hallo ihr
heute hat mein lg mal eine frage an euch... wie einige vielleicht sich schwach erinnern ..soll er ja an die arge hartz4 von seiner ex zurückzahlen. ich finde leider den thread nicht wieder in dem ich das problem geschildert habe .(deep kannst du helfen)
die letzte aufforderung 6000 euro für 2005 bis 2007 zuzahlen war im august...da soll er angeblich telefonisch um eine stundung ersucht haben :gunman: . hat er aber nie..
problem ist:,
1. hat er nie EU zahlen müssen...die arge hat es schon mal versucht .. er konnte dann nachweisen ,das sie schwarz gearbeitet hat und bekam das geld wieder...
2. hat sie sich seit der scheidung 2004 selbst versorgt
3. hat sie 2005 gekündigt ,da sie schwanger von einem anderen war..kind geboren juni2005
4. er somit in der zeit überhaupt nicht betreuungsunterhaltspflichtig war ,da sein sohn der bei ihr lebt damals 7 war rund laut ehevertrag sie ab 7 arbeiten muß...
und das kind ja 2. nicht von ihm ist
5. gibt es keine vernünftige berechung von der arge..3 rechungen hat er bekommen..jedesmal irgendwas neues..seine tochter die bei uns lebt wurde dabei garnicht berücksichtig ..und auch der unterhalt für seinen sohn wurde da von der arge berechnet ( wir dachten immer das kann nur das JA oder ein gericht..ausserdem hat er einen statischen titel ,den er natürlich regelmäßig bedient)
die arge hat im letzten schrieb natürlich mit klage gedroht ..sollte er nicht zahlen...
sein RA hat zurück geschrieben ,das er nicht zahlen wird und muß..
so das war im august...
da dieses ganze hinundher jetzt schon über jahre geht...möchte mein LG eigentlich endlich mal ruhe haben und
nicht dieses damoklesschwert über ihm..zahlen ,wenn wie viel oder nicht...
so nun seine fragen... hat jemand erfahrung ..ob die arge klagt..
wenn ja wie lange dauert das ,bis die in quark kommen
und wie sehtr ihr seine aussichten...
danke auch im namen meines LG
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
ich finde leider den thread nicht wieder in dem ich das problem geschildert habe
War es dieser?
http://www.vatersein.de/Forum-topic-14038-start-msg146616.html#msg146616
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
danke beppo den meinte ich.
hm....scheine mich zu wiederholen :redhead:...
naja...irgendwie will man ja nur klarheit...
geld ist bei 6 personen nun mal knapp...obwohl beide arbeiten...
ich hoffe ihr verzeiht meine ungeduld 😉
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
so nun seine fragen... hat jemand erfahrung ..ob die arge klagt..
wenn ja wie lange dauert das ,bis die in quark kommen
Ich würde die Regeln selbst gerne mal genauer verstehen, aber es ist wohl so, dass es da zwei Timeouts gibt, einmal die Regel, dass erst ab Inverzugsetzung gefordert werden kann ( http://dejure.org/gesetze/BGB/1613.html), wenn nicht der Berechtigte "aus tatsächlichen Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Unterhaltspflichtigen fallen, an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war".
Und dann gibt es das "Zeitmoment der Verwirkung", wenn die Ansprüche nicht verfolgt werden, und da ist der Timeout wohl nach BGH Rechtsprechung 1 Jahr. Sie werden also rein formal da nichts für 2005 fordern können, es sei denn, sie wären vom Pflichtigen angelogen worden.
Und das werden sie auch wissen.
