Vielleicht ist das Thema schon abschließend beschrieben - habe leider nichts gefunden.
Hallo,
Bin seit 2004 geschieden.
Zahle (gern) für meine Tochter (17) aus dieser Beziehung; es wird sich mit Studium ... sicher noch hinziehen.
Es besteht regelmäßiger und einvernehmlicher Kontakt.
Lebe in neuer unehelicher Partnerschaft mit gemeinsamem Kind (6).
Meine Ehemalige arbeitet, hat die Anstellung aber leider (saisonbedingt) nicht ganzjährig. Nun erhalte ich alle 2 Jahre eine Anfrage (wg. Gehaltsauskunft) der Arbeitsverw., weil dann "Hartz4" zu beantragen ist.
Ist dies eine "never ending story" - bis in die Rente?
Kann ich irgendwann einmal wieder heiraten, ohne das meine Partnerin mit für den Unterhalt herangezogen wird?
Sollte ich einen RA aufsuchen, um eine abschließende und rechtsverbindlich planbare AUskunft zu erhalten?.
Vielen Dank für eine Antwort
Moin Dune,
auf welcher Basis zahlst Du denn Unterhalt (gibt es eine Vereinbarung oder gerichtlichen Vergleich, oder zahlst Du lediglich auf Basis der Arge-Berechnungen) ?
Ist dies eine "never ending story" - bis in die Rente?
Aufgrund geänderter Gesetzeslage gibt es seit 2008 keinen automatischen (lebenslangen) Anspruch.
Vielmehr ist zu prüfen, ob fortdauernde ehebedingte Nachteile vorliegen ...
... weiteres Kriterium ist die Ehedauer.
Besten Gruß
United
Moin,
meine erste Frage wäre:
Nun erhalte ich alle 2 Jahre eine Anfrage (wg. Gehaltsauskunft) der Arbeitsverw., weil dann "Hartz4" zu beantragen ist
Ist das für einen Unterhalt an die Ex? oder zur Berechnung des Kindesunterhalts, der der Ex als Betreuungselternteil bis zur Volljährigkeit des Kindes überwiesen wird?
Gruß Toto
Hi,
also ehrlich gesagt kann Dir das auf Basis Deiner Informationen niemand sagen. Und selbst, wenn alle Informationen vorliegen würden, wäre es schwierig eine verbindliche Auskunft zu geben, da dies teilweise einfach auch Definitionssache ist.
Ein guter gegnerischer Anwalt schafft es z.B. möglicherweise, einen dauerhaften ehebedingten Nachteil darzustellen und bei einem solchen wäre der Unterhalt nach aktuellen BGH Urteilen nicht zu befristen und kann ein Leben lang dauern.
Allerdings wäre nach 7 Jahren die Zeit gekommen, es vielleicht mal zu versuchen...
mfg
Vielen Dank für die Antworten
zu United
Zitat: Kriterium ist die Ehedauer? 14 Jahre
zu Toto
kein Unterhalt (mehr) an Ehemalige, sondern allein Kindesunterhalt
--> hier liegt ja meine Unsicherheit, ob, wenn diese Kindesunterhaltspflicht für meine Tochter endet, der eigentliche nacheheliche Unterhalt wieder auflebt, sollte, aus welchen Gründen auch immer, kein eigenes ausreichendes Einkommen erwirtschaftet werden können.
zu dantes_79
dann stehe ich also ggf. wieder vorm Richter (sollte ich uneinsichtig sein u nicht zahlen wollen) und darf mir einen "neuen Zahlschein" abholen, wobei dann mein/unser neues eheliches Familieneinkommen zu Grunde gelegt wird.
Dune
Moin dune.
Ich bin zwar nicht der Unterhaltsspezialist.
Aber mein Verständnis geht dahin, dass die Unterhaltskette zu Deiner Ex unterbrochen ist. Deshalb m.E. kein nachehelicher Unterhalt.
KU endet nicht mit Volljährigkeit, sondern wird dann direkt an Deine Tochter zu zahlen sein. Und zwar von Dir und Ex gemeinsam, wobei entsprechend Eurer Einkommen gequoltet wird.
So, das war mein Versuch im Forum Unterhalt. Aber hierzu werden sicherlich noch andere was sagen.
BG, Toto
Hi dune,
Aber mein Verständnis geht dahin, dass die Unterhaltskette zu Deiner Ex unterbrochen ist.
das ist der Knackpunkt und die Frage.
Wenn Du ihr die ganzen letzten Jahre nur deshalb keinen Unterhalt zahlen musstest, weil nach Abzug des KU "nichts mehr zu verteilen übrig war", dann muss die Kette nicht zwingend unterbrochen sein, das müsste man prüfen. Allerdings sehe ich, wenn es keine Besonderheiten gibt, für einen Standardfall 8 Jahre nach Scheidung bei 14 Ehejahren keine wirklich grossen Beträge mehr.
Warst Du kein Mangelfall, ist die Unterhaltsverpflichtung weg gewesen und bleibt es. Ein "Aufleben" in dem Sinn gibt es nicht.
Man muss natürlich auch dazu sagen, dass die ARGE immer erst mal Auskunft fordert und schaut was zu holen ist, bevor man sich damit beschäftigt, ob überhaupt noch dem Grunde nach eine Unterhaltspflicht besteht.
Gruss von der Insel
Moin,
dass die ARGE immer erst mal Auskunft fordert und schaut was zu holen ist, bevor man sich damit beschäftigt, ob überhaupt noch dem Grunde nach eine Unterhaltspflicht besteht.
Aus diesem Grund raten wir in solchen Fällen ja auch immer dazu, die Frage nach Auskunft mit der Gegenfrage nach der Rechtsgrundlage zu beantworten. Dann merkt auch die ARGE in vielen Fällen, dass "Sie waren irgendwann mal verheiratet" als Grundlage nicht ausreicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin
Hast Du denn schon jemals EU an Exilein gezahlt? Wenn ja, dann bis wann?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hast Du denn schon jemals EU an Exilein gezahlt? Wenn ja, dann bis wann?
Hallo oldie,
bis zur Reform des KU's wg Rangfolge (2009??) habe ich auch Ehegatten-Unterhalt im Rahmen einer Mangelfallberechnung gezahlt.
Aus diesem Grund raten wir in solchen Fällen ja auch immer dazu, die Frage nach Auskunft mit der Gegenfrage nach der Rechtsgrundlage zu beantworten. Dann merkt auch die ARGE in vielen Fällen, dass "Sie waren irgendwann mal verheiratet" als Grundlage nicht ausreicht.
Das finde ich gut! Gibt es dazu schon positive Rückmeldungen.
Moin dune,
Das finde ich gut! Gibt es dazu schon positive Rückmeldungen.
falls das eine Frage sein sollte: Die Rückmeldung bekommst Du, sobald Du an passender Stelle die Frage nach der Rechtsgrundlage gestellt hast. Die Antwort stellst Du hier ein, dann sehen wir weiter.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.