wie sollte Jugenamt...
 
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wie sollte Jugenamtsurkunde aussehen ? Fallstricke ?

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(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

ok ! das ist schon mal ne Info
dennoch habe ich gelesen sollte man den "leidigen" Vordruck des Jugendamtes nicht unterschreiben ohen das definitv irgendwo geschrieben steht
STATISCHE JUGENDAMTSURKUNDE

auch habe ich gelesen dass das Kind mittlerweile sogar einen Anspruch auf eine DYNAMSICHE Jugendamtsurkunde hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 18:37
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

auf jedenfall werde ich ( insofern das möglich ist ) den ausgestellten Wisch vom Jugendamt zwar erstellen lassen  ( kostet ja nix )
und dann aber OHNE zu unterschreiben erstmal vom Rechtsanwalt anschauen lassen, ob da faule Eier verborgen sind.
Gibt s da Erfahrungen ob einem die JA die einem so mitgeben zum prüfen lassen ?

Ich habe halt nirgendwo eine .pdf oder Mustervorlage gefunden im Internet die mir hier etwas mehr Sicherheit vermitteln könnte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 18:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DG,

ich sehe bei Deiner Berechnung (mindestens) zwei Fallstricke:

- solange Du Krankengeld bekommst (und Unterhaltsansprüche danach berechnet haben möchtest), dürfte es schwierig sein, einen "Erwerbsbonus" unterhaltsmindernd anzubringen, da Du ja nicht erwerbstätig bist.
- Gleiches gilt für den Selbstbehalt; der sinkt in Sachen KU m. W. auf 770 EUR und bei TU/EU entsprechend.
- der Wohnwert einer Immobilie wird bis zur Scheidung deutlich geringer angesetzt.

Wenn Deine Frau nicht erwerbstätig ist, bewegt Ihr Euch pfeilgerade auf ein Leben am Sozialhilfesatz zu. Insofern wäre es möglicherweise sinnvoller, gemeinsam Lösungen für die Zukunft zu finden als sich in der jeweiligen Burg einzuigeln und auf die eigenen Rechte zu pochen.

Deine Probleme sind deutlich vielschichtiger und vor allem grösser als die Frage, ob Du den KU der nächsten Stufe im Dezember oder erst im Januar bezahlen musst; diese paar Euros sind peanuts, die in der Gesamtrechnung keine Rolle spielen

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 18:40
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

@ martin
ist schön das du mir diese Erläuterung gibst aber ich verstehe sie null komma null
Das einzige was ich rauslesen kann ist ein Leben am Sozialhilfesatz

NACHTRAG
aber fakt ist das ich mit Sicherheit noch bis Ende des Jahres im Krankenstand bleibe ( wenn ich überhaupt wieder rauskomme )
Von daher sehe ich es doch als angebracht an das man hier nicht die € 2.400.- ansetzt ( der letzten12 Monate )
sondern letztlich das was ich seit der Trennung tatsächlich bekomme nämlich halt die € 1.977.- ( Krankengeld )

NOCHMALIGER NACHTRAG
und fakt ist auch ich kann nicht arbeiten defintiv nicht im stande dazu
und fakt ist ebenso das meine Frau nicht arbeiten gehen wird zumindest nicht bis zur Beendigung des Trennungsjahres weil Sie weiss ich muss zahlen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 18:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DG,

ist schön das du mir diese Erläuterung gibst aber ich verstehe sie null komma null

deshalb versuchen wir ja, Dir zu helfen. Ein bisschen musst Du Dich allerdings schon selbst mit den Modalitäten des Familien- und Unterhaltsrechts beschäftigen. Es gibt dort jedenfalls keine Bonuspunkte für "das hab ich nicht gewusst".

Von daher sehe ich es doch als angebracht an das man hier nicht die € 2.400.- ansetzt ( der letzten12 Monate )
sondern letztlich das was ich seit der Trennung tatsächlich bekomme nämlich halt die € 1.977.- ( Krankengeld )

auch mit 1.977 bist Du in Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle; das bedeutet einen KU-Zahlbetrag von derzeit 257 und ab Dezember von 309 EUR. Hier nur 225 EUR titulieren zu lassen führt mit einiger Sicherheit zu einer Klage, die Du verlierst.

Die Differenz zwischen den verbleibenden 1.720 EUR und Deinem Selbstbehalt von 1.050 EUR führt zu einer (theoretischen) Verteilmasse von 670 EUR, die für den Trennungs- und Nachscheidungsunterhalt für Deine Frau zur Verfügung steht; ggf. noch etwas vermindert durch den Wohnwert ihrer ETW.

DAS ist die entscheidende Baustelle und nicht 30 EUR mehr oder weniger Kindesunterhalt oder die Frage nach "statisch" oder "dynamisch". Denn für Euer Einkommensgefälle ist nur Eure eheliche Rollenverteilung massgeblich; diese wird durch Unterhaltszahlungen (Stichwort: nacheheliche Solidarität) noch eine ganze Weile fortgeschrieben. Daran ist nichts "menschenverachtend" - warum sollte der Steuerzahler für die Folgen Eurer ehelichen Rollenverteilung aufkommen?

Dass Deine Noch-Frau nicht ausgerechnet jetzt zu arbeiten anfängt, sollte verständlich sein; Du willst so wenig wie möglich bezahlen und sie so viel wie möglich bekommen. Deshalb ja mein Rat, ggf. mit Hilfe einer Paartherapie nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen und nicht auf eigenen "Rechten" zu beharren. Denn damit gewinnen nur die Anwälte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 19:07
(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

auf jedenfall werde ich ( insofern das möglich ist ) den ausgestellten Wisch vom Jugendamt zwar erstellen lassen  ( kostet ja nix )
und dann aber OHNE zu unterschreiben erstmal vom Rechtsanwalt anschauen lassen, ob da faule Eier verborgen sind.
Gibt s da Erfahrungen ob einem die JA die einem so mitgeben zum prüfen lassen ?

Mir wollten sie vor Ort erzählen, dass es nicht geht.
Tip: Sage es klipp und klar VORHER dass du die Urkunde erst deinem Anwalt zeigen wirst bevor du sie unterschreibst. Wenn die Dame zickt weise sie daraufhin, dass du
a) jederzeit auch bei einem Notar diese Urkunde erstellen lassen kannst. Und da steht dann exakt das drin, was du vorgibst.
b) auch gern wieder gehen kannst.

Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 19:54
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Martin
ich finde es toll wie Du dich abmühst mir das zu erläutern aber dennoch verstehe ich es nicht.
Weiss nicht was du mit diesen € 1.720 .-meinst ?

Was ich verstehe ist das du mir rätst lieber die 257.- € titulieren lassen würdest um etwas " Druck vom Kessel " zu nehmen.
Der Titulierungsbetrag ist ja eh ab Dezember wieder hinfällig weil der Kleine dann 6 Jahre ist. Denke da muss eh ne neue Urkunde ausgestellt werden. Wobei wenn ich dann ab Dezember den Betrag von € 309.- einfach bezahle so nach dem Motto wo kein Richter da kein Klöger vielleicht wird dann auf eine neue Urkunde von der Gegenseite verzichtet.

Und wegen dem Unterhalt der Frau und diesen Berechnungsmodellen :
- das verstehe ich null komma null. Aber das werde ich auch nicht verstehen selbst wenn du dich noch so abmühst.
- Sie hat bislang mit dem Unterhalt an Ihre Person noch nicht rumgezickt. Wird aber kommen definitiv, weil Sie will mich in der Gosse sehen und sie weiss auch des jeder Schrieb und jeder Gang den ich vor ein Amt, Anwalt oder Gericht machen muss mich psychisch noch mehr kaputt macht und das ich kurz davor bin vollends in die Psychatrie zu kommen. Das ist ja das was Sie will dann hat Sie den Kleinen ganz für sich. Ein toter Vater IHRES Kindes ist besser als ein armer kranker Vater.vUnd was die Anwaltskosten angeht. Das kann Ihr ja auch egal sein, denn wahrscheinlich zahle ich deren Anwalt ( wir haben ja 2 ) auch noch. Weil Sie hat ja kein Einkommen.

Insofern ist eine Kommunikation zwischen uns beiden auch nicht mehr möglich. Weder miteinander noch über Mediatoren. Wenn der Jugendamtstermin kommende Woche auch so schlecht für mich läuft dann sehe ich für die ganze Trennungsfamilie eh schwarz.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 20:43
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Urkunde vom Notar ?
ist es 100% korrekt das man da nur € 20.- bezahlen muss ?
Dafür macht der einem ja nicht mal die Tür auf sonst.

Und ne Urkunde vom Notar wird doch mit Sicherheit gleich wieder als deutlich negativer angesehen von der Gegenseite als wie eine vom JA.
Also ich werde erstmal auf JA gehen und sagen was drin stehen sollte lt. meinen Vorstellungen.

Sprich Titulierungsbetrag € 257.- ( anstatt der € 225.- wie ursprünglich von mir gedacht )
>>> somit ist es auch eine statische Urkunde / wobei meines Wissen das Kind mittlerweile auf eine dynamische bestehen kann.

und zeitliche Begrenzung " bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres " wenn ich es richtig verstanden habe ist das gleichbedeutend mit dem Tag an dem das Kind seinen 18ten Gebtag feiert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 20:49
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Der,

ganz ehrlich: Rumweinen hilft auch nicht. Meinst Du, wir könnten sonst hier alle mit Dir schreiben? Jeder von uns hat diese Geschichten erlebt und sie sind lösbar - gerade mit den vielen guten Tipps der erfahrenen Mitglieder.

Trennungen sind hart. Du musst aber auch mal ein bisschen hinter die Psychologie des Ganzen kommen. Deine Exe kennt Dich sehr gut und weiss alle Hebel zu drücken. Deshalb: Mach doch mal etwas ganz unerwartetes. Zeig Dich kooperativ, gerade vor dem Jugendamt. Tu etwas für Dich, was wenig kostet, Dich aber voran bringt. Das kann Sport sein oder auch mal das regelmäßige Spazieren gehen.  

"Herr, gib mir die Gelassenheit die Dinge, die ich nicht ändern kann, zu ertragen" - dieser Spruch ist sehr wirksam und auch richtig. Du musst das Steuer wieder in die Hand bekommen. Das geht aber nicht mit "ich bin so krank und so arm" sondern mit neuer Tatkraft und Zielen.

Insofern ist eine Kommunikation zwischen uns beiden auch nicht mehr möglich. Weder miteinander noch über Mediatoren. Wenn der Jugendamtstermin kommende Woche auch so schlecht für mich läuft dann sehe ich für die ganze Trennungsfamilie eh schwarz.

Auch diese Einstellung ist nur eins: falsch. Deine Exe kann einfach entscheiden, nicht zu dem Termin zu gehen - niemand wird sie dazu zwingen. Alles was ihr dort besprecht ist schön - sie muss sich nicht dran halten, wenn sie nicht will. Erst vor Gericht bekommst Du die rechtlich durchsetzbaren Mittel in die Hand.

Das es sinnvoller ist eine Kommunikation zu führen ist klar. Es spart auch eine Menge Geld und Nerven. Und Der, auch selber mal an die Nase fassen. Wir Männer sind nicht immer die Kommunikationsstrategen, für die wir uns gern halten. Auch Du wirst Dir viele Versäumnisse in der Kommunikation eingstehen müssen, an denen auch Du in Zukunft arbeiten müssen wirst. Gruß Ingo  

P.S. Wie schon erklärt, ist die Urkunde vom Notar genauso anzuerkennen. Aber hör Dir die Geschichten beim JA mal an. Es soll auch neutrale JAs geben - ein Großteil ist es aber nicht. Diese entscheiden sich pro-KM - und genauso sind auch die Titelformulierungen aufgestellt.
Also nicht wieder traurig sein, wenn Du dann vom JA über den Tisch gezogen wirst.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 20:59
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Ex wollte den Termin auf dem Jugendamt nicht ich.
Ich habe sogar Angst dort hinzugehen. Wirklich regelrechte Angst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 21:07




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich finde es toll wie Du dich abmühst mir das zu erläutern aber dennoch verstehe ich es nicht.
Weiss nicht was du mit diesen € 1.720 .-meinst ?

sie sind die Differenz aus Deinem derzeitigen Krankengeld von 1.977 EUR und dem Kindesunterhalt Zeile 3 von 257 EUR. Und zwischen diesen 1.720 und Deinem Selbstbehalt von 1.050 EUR errechnet sich eine verbleibende Verteilmasse von 670 EUR für Trennungsunterhalt. Was ist daran schwer zu verstehen?

Was ich verstehe ist das du mir rätst lieber die 257.- € titulieren lassen würdest um etwas " Druck vom Kessel " zu nehmen.
Der Titulierungsbetrag ist ja eh ab Dezember wieder hinfällig weil der Kleine dann 6 Jahre ist. Denke da muss eh ne neue Urkunde ausgestellt werden.

naja, Du reitest die ganze Zeit auf einem "statischen Titel" mit einem festen Zahlbetrag herum. Einen dynamischen braucht man nicht anzupassen; wenn man es trotzdem tut, ist es eine Sache von wenigen Minuten.

Wobei wenn ich dann ab Dezember den Betrag von € 309.- einfach bezahle so nach dem Motto wo kein Richter da kein Klöger vielleicht wird dann auf eine neue Urkunde von der Gegenseite verzichtet.

wie ich schon schrieb, ist das vermutlich Dein kleinstes Problem.

Und wegen dem Unterhalt der Frau und diesen Berechnungsmodellen :
- das verstehe ich null komma null. Aber das werde ich auch nicht verstehen selbst wenn du dich noch so abmühst.

das wird Dich nicht vor Unterhaltsforderungen schützen; nur berechnen die dann eben andere für Dich.

- Sie hat bislang mit dem Unterhalt an Ihre Person noch nicht rumgezickt. Wird aber kommen definitiv, weil Sie will mich in der Gosse sehen

es wird ihr gar nichts anderes übrigbleiben. Was dachtest Du, wer für den Unterhalt einer getrennten, nicht erwerbstätigen Ehefrau zuständig ist? Spätestens wenn sie sich bei der Arge melden würde, würde man ihr sagen, dass der erste in der Reihe der Noch- bzw. Ex-Ehemann ist und nicht der Steuerzahler. Eine Unterhaltsforderung ist daher keinesfalls der Beweis für den schlechten Charakter Deiner Ex.

und sie weiss auch des jeder Schrieb und jeder Gang den ich vor ein Amt, Anwalt oder Gericht machen muss mich psychisch noch mehr kaputt macht und das ich kurz davor bin vollends in die Psychatrie zu kommen. Das ist ja das was Sie will dann hat Sie den Kleinen ganz für sich. Ein toter Vater IHRES Kindes ist besser als ein armer kranker Vater.

hast Du für diese Annahme einen greifbaren Beleg? Hat sie sich dahingehend geäussert? Oder ist das eher eine Verschwörungstheorie, die gerade gut in Dein schwarzmalendes Weltbild passt? Vor wenigen Stunden war der Haupt-Trennungsgrund jedenfalls noch:

Leide unter langjährigem Burn-Out der bereits in eine schwere Depression übergegangen ist. Deswegen sich meine Ehefrau auch von mir getrennt hat.

vUnd was die Anwaltskosten angeht. Das kann Ihr ja auch egal sein, denn wahrscheinlich zahle ich deren Anwalt ( wir haben ja 2 ) auch noch. Weil Sie hat ja kein Einkommen.

in diesem Fall kann und wird sie einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen und diesen auch genehmigt bekommen.

Insofern ist eine Kommunikation zwischen uns beiden auch nicht mehr möglich. Weder miteinander noch über Mediatoren. Wenn der Jugendamtstermin kommende Woche auch so schlecht für mich läuft dann sehe ich für die ganze Trennungsfamilie eh schwarz.

das wird ganz wesentlich von Dir selbst abhängen. Wenn Du mit der Erwartung hingehst, dass Deine DEF dort mal richtig einen übergebraten bekommt, wird der Termin schlecht für Dich laufen - denn das wird nicht passieren. Das JA hat keinerlei Entscheidungs- oder Weisungsbefugnisse (auch wenn es "-amt" heisst); es macht Euch beiden lediglich ein Vermittlungs- und Gesprächsangebot. Ob und wie Ihr es wahrnehmt, ist Eure Entscheidung.

Du selbst bestimmst, ob Du an Lösungen arbeiten und Kompromisse finden willst - oder ob Dein Beitrag sich darauf beschränkt, alles schlecht und schrecklich zu finden. Dann finden andere die Lösungen, mit denen Du anschliessend leben musst. Und ich verspreche Dir: Sie werden Dir nicht gefallen.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 21:07
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

jetzt weiss ich erst wieder nicht was besser für mich ist ?
statisch oder dynamisch ? soll ich jetzt doch die 100% eintragen lassen ?
jetzt bin ich soweit wie vorher eher noch mehr verunsichert.
naja ich bin wirklich offensichtlich den ganzen geistig nicht gewachsen.
dachte mit dem eintragen der € 257.- ist allen etwas mehr geholfen als wie mit den € 225.-

tut mir leid aber ich verstehe wirklich gar nichts von der sache.
ich lese hier so viel dinge die ich gar nicht verstehe

und das mit der Sache das ich deren Ihren Anwalt evtl. auch noch zahlen müsste weil die Frau kein Einkommen hat brachte mein Anwalt ins Spiel die Aussage

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 21:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DG,

jetzt weiss ich erst wieder nicht was besser für mich ist ?
statisch oder dynamisch ? soll ich jetzt doch die 100% eintragen lassen ?

die korrekte (dynamische) Formulierung wäre etwas wie "114% des Mindestunterhalts der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle" sowie "endet mit Vollendung des 18.Lebensjahres". Damit sind fast alle Eventualitäten abgedeckt und Du musst Dich nicht alle Nase lang mit dem KU befassen. Ausserdem ist es ein Zeichen dafür, dass es Dir nicht primär darum geht, keinen Cent mehr für Euer Kind zu bezahlen als Du unbedingt musst.

jetzt bin ich soweit wie vorher eher noch mehr verunsichert.
naja ich bin wirklich offensichtlich den ganzen geistig nicht gewachsen.

das hat keinerlei Einfluss auf Deine Zahlungspflicht.

dachte mit dem eintragen der € 257.- ist allen etwas mehr geholfen als wie mit den € 225.-

erst einmal schon; im Dezember geht es dann von vorn los. Was ist damit gewonnen?

tut mir leid aber ich verstehe wirklich gar nichts von der sache.
ich lese hier so viel dinge die ich gar nicht verstehe

ja, Du hast Dich in unwichtigen Details verbissen und bist offenbar ausserstande, den Blick zu heben und mal das grosse Ganze zu sehen: Den Willen, gemeinsam mit Deiner DEF die anstehenden Fragen zu lösen anstatt gegen sie zu kämpfen. Aber das kann Dir ein Internet-Forum nicht abnehmen; das musst Du schon selbst tun.

und das mit der Sache das ich deren Ihren Anwalt evtl. auch noch zahlen müsste weil die Frau kein Einkommen hat brachte mein Anwalt ins Spiel die Aussage

der scheint sowieso nicht besonders viel Ahnung zu haben. Schiess ihn in den Wind und such Dir einen Fachmann (Fachanwalt für Familienrecht).

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 21:34
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

also ihr ratet mir den Prozentsatz sprich dynamisch einzutragen
ob jetzt 100 oder 114 ist ja mal nicht so von relevanz
mein anwalt sagte ( so wie ich es zumindest verstanden habe lieber den Betrag eintragen zu lassen ) sprich statisch

so wie ich es so langsam verstehe ändert sich an dem Zahlbetrag den ich zahle erstmal nichts.
on da jetzt ein Prozentsatz oder dieser absolute Wert drin steht

der Prozentsatz macht es dem Gläubiger halt einfacher ggf. Anpassungen nach oben zu erhalten ( dabei spreche ich jetzt nicht von einklagen ! )
und mir macht es die Sache einfacher den Betrag falls er nach unten angepasst wird ( was aber bestimmt nicht geschehen wird ) nach unten anzupassen
da die Abänderung des Zahlbetrages dann nicht so ein großer Auwand ist. Ich hoffe das habe ich zumindest mal richtig verstanden.
insofern komme ich jetzt von diesem statsichen Titel mal weg obwohl der überall im internet eigentlich empfohlen wird.
wahrscheinlich sind diese Seiten dann von Anwälten gesponsert. wobei auch trennungsfaq.de rät dazu nur statische zu unterschreiben.
Aber ok mache ich den dynamischen. Scheint ja doch auch Vorteile für mich dann zu haben. Weil man dann nicht ständig abändern muss.

Nun den Blick für das ganze ? Was verstehst du damit ? Sie wird durch Ihren Anwalt vertreten. Und der versucht das Maximum für seinen Klienten herauszuholen. Ich sagte zu Ihr wie müssen es dem Kind recht machen, dann uns und an letzter Stelle den Anwälten. Dann kriegst zur Antwort " Sie kenne Ihre Rechte und darauf würde Sie bestehen ! " Ich könnte den Höchstsatz an Unterhalt zahlen dann würde die Gegenseite trotzdem nicht mit sich reden lassen. Ich habe mehrmals den Dialog gesucht. Wegen dem Unterhalt jetzt noch nicht aber aus dem Grund weil ich das einfach nicht verstehe und mich da bislang auf die Aussagen des Anwaltes verlassen habe.

Sie ist ausschliesslich auf Ihren Vorteil aus. Bezeichnet es zwar als Kindeswohl aber das ist nur "vorgeschoben" das Argument.

Ich sagte zu Ihr das Sie sich mal über ein Wechselmodell der Betreuung gedanken machen soll. Das der Kleine von uns beiden betreut wird wenn Sie wieder arbeitet. Sie entgegnete. Kommt nicht in Frage. Ich sei ja gar nicht fähig nen Kind zu erziehen. Klar damit würde Sie ja kein Unterhalt fürs Kind mehr kriegen den Sie "verjucken" könnte.

Ist auch ne Frage wenn dieses Wechselmodell zum Tragen kommen würde ist dann der Jugendamtstitel automatisch "aufgelöst" ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2012 22:12
(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

Sie ist ausschliesslich auf Ihren Vorteil aus. Bezeichnet es zwar als Kindeswohl aber das ist nur "vorgeschoben" das Argument.

Den Zahn würde ich ihr ziehen. Frag sie mal was an einer Trennung und Anwaltschlacht positiv fürs Kind sein soll aus ihrer Sicht?

Ist auch ne Frage wenn dieses Wechselmodell zum Tragen kommen würde ist dann der Jugendamtstitel automatisch "aufgelöst" ?

Nein

Ich sagte zu Ihr das Sie sich mal über ein Wechselmodell der Betreuung gedanken machen soll. Das der Kleine von uns beiden betreut wird wenn Sie wieder arbeitet.

Das kannst du in der derzeitigen Situation leider knicken. Und ich würde das Wort "Wechselmodell" keinesfalls vor ihr aussprechen. In ihren Ohren klingt das wie "darf ich dir weniger Geld überweisen?"

Mach´ doch mal was, was sie völlig überrascht: sei cool und lass dich nicht ärgern!  :rofl2:
Du musst nicht über jedes Stöckchen springen was sie dir hinhält. Das bringt dich unter Umständen weiter als deine bisherige Taktik.

Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 22:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ach DG,

angesichts der Tatsache, wie Du von Thema zu Thema hüpfst, wundert mich Dein Chaos eher nicht (mehr).

also ihr ratet mir den Prozentsatz sprich dynamisch einzutragen
ob jetzt 100 oder 114 ist ja mal nicht so von relevanz
mein anwalt sagte ( so wie ich es zumindest verstanden habe lieber den Betrag eintragen zu lassen ) sprich statisch

es geht nominell um vielleicht 30 EUR pro Monat für Euer Kind. Die machen Dich angesichts Deines Einkommens nicht arm, wenn Du sie bezahlst - und nicht reich, wenn Du sie "sparst". Aber das Herumgeeiere um diese banale Frage seit X Postungs verhärtet die Fronten und verstellt den Blick. Deshalb nochmal zum Mitmeisseln: Die Frage "statisch oder dynamisch" ist derzeit in etwa das unwichtigste Problem, das Du hast.

Nun den Blick für das ganze ? Was verstehst du damit ? Sie wird durch Ihren Anwalt vertreten. Und der versucht das Maximum für seinen Klienten herauszuholen.

das versuchst Du selbst doch auch die ganze Zeit - angefangen bei ein paar EUR Kindesunterhalt.

Dann kriegst zur Antwort " Sie kenne Ihre Rechte und darauf würde Sie bestehen ! "
[...]
Sie ist ausschliesslich auf Ihren Vorteil aus. Bezeichnet es zwar als Kindeswohl aber das ist nur "vorgeschoben" das Argument.

naja, auf den eigenen Vorteil bedacht seid Ihr offensichtlich beide. Mit dem Unterschied, dass Deine DEF da offenbar schon einigen Vorsprung hat, weil sie sich nicht mit Kleckerkram befasst.

Ich sagte zu Ihr das Sie sich mal über ein Wechselmodell der Betreuung gedanken machen soll. Das der Kleine von uns beiden betreut wird wenn Sie wieder arbeitet. Sie entgegnete. Kommt nicht in Frage. Ich sei ja gar nicht fähig nen Kind zu erziehen.

ein Wechselmodell funktioniert nur, wenn die Eltern sich darauf verständigen; man kann es nicht einklagen. Angesichts Deines derzeit angeschlagenen Zustandes wird ihr vermutlich niemand widersprechen.

Klar damit würde Sie ja kein Unterhalt fürs Kind mehr kriegen den Sie "verjucken" könnte.

Natürlich würde sie auch bei einem Wechselmodell angesichts Eurer Einkommensdifferenz weiterhin Unterhalt für's Kind (und für sich selbst) bekommen. Was bringen Dir solche Unterstellungen? Hast Du eine Ahnung, was Kinder kosten? Bei 250 EUR im Monat plus Kindergeld ist da nicht viel zu "verjucken". Die Annahme, dass Dir ein Wechselmodell Geld spart, ist jedenfalls ein Irrtum; es kostet eher mehr, weil viele Dinge doppelt angeschafft werden müssen.

Ist auch ne Frage wenn dieses Wechselmodell zum Tragen kommen würde ist dann der Jugendamtstitel automatisch "aufgelöst" ?

das ist schon wieder so eine Pipi-Frage; ähnlich bedeutsam wie "was würde ich mit einem Lottogewinn machen?" Das Wechselmodell setzt Augenhöhe, Respekt und Kommunikation zwischen den Eltern voraus; da könnte es Dir vollkommen egal sein, ob es einen Jugendamtstitel gibt: Eltern die sich respektvoll begegnen, besprechen die Ausgaben für's Kind und schicken sich keinen Gerichtsvollzieher.

Mit Deiner derzeitigen Einstellung bist Du vom Wechselmodell jedenfalls weiter weg als die Erde vom Mond.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2012 22:39
(@fruchteis)
Registriert

Ich wiederhole aus dem anderen Thread des TO

Hi DerG,

zum Unterhalt wie auch hier zur Umgangsregelung fehlen mir Überlegungen zu dem, was höchste Priorität haben sollte: Die eigene Gesundheit.

Auch für voll Leistungsfähige bedeutet eine Trennung höchste Belastung.
Da Du nun schon angeschlagen bist, solltest Du hier besonders sorgfältig mit Dir umgehen.

Ich kann Dir daher nur dringend nahelegen, zunächst Deine berufliche Leistungsfähigkeit zu bestimmen, die dann Unterhalt und Art und Umfang des Umgangs bestimmt.

VG W.

Mich beschäftigen in Deinem Fall folgende Fragen:
Wer ist wem gegenüber, warum und in welcher Höhe zu Unterhalt verpflichtet?

So ganz eindeutig ist das mE  nicht!

Prägend vor und zum Zeitpukt der Trennung ist fehlendes Erwerbseinkommen BEIDER Eheleute. Er ist durch Krankheit eingeschränkt, zu prüfen wäre, ob SIE nicht solidarisch in die Versorgung der Familie auch und gerade während der Trennung  einzutreten hat.

Am Laufen hält derzeit nur das Krankengeld. Fällt es weg, dann fällt die Familie ins soziale Netz, das sehe ich wie Martin.

Nach der Scheidung ist jeder grundsätzlich eigenverantwortlich.  

Mit anderen Worten:
Es muß mE geprüft werden, ob überhaupt eine Unterhaltskette besteht oder ob diese bereits gerissen ist. Besteht keine, dann ist TU und EU bzw BU völlig neu zu bestimmen.

Offenbar versucht der gegnerische Anwalt in diesem Wissen Fakten zu schaffen.
Bevor Pflichten und Ansprüche nicht geklärt sind, würde ich nix titulieren lassen.

(Ich war nie verheiratet, die Materie ist mir nur aus der Anschauung bekannt. Sollte ich etwas übersehen haben und falsch liegen, möge man mir das nachsehen und mich bitte korrigieren.)  

W

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2012 12:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Öhm, wildlachs,

wie kommst du auf diese Annahme?

Prägend vor und zum Zeitpukt der Trennung ist fehlendes Erwerbseinkommen BEIDER Eheleute.

Der TO schreibt selbst:

und aller Voraussicht meinen bis dato gutbezahlten Job gegen einen weniger gut bezahlten aber stressfreieren Job eintauschen muss,

Von daher ist erstmal davon auszugehen, dass er in der Vergangenehit und derzeit über eigenes Einkommen verfügt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2012 13:04
(@fruchteis)
Registriert

Tina.

Der TO schreibt eingangs, daß sich die Frau wegen seiner Erkrankung, schwerer Depression von ihm getrennt hat. Das läßt mich vermuten, daß er schon vor der Trennung nicht voll oder gar nicht erwerbstätig war.  

Er erhält Krankengeld! Dies ist KEIN Erwerbseinkommen! Ob es noch eine vertragliche Bindung zu seinem bisherigen Job gibt, das ist mE unerheblich. Wird dieses Arbeitsverhältnis beendet, dann reißt die Unterhaltskette mW endgültig.

TO schreibt, daß er diesen Job nicht wird weiter so ausüben können wie bisher.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2012 13:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Wildlachs,

Er erhält Krankengeld! Dies ist KEIN Erwerbseinkommen! Ob es noch eine vertragliche Bindung zu seinem bisherigen Job gibt, das ist mE unerheblich. Wird dieses Arbeitsverhältnis beendet, dann reißt die Unterhaltskette mW endgültig.

ich habe den Eindruck, Du hast das Unterhaltsrecht und das Prinzip der (nach-)ehelichen Solidarität nicht einmal ansatzweise verstanden. Dort gibt es zwar nicht für jeden denkbaren Einzelfall eine gesetzliche Regelung - aber auch keine Unterscheidung zwischen Einkommensarten. Für den Fall einer dauerhaften, nicht selbst verschuldeten Einkommensverminderung (durch Krankheit, Arbeitslosigkeit etc.) gibt es die Möglichkeit einer Abänderungsklage.

Wäre der TO noch mit seiner Frau zusammen, hätte er auch keine Möglichkeit zu sagen "ätsch, Krankengeld ist kein Erwerbseinkommen; also darf ich es für mich allein behalten und Ihr musst schauen, wo Ihr bleibt!" Das gilt natürlich auch für die Zeit nach Trennung und Scheidung, wo das Familieneinkommen - egal welchen Ursprungs - eben nach den bekannten Regelungen unter den Beteiligten aufgeteilt werden muss (im Gegensatz zu vorher, wo der Alleinverdiener seiner Frau möglicherweise "Haushaltsgeld" zugeteilt hat).

Ich verstehe ehrlich nicht, was es bringen soll, Ratsuchenden solche Nebelkerzen zwischen die Füsse zu werfen.

Just my 2 cents
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2012 13:47




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