Hallo!
Ich habe mir eben die Düsseldorfer Tabelle angesehen und verstehe leider nicht so ganz, wie man sie liest, vor allem, weil darunter steht "bezogen auf einen gegenüber einem Ehegatten und zwei Kindern Unterhaltspflichtigem". Bei der Anrechnung des Kindergeldes blicke ich auch nicht so ganz durch.
Kann mir jemand vielleicht folgendes Beispiel ausrechnen:
Ein Mann hat ein uneheliches Kind und verdient 3500 Euro netto.
Das Kind ist 5 Jahre alt.
Wieviel muss er zahlen.
Er selbst ist nicht verheiratet und hat auch keien weiteren Kinder, würde aber in absehbarer Zeit heiraten wollen und eine Failie gründen.
Was würde das konkret bedeuten?
Danke schonmal im voraus
hi dad,
da fehlen noch einige angaben.
1. ist bei dem netto schon die kv runter?
2. bist du privat krankenversichert?
3. hast du eine private altersvorsorge?
dies dient alles zum ermitteln des unterhaltsrelevanten einkommens.
bei dem Kindesunterhalt kann du 77€ abziehen (kindergeldanteil).
gruss bengel
Ja, privat krankenversichert bin ich und eine Altersvorsorge hab ich auch. Was bedeutet denn KV?
Ich möchte das nur so ganz grob über den Daumen gepeilt wissen. Muss nicht auf den Cent genau sein. Hab halt nur keinen blassen Schimmer, wie man die Tabelle liest.
hi ,
3500 minus private krankenversicherung (kv) minus private altersvorsorge (riester-rente) gleich bereinigtes netto und dann nur in die entsprechende rubrik der tabelle schauen....und schwubs hast du deinen "monatsbeitrag" (sorry, ist nicht despektierlich gemeint).
gruss bengel
(altersvorsorge nur bis 4% vom brutto)
Erstmal danke. Was bedeutet denn "bezogen auf einen gegnüber einer Ehegattin und zwei Kindern gegenüber Unterhaltspflichtigen". Ich kann mit diesem Satz absolut nichts anfangen, denn eine Ehegattin gibt es nicht und es ist auch nur ein Kind vorhanden.
Also 3500 minus Rentenversicherung, minus Krankenversicherung minus 77 Euro Kindergeld.
Ist das richtig?
genau. :thumbup:
gruss bengel
Okay besten Dank.
Aber was bedeutet nun die besagte Anmerkung unter der Tabelle?
Irgend eine Bedeutung wird das Ganze doch bestimmt haben.
Das bedeutet das die Düsseldorfer Tabelle darauf ausgerichtet ist, das du 3 Personen unterhaltsverpflichtet bist (Frau+ 2 Kinder).......
bist du nur 2 Personen unterhaltsverpflichtet, wird man in der Regel eine Stufe hochgestuft (ausgehend von der Stufe in welche du dich einordnest).
Bei Unterhaltspflicht gegenüber nur einem Kind wird man vielleicht 2 Stufen hochgestuft, das weiss ich aber nicht genau.
Denk daran das in der Anlage A der DT der Zahlbetrag steht 🙂
Meine Zusatzfrage: Zählt zu den Unterhaltsberechtigten dann auch die neue Ehefrau oder die "alte"? Habe 2 Kinder u. bin ggü. der alten, geschiedenen Frau nicht unterhaltsverpflichtet. Habe aber neue geheiratet u. könnte dann den KU neu berechnen lassen... :heu:
Moin Tommy,
derzeit ist die zweite Frau der ersten und den Kindern gegenüber nachrangig. Dies ändert sich erst, wenn ein Kind hervorgeht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DT,
bei "unserer" KU-Berechnung wurde ich mitberücksichtigt.
KU für 4 Kinder (Mangelfall), ich bekam Arbeitslosenhilfe. Meine Arbeitslosenhilfe wurde um ca. 50 Euro monatlich gekürzt, weil mein Mann für mich aufkommen mußte. Der Richter hat mich mit in den Mangelfall eingerechnet und die Alhi als Einkommen gegengerechnet, die Exfrau hat keine Ansprüche gestellt.
eskima
Hallo DT, danke für die Antwort.
Ich meine aber eher folgendes: Die Düsseldorfer Tabelle bezieht sich immer auf eine Ehegattin und zwei Kinder, die unterhaltsberechtigt sind. Sollten es weniger sein, muss man sich eine Gruppe höher einstufen lassen.
Da meine geschiedene Frau nicht unterhaltsberechtigt ist (hat erneut geheiratet!), müsste ich mit nur 2 Unterhaltsberechtigten eine Stufe höher eingruppiert werden, in meinem Fall statt 5 die Stufe 6.
Da ich aber nun erneut eine Ehefrau habe, die damit quasi unterhaltsberechtigt ist, kann ich in der Stufe 5 verbleiben? Theoretisch... denn praktisch müsste ich erst eine Unterhaltsabänderungsklage anstreben. Gruss an alle!
:mad2:
Moin!
Schade, dass selbst das immer so kompliziert sein muss. Wieso gibt es keine Tabellen, wo jeder genau ablesen kann was zu zahlen ist?
Was haltet ihr von solchen Unterhaltsrechnern? Die Idee ist prima, aber stimmen die Rechnungen wirklich?
http://www.arag.de/de/rechtimalltag/kostenrechner/unterhaltsrechner/
Hallo ,
also nach diesem ARAG-Rechner würde ich (netto 3400.- , 3 kids 8,9,10Jahre) etwa 1260.- zahlen müssen. Ist da nun der Unterhalt der Frau schon incl. ?
Muß die Ex mit den 3 Kids davon auch ihre Wohnung etc. zahlen ?
Kommt mir etwas wenig vor ?
Grüße
Valentino
Herzliche Grüße
Valentino
Die DT sagt dazu:
420 € Kind 1 - 8 Jahre
420 € Kind 2 - 9 Jahre
420 € Kind 3 - 10 Jahre
--------
1260 €
Aber:Du zahlst ja nach Abzug des hälftigen KG (je 77 €), also: 1029 €.
Der Unterhalt der Ex ist darin nicht enthalten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo deeptought ,
danke vielmals , wieviel muß ich für die Frau zahlen ? Wie berechnet sich das denn , sie arbeitet stundenweise d.h. sie verdient so etwa 250.- Euro im Monat.
danke !!
Valentino
Herzliche Grüße
Valentino