Wie ist das mit der...
 
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Wie ist das mit der Beistandschaft ab 18 durch das JA

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(@lusches)
Schon was gesagt Registriert

Schönen guten Abend allerseits

Kurz der Sachverhalt:
Söhnchen wird im Jan. 2010 Volljährig und macht z.Z. eine schulische BA zum kauf. Ass. f. Informatik.
Mein Unterhaltstitel ist befristet und endet zum 13.01.2010.

Heute bekam ich folgendes Schreiben vom JA

Betreff: Beistandschaft für ( Söhnchen )

Sehr geehrter Herr XY

Ihr Söhnchen vollendet demnächst das 18. Lebensjahr.
Ich ( das JA ) habe deshalb zu prüfen, inwieweit die bestehende Unterhaltsverpflichtung weiterhin angemessen ist. bzw. ob die Unterhaltsverpflichtung  ab der Volljährigkeit Ihres Kindes neu beurkundet werden muß.
Ich bitte sie deshalb, den beigefügten Ermittlungsbogen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2009 21:40
(@lusches)
Schon was gesagt Registriert

Schönen guten Abend allerseits

Kurz der Sachverhalt:
Söhnchen wird im Jan. 2010 Volljährig und macht z.Z. eine schulische BA zum kauf. Ass. f. Informatik.
bis zum Ende seiner Ausbildung 01.07.2010 werde ich auch, wie gehabt, Unterhalt zahlen.
Mein Unterhaltstitel ist befristet und endet zum 13.01.2010.

Heute bekam ich folgendes Schreiben vom JA

Betreff: Beistandschaft für ( Söhnchen )

Sehr geehrter Herr XY

Ihr Söhnchen vollendet demnächst das 18. Lebensjahr.
Ich ( das JA ) habe deshalb zu prüfen, inwieweit die bestehende Unterhaltsverpflichtung weiterhin angemessen ist. bzw. ob die Unterhaltsverpflichtung  ab der Volljährigkeit Ihres Kindes neu beurkundet werden muß.
Ich bitte sie deshalb, den beigefügten Ermittlungsbogen ..... usw.

Meine Fragen:
1. Muss ich hier überhaupt reagieren?
2. Muss sich Söhnchen nicht ( ab 18 ) um seinen Unterhalt selber kümmern?
3. Macht es Sinn dem Jugendamt mitzuteilen, adss ich mich mit meinem Sohn bezglich Unterhalt einigen werde?

vielen Dank im voraus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2009 22:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aufzuessen?
Auswendig zu lernen?
Durch die Kimme zu ziehen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2009 22:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo lusches,

wenn eine Beistandschaft beim JA besteht, darf dieses dich zur auskunft auffordern.

Wenn Sohnemann mit 18 diese aber nicht beim JA aufschlägt, dann hat das JA auch nichts mehr zu sagen. Es kann auf Antrag des volljährigen Kindes beraten, aber ich glaub die Ansprüche nicht mehr durchsetzen. Die Beistandschaft ist ja eigentlich ein Ding für minderjährige Kinder.

Wen du gar nicht reagierst, wird das JA schnell mit einer Klage drohen.

Den Fragebogen würde ich nicht ausfüllen und schon gar keinen neuen Titel erstellen.

Wenn du lustig drauf bsit, kannst du dem JA ja ein bisschen Arbeit machen.

Fordere das JA auf, dir die Einkommensverhältnisse der KM zur Berechnung ab Volljährigkeit mitzuteilen, mit dem Hinweis, das dann ja beide Elternteile zu barunterhalt verpflichtet sind. Nachweise deines Sohnes über die Schulausbildung, Bewerbungsbemühungen für die Zeit nach dem Schulabschluß, Sie sollen dir mitteilen ob dein Sohn Schüler-Bafög oder andere Leistungen ab volljährigkeit beantragt hat oder dies tun wird. Wen ner dies nicht tun möchte, sollen sie bitte abklären warum nicht, denn dazu wäre er zur Entlastung der Unterhaltspflichtigen verpflichtet....

Und zum Schluß bittest du noch um die Vollmacht, aus der sich ergibt, das dein Sohn ab Volljährigkeit das JA beauftragt für seine Belange zu sprechen.

Als letztes versicherst du dann noch nett und höflich ,das du die Unterhaltsangelegenheit in einem Männergespräch von Vater zu Sohn zu bereden gedenkst.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2009 23:45
(@lusches)
Schon was gesagt Registriert

@ Tina

vielen Dank für die schnelle Antwort.

aber, .... sollte das JA eine neue Urkunde austellen, kann ich mich dagegen wehren?

lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2009 23:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das JA kann keine neue Urkunde/Titel ausstellen. Dieser muß ja um gültig zu sein von dir unterschrieben werden.

Und zur Unterschrift kann dich niemand, außer einem Richter, zwingen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2009 00:01
(@lusches)
Schon was gesagt Registriert

o.k. danke erstmal ...

,,, ich werde die tage mal kundtun, wie es gelaufen ist beim JA.

gutsnächtle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2009 00:03
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Lusches!

Ich würde Auskunft erteilen, dann weißst du und Sohn gleich, wiehoch die Unterhaltsverpflichtung bis Ende seiner Ausbildung sein wird.

Ab Volljährigkeit:
- Kindergeld wird komplett auf den Bedarf angerechnet
- Schülerbafög wird auch komplett auf den Bedarf angerechnet

Für dich wird sicher kein Nachteil aus der Neuberechnung entstehen.

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2009 14:34
(@lusches)
Schon was gesagt Registriert

@ kosmos

aber wie ist das Ding mit dem Titel, Mein befr. Titel läuft ja mit der Volljährigkeit aus. Bekomme ich dann nicht automatisch einen "Neuen"?
Das will ich auf jeden Fall vermeiden. Das Zahlen bis Ausbildungsende ist auch nicht das Problem.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2009 18:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na das ist doch schon mal beinahe ein 6er im Lotto.

Dann wird der Unterhalt neu berechnet und ggf. tituliert, allerdings für Dich UND die Mutter, denn das was nach Abzug des KG und des Lehrlingsgehaltes vom Bedarf übrig bleibt, müsst ihr euch teilen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2009 18:56




(@lusches)
Schon was gesagt Registriert

@ lausebackesmama

nönö, .-- so isses ja nicht. Zunächst macht Söhnchen eine sogenannte "schulische" Berufsausbildung, also unentgeltlich.
und mamas Einkommen??? - .... betrachten wir mal als Geringverdiener. Also würde doch alles an mir hängen bleiben; incl. Titel.

Nein Danke - aber da spreize ich mich bis zum Gehtnichtmehr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.10.2009 21:24
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Lutsches!

Wenn Sohn den Wunsch hat, dass der Betrag tituliert wird - kannst du es nicht vermeiden.

Zunächst macht Söhnchen eine sogenannte "schulische" Berufsausbildung, also unentgeltlich.

Da bist du jetzt aber auf den Holzweg. Für Ausbildungen die zwei Jahre dauern und zu einen Berufsabschluss führen, gibt es Schülerbafög (müssten so um die 200 Euronen sein).

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2009 10:13
(@peto68)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Lutsches!

Wenn Sohn den Wunsch hat, dass der Betrag tituliert wird - kannst du es nicht vermeiden.

Da bist du jetzt aber auf den Holzweg. Für Ausbildungen die zwei Jahre dauern und zu einen Berufsabschluss führen, gibt es Schülerbafög (müssten so um die 200 Euronen sein).

Grüße,
kosmos

Auch das stimmt so nicht!

Meine volljährige Tochter (die bei mir lebt)  macht eine solche Ausbildung, Mami kann aufgrund ihres Einkommens keinen Unterhalt leisten, ergo zahlt Vati alles alleine - denn der hat ja nach Ansicht des BaFöG-Amtes genug davon  😉

Gruß,
Peter

Et hät noch immer jot jejange!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2009 10:22
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Peter!

Dann hat das Bafögamt errechnet, dass dein EK  zu hoch ist. Grundsätzlich gibt es aber für diese Ausbildung Schülerbafög und sie sind nicht unentgeldlich.

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2009 10:26
(@lusches)
Schon was gesagt Registriert

@ Kosmos + Peter

... die Sache mit dem Bafög..
Irgendwo hier im Web gibt´s ein Prg. der das eventuelle Bafög errechnet. Das habe ich mit Söhnchen vor ca. eienem Jahr durch gespielt.
Eimal mit dem möglichst Schlechtesten und mit der möglichst Besten Konstelation für ihn. Beide Male allerdings mit negativen Erfolg.

... also hat er auch nix beantragt. Seiner Meinung nach ist das bowieso "Erwachsenensache", ... wenn er meint - so soll er....

desweiteren habe ich mich noch mal durch die Gesetze gewühlt. Ich las dann, dass die Beistandschaft nur bis zur Volljährigkeit gilt.
Kann das JA jetzt ( also 3 Monate vorher ), noch einen Titel ab Volljährigkeit erstellen bzw. den "alten Titel entsprechend ändern?

Ich will das hier auch mal grundsätzlich klarstellen:
das zahlen von Unterhalt bis er seine Ausbildung abgeschlossen hat, ist nicht das Problem. Nur ich möchte auf keinen Fall einen neuen Titel.

lg Lusches

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2009 11:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi lusches,

nochmal:

Das JA kann einen neuen Titel berechnen, verlangen, fordern oder sonstwas. Gülting ändern oder  ausstellen kann es ihn nicht. Dazu ist immer deine Unterschrift nötig oder eben ein Urteil eines Richters.

Also gilt es diese 3 Moante zu überbrücken. Danach ist es ganz allein ne Sache zwischen Sohnemann und dir.

Daher würde ich durchaus signalisieren ,das du zu Auskünften bereit bist, aber im Gegenzug dem JA auch genug Arbeit machen d,as sich die Berechnung hinzieht. Wie das geht, habe ich weiter oben beschrieben.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2009 11:24
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus lusches!

das zahlen von Unterhalt bis er seine Ausbildung abgeschlossen hat, ist nicht das Problem. Nur ich möchte auf keinen Fall einen neuen Titel.

Dann würde ich mich doch mit Sohni zusammensetzen, das ganze miteinander durchrechnen und den Unterhalt unter "Männern" vereinbaren.
Wenn Du Sohni von obigem Zitat überzeugen kannst, wird er keinen Titel  brauchen. In diesem Fall ist er der einzige, der bestimmt, wohin die Reise "titeltechnisch" hingehen soll...

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2009 11:41
(@lusches)
Schon was gesagt Registriert

@ marco

nun, ... bis er eben seine Ausbildung abgeschlossen hat. Aber so wie´s im Moment aussieht, sehen seine Chancen schlecht aus danach einen Job zu bekommen ( so sein Argument ). Ich sehe aber nicht ein, dass ich sein Leben dann weiter finanziere, da er auch bis jetzt auch nur eine Bewerbung für einen neuen ( anderes Berufsfeld ) Ausbildungsplatz geschrieben hat. Er meint die "schulische Berufsausbildung, die er z.Z. macht ( kaufm. Assist. f. Informatik ) wäre ja keine richtigeAusbildung. Genau das sehe ich vollkommen anders. Meines Wissens nach ist das eine Ausbildung und nur eine muß ich lt. Gestz auch finanzieren, ... danach ist Ende.

lg
ludwig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2009 11:47
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Ludwig:

nun, ... bis er eben seine Ausbildung abgeschlossen hat. Aber so wie´s im Moment aussieht, sehen seine Chancen schlecht aus danach einen Job zu bekommen ( so sein Argument ).

nun ja, nach abgeschlossener Ausbildung ist erst mal Eigenverantwortung und "sein-Leben-selbst-in-die-Hand-nehmen" gefragt. Es ist dann sein Ding, einen Job zu suchen und zu finden, auch wenn es nicht der erhoffte Traumjob ist.
Wenn Du es willst, kannst Du ihm dabei finanziell unter die Arme greifen...eine Verpflichtung hierzu gibt es m.E. dann aber nicht mehr!

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2009 13:13
(@lusches)
Schon was gesagt Registriert

@ marco

genauso sehe ich das auch. und genauso werde ich dann auch handeln. immerhin habe ich mir den Mund fusselig geredet, dass das nicht der tollste weg ist den er geht ( Ausb. und bekommt nicht einen Taler dafür ... ), aber es war wohl für ihn der bequemste. Nun denn, dann muß er jetzt auch die Konsequenz tragen.

Im Übrigen habe ich grad mit der Tante vom JA gesprochen, wegen dem Titel. Also die Beistandschaft ist mit Volljährigkeit beendet. Danach wird das zur Männersache. So glaube ich das zumindest verstanden zu haben. Einen ggf. Titel muß Söhnchen dann unter Umständen bei Gericht beantragen.

lg
ludwig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2009 13:18




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