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Wie kann ich mein Einkommen schmälern?

 
(@hussel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Gemeinde,

eines gleich vorab. Ich will mich nicht vor meinem Unterhalt drücken, sondern will halt wissen, wie ich mein Einkommen schmälern kann.

Also, was kann ich alles angeben, damit mein Einkommen weniger wird.

Gruß Alfred

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2006 08:52
 Uli
(@Uli)

Ich will mich nicht vor meinem Unterhalt drücken, sondern will halt wissen, wie ich mein Einkommen schmälern kann.

Hallo Alfred,

warum möchtest Du Dein Einkommen schmälern, wenn es Dir hierbei nicht um Unterhalt geht?  :puzz:

Fragt sich Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2006 11:07
(@hussel)
Schon was gesagt Registriert

Ich zahle schon seit Jahren einen "freiwilligen" erhöhten Unterhalt. Damals hatte ich halt keine Belastungen und war wohl zu gutmütig. Heute sieht die Welt bei mir aber finanziell schlechter aus. Da sich die Kindsmutter an das viele Geld gewöhnt hat, allerdings bei unserer Tochter nicht viel ankommt, wollte ich meinen Titel kürzen lassen. Und ihr das Geld direkt zustecken.
Und da ich einen Gang vor Gericht vorerst nicht machen wollte, wollte ich halt mit Argumenten das Problem lösen.

Wer kann mir also erklären, wie man sein Verdienst  schmäler kann?

Sorry, dass ich mich zum Anfang so schlecht ausgedrückt habe, aber ich bin halt ein Newcomer  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2006 11:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

bist du abhängig beschäftigt oder Selbstständig? Was unterhaltsrechtlich relevant ist, kann du den für dich maßgeblichen unterhatsrechtlichen Leitlinien entnehmen.

Einkommen schmälern heißt im Umkehrschluss Kosten zu erhöhen, Geld auszugeben. Bringt also nix, da "linke Tasche - rechte Tasche".

Wichtig zu wissen wäre, welche Art von Titel mit welchem KU besteht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2006 11:48
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich zahle schon seit Jahren einen "freiwilligen" erhöhten Unterhalt
.....wollte ich meinen Titel kürzen lassen.

Wenn es einen Titel gibt, ist es doch nicht freiweillig?

Wenn es eine Jugendamtsurkunde ist, kann's ja schon genuegen, sie vom einem Gericht ueberpruefen zu lassen, die koennen besser rechnen.

Du schreibst von Belastungen, die neu sind? Du must schon sagen, was das fuer Belastungen sind, sonst kann hier niemand beurteilen, ob sie beruecksichtungsfaehig sind. Generell solltest Du ueber Deine Werbungskosten nachdenken. Oder Deine private Altersvorsorge überprüfen. Und natuerlich die Unterhaltsberechnung einfach auf handwerkliche Fehler abklopfen (Kindergeldanrechnung?)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2006 11:55
(@hussel)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin Angestellter und habe mich vor Jahre selbstverpflichtet. Besitze also einen U-Titel.
Mit meiner neuen Frau haben wir uns vor ein paar Jahren eine Immobilie gekauft wegen Altersversorgung, da meine Ehefrau später keine Rente erwarten kann.

Alfred

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2006 12:13
(@vaterklaus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Hussel,

also ich weiß nicht, was es da zu schmälern gibt.

Dein bereinigtes Einkommen berechnet sich aus deinem Gehalt incl. Zusatzzahlungen, vermindert um Steuern und Sozialabgaben und berufsbedingte Aufwendungen. Ausschlaggebend sind die Gehaltszettel von deiner Firma.

Hinzu kommt möglicherweise noch ein Wohnwertvorteil aus der Immobilie, da du ja keine Miete zahlen musst.

Eine Möglichkeit sehe noch:
Wenn du mit der Mutter eine hälftige Betreuung des Kindes vereinbaren kannst, dürfte die Notwendigkeit von Geldtransfers entfallen.
Denn das Kind braucht ja statt Geld eher Betreuung, Essen, 1 bis 2 Kinderzimmer mit Bett (bei Mutter und bei Vater) und ansonsten viel elterliche Liebe.

MfG
Klaus

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2006 13:42
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich bin Angestellter und habe mich vor Jahre selbstverpflichtet. Besitze also einen U-Titel.
Mit meiner neuen Frau haben wir uns vor ein paar Jahren eine Immobilie gekauft wegen Altersversorgung, da meine Ehefrau später keine Rente erwarten kann.

Man kann bis zu 4% des Einkommens für private Altersversorgung (zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung) geltend machen. Nach neuerer Auffassung zählen da nicht nur Versicherungspolicen (Riester&Co), sondern auch Immobilien-Finanzierung. Da sollte also was gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.09.2006 14:10
(@hussel)
Schon was gesagt Registriert

@papasorglos

Danke, dass ist ein toller Tipp

Gruß Alfred

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2006 11:12
(@wizard)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr Beiden,

der Tipp ist gut !! Gibt es irgendwelche Urteile diesbezüglich ?? 😉

Gruss Wizard

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2007 19:03