Hallo zusammen
Dachte immer ich muss den Unterhalt an die Kindsmutter nur bis zum dritten Lebensjahr des kleinen Zahlen . Wir waren damals ja nur kurz ( 5 Wochen ) zusammen wo aus dem Kondomversager der kleine entstanden ist.
Ich hab schon Versuch mittels Suchfunktion was zu finden bin da aber immer nur auf Verheiratete Informationen gestoßen.
Aktuelle Situation :
Der kleine kommt Mitte September in den Kindergarten. Auf ihren Wunsch nur halbtags es gibt aber keinen begründeten Grund ( Gutachten / Krankheit ) dafür das er nicht ganz Tags gehen könnte.
Er wird Anfang September 3 .
Sie hat sich bei der ARGE gemeldet das sie eine Arbeit sucht und ist in dem Programm der ARGE aufgenommen . Hat auch bereits Vorstellungsgespräche und etliche Bewerbungen abgeschickt.
Jetzt wurde von der ARGE ihr ein Schreiben zugeschickt in dem steht das sie weiterhin auf ihren bedarf aufgestockt wird und das ganze bis Februar 2014 genehmigt ist. In dem Schreiben wird aber mit dem Unterhalt von mir gerechnet.
Sie war zumm Zeitpunkt der Zeugung schon gekündigt gewesen und dann 9 Monate Krank geschrieben und mutterschaftsurlaub.
Muss ich jetzt weiter Zahlen bis Sie einen Job findet oder Endet meine Zahlungs Pflicht mit dem 3 Geburtstag des kleinen weil sie in Vollzeit Arbeiten gehen könnte.
Vielen Dank
Gruß
Casabubu
Moin CBB,
die wichtigste Frage hast Du noch nicht beantwortet: ist der Unterhalt für die Mutter Deines Kindes denn tituliert (zum Beispiel durch ein Gerichtsurteil)? Wenn nicht, würde ich diese Zahlung ab Oktober einfach einstellen und abwarten, was passiert.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hey
Nein die Zahlung wurde damals mit meiner Rechtsanwältin berechnet .
Kamm aber immer auf das gleiche oder sogar auf mehr raus wie sie am schluss wollten.
Sah immer so aus das ein Richter mehr berechnen würde und dann kommen ja Gerichtskosten und Anwaltskosten noch drauf.
Also sagte ich mir schnauze halten und das wenigere Zahlen.
Es wäre aber schön schön zu Wissen wie die Rechtliche lage den so aussieht den warum soll ich einen Rechtsstreit eingehen wenn ich von vornherein weiss das ich verliere ?
Danke
Gruß
Casabubu
Moin CBB,
was rechtsanwälte berechnet haben, mag der Höhe nach richtig sein; es begründet deswegen aber noch keinen Anspruch; ebenso wenig wie das, was ein Gericht vielleicht ausgeurteilt hätte.
Insofern bleibe ich bei meinem Ratschlag: Zahlung ab Oktober einstellen. Wenn Du besonders fair sein möchtest, kannst Du das jetzt schon ankündigen; wirklich nötig ist es nicht.
Und ja, sie kann Dich hinterher auf Fortsetzung von Unterhaltszahlungen verklagen. Aber das kann sie sowieso und immer; also solltest Du nicht in vorauseilender Resignation einknicken.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin
Vielen Dank für deine Hilfe und Antworten.
Was mich jetzt nur ganz kirre im Kopf macht ist kann ich die ,durch das nicht bezahlen ab Oktober , möglichen Gerichtskosten von vornherein Berechnen ?Weißs ja den Streitwert gar nicht , nur den Monatlichen KM-Unterhalt inHöhee von 684,- aber ja nicht die dauer.
Brauch ich da auch einen Anwalt ? oder reicht da das vorlegen aller unterlagen ?
Gruss
Bernhard
Moin,
wieso machst Du Dir darüber JETZT Gedanken? Die KM muss erst mal eine Anspruchsgrundlage haben, auf der sie klagt. Die ist doch noch gar nicht zu sehen.
Bleib entspannt, die Bälle müssen jetzt Andere spielen!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."