Wie lanege Ehegatte...
 
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Wie lanege Ehegattenunterhalt???

 
 Tink
(@tink)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

habe da mal eine kurze Frage ... wie lange (Jahre) muss mein Freund für seine Ex Unterhalt zahlen???

- die Beiden waren ca. 3 Jahre verheiratet
- sie war zum Zeitpunkt der Trennung arbeitslos
- die Beiden haben einen gemeinsamen Sohn
- sie hat sich ein Jahr nach der Trennung selbstständig gemacht.

Danke im Voraus


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2007 12:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

guckst du z.B. >hier<.

Wurde anl. der Scheidung die Kurzzeitehe festgestellt? Wie alt ist das gemeinsame Kind?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2007 12:44
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Fasse mal etwas aus vorangegangenen Post´s zusammen:

-Kind 5 Jahre
-im Februar 2006 Trennungsbeginn - Scheidungstermin?
-Einkommen netto des KV: 2200.-
-KV zahlt KU 200.-
-KM seit April 2007 selbständig, davor arbeitslos
-Forderung der KM über Anwälte an Gesamtunterhalt 900.-
-über TU/EU wird/ wurde gestritten

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2007 13:03
 Tink
(@tink)
Schon was gesagt Registriert

Danke erst ein Mal ...  🙂

Werde die Daten mal aktualisieren:

- Trennung Anfang 2006, Auszug der Ex Frühjahr 2006
- KU ist 190 €
- Das Kind ist noch 5 Jahre jung (War also gerade 4 zum Zeitpunkt der Trennung)
- Einkommen netto nun 2300 € (Gehaltserhöhung)
- KM seit April 2007 selbständig, davor war sie zwei Jahre arbeitslos da sie beim Kind bleiben wollte (hatte gekündigt)
- Trennungs-/ Ehegattenunterhalt steht noch nicht genau fest (momentane Forderung 950 €)
- zu beachten ist das zwei Darlehen (Haus) mit insgesamt 160.000 € zur Forderung stehen (Haus steht aber seit Trennung zum Verkauf; Zwangsversteigerung    droht nun)

Wie lange muss mein Freund nun an seine Ex zahlen?!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2007 14:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du eine genaue Zahl haben willst geht das schlicht und einfach nicht.

Er muß dann definitiv nicht mehr zahlen, wenn sie erneut heiratet. Sollte sie sich dann scheiden lassen und noch das gemeinsame Kind betreuen, der Neue Ex nicht leistungsfähig sein, kann sie u.U. wieder Unterhalt verlangen.

U.U. muß er nicht mehr zahlen, wenn sie in einer gefestigten Lebensgemeinschaft lebt, die midnestens 2-3 jahre besteht oder die durch ein Kind als gefestigt gilt.

Sollte sie genug verdienen um sich selbst zu unterhalten muß er ab dem Zeitpunkt nicht mehr zahlen, ab dem ihr Einkommen nciht mehr als überobligatorisch angesehen wird (Spätestens ab dem 16. Lebensjahr des Kindes)

Sollte sie aber jemals Sozialleistungen beantragen oder evtl. wegen Krankheit nicht mehr arbeiten könnten wird auch da wieder geprüft werden, ob er Unterhalt zahlen kann oder muß.

Daseinzige was wirsicher sagen können ist: Wie lange er Unterhalt zahlen muß kann keiner sagen, genauso kann keiner sagen, das er irgendwann keinen Unterhalt mehr zahlen muß.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2007 14:58
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Woher kommt die Forderung? Ihr "verhandelt" doch jetzt über TU - wer hat die Forderung berechnet? Was beinhaltet sie?
Dass die Frage bei Dir (Freund) eher nicht sein kann, wie lange, sondern eher wie hoch KU geschuldet wird ,unterstelle ich mal nach den Einstellungen von *midnightwish*
Besteht die Möglichkeit, die Scheidung so zu basteln, dass Exe und Du gegenseitig auf EU verzichten für die Gegenwart, die Zukunft und in der Not? Meine damit: Steht das Einkommen des Freundes auf wackligen Beinen und könnte man damit argumentieren, dass Exe bei gutem Einkommen ja auch EU im Bedarfsfall an KV leisten muss und ihr das immer wieder passieren kann? Sicher ist doch Dein Freund enorm nervlich angeschlagen. (Aber auf keinen Fall Job hinschmeissen!!!)

Grüße *nichtaufgeber*


Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2007 15:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Besteht die Möglichkeit, die Scheidung so zu basteln, dass Exe und Du gegenseitig auf EU verzichten für die Gegenwart, die Zukunft und in der Not?

Die Möglichkeit auf Eu gegenseitig zu verzichten geht ja,aber für Zeiten der Not oder Krankheit lässt er sich nciht ausschließen. Das würde der Gesetzgeber als sittenwidrig und damit als ungülitg erachten. Zudem sobald der Staat irgenwie aufkommen soll wird er erstmal jeden adneren suchen, der evtl. zahlen kann.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2007 15:51
 Tink
(@tink)
Schon was gesagt Registriert

Klar ist er total fertig und vergräbt sich eigentlich nur noch  ;( Auf das Thema ansprechen ist tödlich  :gunman:

Dass das keine Lösung ist und dadurch alles noch schlimmer wird versuche ich ihm gerade begreiflich zu machen.
Der Kindsunterhalt steht seit Anfang des Jahres fest und wird seitdem auch an das Jugendamt gezahlt.

Die Ehegattenunterhaltsforderung kam letztens von Ihrem Anwalt und schön dazu aufgelistet was er noch alles nachzahlen muss für das letzte Jahr (irgendwas bei 8.500 €).

Denke nicht dass die Ex so schnell erneut heiratet da sie sich kurz nach der Trennung einen Anwalt geangelt hat, der als Mittel zum Zweck dient. 😉 Die waren schon öfter getrennt und dann wieder zusammen da sie ihn ja doch wieder braucht.  :knockout: Der hat ihr ja auch geraten sich selbständig zu machen ... so ist sie ja fein raus.

Dachte eigentlich das man die Ehejahre auf den Unterhalt anrechnen kann?!

Die Forderung für die Darlehen kam von der Bank über die das Haus damals finanziert wurde. Der Abtrag für das Haus wurde nach der Trennung, mit Einverständniss der Bank, halbiert. Nun wollte die Bank  aber eine Nachzahlung von 6.000 € haben damit irgendeine Prämie auch wirksam  wird. Konnten wir aber nicht zahlen und somit hat die Bank beide Darlehen gesprengt und möchte nun die Gesamtsumme umgehend haben.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2007 16:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tink,

da sind noch wichtige Fragen offen. Deep fragte bereits:
1.

Wurde anl. der Scheidung die Kurzzeitehe festgestellt?

Das ist wichtig.
2. Wann war die Scheidung?
3. Wann wurde er das erste mal aufgefordert TU bzw. EU zu leisten?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2007 16:17
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

das Thema Kurzzeitehe ist wohl durch, wenn das Kind so jung ist !
Eine Befristung sollte aber möglich sein.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2007 16:22




 Tink
(@tink)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr,

schön dass ihr mir versucht zu helfen.

Werde heute Abend, wenn ich meinen Freund sehe, mal in Erfahrung bringen ob das Thema Kurzzeitehe überhaupt mal im Gespräch beim Anwalt war.

Die Scheidung ist noch gar nicht durch, da irgendwie keine Einigung gefunden wird oder irgendwelche Unterlagen fehlten. Frage ihn mal wann zum ersten Mal ein Antrag auf Unterhalt gefordet wurde. Der nächste Termin , zwecks Familensache, vor Gericht ist im Oktober, mal sehen was dabei raus kommt.

Dazu ist zu sagen dass sie nach kurzem Zusammensein (keinem Jahr) von meinem Freund schwanger geworden ist, obwohl sie eigentlich laut Frauenarzt zeugungsunfähig ist. Mein Freund ist sehr verantwortungsvoll und dachte nur: Kind..., dann muss eine gemeinsame Wohnung, Heirat, Hund  und das Haus her. Nachdem das Kind da war und die Heirat durch war lag sie nur auf der faulen Haut und hat meinen Freund wie Dreck behandelt, hat nach einem Jahr ihre Arbeit wieder aufgenommen aber kurz darauf gekündigt da die Mutter meines Freundes aus gesundheitlichen Gründen sich nicht mehr ums Kind kümmern konnte. Dann hat sie gar nichts mehr im Haushalt etc. gemacht und das Haus verkommen lassen. Mein Freund hat viel gearbeitet da der Abtrag ja getilgt werden musste und sie hat immer den Sohn als Ausrede vorgeschoben (der wäre so zeitraubend dass sie den Haushalt/ Garten nicht machen kann). Mein Freund war dann lange krank geschreiben und hat  gemerkt dass sie nur lügt. Das Kind ist so unkompliziert und sie hat nur Freunde besucht und sich ihren Hobbys gewidmet. Er hat oft versucht mit ihr zu Reden, auch was Erziehung angeht, und sehr lange bis zur Trennung gewartet da er immer an das Gute im Menschen gehofft hat. Tja, aber es hat sich nichts geändert und sie hat gemacht was sie wollte & die Kohle ausgegeben die er verdient hat.

Kann man nicht, wenn man Zeugen hat die diese Umstände bestätigen, damit was vor Gericht bewirken. Viele aus dem Freundes-/ Familienkreis haben immer wieder das Gefühl dass sie sich einen gut verdeinenden Typen gesucht hat, sich schwängern lassen hat und dann das Leben genießen wollte.

Ihr Verhalten jetzt bestätigt das ja wieder. Mein Freund zweifelt manchmal auch daran ob er überhaupt der Vater des Kindes ist.

LG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2007 17:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kann man nicht, wenn man Zeugen hat die diese Umstände bestätigen, damit was vor Gericht bewirken. Viele aus dem Freundes-/ Familienkreis haben immer wieder das Gefühl dass sie sich einen gut verdeinenden Typen gesucht hat, sich schwängern lassen hat und dann das Leben genießen wollte.

Ihr Verhalten jetzt bestätigt das ja wieder. Mein Freund zweifelt manchmal auch daran ob er überhaupt der Vater des Kindes ist.

LG

Was soll denn damit bewirkt werden? Richter hören sich nur ungern die sprichwörtliche dreckige Wäsche an.

Wenn er an der Vaterschaft zweifelt sollte er versuchen einen Vaterschaftstest zu machen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2007 17:17