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Hallo und sorry für die vielleicht blöde Frage...... :question:
Wie lange muss man eigentlich für ein Kind Unterhalt zahlen?
Meine Tochter kommt ins 3. Lehrjahr und ich zahle noch für sie, da ihre Ausbildungsvergütung gering ist.
Was ist eigentlich wenn sie fertig ist und keinen Job bekommt? Muss ich dann weiter zahlen oder hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Vielen Dank!!!
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2012 19:53
KU wird nur während der Ausbildung fällig.
Für die Jobsuche danach bist du nicht zuständig.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Geschrieben : 15.07.2012 20:06
