Hallo an alle,
ich hab da ein riesiges Problem und vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Mein Ex bezahlt seit zwei Monaten nur noch 250,-- Euro Unterhalt.
Zur Geschichte:
Kindesunterhalt wurde für meine 3 Kinder schon von Anfang an als Mangelfallberechnung von € 518,-- seit 2002 gezahlt.
Als der Älteste in die Lehre kam wurde weiterhin der gleiche Unterhalt bezahlt. Der Kontakt zum Älteresten ist schon seit Jahren abgerissen.
Die beiden anderen Kinder haben ihren Vater regelmäßig alle drei Wochen übers Wochenende besucht, jedoch seit ca 1 Jahr schon immer wieder mit Spannungen. Dieses Jahr im Mai wurde es so schlimm von Seiten des Vaters, dass bei so einem Wochenende unser Sohn 17 Jahre vom Vater davon lief und mich bittete ihm abzuholen. Worauf auch unsere Tochter 15 Jahre nicht mehr beim Vater bleiben wollte und mein EX auch noch ziemlich deutlich den Kindern gegenüber wurde, dass es ihm egal sein wenn der Kontakt jetzt abbricht.
Nun jedoch zu meinem Problem.
Er kürzte den Unterhalt wegen Kurzarbeit, worauf ich den Kindesunterhalt überprüfen ließ und heraus kam, dass er jetzt trotz Kurzarbeit € 538,-- zahlen müsste.
Er zahlte jedoch nur mit Verzögerung und da auch nur die € 518,--.
Seit zwei Monaten zahlt er jedoch nur noch die 250,-- €. Ich habe darauf hin seinen Anwalt angerufen und darum gebeten, dass er meinem EX zur Zahlung des vollen Unterhalts auffordert.
Zwischenzeitlich ist unser 17-jähriger aus der Schule gekommen, jedoch hat er keinen Ausbildungsplatz bekommen.
Einen Anwalt kann ich mir auf Dauer nicht mehr leisten, da ich jetzt voll berufstätig bin und keinen Anwaltskosten mehr bezahlt bekommen bzw. mit Raten zurückbezahlen könnte. (Letzte Anwaltstätigkeit war die Berechnung des neuen Unterhalts, das mich 360,-- € gekostet hat)
Welche Möglichkeiten hab ich jetzt doch noch an den Kindesunterhalt zu kommen?
Kann mir jemand antworten oder hat jemand Erfahrungen?
Ich wäre echt dankbar.
Prossi
Hi Prossi
Eine der denkbar einfachsten Möglichkeiten ist es, das JA statt einen RA zu beauftragen. Das nennt sich dann Beistandschaft in Unterhaltsangelegenheiten. Die kostet Dich keinen Cent. Allerdings ist fraglich, wie engagiert sie ihren Auftrag erledigen.
Ohne jetzt die EK-Verhältnisse des KV über den Zeitraum zu kennen ist es schwierig bzw. unmöglich, weitergehende Ratschläge zu erteilen. Ausserdem hast Du nichts gesagt, ob es für die Kinder Unterhaltstitel gibt.
Wenn Du es hast überprüfen lassen so solltest Du doch in der Lage sein, meine aufgeworfenen Fragen zu beantworten. Dabei wäre es nützlich, wenn diesbezüglich auch Zeitpunkte genannt werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
Als der Älteste in die Lehre kam wurde weiterhin der gleiche Unterhalt bezahlt. Der Kontakt zum Älteresten ist schon seit Jahren abgerissen.
ergänzend zu oldie: Einkünfte müssen unaufgefordert angegeben werden, sonst droht die Rückzahlung als Schadenersatzforderung.
Gruß
eskima
Erst mal vielen Dank für euere Antworten und ich will versuchen auf eure Fragen zu antworten.
@eskima
Unser Älterster ist nicht mehr Gegenstand des jetztigen Unterhaltsstreit und wird auch nicht mehr angeführt.
@ oldie
Also einen Unterhaltstitel habe ich nicht.
Die Unterhaltsberechnung erstreckt sich vom April 2009 - Juni 2009 wonach mein Ex-Mann trotz Kurzarbeit durchschnittlich auf netto ca. 1.500,- kommt.
Meine damalige Anwältin hat dadurch einen Unterhalt für zwei Kinder von insg. € 523,-- errechnet. Leider hat er ab August nur € 400,-- bezahlt und im Sept. und Oktober € 250,--.
Er hat mir im September durch seinen RA erklären lassen, dass er solange er nicht die Zeugnisse der Kinder hat nicht mehr bezahlt. Die Zeugnisse sind jedoch Anfang September bereits beim Anwalt hinterlegt gewesen, da die Kinder keinen Kontakt mehr zu Ihrem Vater haben. Jedoch zahlt er immer noch nicht mehr.
Kann ich jetzt den Anwalt noch mal anmahnen, bzw. selber ans Gericht gehen und einklagen? oder welche Möglichkeiten ausser JA habe ich noch.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ausserdem finde ich diese Seite ganz super.
Er hat mir im September durch seinen RA erklären lassen, dass er solange er nicht die Zeugnisse der Kinder hat nicht mehr bezahlt.
Hallo,
diese Begründung dürfte für eine Verweigerung der Unterhaltszahlung nicht ausreichen, denke ich. Verbessert mich, sollte ich mich irren.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Guten Morgen,
der KV hat für den Zeitraum 3/2009 - 6/2009 Einkommen aus Kurzarbeit in Höhe von netto € 1500 nachgewiesen. Das entspräche einem geschätzen Brutto von € 2500.
Daraus errechnete Deine RAin einen KU von € 523. Dem KV bleiben € 77 über Selbstbehalt.
Regulär sollte das Netto vor KU-Berechnung um Kosten für berufsbedingte Aufwendungen und Altersvorsorge bereinigt werden. Altersvorsorge geht mit 4% ein (sofern auch in dieser Höhe geleistet). Das sind bei angenommen € 2500 brutto € 100 die Dein Ex vom Nettobetrag des Einkommens abziehen könnte. Dann liegt er nur noch bei bereinigt netto € 1400, diese noch einmal minus berufsbedingter Aufwendungen. Damit schrumpft die Verteilungsmasse für den KU erheblich und das zulässigerweise.
Nun veranschaulicht ziemlich realitätsnah eine Beispielrechnung aus der DDT 2009 die Situation* aus Sicht Deines KV:
Bereinigtes Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen (M): 1.300 EUR. Unterhalt für drei unterhaltsberechtigte
Kinder im Alter von 18 Jahren (K1), 7 Jahren (K2) und 5 Jahren (K3), Schüler, die bei der nicht unterhaltsberechtigten,
den Kindern nicht barunterhaltspflichtigen Ehefrau und Mutter (F) leben. F bezieht das Kindergeld.
Notwendiger Eigenbedarf des M: 900 EUR
Verteilungsmasse: 1.300 EUR - 900 EUR = 400 EUR
Summe der Einsatzbeträge der Unterhaltsberechtigten:
268 EUR (432 – 164) (K 1) + 240 EUR (322 – 82) (K 2) + 196 EUR (281 – 85) (K 3) = 704 EUR
Unterhalt:
K 1: 268 x 400 : 704 = 152,27 EUR
K 2: 240 x 400 : 704 = 136,36 EUR
K 3. 196 x 400 : 704 = 111,36 EUR
Meine Fragen:
Kann es sein, dass Deine RA bei ihrer Berechnung des KU die Bereinigungg des Nettoeinkommens unter den Tisch hat fallen lassen?
Kann es sein, dass der KU mittlerweile von Kurzarbeit in die Arbeitslosigkeit gegangen ist?
Gruß
Till
*edit Rechtschreibung
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Also meine RA hat bei der Berechnung die ganze Sache mit berufsbedingten Aufwendungen, Berufsbekleidung und Selbstbehalt abgezogen. Die Verteilungsmasse sind die € 523,--.
Ausserdem sind von unseren drei Kindern nur noch zwei Unterhaltsberechtigt, da ja der Älterste mittlwerweile seine Lehre beendet hat.
Nun weiss ich jedoch immer noch nicht, wie ich an den fehlenden Unterhalt komme......soll ich mich nochmal an seinen RA wenden?
Ich arbeite ganztags, kann mir jedoch auf Dauer einen RA nicht leisten, da könnte ich gleich auf den fehlenden Unterhalt verzichten.
Danke für Eure Anworten
Prossi
Soso, der Älteste hat seine Lehre beendet. Warum sagst Du nicht gleich eingangs, dass er einer Lehre nachgeht und daher wahrscheinlich sogar eine Ausbildungsvergütung erzielt?
Warum magst Du es nicht das JA zu beauftragen?
Ich denke mal, Du solltest alle Umstände hier aufzählen - so bleibt ein schaler Geschmack zurück.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@oldie
ich möchte mich dafür entschuldigen, falls ich mich in meiner ersten Nachricht nicht deutlich genug ausgedrückt habe.
Ich hatte zwar geschrieben, (als der Älterste in die Lehre kam, siehe erster Beitrag) und an eskima auch geschrieben, dass der Älterste nicht mehr mit zählt.
Ja das mit dem JA ist so eine Sache....wie du schon angemerkt hast.....viel erreichen die nicht.
Ich werd mich jedoch am Montag mal beim JA melden und denen mein Problem darlegen, vielleicht können sie mir doch helfen.
Vielleicht ist ihnen ja mein Ex noch in Erinnerung als er damals freiwillig aufs Sorgerecht verzichtet hat, da mir das JA recht gab, dass ich Kinder bzw. Jugendliche auch mal eine Nacht alleine lassen könnte.
LG
Prossi
Hi
Um einigermaßen einen Anhaltspunkt bzgl. KU-Höhe geben zu können ist das exakte EK des KV der letzten 12 Monate erforderlich, zzgl. seiner Aufwendungen etc.. Es gibt nun mal bestimmte Spielregeln, wie die KU-Höhe bzw. die Leistungsfähigkeit dafür bestimmt werden. Auch RA's können daran wenig ändern, auch wenn diese gerne so tun. Ist er arbeitslos so kommen weitere Gesichtspunkte hinzu, eebnso bei Kurzarbeit. Eine pauschal gültige Betrachtung geht nicht. Bronze hat bereits versucht etwas Licht hinein zu bringen, allerdings steht auch seine betrachtung auf wackligen Füßen, da die genauen EK-verhältnisse des KV und seine belastungen nicht bekannt sind. Von der herangehensweise hingegen ist es relativ stimmig entspr. der dt. Rechtssprechung.
Hast Du eine Ahnung, warum er den KU so deutlich abgesenkt hat?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@oldie
Nein kann ich nicht sagen warum er den KU so gesenkt hat, nur Vermutungen anstellen.
Da er sich seit Mai mit unseren Kindern entzweit hat und der Kontakt abgebrochen hat, vermute ich, dass er mir die Schuld wieder gibt und mich treffen will.
Die Lebensgefährtin meines EX hat vor ca. 4 Wochen unserer Tochter eine SMS gesc hrieben, worin Sie schreibt, dass ich schuld bin, das der KV keine Kinder mehr hat.
Mir gehts nicht darum, dass ich jetzt ohne den Unterhalt nicht über die Runden komme, das hab ich immer getan. Gearbeitet, Nebenjobs und um das Wohl der Kinder gesorgt, jedoch ginge es mit dem Unterhalt schon leichter, den Führerschein und Abschlußfahrten oder der gleichen zu finanzieren.
Ich schreibs jetzt nochmal ganz deutlich:
Meine RA hat die Einkommensnachweise des ganzen letzten Jahres eingefordert und jeden Monat seit der Kurzarbeit. Daraus kam Sie dann zu den Ergebnis, dass eine Verteilungsmasse für die beiden Kinder von € 523,- bleibt.
Ob er jetzt arbeitslos ist kann ich nicht sagen, da er mit mir ja schon lange nicht mehr redet, jedoch geh ich davon aus, dass er nach wie vor arbeitet, den ansonsten hätte ich es über meine Schwägerin(Frau meines Bruders und Schwester meines EX) erfahren.
LG prossi

