Wie lange Unterhalt...
 
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Wie lange Unterhalt an Exgattin

 
(@mark_xx)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

hab schon gesucht, aber nichts passendes gefunden. Vor Jahren hab ich mal hier geschrieben und mein Leid geklagt, und jetzt habe ich es hinter mich gebracht, die Scheidung läuft. Leider oder glücklicherweise (je nach Sicht) verdiene ich sehr gut und mir tränen die Augen, wenn ich die Beträge sehe, die an KU und vor allem schmerzt EU weggehen. Unsere Kinder sind 9 und 12 Jahre alt. Meine Nochgattin arbeiten 2 halbe Tage die Woche fest angestellt, möglicherweise wäre ein Aufstocken problemlos möglich, nur darüber erhalte ich „noch“ keine Auskunft. Scheidung vermutlich in 3-4 Monaten erledigt. So nun was ist nach der Scheidung? So wie ich das verstehe wird jeder Einzelfall anders entschieden, je nach Richter und Anwalt hat man Glück oder Pech. Ist dem tatsächlich so? Also wie lange muss ich EU bezahlen, ab wann kann der Frau zugemutet werden wieder voll zu arbeiten? Also sie selbst für ihre Versorgung die Verantwortung wieder übernimmt. Wie sind da die Erfahrungen? Das würde mich interessieren. Danke schon mal.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2010 19:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du bewegst dich bzgl. nachehelichem Unterhalt in einem gesetzlich klar definiertem Rahmen: Ab Kindesalter 3 Jahre ist Schluss.

Nun kommt das Unterhalts-Aber: Tatsächlich haben die Gerichte, allen voran der BGH, diese gesetzliche Vorgabe so lange geknetet und gerührt, bis keiner mehr weiß, wie denn nun die gesetzliche Vorgabe zu verstehen ist. Wenn kindsbezogene Gründe substantiiert vorgetragen werden, musst du weiter zahlen. Wichtig ist auf alle Fälle, dass du der Ex ein fiktives Einkommen anrechnen lässt und zwar im strittigen Verfahren. Der BGH hat gerade hierzu eine klare Meinung gefunden, die nämlich eine spätere Fiktion versagen kann, wenn's früher schon keine gab.

Sammle Material (Kinderbetreuungszeiten durch dich, Stellenanzeigen, Entgelttabellen, ...).

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2010 21:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nachtrag:

Vor Jahren hab ich mal hier geschrieben

Ein Hinweis auf den damaligen Usernamen wäre nur fair.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2010 22:01
(@mark_xx)
Schon was gesagt Registriert

Wenn kindsbezogene Gründe substantiiert vorgetragen werden, musst du weiter zahlen.
DeepThought

welche Gründe könnten das sein ... besonderer Betreuungsaufwand für die Hausaufgaben z.B. ?
Danke für die profunde Antwort.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2010 12:44
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus!

Naja, Hausaufgaben werden wohl nicht reichen. Das geht mehr in Richtung besondere Erkrankung usw.

Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 12:49
(@mark_xx)
Schon was gesagt Registriert

Alle kerngesund ... also hat sie wenig Chancen nach der Scheidugn überhaupt noch Unterhalt zu bekommen oder sehe ich das falsch?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.03.2010 13:43
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus!

Ob es außer Erkrankungen noch weitere Gründe gibt, kann ich Dir nicht abschl. sagen.
Außerdem: Vor Gericht und auf hoher See...... Bei Gericht nennt man das "Billigkeit". Richter sind in ihren Entscheidungen unabhängig. Bist Du mit dem Ergebnis nicht einverstanden, musst Du Rechtsmittel einlegen.

Meine Ex kam z.B. damals mit der Forderung nach TU nicht durch. Sehr wahrscheinlich lag es an ihrer Forderung. Sie konnte nur 75% arbeiten, weil sie den Hund betreuen muss  :rofl2:  :rofl2:  :rofl2:
Meine Tochter war zu diesem Zeitpunkt 14 Jahre alt und wurde in der Begründung der Gegenseite gar nicht erwähnt  :puzz:

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

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Geschrieben : 02.03.2010 14:25
(@ralfk)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

Es könnte schon sein,das deine Ex bzw. ihre Rechtsvertretung mindestens Vorsorgeunterhalt mit auftischt,denn sie muss ja krankenversichert sein usw. Wenn sie´s nicht vom Arbeitgeber her ist.Von daher könnte ich mir vorstellen das Forderungen kommen. Ich würde zunächst abwarten,was von denen überhaupt kommt und anhand deines Dir zustehenden Selbstbehaltes bzw. deines bereinigten Netto´s dann rechnen. Wenn Du in einem Haus alleine wohnst kann Wohnvorteil dazukommen als fiktive Erhöhung deines Netto´s. usw.
Bei mir wars so,das mir der KU abgezogen wurde vom Netto und der EU nur bis Kind 18 ist gezahlt wird. Danach nicht mehr. Warum auch.Dann hatte im Sinne des Richters jeder was gemacht für den Vergleich. Aber  deine Ex sollte schon darlegen können,warum sie nicht ganz arbeiten gehn kann bzw. wie sie ihre Zukunft denn arbeitstechnisch gestaltet. Kinder betreuen,insbesondere wenn sie schön größer sind----das kann der geschiedene Mann mindestens auch.

LG.....Ralf

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2010 15:28
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Max,
kleine Geschichte zum Mutmachen. Ich hab heute mit einem Bekannten telefoniert. Ähnlicher Fall bzgl Einkommen und Kindesalter. Nur seine Ex hat bisher gar nicht gearbeitet.

Er hatte Freitag seine Scheidung und hat eine Befristung

von EU bis Ende 2011 hinbekommen. Danach ist definitiv Schluß.

Das läßt hoffen.

Gruß
Bart

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Geschrieben : 02.03.2010 15:59
(@mark_xx)
Schon was gesagt Registriert

was ich noch so gelesen habe ist, dass das Thema mehr hier liegt:

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt nach § 1573 II BGB. Dieser kann nach § 1578b BGB sowohl herabgesetzt als auch zeitlich befristet werden.
Hier spielen die unbestimmten Rechtsbegriffe " Billigkeit" bzw. " Unbilligkeit " sowie ehebedingte Nachteile" mit. Es handelt sich hier um eine Billigkeitserwägung im Einzelfall. Es gibt zwar Anhaltspunkte in den bisherigen obergerichtlichen Entscheidungen, klare Vorgaben des BGH aber fehlen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2010 11:57




(@yitzi)
Schon was gesagt Registriert

Leider oder glücklicherweise (je nach Sicht) verdiene ich sehr gut und mir tränen die Augen, wenn ich die Beträge sehe, die an KU [...] weggehen.

Trotz allem persönlichem Verständnis (zum Thema Ehegatten/EU):
KU sollte Ehrensache sein. Besonders, wenn man gut verdient.
Du hattest Deinen Spaß dabei und die Kleinen (mit 12 und besonders mit 9 ist man auch noch klein) können nichts, aber auch garnichts, für ihre bescheidene Position+Umfeld!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2010 12:11
(@mark_xx)
Schon was gesagt Registriert

Yitzi ... den Kindern geht es sehr gut, da mach dir mal keine Sorgen ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2010 12:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Hier spielen die unbestimmten Rechtsbegriffe " Billigkeit" bzw. " Unbilligkeit " sowie ehebedingte Nachteile" mit. Es handelt sich hier um eine Billigkeitserwägung im Einzelfall.

genau hier liegt dann auch der Hase im Pfeffer. Wobei es nicht (nur) um Billigkeit aus Deiner Sicht geht, sondern auch und vor allem aus Sicht Deiner DEF. Wenn Eure selbstgewählte eheliche Rollenverteilung war, dass Du die Kohlen beschaffst und Deine Frau sich um Haus und Hof kümmert, endet diese nicht mit oder kurz nach der Scheidung. Eine erheiratete Lebensstandard-Garantie gibt es zwar nicht mehr, aber eben auch kein "du bist jetzt geschieden, also schau, wie du finanziell zurechtkommst"; deshalb geht es immer um eine Gesamtschau und nachfolgend eine Einzelfall-Entscheidung, in die viele Faktoren einfliessen.

Was ich bei all dem nicht verstehe: Angesichts von

Vor Jahren hab ich mal hier geschrieben und mein Leid geklagt, und jetzt habe ich es hinter mich gebracht

wäre es doch das naheliegendste gewesen, in der Zwischenzeit die wirtschaftliche Selbständigkeit Deiner DEF zu forcieren. Zwei halbe Tage sind jedenfalls ein Nasenwasser. Und Deine DEF wird von Beratern umzingelt sein, die ihr soufflieren, dass sie ja schön blöd wäre, ihre Berufstätigkeit ausgerechnet jetzt auszuweiten, wenn sie stattdessen ohne Aufwand und Gegenleistung Unterhalt von einem gut verdienenden Ehemann wie Dir bekommen kann.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2010 15:13
(@andyk)
Schon was gesagt Registriert

Ich zahle auch erst seit 10 Jahren.
Junior ist jetzt 12 und lebt in einem Internat und trotzdem darf ich ihr jetzt EU zahlen, der vorher noch, wo Junior bei ihr wohnte, Betreuungsunterhalt hieß. Also nur den Namen geändert und ab. Noch nicht einmal befristet.
Naja, OLG Hamm ist ja eh bekannt für seine Vater-Feindlichkeit.
Also Augen zu und durch ..... bis zum Ende!

Gruß
Andy

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2010 21:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Andy,

erzähl mal mehr.
Womit wurde das begründet.

Allerdings bitte in deinem eigenen Faden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2010 21:35
(@docholly)
Schon was gesagt Registriert

Naja, OLG Hamm ist ja eh bekannt für seine Vater-Feindlichkeit.

Gruß
Andy

Hallo Andy,
ist das so? So was hat mein Anwalt mir auch schon durch die Blume gesagt, als ich ihm von den mehr oder weniger traumhaften Umgangszeiten (Freitag - Sonntag, Ferien hälftig etc.), von denen hier immer die Rede ist, berichtet habe. Seine Antwort: "Nun schöpfen Sie mal nicht zu viel Hoffnung durch ihre Internetlektüre, hier im OLG Hamm-Bezirk kriegen Sie solche Umgangszeiten normalerweise nicht hin"... was mich dann wieder ziemlich runtergerissen hat.
Grüße,
Doc

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2010 22:06
 elwu
(@elwu)

Wenn Eure selbstgewählte eheliche Rollenverteilung war, dass Du die Kohlen beschaffst und Deine Frau sich um Haus und Hof kümmert, endet diese nicht mit oder kurz nach der Scheidung

Hallo,

'selbstgewählt' ist in der Rechtsrealität so zu verstehen, dass das auch die wider alle vorherigen Absprachen und  allein von der Frau getroffene Wahl sein kann, das macht keinerlei Unterschied.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2010 09:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin elwu,

'selbstgewählt' ist in der Rechtsrealität so zu verstehen, dass das auch die wider alle vorherigen Absprachen und  allein von der Frau getroffene Wahl sein kann, das macht keinerlei Unterschied.

das ist mir schon klar; ich hätte vielleicht präziser ausdrücken sollen "die gegenüber dem Gericht durch die Unterhaltsbegehrende glaubhaft darstellbare Rollenverteilung". Meine Ex und ich waren beide Freiberufler mit Homeoffice und daher wirklich paritätisch mit Kinderbetreuung und -versorgung befasst. In den Anwaltsschriftsätzen stand dann allerdings, sie sei quasi eine "alleinerziehende verheiratete Mutter" gewesen, die 90 Prozent aller Betreuungsleistungen allein erbracht habe. (Das wäre unterhaltstechnisch dann allerdings ein Eigentor geworden, denn nachdem sie trotzdem und unstreitig erhebliche Umsätze erwirtschaften konnte, konnte sie daraus keinen Honig saugen.)

Man kann wirklich allen Paaren nur raten, solche Dinge in einem Ehevertrag festzulegen, der Streit darüber von vornherein verhindert. Wer einen Schrebergarten pachtet oder eine Garage mietet, schreibt die Modalitäten üblicherweise ja auch auf ein Stück Papier.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2010 17:08