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Wie kann ich mein Einkommen "reduzieren"?

 
(@plaudertasche)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,
bitte entschuldigt den provokanten Betreff und zieht keine voreiligen Schlüsse.
Ich bin neu hier und hoffe auf Eure Hilfe.
Habe 2 Kinder (3 und 7) und lebe seit gut einem Jahr getrennt. Scheidung ist eingereicht. Um Unterhalt wird vor Gericht gestritten. Ein "Termin zur Güte" ist auf Mitte November angesetzt. Als ich ihn kennenlernte, war mein Ex hoch verschuldet und hatte nicht viel mehr als die (billigen) Klamotten auf dem Leib und hat sich die letzten 20 Jahre auf meine Kosten einen schönen und vor allem faulen Lenz gemacht. Nach meiner Totalpleite ist er nun weg mit einigem an "Vermögenswerten" und versucht auch noch den Unterhalt zu drücken, wo es nur geht.
Ich werde nach einigen Jahren Elternzeit ab Nov. wieder eine Teilzeit beginnen. Welche Möglichkeiten habe ich, mein Einkommen zu "reduzieren"? Legal natürlich. Könnt Ihr mir eventuell Literatur zum Thema empfehlen?

Vielen Dank und Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2006 01:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mir ist nicht klar, warum du dein Einkommen reduzieren willst. Die Kinder leben doch bei dir und eigentlich ist dein Ex den Kindern gegenüber zu KU verpflichtet.. Dein Einkommen wird wahrscheoinlich eh als überobligatorisch angesehen, da du ein 3-jähriges Kind hats. Zudem wird von deinem Einkommen ja ein Betreuungsbonus abgezohen. Mit Teilzeit glaub ich nicht, das du soviel verdienst das du in die Verlegenheit kommen würdest ihm Unterhalt zahlen zu müssen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 01:11
(@plaudertasche)
Schon was gesagt Registriert

Hi!

Mir ist nicht klar, warum du dein Einkommen reduzieren willst. Die Kinder leben doch bei dir und eigentlich ist dein Ex den Kindern gegenüber zu KU verpflichtet.. Dein Einkommen wird wahrscheoinlich eh als überobligatorisch angesehen, da du ein 3-jähriges Kind hats. Zudem wird von deinem Einkommen ja ein Betreuungsbonus abgezohen. Mit Teilzeit glaub ich nicht, das du soviel verdienst das du in die Verlegenheit kommen würdest ihm Unterhalt zahlen zu müssen.

Ich gebe zu, das geht aus meinem Posting nicht hervor. Ich fürchte nicht, daß ich an ihn Unterhalt zahlen muß, das hat mir mein Anwalt jedenfalls bestätigt, aber er wird keinen Ehegattenunterhalt mehr zahlen müssen. Außerdem falle ich aus Hartz IV raus womit sich mein Gesamteinkommen ab Arbeitsbeginn (wenn ich Betreuungskosten und Fahrtkosten abziehe) auf etwa das beläuft, was ich jetzt mit Hartz IV und Unterhalt bekomme.
Gibt es hierfür einen gescheiten "Online-Rechner" ?
Danke für die Antwort und liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2006 01:33
(@andreadd)
Registriert

Hallo Plaudertasche,

freu dich doch über die neu gewonnene Unabhängigkeit. Mit der Zeit läßt sich das bestimmt ausbauen. Ich würde Hartz IV jedenfalls nicht bevorzugen. Bleib am Ball und pfeif auf Unterhalt.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 01:41
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo plaudertasche,

manchmal bin ich einfach nur platt, zum Beispiel jetzt grad.

So wie du schreibst, hat dein Ex sich 20 Jahre auf deine Kosten ein schönes Leben gemacht. Eure Kinder sind aber 3 und 7, das ist für mich völlig unstimmig, oder hast du deinen Ex 13 Jahre sehenden Auges unterstützt um dann das erste gemeinsame Kind auszutragen und ihm heute vorzuwerfen, sich 20 Jahre auf deine Kosten einen schönen und lauen Lenz gemacht zu haben?

Wenn du die Möglichkeit hast, mit deiner Hände Arbeit und KU über die Runden zu kommen, ohne ALG II beantragen zu müssen, dann kann es dir nicht wirklich schlecht gehen. Warum also möchtest du dich in Abhängigkeit von EU bringen? Ich verstehe ALG II und EU so, dass man es nur bei Bedürftigkeit erhält und diese Bedürftigkeit willst du jetzt dadurch herstellen, dass du dein Einkommen "reduzierst"?

Wenn du noch einen Funken Stolz hast, dann lass es einfach.

Gruß

eskima
*kopfschüttelnd*

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 01:47
(@plaudertasche)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich vestehe Eure "Glaubensprobleme", das geht im Übrigen allen Beteiligten so. Ich hatte dennoch gehofft, in diesem Forum Antwort auf meine konkreten Fragen zu bekommen, ohne die gesamte Geschichte breittreten zu müssen.
Logisch danke ich meinem Gott, daß ich bei meinem AG noch einen Fuß in der Tür habe und da es öffentlicher Dienst ist, werde ich den Teufel tun, das in irgendeiner Art und Weise sausen zu lassen.
Für hilfreiche Infos wäre ich echt dankbar.

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2006 02:09
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

rehi,

ich vestehe Eure "Glaubensprobleme", das geht im Übrigen allen Beteiligten so.

da muss ich dich enttäuschen, es geht nicht um "Glaubensfragen". Maßgeblich ist die Düsseldorfer Tabelle, bzw. die unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines Bundeslandes.

Entweder du bist bedürftig und kannst EU beanspruchen oder du bist nicht bedürftig.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 02:34
(@plaudertasche)
Schon was gesagt Registriert

Meine Güte!
Mit "Glaubensproblemen"meinte ich keine religiösen Probleme (daher auch die ""). Ich dachte, das wäre verständlich. Was ich damit meinte ist, daß es schwierig ist zu glauben, daß ein Mann in der Ehe von Anfang an (finanziell und moralisch) betrügt und die Frau es erst merkt, als der Zug abgefahren ist. Das ist schwer zu glauben. (Daher die "Glaubensprobleme"!!) Ist aber leider Fakt.
Und das mit der Bedürftigkeit hat er mir vorgemacht. Zieht 350,- Fahrtkosten ab, weil er jetzt nach seinem Umzug den doppelten Weg hat. Hat sich bisher nicht um seine Rente gekümmert und zieht nun 150,- Altersvorsorge ab. Wohnt mietfrei bei (offiziell) seinen Eltern im Haus, gibt aber Miete an.  Das alles macht ihn zum Mangelfall. Schleppt mich wegen fehlender Unterhosen (kein Witz) zum Jungendamt, bekommt dort auch Recht  und fährt dann 2 Wochen mit neuer Freundin und Kind nach Thailand. Den eigenen Kindern erzählt er, er hätte keine Zeit, einen Zelturlaub in der Region mit ihnen zu machen. Soll ich noch weiter plaudern. Wollte ich eigentlich nicht, obwohl die Geschichte ein interessantes Buch geben würde.

Aber eigentlich wollte ich hier konkrete Infos, die ich leider noch nicht habe.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2006 02:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin "plaudertasche",

zunächst einmal: Wir können hier nur auf Sachverhalte antworten, wie sie hier geschildert werden. Ich könnte mir vorstellen, dass sich die gleiche Geschichte aus dem Mund Deines Ex ganz anders anhören würde - aber das nur nebenbei.

Worum es mir geht, ist ein kleines Verständnisproblem: Gehen wir davon aus, dass Dein Ex tatsächlich versucht, über mietfreies Wohnen, Fahrtkosten, Einrichtung einer Altersvorsorge etc. tatsächlich sein unterhaltsrelevantes Einkommen zu reduzieren - was tut er dann? Irgendwie doch nichts Besseres oder Schlechteres als das, wofür Du hier Tipps einsammeln möchtest: Auch Du willst Dein Einkommen reduzieren, um höheren bzw. überhaupt Ehegatten-Unterhalt zu bekommen. Warum aber soll eine Einkommensreduktion bei Dir legitim und bei Deinem Ex verwerflich sein?

Kann es sein, dass Dein Ex mit Unterhaltszahlungen noch ein bisschen dafür bestraft werden soll, weil er sich nicht als der Mustergatte herausgestellt hat, der er doch eigentlich sein sollte?

Krieg das möglichst schnell aus dem Kopf; EU ist ein reines Rechenexempel und keine Strafzahlung für untreue Ex-Gatten. Damit EU überhaupt fliessen kann, müssen (mindestens) zwei Bedingungen erfüllt sein:

1. Der Unterhaltsbegehrende muss bedürftig sein, also ausserstande, seinen Lebensunterhalt selbst zu sichern.
2. Der Unterhaltspflichtige muss leistungsfähig sein.

Ausserdem muss zunächst der Kindesunterhalt bedient werden; nur wenn dann noch Geld oberhalb des Selbstbehaltes da ist, gibt es für EU überhaupt eine Basis.

Mit einem abgebrühten Anwalt könnte Dein Ex den von Dir beschriebenen Zustand "fauler und schöner Lenz auf Kosten von Plaudertasche" sogar als eheprägenden Zustand darstellen und seine Fortsetzung fordern. (Wir kennen hier solche Fälle - wenn auch mit umgekehrten Vorzeichen.) Er könnte auch argumentieren, dass Du der wirtschaftlich stärkere Teil der Ehe gewesen und ihm deshalb zu EU verpflichtet wärest - fändest Du das prickelnd?

Wenn Du Deinen Unterhalt aber offensichtlich selbst verdienen kannst und bei "normaler" Berechnung genug verdienst, um keine Hilfe von aussen zu brauchen - wo liegt der Sinn, durch getürkte "Anspruchsvoraussetzungen" EU erschleichen zu wollen?

Ratlos
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 04:05
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Könnt Ihr mir eventuell Literatur zum Thema empfehlen?

aber klar. Was abzugsfähig ist, ergibt sich aus den Leitlinien der OLG. Kann man z.B. >HIER< nachlesen.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 10:38




(@plaudertasche)
Schon was gesagt Registriert

Moin "plaudertasche",

zunächst einmal: Wir können hier nur auf Sachverhalte antworten, wie sie hier geschildert werden. Ich könnte mir vorstellen, dass sich die gleiche Geschichte aus dem Mund Deines Ex ganz anders anhören würde - aber das nur nebenbei.

Zur Erinnerung: Die Schilderung der "Sachverhalte" habt ihr aus mir "rausgekitzelt".
Wieso könnt ihr nur auf Sachverhalte antworten und nicht auf einfache Fragen wie:
Welche Möglichkeiten habe ich, mein Einkommen zu "reduzieren"? Legal natürlich. Könnt Ihr mir eventuell Literatur zum Thema empfehlen?
Daß mein Ex den Sachverhalt anders schildert ist mir wohl bewußt.

Worum es mir geht, ist ein kleines Verständnisproblem: Gehen wir davon aus, dass Dein Ex tatsächlich versucht, über mietfreies Wohnen, Fahrtkosten, Einrichtung einer Altersvorsorge etc. tatsächlich sein unterhaltsrelevantes Einkommen zu reduzieren - was tut er dann? Irgendwie doch nichts Besseres oder Schlechteres als das, wofür Du hier Tipps einsammeln möchtest: Auch Du willst Dein Einkommen reduzieren, um höheren bzw. überhaupt Ehegatten-Unterhalt zu bekommen. Warum aber soll eine Einkommensreduktion bei Dir legitim und bei Deinem Ex verwerflich sein?

Wo genau habe ich das behauptet?????
Fakt ist: Entweder es ist bei beiden legitim, oder bei beiden verwerflich! Oder nicht?

Aber darum geht es doch gar nicht. Es war keineswegs meine Absicht, irgendwen zu verurteilen, aber ich wurde hier quasi genötigt, mich zu rechtfertigen, bevor ich eine Antwort auf meine eigentliche Frage bekomme.

Kann es sein, dass Dein Ex mit Unterhaltszahlungen noch ein bisschen dafür bestraft werden soll, weil er sich nicht als der Mustergatte herausgestellt hat, der er doch eigentlich sein sollte?

Krieg das möglichst schnell aus dem Kopf;

Ob du es nun glaubst oder nicht. Ich bin der Neuen dankbar, daß sie in sein Leben trat, denn sonst würde er heute noch die Füße auf unseren Tisch legen, denn ich war einfach zu feige, diesen Schritt zu tun. Ich bin froh, daß er weg ist und was das betrifft, erhole ich mich von Einigem Erlebten! Soll sie doch glücklich mit ihm werden 😉

Wenn Du Deinen Unterhalt aber offensichtlich selbst verdienen kannst und bei "normaler" Berechnung genug verdienst, um keine Hilfe von aussen zu brauchen - wo liegt der Sinn, durch getürkte "Anspruchsvoraussetzungen" EU erschleichen zu wollen?

Ratlos
Martin

Vermutlich wärst Du nicht mehr ganz so ratlos, wenn Du die ganze Geschichte kennen würdest, aber die wollte ich  allen Lesern hier echt ersparen.
Warum soll er drücken und reduzieren dürfen und ich nicht?
Aber ich fürchte, ich bin hier im falschen Forum? Ich habe durchaus Verständnis für von-Exfrauen-geschröpften-Männern, kenne auch einen üblen Fall, aber in meinem Fall, sieht die Welt eben ganz anders aus, auch wenn einige hier das offensichtlich schwer nachvollziehen können. Sorry.
Aber vielleicht genehmigt ihr mir noch eine abschließende Frage:
Gibt es vergleichbare Seiten für Frauen? Ich finde die hier nämlich eigentlich sehr gut gemacht.

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2006 11:48
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich kanns nach wie vor nicht so richtig verstehen.

Für den KU ist es ja völlig egal wieviel du verdienst.

Wenn es um EU geht, dann ist es zwar nicht egal, aber zumn teil ist dein Einkommen doch eh überobligatorisch (weil du ja sozusagen bei so einem kleinen Kind noch gar nicht arbetien müßtet laut allgemeiner Richtermeinung), wird also auch nicht gezählt (und so ewig viel wirst du nicht verdienen)

Also wäre eigetnlich der richtige Weg zu überprüfen, ob die Dinge die er so abzieht ok sind. Fahrtkosten dürfen nur in einem gewissen Rahmen abgezogen werden. Wenn er mietfrei wohnt wird das auch berücksichtigt. Gibt es den Verdacht das er nur pro forma einen Mietvertrag hat und tatsächlich keine Miete zahlt kann das ja nachgewisen werden. Er kann über Überweisung auf das Konto der Eltern seine Mietzahlungen nachweisen (klar sie können ihm das bar wieder geben). Aber da kann man ja mal vorsichtig nahcfragen, ob die Eltern diese Mieteinnahemn auch brav bei der Steuer angeben.... :wink:. Also nicht dein Einkommen reduzieren, sondern bei ihm genau überprüfen lassen wieviel KU er zahlen muß und ob er evtl. dir auch etwas zahlen muß. Abziehen wollen darf man viel, abziehen können und dürfen ist ne ganz andere Sache.

Was die Schilderung von Sachverhalten angeht: Man kann hier nur so gut raten ,wie man die Umstände die zu der Frage führen auch kennt. Beste Beispiel: Aus deinem ersten post heraus dachte ich, du befürchtest, das du an ihn EU zahlen musst.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 11:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin plaudertasche,

Vermutlich wärst Du nicht mehr ganz so ratlos, wenn Du die ganze Geschichte kennen würdest, aber die wollte ich  allen Lesern hier echt ersparen.

Auf "halbe Geschichten" kann man eben nur halbe Antworten geben und auf "einseitige Geschichten" nur einseitige...

Aber Du musst schon erlauben, dass im Rahmen Deiner Schilderungen geantwortet wird. Wenn Du schreibst, dass Dein Ex 20 Jahre lang faul und Du fleissig warst, wirft das den Schluss auf, dass Du die Kohlen rangeschafft und er sie verpulvert hat. Das ist dann meinetwegen edel von Dir und popelig von ihm - aber woraus soll sich da eine Verpflichtung zum nachehelichen Unterhalt von ihm an Dich ergeben? Rein rechtlich ist es - das Zutreffen Deiner Schilderungen - eben umgekehrt: Du müsstest an ihn zahlen. Moralische Bewertungen trifft ein Familiengericht da nicht, nur finanzielle.

Und natürlich wirft Deine Schilderung die Frage auf, warum sich ein erwachsener Mensch sowas 20 Jahre lang untätig anschaut, um es dann im 21. Jahr zu beklagen. Frei nach dem schwäbischen Sprichwort "Siebe Johr hend se mit mir Micheles triebe - aber i han's glei g'merkt."

Was ich in Deinen (ansonsten recht umfänglichen) Schilderungen vermisse, ist die Frage nach Kinderbetreuung und Kindesumgang - wie habt Ihr das geregelt? Da gäbe es ja durchaus Entlastungsmöglichkeiten durch den Vater, die Deine Berufstätigkeit erleichtern.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 13:17
(@Platt)

Hi.

Ich rufe mir ab und zu ins Gedächtnis, warum ich mich bei vs. engagiere und nicht in einem anderen Portal. Die Begründung ist vielfältig. Der Hauptgrund ist, dass diese Seite für mich seriös ist. Nicht nach dem Motto, wie entziehe ich dem Vater am besten die Kinder und andersrum, wie schaffe ich es, mich vor Unterhalt zu drücken. Nur weil ich das Wort legal benutze, wird die Sache nicht besser.

In diesem Fall ist doch die Situation m.E. ganz eindeutig. Der Opener weiß doch sehr genau, welche legalen Möglichkeiten sie hat.

Ich fürchte nicht, daß ich an ihn Unterhalt zahlen muß, das hat mir mein Anwalt jedenfalls bestätigt, aber er wird keinen Ehegattenunterhalt mehr zahlen müssen. Außerdem falle ich aus Hartz IV raus womit sich mein Gesamteinkommen ab Arbeitsbeginn (wenn ich Betreuungskosten und Fahrtkosten abziehe) auf etwa das beläuft, was ich jetzt mit Hartz IV und Unterhalt bekomme.

Alleine diese Aussage zeigt mir, dass dieses Forum nicht legale Möglichkeiten preisgeben soll, sondern wie man eine Erwerbstätigkeit umgehen kann. Der Opener ist m.E. der Meinung, dass es wohl nicht sehr sinnvoll sein kann, die Kinder betreuen zu müssen und gleichzeitig arbeiten zu gehen und das bei gleichem Geldfluss. Es hat auch schon eine anwaltliche Beratung gegeben. Wie kann der Opener annehmen, dass ein „Laienforum“ wesentlich mehr weis als ein Anwalt, der eventuell noch Anwalt für Familienrecht ist.

Und das mit der Bedürftigkeit hat er mir vorgemacht. Zieht 350,- Fahrtkosten ab, weil er jetzt nach seinem Umzug den doppelten Weg hat. Hat sich bisher nicht um seine Rente gekümmert und zieht nun 150,- Altersvorsorge ab. Wohnt mietfrei bei (offiziell) seinen Eltern im Haus, gibt aber Miete an.

Ironisch ausgedrückt stellt sich hier für mich die Frage, wie jemand der ausschließlich vom Partner gelebt hat, sich auf einmal 350,00€ Fahrtkosten leisten kann und gleichzeitig in einer Altersversorgung von monatlich 150,00€ spart. Wie viel Miete jemand bezahlt, hat unterhaltsrechtlich überhaupt keine Relevanz. Miete ist im SB enthalten. Ob jemand sich von den 890,00€ ein Penthouse mietet, oder kostenlos im Keller der Eltern wohnt ist vollkommen zweitrangig. Wenn der Ex sich nie um eine Altersversorgung gekümmert hat, dann besteht noch die Gefahr, dass der Opener im Rahmen des Versorgungsausgleich die Hälfte seiner eigenen Altersversorgung abtreten kann.

Das alles macht ihn zum Mangelfall.

Nach Aussage des Openers war er das doch schon während der Ehe.

Schleppt mich wegen fehlender Unterhosen (kein Witz) zum Jungendamt, bekommt dort auch Recht  und fährt dann 2 Wochen mit neuer Freundin und Kind nach Thailand. Den eigenen Kindern erzählt er, er hätte keine Zeit, einen Zelturlaub in der Region.

Ist auch seine freie Entscheidung. Aber auch dieses Argument ist, um den Ex als bösen Loser darzustellen, nicht besonders tauglich.

Als ich ihn kennenlernte, war mein Ex hoch verschuldet und hatte nicht viel mehr als die (billigen) Klamotten auf dem Leib

Das ist so eine Aussage, die ich nur noch als erbärmlich bezeichnen kann.

Nach meiner Totalpleite ist er nun weg mit einigem an "Vermögenswerten" und versucht auch noch den Unterhalt zu drücken, wo es nur geht.

Diese Aussage verstehe ich überhaupt nicht. Ich kann die Totalpleite nicht mit öffentlichen Dienst in Einklang bringen. Gleichzeitig will der Ex den Unterhalt drücken, obwohl er sich nur:

hat sich die letzten 20 Jahre auf meine Kosten einen schönen und vor allem faulen Lenz gemacht.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 14:24
(@plaudertasche)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sky, hallo midnightwish,
Ihr seid die einzigen, die mir hier echt hilfreiche Tips zu meinen konkreten Fragen geben konnten. Herzlichen Dank dafür! Ich werde versuchen etwas davon umzusetzen.

An Brille:

Moin plaudertasche,

Auf "halbe Geschichten" kann man eben nur halbe Antworten geben und auf "einseitige Geschichten" nur einseitige...

Ich erwarte keine Antwort auf meine Geschichte, sondern auf konkret gestellte Fragen. Ist das denn so schwer zu verstehen/umzusetzen????

Aber Du musst schon erlauben, dass im Rahmen Deiner Schilderungen geantwortet wird. Wenn Du schreibst, dass Dein Ex 20 Jahre lang faul und Du fleissig warst,

Wenn Du mir freundlicherweise aufzeigen könntest, wo genau ich letzteres behauptet habe!?

Und natürlich wirft Deine Schilderung die Frage auf, warum sich ein erwachsener Mensch sowas 20 Jahre lang untätig anschaut, um es dann im 21. Jahr zu beklagen. Frei nach dem schwäbischen Sprichwort "Siebe Johr hend se mit mir Micheles triebe - aber i han's glei g'merkt."

Berechtigterweise wirft das diese Frage auf, die schon ein anderer hier stellte und die ich bereits versuchte zu erklären. Guckst Du weiter oben 😉 (Wer lesen kann is klar im Vorteil)

Was ich in Deinen (ansonsten recht umfänglichen) Schilderungen vermisse, ist die Frage nach Kinderbetreuung und Kindesumgang - wie habt Ihr das geregelt? Da gäbe es ja durchaus Entlastungsmöglichkeiten durch den Vater, die Deine Berufstätigkeit erleichtern.

Grüssles
Martin

Meine von Euch "erbetenen" Schilderungen sind weit davon entfernt, umfänglich zu sein,
und weder Kinderbetreuung noch Kindesumgang werde ich in diesem Forum breittreten und ausleuchten lassen. Das hat mit meiner ursprünglichen Fragesstellung ABSOLUT NICHTS zu tun und geht auch niemanden, außer die unmittelbar Beteiligten irgendetwas an!

Und an Platt: Es ist mir vollkommen egal, was Du glaubst, unterstellst oder auch nicht. Konstruktive Hilfe kannst (oder willst) auch Du mir nicht geben. Ich kenne Dich nicht und bin weit davon entfernt mich in irgendeiner Weise verpflichtet zu fühlen, mich vor Dir (oder sonst irgendjemandem hier) zu rechtfertigen. Reine Zeitverschwendung!

Vielleicht hätte ich mich als Peter / männlich anmelden sollen. Ich könnte mir vorstellen, daß die Hilfestellung dann etwas umfangreicher ausgefallen wäre 😉
Nix für ungut Leute und viel Spaß weiterhin
Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2006 00:21
(@Platt)

Hi,

Vielleicht hätte ich mich als Peter / männlich anmelden sollen. Ich könnte mir vorstellen, daß die Hilfestellung dann etwas umfangreicher ausgefallen wäre 😉
Nix für ungut Leute und viel Spaß weiterhin

Alleine diese Aussage zeigt mir schon, wie Du strukturiert bist. Ein Mann hätte nie im Leben Info´s bekommen, wie er sein Einkommen "legal" reduzieren kann. Der hätte sich auch viel mehr rechtfertigen müssen, was mit den Kindern ist.
Diesbezüglich hatten wir gerade erst eine Thread. Genau mit der gleichen Frage. Das war nicht sehr prickelnd.

Alles amdere spare ich mir jetzt.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2006 00:33
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo,

einen kleinen "Einwurf" hätte ich noch:

Also wäre eigetnlich der richtige Weg zu überprüfen, ob die Dinge die er so abzieht ok sind. Fahrtkosten dürfen nur in einem gewissen Rahmen abgezogen werden. Wenn er mietfrei wohnt wird das auch berücksichtigt.

Das ist so nicht richtig. Mietfreies Wohnen wird nur berücksichtigt, wenn es (nachgewiesenermaßen) die Absicht des Wohnungsgebers ist, dadurch den Unterhaltsverpflichteten von Unterhaltszahlungen zu entlasten. Und das auch nur im Mangelfall.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2006 00:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hm schmusepapa,

gibt es dann einen unterschied zwischen mietfreiem wohnern und dem bewohnen einer eigenen immobilie?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2006 17:27
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo midnightwish,

"Das kostenlose Wohnen bei den Eltern ist als freiwillige Zuwendung Dritter zu würdigen. Freiwillige Zuwendungen wirken sich grds. nicht auf ein Unterhaltsverhältnis aus, es sei denn dem Willen des Zuwendenden lässt sich etwas anderes entnehmen. Bei Zuwendungen naher Verwandter ist nicht davon auszugehen, dass damit der Unterhaltspflichtige entlastet werden soll; dieser Grundsatz gilt auch bei freiwilligen Leistungen Dritter an den Unterhaltspflichtigen bei der Prüfung seiner Leistungsfähigkeit (BGH NJW 1995, 1486, 1488); nachdem es sich vorliegend um keinen Mangelfall handelt, bleibt der Vorteil des mietfreien Wohnens außer Betracht".

Stammt aus einer "richterlichen Verfügung" im Rahmen meines Scheidungsprozesses. Mietfreies Wohnen gab es nie, das Gericht hat meine Schriftsätze ignoriert, aber die Forderungen der Gegenseite damit "abgebügelt".

Ich habe es danach aufgegeben diese Tatsache klarzustellen. Hätte ja eh nix gebracht...

Das hatte ich im Hinterkopf, als ich meinen Beitrag gestern schrieb. Musste aber etwas in den Unterlagen wühlen.

gibt es dann einen unterschied zwischen mietfreiem wohnern und dem bewohnen einer eigenen immobilie?

Schwer zu sagen. Gehört mir das Haus / die Wohnung schon und ist bezahlt, gibt es ja keine "freiwillige Zuwendung Dritter" mehr. Habe ich noch Schulden abzubezahlen, interessiert es IMHO auch niemand, ob ich mein Geld in Miete oder Zins / Tilgung stecke.

Relevant wird es eh nur im Mangelfall. Kann ich EU / TU zumindest in Höhe des "Existenzminimums" bedienen, hat es niemand zu interessieren (und interessiert niemand), ob ich mein Geld für Zinsen / Tilgung, nen Ferrari oder Urlaube ausgebe oder nach TU / KU dafür kein Geld mehr habe.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2006 01:08