Hallo,
habe zwar schon quergelesen und einige Beiträge durchgestöbert, aber eine befriedigende weil adäquate Antwort habe ich noch nicht gefunden.
Frage: Wie lange muss der Kindesvater (nicht nur das Kind sondern auch) die Kindesmutter finanzieren? Ist es "normal" und im Gesetz so vorgesehen, dass der Vater (ledig) nicht nur die Alimente für das Kind zahlt, sondern vollumfänglich auch die Kindesmutter finanziert, einschliesslich ihrer Miete (Wohnung), PKW, etc. ?? :heu:
Viele liebe Grüsse,
Karma
Ergänzung: Dass Unterhalt für das Kind bis mindestens zum 18. Lebensjahr gezahlt werden muss, ist mir schon klar; beziehe mich auf die Finanzierung der Kindesmutter 😉
Viele liebe Grüsse,
Karma
Hallo Karma,
bis zum 3. Geburtstag des Kindes gibt's praktisch kein Entrinnen: Sie kann ohne weitere Begründung mit dem Kind zuhause bleiben und er hat ihr, im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit, ihren Verdienstausfall vollständig zu ersetzen (mindestens aber 770 Euro). Und ja, das heißt im Klartext: Die Juristen betrachten ein Kind als Schaden, für das es folglich Schadenersatz gibt - und noch verrückter, obwohl ja nun offensichtlich zwei Leute in gleichem Maße für diesen "Schaden" verantwortlich sind, muss der eine Schadensverursacher (m) den Schadenersatz bezahlen, der andere Schadensverursacher (w) darf den Schadenersatz kassieren. Aber, zurück zu den Finanzen:
Nach dem 3. Geburtstag des Kindes gab es früher (!) ein Altersphasenmodell, wo anhand des Kindesalters festgelegt war, wann die Mutter wieder in Teilzeit / in Vollzeit arbeiten musste, um ihren Verdienstsausfall und damit ihren Schaden zu reduzieren, und damit konnten dann auch die Unterhaltszahlungen reduziert werden. Dieses Altersphasenmodell gibt es nicht mehr, die Sache liegt jetzt als Einzelfallentscheidung (aka Willkür) in der Hand des zuständigen Richters. Theoretisch kann die Unterhaltspflicht für Madame ab dem 3. Geburtstag des Kindes komplett entfallen, in der Praxis präsentieren Mutti und ihr Wahnwalt gerne jede Menge Argumente, warum in diesem Fall halt doch weiterer Unterhalt nötig ist - und dem kann der Richter dann folgen, oder auch nicht.
Ums kurz zu machen: Es gibt keine pauschal gültige Aussage zum Mutti-Unterhalt nach dem 3. Geburtstag des Kindes. Erzähl bitte über den konkreten Fall, an den du gerade denkst, sonst stochern wir hier mit der Stange im Nebel.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Malachit hat schon alles gesagt,
Du hast Ihr alleine ein Kind gemacht, und musst jetzt den finanziellen Grundbedarf für das Kind vollumfänglich und alleine zahlen und Ihr Gehalt vollumfänglich ersetzen, damit die Frau schadensfrei bleibt. Und Frauen ohne Kind kriegen Deine nächste Beförderung mit der nächsten Quote. Das ist Feminismus live
(manchmal hilfts, wenn mehrere Menschen kotzen...)
mfg
Hallo,
vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
Zur Situation: "Schadensverursacher" (das ist gut, muss ich mir merken 😉 denn genauso fühlt es sich auch an...) ist mein Partner (liest seit heute hier auch mit).
Es handelt sich um 2 "Schäden", die mit 2 verschiedenen "Schadensverursacherinnen" entstanden sind...
(beide "Schäden" sind bezaubernd und ganz tolle Kiddies; seine Söhne sind 4 (knapp 5 Jahre) und 11 Jahre alt)
Sowohl Schadensverursacherin A als auch B hatten bereits vor der Schwangerschaft jeweils kein eigenes Einkommen (Gehalt).Mein Partner ist ledig, war mit den Müttern in einer Partnerschaft, bzw. Affäre und war nicht mit ihnen verheiratet...
Er zahlt freiwillig, Gerichte waren aussen vor.MUSS er wirklich diese Frauen so vollumfänglich finanzieren??
Viele liebe Grüsse,
Karma
Nun...
erstmal ist der Bedarf bei 770€. Mit 11 sollte sich der Betreuungsaufwand doch stark gegen 0 reduziert haben, dass die Mutter diesen Bedarf decken kann und mit 4 sollte zumindest Betreuung und stundenweise Arbeit drin sein, dan muss er nur noch den Differenzbetrag bezahlen. Ich meine, wenn die 11 jahrige noch immer betüdelt werden muss, dann ist bei der Betreuung definitiv was falsch gelaufen. Er sollte sie keinesfalls vollunfänglich bezahlen, wobei immer noch die Frage ist, inwieweit hier Richterwillkühr einsetzt. Bei der 11 jährigen müsste er eigentlich raus. Er sollte ein Schreiben aufsetzen, dass Mami sich einen Job suchen soll, weil er mit 12 die Zahlungen wg BU einstellt...
mfg
Vielen Dank, dantes!
Frage: 770 Euro Bedarf, sind die für's Kind oder für die KM angedacht... ? (vermutlich beides, bei dieser Höhe?)
Viele liebe Grüsse,
Karma
Hallo Karma,
Frage: 770 Euro Bedarf, sind die für's Kind oder für die KM angedacht... ? (vermutlich beides, bei dieser Höhe?)
Nö, das ist schon das, was Muddi während der ersten 3 Lebensjahre zusätzlich zum Kindesunterhalt bekäme. Allerdings sind im Fall deines Partners ja nun beide Kinder schon älter, insofern ist diese Zahl in diesem Fall wohl eher nicht der Maßstab.
Aber, da Unterhaltszahlungen ja nun auch durch die Leistungsfähigkeit des Zahlungspflichtigen begrenzt sind: Bei Unterhalt für zwei Kinder und zwei Exen würde ich schon mal ganz gerne die Zahlen sehen - d.h. wie viel er im Monatsdurchschnitt verdient, und wie viel die vier Empfänger jeweils an Unterhalt bekommen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Wichtig auch, ob es bisher irgenwelche Urteile, Beschlüße, Vergleiche oder Titel über den BU für die Mütter gibt
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo midnightwish,
nein, es gibt nichts dergleichen.Die KM hatten bislang noch keinen Anlass, "offiziell" zu werden... (es wurde bislang immer alles intern geregelt, also zwischen KM und KV).
Edit. PS: alle "Parteien" sind ledig, bzw. waren nicht miteinander verheiratet.
Viele liebe Grüsse,
Karma
Hallo Malachit,
Nö, das ist schon das, was Muddi während der ersten 3 Lebensjahre zusätzlich zum Kindesunterhalt
ach so, verstehe.Alles klar.Danke! 😉
Möchte hier nicht detailliert öffentlich etwas zu den Zahlen schreiben, zumal diese auch variieren.Der Unterhalt ist auch nicht das Problem.Mir geht es im Grunde bei meiner Eingangsfrage um eine ganz andere Problematik, die dahinter steht, aber das gehört dann in ein anderes Unterforum.Ich bin lediglich der Meinung, dass die "Schadensverursacherinnen" allmählich wieder Eigenverantwortung für ihr Leben übernehmen könnten, und ich keinen Anlass darin sehe, dass sie -ausser durch die Kinder- weiterhin mit meinem Partner dermaßen eng verbunden sind, dass sie bei uns mental schon beinahe zum "Inventar" gehören... immerhin sind es EX-Partnerinnen...
Wollte nun mal wissen, wie es aussähe, falls es vor Gericht käme, sollte mein Partner den Damen den Geldhahn zudrehen... (ob und in welchem Umfang er den Exen verpflichtet wäre).
Viele liebe Grüsse,
Karma
Hallo,
also erstmal, versteh das bitte nicht falsch, wäre es besser, wenn Dein Freund das selber regelt. Es ist immerhin sein Geld, welches er vielleicht zum Fenster rauswirft und vielleicht hat er ja auch andere Gründe dafür.
Zur Sache: würde ich sagen, dass der einen mit Sicherheit ein 400€ Job zuzumuten, d.h. mehr als 400€ sollte er eigentlich nicht zahlen (für die Mutter), die andere dürfte eigentlich in der Lage sein, Ihren Bedarf vollständig zu decken, zumal sie ja auch den VOLLEN Kindsbedarf bekommt, weil sie betreut, das sollte man hier nicht vergessen. Nicht zuletzt bekommen sonst die Kinder ein falsches Frauenbild, nämlich, dass diesen nach einem Kind die Hände abfallen.
Es kommt natürlich auch auf vorhandene Betreuungsangebote an...
mfg
Streiche mit Sicherheit durch vermutlich. Kann leider nicht mehr ändern und man beachte bei dem Thema auch den Interpretationsspielraum eines Richters...
Hallo dantes,
vielen Dank für Deine Antwort.
Hallo,
also erstmal, versteh das bitte nicht falsch, wäre es besser, wenn Dein Freund das selber regelt.
Nee, verstehe das nicht falsch, er kümmert sich ja auch selbst um seinen Krams.Jedoch habe ich hier ja eine Frage, und um an eine sinnvolle Diskussion mit meinem Partner anknüpfen zu können, bedarf es dafür erst einmal eine Antwort, die ich mir dementsprechend zuvor einholen muss... 😉
Mit Euren Antworten ist mir auch schon geholfen, so dass ich doch schon etwas besser durchblicke...
Es kommt natürlich auch auf vorhandene Betreuungsangebote an...
Ja stimmt, das ist natürlich auch zu berücksichtigen...
Viele liebe Grüsse,
Karma
was ich damit sagen wollte ist, dass er nicht noch zusätzliche eine Heimatfront braucht, er hat schon zwei ;-)...
Deswegen wäre es besser, wenn ER sich hier anmeldet und mal schreibt.
Es gibt elternbezogene Gründe und kindsbezogene Gründe, die für eine Verlängerung über drei Jahre hinaus sprechen:
Kindsbezogen =keine Betreuung vorhanden, oder Mutter mit Vollzeitarbeit und Betreuung überobligatorisch belastet.
Elternbezogen =Mann hatte Heimchen zu Hause und kann nicht plötzlich sagen, geh arbeiten...
Zu den kindsbezogenen Gründen: Mit 11 hat sich das ganze Betreuungsthema so langsam erledigt, mit 4 sind auf jeden Fall Fremdbetreuungsangebote (und eventuell Betreuung durch den Vater) vorzuziehen.
Sollte eine solche Betreuungsmöglichkeit vorliegen, kann die Mutter arbeiten gehen und Ihr Bedarf 770€ ist um die Summe, die sie fiktiv einnehmen könnte zu kürzen. Nun muss man nicht Vollzeit arbeiten gehen, um 770€ zu verdienen, d.h. man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass kein Bedarf mehr vorliegt. Oder man einigt sich eben (z.B. auf besagte 400€) und fährt vielleicht ohne Titulierung besser und Urteil, gegen das man erneut klagen müsste besser...
Kindsbezogene Gründe müssten die Müttervortragen und belegen, wieso sie denn jetzt nicht arbeiten gehen können, oder dies eine zu hohe (überobligatorische) Belastung darstellt.
Er sollte aber nicht mal langsam einen Übergang in die Selbststädnigkeit einläuten, sonst geht er das Risiko ein, dass mit elternbezogenen Gründen argumentiert wird (er wollte es doch die ganze Zeit so).
Ein Weg könnte sein, wenn er das ganze ohne Gericht regeln will, dass er der einen sagt/schreibt, dass er nach einer Übergangsfrist die Zahlungen einstellt, mit der anderen einen kleineren Betrag <<770€ vereinbart.
Rechtlich ist alles nur uneindeutiges blabla, aber was machen sollte er auf jeden Fall.
mfg
Hallo karma
m.e muß dein Partner weder für KM A noch für KM B etwas bezahlen, die 770 sind in diesem zusamenhang belanglos.
beide KM hatten vor der Geburt der KInder kein Einkommen und haben jetzt auch kein (Sozialleistung ,Rent usw.)
hier liegt der Unterschied zwischen ehelichen und nicht ehelichen Unterhaltsansprüchen!
Hier haben beide KM kein Einkommen vor der Geburt und nach der Geburt aus finazieller Sicht ist für beide kein Nachteil entstanden.
770 Euro ist der min. Betrag für BU jedoch steht ab 3 Lebensjahr des KIndes ein Erwerbspflicht für beide KM, sollte KM jetzt eine 400 Euro Job ausüben hätte sie jetzt schon bereits mehr als vor der Geburt des Kindes.
Die tatsächlichen Verhältnisse während des nichtehelichen Zusammenlebens vor der Geburt des gemeinsamen Kindes konnten keine Lebensstellung im Sinne der §§ 1615 l, 1610 Abs. 1 BGB begründen. Der Unterhalt nach § 1615 l BGB bemisst sich nicht wie der nacheheliche Unterhalt gemäß § 1578 BGB nach den ehelichen Lebensverhältnissen sondern allein nach der Lebensstellung des Unterhaltsberechtigten.
Gruß Guru
Bedarf 770€ ist um die Summe, die sie fiktiv einnehmen könnte zu kürzen.
Blödsinn. Sobald ein Unterhaltsberechtigter arbeiten geht, stehen ihm nicht länger EUR 770 sondern - ebenso wie dem UH-Pflichtigen - EUR 1000 zu.
Fiktiv angerechnet wird bei arbeitslosen Müttern gar nichts.
Weil allgemein bekannt ist, dass Kinder - besonders Kinder von Single-Eltern - für viele Personalverantwortliche ein K.O.-Kriterium sind. Wer (als Single oder in einer Beziehung / Ehe) mit Kind arbeiten geht, hatte sehr oft auch vor der Geburt des Kindes bzw. der Kinder schon diesen oder einen ähnlichen Job.
Wer nie gearbeitet hat, verbessert seine Chancen der Berufswahl mit Kindern keineswegs.
Diese Erfahrungen machen arbeitslose AE-Väter ebenso wie AE-Mütter.
@Karma: Da dein Schatz mit keiner der Frauen je verheiratet war, gibt es wenig Anlass für ihn, hier nicht zügig eine Grenze zu ziehen. Da alle Beteiligten ledig sind, braucht er dazu nur einen mittelprächtigen Anwalt und etwas Mut.
Gruß Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hmm,
dieses Urteil würde ich aber anders interpretieren...
http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/unterhalt-wegen-betreuung-eines-nichtehelichen-kindes-mindestbedarf-bgh/
mfg
Blödsinn. Sobald ein Unterhaltsberechtigter arbeiten geht, stehen ihm nicht länger EUR 770 sondern - ebenso wie dem UH-Pflichtigen - EUR 1000 zu.
Blödsinn, dass das Blödsinn ist.
Unehelich haben Anspruch auf Ersatz ihres vorgeburtlichen Einkommens, mindestens 770,-€, begrenzt durch die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen und Halbteilungsgrundsatz.
Eine 1.000,- Grenze gibt es bei unehelichen nicht nur nicht, weil es 1.050,- wären, sondern auch sonst nicht.
Eine uneheliche Mutter die vor der Geburt z.B. 900,- in Vollzeit verdient hat, bekommt auch maximal 900,- "Schadensersatz" für das, was der Kerl ihr angetan hat.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Blödsinn, dass das Blödsinn ist.
Unehelich haben Anspruch auf Ersatz ihres vorgeburtlichen Einkommens, mindestens 770,-€, begrenzt durch die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen und Halbteilungsgrundsatz.
Eine 1.000,- Grenze gibt es bei unehelichen nicht nur nicht, weil es 1.050,- wären, sondern auch sonst nicht.
Eine uneheliche Mutter die vor der Geburt z.B. 900,- in Vollzeit verdient hat, bekommt auch maximal 900,- "Schadensersatz" für das, was der Kerl ihr angetan hat.
EUR 1050 stimmt für Berufstätige.
EUR 770 ist das Existenzminimum für nicht Berufstätige.
Wer nie mit dem Vater des Kindes verheiratet war und nach dem dritten Geburtstag noch BU verlangen will, muss sehr sehr, gute Argument haben. Für nichteheliche Mütter gelten wesentlich schärfere Regeln als für geschiedene Mütter, die sich auf eine gemeinsame Lebensplanung mit dem Vater ihrer Kinder und die einvernehmliche Rollenverteilung während der Ehe berufen können.
Ein 4- bzw. 11-jähriges, nichtehelich geborenes Kind ist gegenüber dem Vater ohne Trauschein keine Rentenversicherung für die Mutter.
Sollte jedoch (was ich hier nicht sehen kann) ein BU-Anspruch bestehen, steigt der Bedarf mit Aufnahme einer Arbeit auf EUR 1050 bei beiden - beim Unterhaltsverpflichteten und -berechtigten Elternteil.
So wars gemeint. Was Karmas Mann da macht ist sehr freundlich. Notwendig und gesetzlich geregelt ist das keineswegs. Ich glaube, da sind wir uns einig. Auch dass es Formen der Freundlichkeit bzw. Gutmütigkeit gibt, die an Dummheit grenzen. das scheint hier offenbar der Fall zu sein.
Vor 11 Jahren wurde der Unterhaltsanspruch nach §1615l BGB sehr, sehr eng zulasten unverheirateter Mütter ausgelegt. Die Alternative hieß in der Regel: Arbeiten oder Sozialhilfe. Wobei Sozialhilfe auch regelmäßig gewährt wurde, da das Kind an sich als Arbeitshindernis wahrgenommen wurde.
An die Erwerbspflicht der unverheirateten Mutter eines 11-Jährigen Jungen werden sehr, sehr hohe Maßstäbe angelegt. Es wäre ziemlich dumm von Karmas Freund hier weiterhin den Großzügigenzu spielen, wenn er sich das tatsächlich nicht leisten kann.
Wenn er es sich leisten kann und will, zwei Frauen freiwillig auszuhalten (andere fahren Porsche oder halten sich Rennpferde) weil er selbstes für richtig hält, wäre es ziemlich dumm von Karma, ihm seine ureigensten Angelegenheiten hineinzureden. wenn genug für alle da ist, wirkt so etwas ziemlich missgünstig gegenüber den Vorgängerinnen und deren Kindern. Solche Einmischung verträgt nicht jeder Mann gut. Schon gar nicht einer, dem Großzügigkeit als persönlicher Wert offenbar wichtig ist und der sich sich eventuell sogar leisten kann.
Hier gilt es die Gesamtsituation zu sehen.
Wenn er mit beiden Müttern und beiden Söhnen einen ungezwungenen Kontakt pflegt, wenn niemand Not leidet und bislang keine anwälte involviert waren - dann wäre es unter Umständen ein ziemliches Eigentor, liebe Karma, dich selbst einem solchen Mann gegenüber als kleinlich und berechnend zu zeigen.
Falls dein Freund sich mit der Situation unwohl fühlt und falls er selbst daran etwas ändern will, reicht ein mäßig begabter Anwalt, um das Dolce far niente der beiden KM zu beenden.
Falls er sich mit der Situation wohl fühlt und falls er selbst keinerlei Neigung hat, daran etwas zu ändern, tust du gut daran, dich aus seinen Familienangelegenheiten herauszuhalten. Wenn dir die Rolle der Drittfrau im Harem nicht passt, musst du dir ggf. einen anderen Partner suchen.
So könnte es auch sein.
Gruß :yltype: Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)