Wie lange muss man ...
 
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Wie lange muss man der Exfrau Unterhalt bezahlen?

 
(@slolle)
Rege dabei Registriert

Unsere Kinder sind 6 und 8 Jahre alt - sie zieht mit ihrem Freund nun 230 km weit weg und hat sich vorgestern ein Haus gekauft.

Mit dem Freund ist sie nun 12 Monate zusammen - beweisen kann ich das nicht...

Wenn noch weitere Infos erforderlich sind, bitte kurze Nachricht.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2007 01:19
(@PhoeniX)

Moin

Das mit der eheähnlichen Gemeinschaft ist immer so eine Sache. Besonders da ihr Verheiratet gewesen seit. Dabei kommt es auch auf die Leistungsfähigkeit des LG an..... sehr kompliziert. Gib dazu mal mehr Infos.

Ich an deiner Stelle würde mich eher fragen, ob ich meine Kinde so weit weckziehen lassen würde.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2007 02:10
(@slolle)
Rege dabei Registriert

Hi PhoeniX!

Das mit den Wegziehen ist durch - ich hatte keine Chance.

Nun gut was heißt Leistungsfähigkeit? - wenn es vom Geld her gemeint ist, denke ich , wenn man sich ein Haus kaufen kann, ist wohl alles gesagt...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2007 09:00
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

haben sie gemeinschaftlich das Haus gekauft? Oder steht nur er allein im Grundbuch?

Bei einem gemeinschaftlichen Wegziehen würde ich versuchen auf eine gefestige Beziehung hin zu arbeiten. Ich habe irgendwo mal ein Urteil gelesen dass ein gemeinsames Kinder oder ein gemeinsames Haus auf eine feste Beziehung hindeuten. Aber wo bin ich mir nicht ganz sicher.

Du solltest aber auf jeden Fall versuchen die erhöhten Umgangskosten abzuziehen bevor du EU berechnen lässt. Sie hat die Entfernung geschaffen.

Sophie

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Geschrieben : 03.12.2007 09:26
(@slolle)
Rege dabei Registriert

Danke!

Wie sieht das mit Unterhalt generell aus? (d.h. ohne dass ich jetzt auf die eheähnliche Beziehung anspiele)

Wie lange muss ich generell Unterhlat für die Exfrau bezahlen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2007 09:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Slolle,

derzeit muß du (unabhängig vom LG) solange zahlen bis sie wirtschafltich wieder auf eigenen Beinen stehen kann. D.H. wenn beide Kids über 10 sind kann ihr eine Halbtagsstelle, mit 16 eine Ganztagsstelle zugemutet werden. Zur Not kann ihr ein fiktives Gehaltangerechentwerden und so ihr Anspruch gemidnert werden. Allerdings sind solche Überlegungen hinfällig, wenn sie z.B. Sozialleistungen bekomemn würde oder chronisch krank ist oder trotz des Nachweises intensiver Bemühungen um Arbeit keinen Job findet. Also im schlimsmten Fall zahlst du ein Leben lang. Das ist der Ist-Zustand.

Im Zuge der Unterhaltsreform wird sich das allerdings ändern, die Eigenverantwortung gestärkt und die Unterhaltsdauer begrenzt werden. Aber auch da der Haken, das es für "Altfälle" wohl so nicht automatisch gilt und da wird man mal sehen müssen. Aber dazu fidnest du auch 2 Threads hier.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2007 10:15
(@slolle)
Rege dabei Registriert

Danke Tina! - da sie, wenn sie sich ein Haus leisten kann, nicht gerade notleidend ist, werde ich bei Zeiten die eheähnliche Gemeinschaft heranziehen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2007 20:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Slolle,

da sie, wenn sie sich ein Haus leisten kann, nicht gerade notleidend ist

woher weisst Du, dass SIE sich ein Haus leisten kann? Hast Du einen Darlehensvertrag gesehen? Ins Grundbuch geschaut? Da sind mannigfaltige Konstruktionen möglich, mit denen die Behauptung "leisten können" easy ausgehebelt werden kann: Man kann 100-prozentiger Eigentümer einer Immobilie sein, ohne einen Cent eigenes Geld investiert zu haben - oder umgekehrt die komplette Schuldenlast übernehmen, ohne im Grundbuch aufzutauchen. Und vieles andere dazuwischen - Stichwort beispielsweise "Niessbrauch".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2007 22:40
(@slolle)
Rege dabei Registriert

Na das werde ich ja bald sehen, sobald ich die Adresse kenne...

und außerdem weiß ich ja, wie viel Geld ihr im Monat zur Verfügung steht  😉

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Themenstarter Geschrieben : 06.12.2007 00:13
(@weserfrosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo erst einmal....naja, das ist immer so eine Sache mit dem nachehelichen Unterhalt....nur als Beispiel:
meine Geschiedene und ich sind seit 7,5 Jahren getrennt. Bei der Trennung waren die Kids 11 und 9, sind nunmehr als 18 + 17 ((jaaaaa)....meine Geschiedene versucht bis heute, von mir für sich nachehelichen Unterhalt zu bekommen (für die Kinder zahle ich eh und gerne...) - seit Mai 2007 ist die Unterhaltszahlung für sie eingestellt. Sie wird anwaltlich vertreten und klagt auf Unterhalt für sich.... 😡
Also: eine Grenze gibt es oftmals nicht wirklich....
Und sie hat auch ein eigenes Haus (ehemals "unser" Haus) und zahlt dafür definitiv weniger wie für eine auch nur annähernd vergleichbare Wohnung.

Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2007 11:51