Wie soll ich mich v...
 
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Wie soll ich mich verhalten!!

 
(@kolli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!!

Meine Geschichte.:
Ich habe eine gerade 17 Jahre gewordene Tochter, die ich mit einer früheren Beziehung zeugte.
Es war dahmals eine sehr heftige zeit für mich, da diese Frau mich in den ruin getrieben hat, ich war am absoluten tiefpunkt.
Hatten credit laufen, durch Ihr verhalten Job verloren und SIe war leider nicht mit einem Mann zufrieden, was ich erst spät erfahren habe.
Die schulden zahle ich heute leider noch ab, da Sie ja Nie einer tätigkeit nachgegangen ist, hatte ich natürlich die A karte gezogen.
Ich habe vor 12 Jahren eine Liebe Frau kennengelernt und bin mit Ihr seit 10 Jahren glücklich Verheiratet.
Wir haben 2 Kinder 10 und 4 Jahre alt.
Ich habe bis vor 3 Jahren regelmässig Unterhalt für Meine Grosse Tochter Bezahlt, dann wurde ich leider Arbeitslos wei die firma pleite gegangen ist.
Meine Frau Verdient 1520 Netto für 4 Personen und ja wir kommen soweit damit klar.
Wegen unserem Ego wollen wir keine zuschüsse vom Staat.
Jetzt zu meinem Problem,
Meine Grosse lebt bei Ihrer mutter, wo die verhältnisse nicht immer rosig waren, weil die mutter von 3 Männern Kinder hat und schon 2x sich scheiden lassen hat.
Nun habe ich aus heiterem Himmel erfahren das meine tochter mit 16 Schwanger wurde und noch ist.
Das schlimme ist Sie geht noch zur schule um den realschulabschluss zu machennden Hauptschulabschluss hat Sie schon.
Aber der hammer ist als ich erfahren habe das der Kindsvater für 2 1/2 Jahre im knast sitzt, was mir meine Tochter natürlich verheimlicht, k.a warum hatten eigendlich ein super verhältniss zusammen.
Also beide kein einkommen, Ihre mutter kann Sie nicht zuhause haltn mit Kind, weil Sie selber noch ein kleines hat.
Also haben Sie sich entschieden das meine Tochter in ein Mutter Kind Heim soll, wo ich natürlich nicht begeistert von bin.
Nun meine frage wie verhällt es sich jetzt mit den unterhalt?
Muss ich jetzt So lange zahlen bis Sie irgendwann eine ausbildung abgeschlossen hat.
Wird ja Länger dauern wenn sie das Kind hat. Wir haben ein grosses haus besteht auch die möglichkeit, das ich meine Tochter zu uns hole auch wenn sie es nicht will ?
Dazu erwähnt ich bin nur der erzeuger habe kein aufenthalsrecht und auch kein Sorgerecht, habe nur Die Super Vaterschaffserlärung.
Sry meine ausdrucksweise, aber in meinen Augen sind die Väter immer die gelackmeierten.
Man(n) geht Arbeiten kommt nach hause freut sich auf Familie und Frau Geht auf den zwutsch amüsiert sich anderswo, kommt erst früh morgens nach hause oder gar nicht, verliere meine Arbeit und weil es Ihr dumm wird geht Sie einfach und ich bleibe auf allem sitzen.
Will aber nicht alle über einen kamm scheeren sehe ich ja an meiner Jetzigen Frau :wink:.
Nur noch mal kurz gesagt ich und die Mutter vermuten es war absicht mit dem Kind, da Sie wohl dachten es verkürzt die haftzeit Ihres Freundes :mad:.

Mfg
Kolli

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2010 13:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo kolli,

Das schlimme ist Sie geht noch zur schule um den realschulabschluss zu machennden Hauptschulabschluss hat Sie schon.

Warum findest du das schlimm? Ich finde es gut, wenn Kinder einen höheren Abschluß machen möchten, um bessere berufschancen zu haben. Sie hätte sich ja nun auch mit Hinweis auf die Schwangerschaft nach Hause setzen können.

kommen, Ihre mutter kann Sie nicht zuhause haltn mit Kind, weil Sie selber noch ein kleines hat.
Also haben Sie sich entschieden das meine Tochter in ein Mutter Kind Heim soll, wo ich natürlich nicht begeistert von bin.

Eine Alternative die ich durchaus für gut befinde Zum einen hat sie dadurch die Möglichkeit weiter zur Schule zu gehen, zum anderen wird sie dort darauf vorbereitet alleine mit ihrem Kind zurecht zu kommen. Sie ht Ansprechpartner die ihr helfen und auch ein Auge darauf haben, wenn der KV das Kind bei ihr besucht.

Nun meine frage wie verhällt es sich jetzt mit den unterhalt?
Muss ich jetzt So lange zahlen bis Sie irgendwann eine ausbildung abgeschlossen hat.
Wird ja Länger dauern wenn sie das Kind hat.

Wenn sie weiterhin zur schule geht bist du nach wie vor Unterhaltspflichtig.  Aber auch der werdende Vater ist in  der Pflicht, wird aber wohl nichts zahlen können. Sollte sie keine schule und keine Ausbioldung machen hat sie mti 18 erstmal keinen Anspruch mehr auf KU.

Wir haben ein grosses haus besteht auch die möglichkeit, das ich meine Tochter zu uns hole auch wenn sie es nicht will ?
Dazu erwähnt ich bin nur der **tsts - ID 28** habe kein aufenthalsrecht und auch kein Sorgerecht, habe nur Die Super Vaterschaffserlärung.

Nein, du kannst sie nicht zwingen. Im übrigen wird ja das JA für das Baby die vorläufige Vormundschaft übernehmen und kann daher über den Aufenthalt des Babys entscheiden und damit auch im Rahmen über den der KM

Und selsbt, wenn du sie zu dir bekommst. Willst du das wirklich? Ich kann mir vorstellen ,das du keiner Lust darauf hast ,das der KV sein Kind bei euch im Haus besucht. Auf der anderen Seite darfst du ihm dieses Recht nicht verwehren. Dazu kommt, das ihr dann die Tochter während der Schulzeit durch bEtreuung des Babys unterstützen müßtet und sicher immer mal wieder Kontakt zum JA pflegen dürft.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2010 14:02