WIe soll man reagie...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

WIe soll man reagieren wenn Post von Anwalt da ist?

 
(@zee1980)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zuammen,

heute hab ich eine schöne Überraschung von dem Anwalt meiner Noch-frau bekommen. Sie ist erst seit 3 Wochen mit dem Kleinen ausgezogen zu ihren Eltern und will in 2 Wochen ihre restlichen Sachen mitnehmen aber dass sie so schnell feuert ist echt unglaublich.

Ich werde aufgefordert meine Einnahmen offenzulegen. Wie soll ich da am Besten reagieren?

Ich verdiene als Angestellter netto ca. 2.300 Euro (bin jedoch ab dem 1.8.2012 arbeitslos)

Zusätzlich verdiene ich nebenbei mit meiner selbständigen Tätigkeit etwas dazu. In 2010 und 2011 war es ein Verlust, in 2011 ca. 2.000 Gewinn und bis entwickelt ich das Jahr sehr gut, so dass ich ca. 10.000 Gewinn machen werde.

Muss ich dem Anwalt auch Kontoeingänge der selbständigen Tätigkeit zeigen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß
Zee

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2012 01:17
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus zee1980!

Muss ich dem Anwalt auch Kontoeingänge der selbständigen Tätigkeit zeigen?

Nein, musst Du vorerst mal nicht. Ich würde eine Einnahmen-Ausgaben-Berechnung 2010+2011 bis Juni 2012 für deine selbstständige Tätigkeit machen  und ihm diese schicken.
Wenn er mehr will, wird er sich schon melden.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2012 10:30
(@papa2011)
Rege dabei Registriert

Zusätzlich verdiene ich nebenbei mit meiner selbständigen Tätigkeit etwas dazu. In 2010 und 2011 war es ein Verlust, in 2011 ca. 2.000 Gewinn.

Was denn nun? In 2011 war es ein Verlust, in 2011 ca. 2000 Gewinn.

Was hast du für ein Gewerbe nebenher, Dienstleistung oder Handel? Im Handel bist du bei der Ermittlung deines Gewinns im Rahmen der Einahme-Ausgaben-Überschussrechnung recht flexibel. Eine Veränderung der Warenbestände wird nicht berücksichtigt. Also wenn du am Jahresende noch in Höhe deines ca. Jahresgewinns deinen Warenbestand erhöhst und deine Umsätze unter 500.000€ liegen, dann funktioniert das.

Suche dir unverzüglich einen Fachanwalt für Familienrecht und zieh die Scheidung schnellstens durch!!

Viel Glück!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2012 11:41
(@Inselreif)

Hi zee,

die Auskunftspflichten eines Selbständigen gehen relativ weit aber Du kannst Dich da recht komfortabel zurücklehnen und erst mal die Gegenseite fordern lassen. In vorauseilendem Gehorsam musst Du gar nichts liefern.

Mit der EÜR plus entsprechenden Anlagen für 2009 (?), 2010 und 2011 bist Du ausreichend bedient. Vor allem halte die Zahlen von diesem Jahr zurück, eine zu positive Entwicklung wird gleich als Dauerzustand zugrunde gelegt werden. Dein Gewinn wird gegenüber 2011 nicht steigen, schaffst Du einfach nicht. Eine exakte unterjährige Auswertung kann bei der Grösse des Gewerbes eh niemand fordern.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2012 12:44
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Vor allem halte die Zahlen von diesem Jahr zurück, eine zu positive Entwicklung wird gleich als Dauerzustand zugrunde gelegt werden.

Hallo zee,
deine Kündigung zum 1.8. dieses Jahres  sehe ich nicht wirklich als "Positive Entwicklung".

Das Kündigungsschreiben deines Arbeitgebers solltest du in Kopie der Gegenseite sofort zukommen lassen. 
Auch hast du hoffentlich bereits einen ALG1-Antrag gestellt? Mit Verweis auf diese Unterlagen solltest du
a) Zahlen benennen (die dürfen gerne von dir recht günstig für dich selbst geschätzt werden) und 
b) Belege ankündigen.

Entsprechend deiner eigenen Zahlen kannst du für Juli genau einmal und freiwillig den Unterhalt zahlen, den du selbst von deinem sorgfältig bereinigten Einkommen für richtig hältst. Und ab August das, was mit ALG1 (oder hoffentlich einem neuen Job) noch geht. 

Solltest du selbst gekündigt haben, hast du auf Deutsch gesagt die A***karte gezogen. Dann wird der Kindes- und Trennungs-Unterhalt nach deinem "eheprägenden Einkommen" als Angestellter in ungekündigter Stellung berechnet werden. Unter diesen Umständen sollte deine Firma ganz schnell florieren  - oder du redest noch einmal mit deinem Chef, ob du die Kündigung zurückziehen kannst.

Die besten Wünsche von
🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2012 14:27
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

aber dass sie so schnell feuert ist echt unglaublich.

Nein, musst Du nicht persönlich nehmen, so funktioniert diese Maschine (die wiederum ist tatsächlich unglaublich):

Dieses Schreiben ist gleichzeit die "Inverzugsetzung", und weil Du es im Juni bekommen hast, bist Du ab einschlisslich Juni "in Verzug" gesetzt. Deswegen kommen solche Schreiben immer zum Monatsende.

Hättest Du das Schreiben eine Woche später bekommen, hätte sie Ansprüche für den Monat Juni nicht mehr geltend machen können.

Wobei das dann natürlich in so einer Konstallation, wo sie ja "nur" Ihre Eltern besucht und eine Trennung der wirtschaftlichen Verhältnisse wohl garnicht besteht, dreist ist, trotzdem Unterhalt zu fordern, aber Anwälte sind meistens dreist.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2012 14:42
(@Inselreif)

Hi,

ich bleibe dabei, dass die unterjährigen Zahlen (und damit sind natürlich nur die aus der Selbständigkeit gemeint, was aus dem Kontext meines Posts verständlich sein müsste) von diesem Jahr völlig aussen vor bleiben sollten. Die Prognose ergibt sich aus dem Gewinn des Vorjahres, mehr liegt Dir nicht vor, fertig. Es sei denn, Du möchtest Deine Selbständigkeit jetzt zum Hauptberuf erheben, was ich mir in der Situation allerdings mehr als gut überlegen würde.

Die künftige Arbeitslosigkeit sollte natürlich jetzt schon angezeigt werden.

Ich würde allerdings, bevor irgendetwas beauskunftet wird, noch prüfen:
-> liegt eine ordnungsgemässe Vollmacht vor? Ansonsten die Aufforderung nach § 174 BGB unverzüglich zurückweisen. Schreiben morgen mittag in den Briefkasten sollte ausreichen. Aber dann bitte zu nichts anderem Stellung nehmen! Das könnte Dir die Zahlung für Juni ersparen.
-> ansonsten wenn Du ganz dreist bist und keine saubere Dokumentation vorliegt, bestreite doch mal die Trennung als solche. Deine Frau hat gesagt, sie macht Urlaub bei ihren Eltern. Das ist doch keine Trennung. Ansonsten hätten ja die Kinder auch bei Dir in ihrem Umfeld bleiben müssen, die sind doch nur mit, weil Urlaub ist  😉 Auch das könnte den Juni noch retten.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2012 15:25