr ich frage deshalb weil das eigentlich noch der einzige Trumpf ist den ich ( weil ich ja eine Scheidungsfolgenvereinbarung anstrebe ) in der Tasche habe.
Nach dem Motto :
"OK ziehst du mir jetzt alles Zugewinnmäßig aus der Tasche ( ich spreche nicht vom Unterhalt ! >der ist für mich vollkommen ok wenn ich den zahle< sondern nur erstmal vom Zugewinn ) dann hole ich mir eben später einiges zurück"
Ich weiss das ist eine linke Tour und ich möchte eigentlich gar nicht das es soweit kommt. Aber wenn Sie jetzt alles rauszieht und auf Ihrem Recht besteht dann kann ich das ja wohl auch.
Habe ich im Rahmen der nachehelichen Solidarität da eine Möglichkeit Anspruch auf Unterstützung von Ihr ?
Hi,
ok, in deiner Situation würde ich folgendes machen:
Du suchst dir hier eine Titelvorlage, oder fragst die Fachmänner nochmal, nimmst das Ding mit zum Notar und titulierst 100% da du das ja auf jeden Fall bezahlen möchtest.
Arbeitet deine Ex?
Und wie lange bist du jetzt schon krankgeschrieben?
Beziehst du irgendwelche Sozialleistungen aufgrund deiner Erkrankung?
LG
Nadda
nein meine Nochehefrau arbeitet nicht
bin seit ca. 26 Wochen jetzt Krankgeschrieben.
Das heisst noch knapp ein Jahr läuft die Leistung "KRANKENGELD"
Was dann kommt KEIN PLAN !
Ich beziehe das Krankengeld aber sonst keine weiteren Leistungen.
oder fragst die Fachmänner nochmal
Haben wir hier Spezialisten ?
Die so eine Urkunde formulieren könnten ?
Ich weiss ich habe hier schon so viele Info´s auf meinem Thread bekommen. Aber der eien sagt soder andere so.
Der Anwalt von mir sagt wiederum ganz anders ( nämlich das für mich meiner Meinung nach schlechteste nämlich 115 % zu titulieren > wobei meinem Anwalt ist glaube ich meine Situation der unsicheren Gesundsheitsprognose nicht wirklich bewusst. )
... freiwillige Unterwerfung/Titulierung des KU aber bitte nur bis zum Ende der Krankengeldzahlung,
begründend dazu
- das ärztliche Gutachten, das die derzeitige Arbeitsunfähigkeit ausweist
- eine ärztliche Prognose zum Kranheitsverlauf im Hinblick auf die zu erwartende qualitative und quantitative Erwerbsfähigkeit.
Mit diesen Expertisen JAmt usw. ruhig zu stellen versuchen oder sogar selbst klagen zu lassen und bei dieser Gelegenheit die diversen Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach klären lassen - wenn das nicht bereits im Scheidungsverfahren geschieht.
W.
1.) - das ärztliche Gutachten, das die derzeitige Arbeitsunfähigkeit ausweist
2.) - eine ärztliche Prognose zum Kranheitsverlauf im Hinblick auf die zu erwartende qualitative und quantitative Erwerbsfähigkeit.
1.) kann ich nachweisen Habe ja Atteste über Krankenhausaufenthalte / Krankengeld
2.) habe ich nicht. Muss ich mir da eine erstellen lassen ? Gibt es sowas ?
Weiss doch mein Arzt nicht wie sich die Krankheit in einem Jahr darstellt.
Sowas kann man vor Ablauf des Krankengeldes in einem Jahr machen
Ich meine spätestens nach 50 Wochen Krankengeldbezug ( 26 Wochen sind ja rum )wird eh der medizinische Dienst der Krankenkasse auf mich zukommen über kurz oder lang. Wobei da sehe ich das kleinste Problem drin.
Hi,
ich stimme Wildlachs hier weitgehend zu, allerdings rate ich dir zur Stressvermeidung den Titel beim Notar zu machen, kostest nicht viel und du kriegst was du möchtest.
Allerdings muss klar sein: ein Titel der so kurz befristet ist wird gerichtlich angegriffen und vermutlich gekippt werden. Weshalb ich mit der Befristung vorsichtig wäre.
Dein Anwalt erscheint mir hier in Sachen Unterhalt nicht wirklich der richtige Anwalt zu sein, seinen Rat finde ich jedenfalls nicht klug.
LG
Nadda
Wenn der titel mit zeitlicher begrenzung sowieso gekippt wird warum.soll ich ihn.dann so.erstellen lassen. Bringt ja dann nos aussernoch mehr boeses blut. Und egal was kommt ob berufsfaehig oder nicht den ku von 100 % werde ich immer zu zahlen haben. Was ja auch ok ist. Und wenn ich ihn im worst case mal nicht mehr zahlen kann dann muss ich sowieso offenbaren das ich nichts mehr habe. Dann zahlt halt das JA solange bis bei mir wieder was zu holen ist.
Von daher bin ich eigentlich der meinung das eine zeitliche begrenzung vergessen kannst
Die gegenseite wird ja schon gegen die 100% angehen. Weil Sie mein bisheriges gehalt als grundlage nehmen.
Hallo liebe Fories, komme gerade vom JA, also die Dame sagte zu mir dass grundsaetzlich eine zeitliche Begrenzung in jeglicher Form moeglich ist. Sie begrenzt mir auch 1 Monat gar kein Thema. Problem ist nur das die Gegenseite auf eine Titulierung bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres klagen wird. Und das haette Konsequenzen fuer mich. Konsequenzen ? Was fuer Konsequenzen? Ich fragte nochmals nach den Abaenderungsmoeglichkeiten und habe ihr meinen Fall geschildert. Sie sagte : wenn sich das Einkommen unverschuldet aendert ab 10 % und faellt dadurch in eine andere Stufe sei die Titulierung mittels Abaendergsklage moeglich. Klar der Richter entscheidet ob die Aenderung des Einkommens hierbei gefuehrt wurde absichtlich (z.b. absichtlich nur noch 50% arbeiten oder oder Job annehmen der nicht der Qualifikation entspricht ) aber wenn nachweisslich ggf. Berufsunfaehigkeit droht sei anzunehmen ( aber tipps duerfte Sie mir als unterhaltspflichtigen gar nicht geben ) dass das durchgeht.
Nochmals eine Bitte an die Cracks hier :
Die Dame vom JA sagt das mit den 10% Mein Anwalt sagte das auch. diverse Stimmen hier sagten nein das stimmt nicht das sei nen Riesenproblem das abaendern. Kennt jemand hier klare Voraussetzungen.
Die schreibt mir jede Begrenzung rein. Die schreibt mir jeden Betrag rein. Ob statisch oder dynamisch Wobei die meisten dynamisch machen wuerden. Ich war ja auf dem Trip 110% zu machen bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres. Und wenn in einem Jahr kein.Geld mehr kommt Bzw. da ist koennen die ja mem nackten Kann in die.Tasche langen.
Moin,
ich bin zwar nicht der Titel-Crack - aber Du gibst Dir die Antwort doch schon selbst:
die Gegenseite auf eine Titulierung bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres klagen wird.
wenn sich das Einkommen unverschuldet aendert ab 10 % und faellt dadurch in eine andere Stufe sei die Titulierung mittels Abaendergsklage moeglich.
einer muss klagen! lass die anderen doch kommen, wenn sie wirklich wollen (zunächst zahlst Du ja auch mehr als Du titulieren hast lassen).
dann musst Du auch nicht diese Unwägbarkeit eingehen:
Klar der Richter entscheidet ob die Aenderung des Einkommens hierbei gefuehrt wurde absichtlich (
Gruß und alles Gute, toto
Hi
Wenn sich dein Einkommen um <10% ändert, kannst du eine Abänderungsklage einreichen, das ist soweit richtig.
Das Problem scheinst du noch nicht ganz erkannt zu haben.
Wenn du 110% titulierst, wirst du dieses schwer wieder abändern können, denn dein IST-Zustand lässt keine 110% zu.
Wenn du jetzt zahlen kannst(freiwillig) und du in ein, zwei oder drei Monaten feststellst, das dein IST-Zustand sich nicht ändert, oder sogar verschlechtert, sehen Gerichte das als ''vorübergehendes Ereignis'' an und du kannst erst nach 6 Monaten abändern.
Gruss Wedi
Wenn du 110% titulierst, wirst du dieses schwer wieder abändern können, denn dein IST-Zustand lässt keine 110% zu.
das ist ein Irrtum. Der aktuelle "Ist-Zustand" lautet "monatlich 1.977 € Krankengeld" und lässt die 110 % sehr wohl zu. Er lässt sogar eine Absenkung auf den verminderten Selbstbehalt eines derzeit nicht Berufstätigen von 770 EUR zu. Prognosen wie "in einem Jahr kann ich aber bestimmt noch nicht arbeiten" sind dafür so wenig relevant wie die Befürchtung "in einem Jahr könnte ich ja von einem Bus überfahren werden." Gerichte beurteilen nur Ist-Zustände; keine (unterhaltsmindernden) Eventualitäten, die in der Zukunft liegen. In solchen Fällen verweisen sie - zu Recht - auf die Möglichkeit einer Abänderungsklage.
Ob und wann die KM klagen würde, kann hier niemand vorhersagen, denn niemand kennt sie. Insofern ist es müssig, darüber zu spekulieren. Wer nur 100 % titulieren möchte, nimmt unter den gegebenen Voraussetzungen eben wegen 20 EUR im Monat eine Klage in Kauf. Kann man machen, wenn man die Konsequenzen erträgt und sich hinterher nicht über ein verlorenes Gerichtsverfahrens beklagt.
Im übrigen ist das Thema mittlerweile ausgiebig durchgekaut worden; auch der Chef hat >>>HIER<<< bereits klare Ansagen gemacht. Wir fangen daher jetzt nicht wieder von vorne mit dieser Diskussion an. Ansonsten ist dieser Thread ganz schnell wieder dicht.
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das ist ein Irrtum. Der aktuelle "Ist-Zustand" lautet "monatlich 1.977 Krankengeld"
:puzz:, das hab ich wohl überlesen.Ich dachte er würde jetzt schon knausern und wüsste nicht mehr ein noch aus, so klang es jedenfalls in sämtlichen Threads.
Dann bin ich hier raus.