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Wie real ist die Verpflichtung zur Eigenständigkeit wirklich?

 
(@assur)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Freunde,

ich habe eine vielleicht dumme Frage. Aber konkret habe ich hier beim durchsuchen nicht wirklich etwas gefunden.
Also, meine Frage:
Kann für die Ex nach der Scheidung der Geldfluß an sie eingestellt werden(die Kinder bekommen weiter ihren KU)? Ich habe mitbekommen, das es da wohl Übergangsfristen gibt. Selbst ein guter Bekannter von mir zahlt trotz Scheidung einen Obulus an seine Ex-Frau. Zwar freiwillig aber wegen des lieben Friedens und der Kinder.
Nun gibt es ja diese berühmte Verpflichtung zur Eigenständigkeit, und der Unterhaltspflichtige sollte für sich selber sorgen.
Ist das wirklich so, oder nur ein Gummiparagraph?
Hier mal mein Situation als Fallbeispiel:
Bin zur Zeit im Trennungsjahr. Scheidung kann frühestens Mitte August eingereist werden. Die Kinder sind zur Zeit 3 und 6 Jahre alt (Kindergarten und Schule).
Die lieben Kleinen sind nicht krank oder betreuungsbedürftig. Ex hat eine abgeschlossene Ausbildung zur Kauffrau, ist gesund und 36 Jahre alt.
Zur Zeit arbeitet Ex als 400€ Kraft an der Kasse (wird auch zum Unterhalt angerechnet da Steuerkarte (Städt. Unternehmen)).
Da die Trennung nicht friedlich ablief und läuft (Sie will nur was Ihr zusteht) frage ich mich, ab wann es ihr zugemutet werden kann, mehr zu arbeiten?.
Unterbringungsmöglichkeiten wären vorhanden, aber Madame will nicht.
Nun ist bei uns auf beiden Seiten das Geld knapp, und ich frage mich wann wird´s mal wieder Licht am Ende des Tunnels.
Ab wann kann von Ex verlangt werden mehr zum Einkommen beizutragen? Ich meine klar ist auch, wer keine Arbeit will wird auch keine bekommen selbst wenn er danach suchen sollte.
Seit 1.1.2009 habe ich Lohnsteuerklasse 1 und nach den Steuerklassenrechnern im Internet habe ich unter Vorbehalt den Unterhalt nach Ankündigung geändert.
Gestern flatterte prompt ein Liebesbrief ihrer Anwältin ins Haus, der besagt das ich bis zur Vorlage einer neuen Entgeltabrechnung tapfer weiter nach Steuerklasse 3 zu zahlen habe. Die bekomme ich aber erst Mitte Februar und bis dahin habe schon zweimal nach alter Lohnsteuer zu bezahlen.

Ab wann kommt der Zeitpunkt, ab den ich wirklich nur noch für die zu zahlen habe die in meinem Herzen geblieben sind (nämlich die Kleinen).
Ich habe hier jetzt nur vom Unterhalt gesprochen, und nicht vom Zugewinnausgleich. Das wird ein anderes Thema werden.

Bitte gebt mir mal eine Info wie es in der Realität bei den Gerichten wirklich gehandelt wird.
Vielen Dank im Voraus.
Euer Assur


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2009 09:57
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mach Dir nicht zuviel Hoffnungen, dass bei Halbtags-Erwerbsobligenheit (und mehr wird's nicht) viel mehr rauskommt als bei dem 400€ Job. Das liegt an den Steuern und am Realsplitting.

Du solltest auch, wenn Du jetzt durch den Steuerklassenwechsel Dein Netto neu berechnest, das Realsplitting jetzt schon etablieren, sprich Anlage U unterschreiben lassen und Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen.

Die Zahlen liegen alle näher beieinander als Du vielleicht glaubst. Auch bei Vollzeit kämst Du nicht viel billiger weg, weil dann gibt es mehr Betreuungskosten, und nach dem BGH-Spruch vom Juli 2008 auch sowas wie ein Betreuungsbonus.

Also grab das Kriegsbeil ein und kümmer Dich vorrangig um echtes Geld in Form des Freibetrags.


AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2009 11:16
(@assur)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Papasorglos,

erstmal danke für die doch sehr ernüchternde Antwort.
Da ich steuertechnisch ein absoluter Laie bin, werde ich jetzt erstmal hier nachschauen, was es mit dem Realsplitting und Anlage U auf sich hat.
Ich hoffe das ist deppentauglich beschrieben.
Bisher hatten mir geschiedene Freunde geraten, auf Anlage U zu verzichten. Wegen deftiger Nachzahlung.
Hm, mal sehen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2009 15:19