Doch doch, meiner Lieber. 😉
Die Solidarität gebietet ja gerade, daß in diesem Fall die Frau eintritt, weil der Mann krankheitsbedingt erwerbsunfähig ausfällt.
W.
Wildlachs,
hier geht es aber nicht um Wunschinterpretation sondern um Rechtsprechung.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Eben. Die Rechtsprechung.
Auf jeder popeligen Anwaltsseite ist nachzulesen, welche Reche und Pflichten in diesm Fall abzuwägen sind.
Fakt und nicht Wunschdenken ist:
Der Mann war prägend vor der Trennung krank, ist arbeitsunfähig und ohne Einkommen, ist es bei der Trennung gewesen und auch weiterhin.
Wie sollte daraus ein Anspruch der Frau gegen ihn ableitbar sein können.
Wenn es seitens der Frau nicht schwerwiegende Gründe gibt, die ihre Arbeitaufnahme hemmen, dann hat SIE mE einzutreten.
Eheliche Solidarität ist grundsätzlich wechselseitig angelegt!
W.
Moin.
Du schreibst, dass Du gesundheitlich kürzer treten willst. Das würde ich Dir NICHT empfehlen. Zum einen wirst Du bald jeden Euro brauchen (und zwar wirklich jeden) zum anderen kann Dich auch das FamGericht dazu verdonnern, mehr zu arbeiten bzw. nimmt dieses dann einfach fiktiv Dein höheres Einkommen an. Also mache gerade auf diesem Gebiet bitte KEINEN Rückzieher.
Hier muss ich mal ganz energisch widersprechen!
Nach dem Willen der Justiz geht der Unterhalt vor aber nach deinem Willen, geht deine Gesundheit vorer, bzw. am vorsten und den Willen der Justiz sollte man keinesfalls vor die eigene Gesundheit stellen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin.
Mein Anwalt sagte ich solle den von Ihm berechneten Unterhaltsbeitrag in asboluten Zahlen ( 225.- € ) in die Jugendamtsurkunde schreiben lassen. Keine Prozentzahl ! Handelt es sich dann in dem Fall automatisch um eine statische Jugendamtsurkunde ? Oder soll ich zusätzlich lieber auf einen Vermerk bestehen wo mir das Jugendamt draufschreibt " statische Jugendamtsurkunde " ?
Desweiteren sagte mein Anwalt wenn sich der zu zahlende Unterhaltsbetrag um 10% nach unten bewegen würde, dann kann man den Titel hinsichtlich des Betrages ohne Aufwand und ohne Kosten für mich als Unterhaltspflichten ändern lassen ? Stimmt das ? Ich traue meinem Anwalt in der Sache nicht so richtig. Weil ich habe gelesen das so ein Titel nicht ohne Probleme abzuändern ist wenn der Unterhaltsberectigte nicht mitspielt. und wenn ja ändert dass dann das Jugendamt unter Vorlage meiner Einkommensbelege ?
Hier sind 2 Aussagen drin und beide sind falsch. Das scheint dein schlechtes Gefühl für diesen RA zu bestätigen.
Und das hier:
= bereinigtes bedarfsprägendes Gesamteinkommen Hauptverdiener € 1.121,53
...
Bedarf 1/2 x ( 1.121,53 € + 700.- € ) = € 910,76
Bedarfsdeckung € 700.-
-----------------------------------------------------------
Elementarunterhalt € 210,76
ist entweder Unsinn oder ich bin begriffsstutzig.
Wenn dein bereinigtes Netto 1.121,53 beträgt, dann bist du maximal zu 71,53€ leistungsfähig in Bezug auf Mütterunterhalt.
@Wildlachs, wenn er Einkommen über dem SB hat, egal aus welcher Quelle und sie hat nix, dann ist er ihr zu TU verpflichtet und nicht umgekehrt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ach wildlachs,
Du bist und bleibst ein Meister darin, aus falschen Annahmen richtige Schlüsse ziehen zu wollen... 😉
Fakt und nicht Wunschdenken ist:
Der Mann war prägend vor der Trennung krank, ist arbeitsunfähig und ohne Einkommen, ist es bei der Trennung gewesen und auch weiterhin.
Fakt und nicht Wunschdenken ist vielmehr:
Hauptverdiener ( Mann )
Monatsnettoeinkommen € 1977.- ( derzeit leider Krankengeld ) >>> wenn ich gesund wäre € 2405.-
[...]
Zweitverdiener Frau
Monatseinkommen aus Erwerbstätigkeit € 0.-
Darüber vor Gericht Streit anzufangen mit der Begründung, dass Krankengeld ja kein Einkommen und mithin nicht für Unterhalt einzusetzen wäre, wäre lächerlich. Zumal Krankengeld ja gerade dafür da ist, solche Unwägbarkeiten abzufedern; egal, ob der Empfänger und seine Angehörigen unter einem oder zwei Dächern wohnen.
Magst Du die Threads nicht mal durchlesen, in denen Du antwortest? Und Dich vor allem sachkundig machen, bevor Du mit nachweislich falschen Behauptungen hilfesuchende User verunsicherst? Oder einfach mal NICHTS schreiben, wenn Du keine Ahnung hast?
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Zur Zeit bezieht der TO Versicherungsleistungen als Ersatz für Einkommen.
Selbstversändlich werden diese verteilt - noch.
Das ist doch gar keine Frage.
Krankengeld ist aber zeitlich begrenzt, mW auf insgesamt 78 Monate.
Was dann, wenn das in der Ehe passiert, wenn noch während der Tennungszeit der TO als Bezieher von Erwerbseinkommen ausfällt?
In der Ehe sind beide grundsätzlich zu gegenseitigem Unterhalt verpflichtet. Ob und in welcher Höhe, das hängt von den ehelichen Umständen ab. Zwar waren die Rollen eindeutig verteilt, nicht nachvollziehbar, warum sich das aufgrund aktueller Umstände im Zuge der ehelichen Solidarität nicht ändern darf.
Sollte der TO komplett ausfallen, dann sehe ich die Frau in der Pflicht, oder beide landen im sozialen Netz.
Unter diesen Umständen etwas zu titulieren und festzuschreiben, halte ich für problematisch.
W.
huii da habe ich aber eine Diskussion losgetreten.
Also nochmals wegen dem Krankengeld.
Die bei mir feststehenden Depressionen gehen schon über Jahre und ich war deswegen immer wieder krankgeschrieben
( ABER NIE SO LANG DAS ICH KRANKENGELD BEKOMMEN HÄTTE ) aber ich kann Sie ärztlich attestieren das ich das schon seit Jahren habe und keine Show wegen der Trennung ist.
Im November 2011 wurde zusätzlich Krebs diagnostiziert. Der ist aber zwischenzeitlich im Griff. Aber seit Diagnose der Krankheit kamen die Depressionen noch mehr zum Vorschein. November und Dezember 2011 krankgeschrieben.
Habe dann Januar und Februar 2012 wieder gearbeitet. Voller Lohn KEIN Krankengeld
Aber dann Anfang März der erste totale Zusammenbruch. Was dann auch zur Krankschreibung führte und zu meinem ersten Krankengeldbezug wie gesagt im März 2012 ( für 4 Wochen ) .
April 2012 habe ich versucht wieder zu arbeiten. Hielt 3 Wochen. Dann *patsch* zweiter noch größerer Zusammenbruch. Seit Anfang Mai 2012 bis dato jetzt durchgehender Krankengeldbezug.
Am 20.05.2012 erfolgte die "Entsorgung" durch die Ehefrau. Sprich zum Zeitpunkt der Trennung war ich im Krankengeldbezug.
Juni / Juli 2012 ein Aufenhalt in psychosomatischer Klinik.
seit Mitte August 2012 Wiedereingliederungsmaßnahme begonnen. Ob ich die packe wage ich aber zu bezweifeln. extrem langer Arbeitsweg ( 75 km eine Strecke ), körperliche und vorallem psychische Belastung. Mein Arzt würde mich bestimmt jederzeit wieder rausnehmen aus der Wiedereingliederung und mich krankschreiben .
Mein Anwalt hatte erst den Unterhalt aufgrund den bisherigen € 2400.- gerechnet
Da legte ICH Veto ein und sagte geht so nicht weil
ich bereits zum Zeitpunkt der Trennung auf Krankengeldniveau war, sprich die € 1977.- und das auf unbestimmte Zeit
kann ja nicht sein das ich auf Basis der € 2400.- berechnet wird und der andere Sachverhalt völlig außer acht gelassen wird.
Desweiteren sagte ich das auch die extrem lange Anfahrt sobald ich wieder arbeite in die Berechnung mit einfließen muss.
Mein Anwalt meinte dass das die Gegenseite nicht akzeptieren wird da Sie dann auf einen Umzug näher zum Arbeitsplatz bestehen würde. Das hat aber alles gar nichts mit dem KU zu tun der ist für mich völlig ok ! Nur den EU will ich nach unten drücken so weit wie es geht.
EU zahle ich derzeit wie weiter oben im Thread beschrieben die
€ 281.- Hausgeld
€ 30.- Strom
€ 70.- EU
Und jetzt aber nochmal zum Thema Titulierung.
Selbst wenn ich Sozialhilfe kriege würde dann hätte mein Kleiner trotzdem das Recht auf Titulierung von € 225.- oder 100 % oder ? Sprich um eine Titulierung komme ich nicht herum ?
Versteht Ihr jetzt warum ich eine geringstmögliche Titulierung möchte ?
Mir ist es egal ob ich Zeitpunkt " JETZT " € 30.- mehr oder weniger zahle sondern wenn ich "abrutsche" das ich mir durch die evtl. jetzt höhere Titulierung nen Eigentor schiesse weleche ich dann zum Zeitpunkt des " abrutschens " bereue. Weil ich dann nimmer rauskomme
Zur Zeit bezieht der TO Versicherungsleistungen als Ersatz für Einkommen.
Selbstversändlich werden diese verteilt - noch.
Das ist doch gar keine Frage.
da war es noch eine Frage:
Der Mann war prägend vor der Trennung krank, ist arbeitsunfähig und ohne Einkommen, ist es bei der Trennung gewesen und auch weiterhin.
Wie sollte daraus ein Anspruch der Frau gegen ihn ableitbar sein können.
Krankengeld ist aber zeitlich begrenzt, mW auf insgesamt 78 Monate.
Was dann, wenn das in der Ehe passiert, wenn noch während der Tennungszeit der TO als Bezieher von Erwerbseinkommen ausfällt?
[...]
Unter diesen Umständen etwas zu titulieren und festzuschreiben, halte ich für problematisch.
der Konjunktiv spielt im Unterhaltsrecht keine Rolle. Unterhaltsregelungen bilden den Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Trennung ab; sie fragen nicht danach, was in vielen Monaten oder Jahren sein könnte. Es wird auch nicht danach gefragt, was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige in ein paar Jahren vom Bus überfahren wird oder vom Kirschbaum fällt.
Es muß mE geprüft werden, ob überhaupt eine Unterhaltskette besteht oder ob diese bereits gerissen ist.
bei einem Trennungsdatum zum
Am 20.05.2012 erfolgte die "Entsorgung" durch die Ehefrau.
ist da noch gar nichts "gerissen"; da wird die Unterhaltskette erst geschmiedet.
(Ich war nie verheiratet, die Materie ist mir nur aus der Anschauung bekannt. Sollte ich etwas übersehen haben und falsch liegen, möge man mir das nachsehen und mich bitte korrigieren.)
ist hiermit geschehen.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also ich möchte nochmal betonen, dass deine Gesundheit und die Wiederherstellung derselben, eindeutig den Interessen der Justiz, dich bis auf die Knochen auszupressen, vor gehen sollte und du auf gar keinen Fall versuchen solltest, gegen die absurden Unterhaltsforderungen anzuarbeiten.
Wenn die Justiz dich versklaven will, ist das schlimm. Du musst das nicht auch noch vorauseilenden Gehorsam unterstützen.
Die Justiz fordert immer mehr, als du du leisten kannst und je mehr du leistest, desto mehr wird gefordert.
Kuriere dich aus, nimm dir die Zeit die du dafür brauchst, bediene bestehende Unterhaltstitel (bzw. erstelle Titel in Höhe des Mindestunterhalts also Zeile 1 der DT) aus deinem Krankengeld und wenn danach nicht mehr genug zum Leben da ist, beantrage aufstockendes Hartz4.
Auch wenn Justiz und Jugendamt das gerne anders darstellen: Es dient nicht dem Kindeswohl, wenn du dich tot geschuftet hast.
Und als Unterhaltspflichtiger Hilfe vom Ja zu erwarten ist so, als wenn das Schaf den Wolf um Hilfe bittet.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Kuriere dich aus, nimm dir die Zeit die du dafür brauchst, bediene bestehende Unterhaltstitel (bzw. erstelle Titel in Höhe des Mindestunterhalts also Zeile 1 der DT)
das ist das was ich meine. Haltet ihr es nicht für angebracht erstmal nur die 100% bzw. die 225.- € zu titulieren
wobei ja trennungsfaq.de meint auf JEDENFALL STATISCH sprich die € 225.-
wobei ich sehe, wenn eh nur der Minestunterhalt tituliert ist immer noch keinen Unterschied oder Vorteil für mich ob STATISCH oder DYNAMISCH.
Mir ist auch klar dass das der Gegenseite nicht schmecken wird.
und die 225.- € sind ja ab Dezember diesen Jahres eh hinfällig wenn er 6 Jahre alt wird.
Ich zahle dann ja auch mehr ab Dezember kein Problem.
Aber aufgrund der Situation und der Tatsache das ich noch gar nicht weiss wie lange ich noch Krankengeld kriege müsste mir doch ein wenig Gehör geben vor einer Klage.
Es kann doch nicht sein das ich auf Basis der € 2400.- titulieren muss aber am Tag der Trennung und seither nur Krankengeld beziehe.
Ich würde mich in Fällen wie deinem immer auf das OLG Hamm berufen, welches ja in einer "freiwilligen" Titulierung immer auch eine positive Prognose für zukünftiges Einkommen sieht und deine Prognose gibt eben nicht mehr her, als den Mindestunterhalt.
Zu mehr kannst du dich in deiner Situation einfach nicht verpflichten.
Es kann natürlich passieren, dass du dann verklagt wirst und evtl. auch verlierst aber das würde ich mal darauf ankommen lassen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
soll ich da dann irgend einen "Passus" in JAU schreiben lassen ?
um das Ungemach von der Gegenseite etwas abzuwenden
oder € 225.- einfach titulieren lassen und gut ist.
DerG,
ich hatte Dir oben schon geraten, VOR ALLEM zunächst Deine gesundheitliche Situation zu klären.
Bevor nicht abzusehen ist, daß Du so leistungsfähig sein wirst, den Mindest-KU zahlen zu können, solltest Du freiwillig keinen Titel unterzeichnen.
W.
Ich würde dynamisch nach DT1 aber befristet auf das Ende der Krankengeldzahlung titulieren.
Aufgrund deiner Krankengeschichte, kannst du alles Andere nicht verantworten.
Du solltest den Textentwurf des JA dann erstmal mitnehmen, um darüber zu schlafen, bzw. mit deinem "Rechtsbeistand" (uns) zu diskutieren.
Und wenn das JA sich querlegt, dir die Weigerung schriftlich geben lassen und zu einem Notar gehen.
Der macht das auch.
Das kostet dort zwar Geld aber mehr als eine Schreibgebühr von rund 20,-€ darf er aber auch nicht nehmen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
den Mindestunterhalt kann ich schon bezahlen. Und den will und werde ich auch bezahlen. da reicht die "Barschaft" die nächsten 3 oder 4 Jahre aus. Nur wenn ich jetzt halt unnötig viel tituliere und ich sollte dann, sei es jetzt durch völliges abstürzen der Gesundheit oder auch durch Aufnahme eines anderen Jobs der einfach aufgrund der gesundheitlichen Situation nötig sein wird in dem ich nimmer so viel verdiene, dann habe ich halt die Befürchtung das ich selbst durch Abänderungsklage nimmer rauskome aus dem Titel.
"freiwilligen" Titulierung
ich wurde vom Anwalt derGegenseite aufgefordert die JAU zu erstellen. Spricht man dann trotzdem von einer freiwilligen Titulierung ?
Zumindest das OLG-Hamm macht sich diese etwas eigenwillige Auslegung zu eigen und warum solltest du dir das nicht in deine Argumentation einbinden?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Zumindest das OLG-Hamm macht sich diese etwas eigenwillige Auslegung zu eigen und warum solltest du dir das nicht in deine Argumentation einbinden?
@Beppo
ich habe am Freitag abend einen Termin bei meinem Rechtsanwalt.
Er hatte mir geraten 100% dynamisch zu titulieren. Bis zum Ende der Krankengeldzahlung meinte er wird auf jedenfall von der Gegenseite "geklagt"
Selbst das 100% dynamisch werden Sie schon "klagen"
Gint es im Falle einer Klage irgendwie nen Aktenzeichen oder Urteilsnummer auf das ich mich positiv für mich beziehen kann ?
Moin DG,
Er hatte mir geraten 100% dynamisch zu titulieren. Bis zum Ende der Krankengeldzahlung meinte er wird auf jedenfall von der Gegenseite "geklagt"
Selbst das 100% dynamisch werden Sie schon "klagen"
Du kannst mit einer 100%-Titulierung den Streitwert vermindern, aber nicht den finalen Unterhaltsbetrag festlegen. Deine Ex kann - mit einiger Aussicht auf Erfolg - mindestens Dein Krankengeld von 1.977 EUR als Basis nehmen und auf 110% klagen. Dass Du irgendwann aus dem Krankengeldbezug herausfallen und nicht mehr ins Arbeitsleben zurückkehren könntest, interessiert bei dieser Berechnung so wenig wie die Möglichkeit, dass Du morgen vielleicht vor einen Bus läufst und gar nicht mehr leistungsfähig bist: Unterhaltsberechnungen basieren immer auf aktuellen Momentaufnahmen (oder auf den eheprägenden Verhältnissen; dann wärst Du sogar bei 115%) und nicht auf Dingen, die in der Zukunft passieren könnten.
Selbst wenn Du tatsächlich nur 100% bezahlen musst, erhöht das vor allem die Verteilmasse für den Trennungs- und nachehelichen Unterhalt, den Du an Deine Ex abgeben musst. Insofern ist das ganz schnell eine "linke Tasche - rechte Tasche"-Geschichte, denn wie die Euros am Ende heissen, die Du abdrücken musst, ist (bis auf ein paar steuerliche Feinheiten) vollkommen egal.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.